Hallo! Kann mir jemand sagen, ob ich die Entfernungspauschale Wohnung-Arbeitsstätte, trotz des vorhandenen Firmentickets, in der Steuererklärung geltend machen kann? Aufgrund der ungünstigen Verbindung fahre ich täglich mit dem Auto zur Arbeit, das Ticket nutze ich nur für Familienfahrten am Wochenende. Laut unserer Buchhaltung kann ich die Entfernungspauschale jedoch nicht in der Steuererklärung angeben: schließlich steht mir eine kostenfreie Alternative zur Verfügung…
Irgendwie fühle ich mich bei dieser Lösung doch ein wenig verlackmeiert: zum einen bezahle ich fleißig Steuern auf den „kostenfreien“ Jobticket. Zum anderen gebe ich monatlich rund 70 Euro fürs Benzin aus. Und dann bleibe ich noch auf all den Kosten sitzen.
Danke für Ihre Tipps!
Ich weiß nicht, woher Ihre Buchhaltung ihre Erkenntnisse bezieht. Wenn Sie sich Anlage N Seite 2 anschauen: Es geht um TATSÄCHLICH gefahrende Kilometer. Die können Sie selbstverständlich absetzten. Nur, falls Ihr Arbeitgeber Ihnen Kilometergeld erstattet, müssen Sie dieses natürlich gegenrechnen.
/t/esterklaerung-fahrtkosten-trotz-job-ticket/4488998
Hallo Ella,
schwierige Frage auf deine Antwort.
Du kannst versuchen die Km Kosten in der Steuererklärung anzugeben.
Wenn Du vergisst das Jobticket anzugeben und das Finanzamt kommt Dir drauf, kann es es teuer werden.
Du versuchst nämlich Vater Staat zu betrügen.
Also ich würde auf das Job ticket verzichten und dann die km angeben, wenn Du diese sowieso fährst.
Allerdings müsst Du dann am Wochenende deine Ausflüge mit dem öffentlichen Nahverkehr bezahlen! Beides zusammen geht nicht zumal die Ausflühe ja privater Natur sind.
Also rechne halt gegen was günstiger ist!
Ich hoffe dein Arbeitgeber erlaubt Dir die Wahlfreiheit.
Im übrigen Du hast probleme mit der ungünstigen Verbindung, ein anderer User hatte vor kurzem Probleme, weil es in der S-Bahn so voll ist!
Was ich damit sagen will anscheinend ist der Mensch mit nichts zufrieden und will immer mehr, alles natürlich auf Kosten der Gemeinschaft!
Gruss Hermann
Äää? Hmm… ja, ok…
Ich will niemandem betrügen. Und vergessen will ich das Ticket ja auch nicht. „Wahlfreiheit“ habe ich in dem Fall leider nicht, dies tut aber nix zur Sache. Fakt ist, dass ich täglich mit dem Auto zur Arbeit fahre. Und wie jeder Steuerzahler möchte ich die entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Nicht mehr und nicht weniger. Wäre da nicht unsere FiBo, ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass es damit Probleme geben könnte. Daher meine Frage.
Na ja, wie auch immer: danke für dein Beitrag!
Danke für die Hinweise. Aaaber: unter Punkt 17 und 18 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht … nix. Das Ticket läuft quasi als Fahrgeldrückerstattung durch: es erhöht mein versteuerungspflichtiges Bruttogehalt und wird unterm Strich wieder in voller Höhe wieder abgezogen. Auf Nachfrage teilte mir die FiBo mit, dass das Ticket als Sachbezug in dem Bruttoarbeitslohn (Pkt. 3 der Lohnsteuerbescheinigung) bereits berücksichtigt wurde.
Nun ist die Verwirrung komplett. Aus meiner Sicht muss ich jetzt die „Fahrgeldrückerstattung“ doch gar nicht mehr angeben, oder? Sie ist doch bereits in meinem Bruttogehalt inkludiert. Oder sehe ich das falsch?
entfernungspauschale geht m.E. nur , wenn man den wert des jobtickets gegenrechnet. dafür gibt es ein extrafeld. wobei 1 tankfüllung pro monat inkl. privatfahrten lässt darauf swchließen, dass es max. 10km zur arbeit sind. unter diesem aspekt (und falls keine weiteren wk vorhanden), könnte es auch sinnvoll und einfacher sein, sich mit 920,- WK-Pauschale abzufinden
mfg
topu
Hin und zurück sind es rund 22 km. Es zählt aber nur die einfache Strecke, oder? Ich habe noch weitere WK.
Bezüglich des Extrafelds, sehe meine Antwort an Jens (oben).
Und danke für dein Beitrag!
-)
Leider kann ich den Sachverhalt nicht nachvollziehen, er geht auch über eine allgemeine, legal zu beantwortende, Frage hinaus, siehe FAQ:1129
Wende Dich bitte an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein (meist günstiger) oder das Finanzamt (meist kostenlos)
hallo, ja es zählen nur die 11km, das wären 759,- Fahrtkosten, brauchst du noch 161,- um auf die 920,- zu kommen. wenn du die 920,- ankreuzt, hast du keine arbeit mit nachweisen und aufschlüsselung, und es ist sicherer bezüglich jobticket
die anderen antworten sehe ich nicht, nur meine eigenen und deine
viel erfolg!
Hin und zurück sind es rund 22 km. Es zählt aber nur die
einfache Strecke, oder? Ich habe noch weitere WK.
Bezüglich des Extrafelds, sehe meine Antwort an Jens (oben).
Und danke für dein Beitrag!-)
hallo,
grds. mal ist es dem fa egal, wie man zur arbeit kommt, und der steuerpflichtige hat „freie“ wahl, was er in der steuererklärung einträgt.
man kann also durchaus auch die entfernungspauschale (einfache strecke) von 30cent je km absetzen, obgleich man öffentliche nutzt. das ist immer eine rechnerei, was günstiger kommt (natürlich sollte man dann auch ein kfz sein eigen nennen oder belegen können, daß man tatsächlich mit einem kfz gefahren ist).
beim jobticket kommt´s darauf an: wird dieses als leistung des arbeitgebers kostenlos zur verfügung gestellt, gilt dies normalerweise als „geldwerter“ vorteil und muß entsprechend versteuert werden. nutzt man dieses, kann man natürlich nicht auch noch angeblich gefahrene kilometer für die strecke zur arbeit absetzen.
anders sieht das aber aus, wenn man das jobticket zwar bekommt, aber nicht nutzt - niemand in dieser bunten republik kann jemanden dazu zwingen, ein jobticket zu nutzen, auch wenn´s billiger kommt.
daher: wird das jobticket privat genutzt und als geldwerter vorteil versteuert, dann kann man sehr wohl die km-pauschale ansetzen.
anders sieht das natürlich aus, wenn der ag nur zuschüsse zum jobticket zahlt, man das jobticket allerdings selbst bezahlt (wird dann i.a. vom monatsgehalt einbehalten). hier ist die argumentation tatsächlich diffizil: wieso zahlt man für ein jobticket, wenn man es aber gar nicht nutzt? da hilft nur gute argumentation dem fa gegenüber…
hoffe, das ist verständlich. wenn nicht, nochmal nachfragen.
saludos, borito
Hello EllaB,
Du hast mit dem jobticket einen Geldwertevorteil. Das heisst steuerliche Berücksichtigung.
Also wenn dieser Vorteil ordentlich vermerkt ist auf deiner Endabrechnung kannst Du es aber gegenrechnen gegen die km. Das heisst die Differenz könntest Du wieder absetzen. Aber ob da ein absetzbarer Saldo bei 0,35 EUR pro einfach km rauskommt ?
Berechne es und x 12 Monate unter Abzug von Urlaub und Kranktage.
Viel ERFOLG wünscht Dir
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hej, vielen Dank für dein Beitrag! In der Zwischenzeit habe ich auch mit einem Steuerprofi gesprochen. Unsere FiBu war mir hierfür zu wenig kompetent. Ich bekomme mein Ticket als Fahrgeldrückerstattung und versteuere es vollständig. Somit steht auf der Jahreslohbescheinigung nichts dazu. Was allerdins in meinem Fall seine Richtigkeit hat. Ich muss es nicht mehr extra angeben, weil der Betrag in dem Jahres-Bruttogehalt bereits inkludiert ist.
Danke noch einmal!
Also zuerst einmal, würde ich das Ticket von der Firma verweigern. Es kann Sie niemand dazu zwingen etwas zu nehmen, was Sie nicht benutzen können. Grundsätzlich kann man diejenigen Kosten ansetzen, die tatsächlich angefallen sind, d.h. Sie können auch die km-Pauschale geltend machen.
Problem: Das Finanzamt muss ihnen glauben!
Wenn das Finanzamt weiß, dass Sie ein Jobticket erhalten haben, wird es sehr schwer zu erklären, warum Sie es obwohl Sie es nicht nutzen erhalten.
Gruß
Zaichevadda
Das für den Arbeitnehmer kostenfreie Jobticket ist ein geldwerter Vorteil und muss daher von Arbeitnehmer versteuert werden.
Daher kann dieser Arbeitnehmer bei seiner Einkommensteuererklärung keine weiteren Fahrtkosten geltend machen, da das Jobticket bereits steuerbegünstigt ist.
Der Fragesteller kann möglicherweise auf das kostenfreie Jobticket verzichten - das er sogar privat nutzen darf!!! -
und kann dann die Entfernungspauschale ansetzen.
Vielleicht dämpfen derartige Überlegungen das „Verlackmeiertengefühl“ des Fragestellers.