Hi!
- Wie ist das bei der Entgeltfortzahlung allgemein? Stellt
der AG nach 6 Wochen einfach die Entgeltzahlungen ein oder
gibt´s da eine Nachricht (von wem?), dass nun Krankengeld
gezahlt wird?
Du bekommst irgendwann keine „normale“ gelbe
Arbeitsunfähigkeitsberscheinigung mehr, sondern von der Kasse
ein großes DIN A 4-Blatt , auf dem der Arzt die weiteren
AU-Zeiten bescheinigt. Dieses Blatt geht zur Kasse, diese
schreibt Deinen AG an wegen der Berechnungsgrundlage…
Speziell Bescheid bekommst Du nur von der Kasse! Der AG stellt
die Zahlung nach 42 Tagen (es gibt auch andere Regelungen -
das weiß ich!) ein!
Ich bin der AG. Habe 1 AN. Da will ich nicht einfach einstellen, solange sich die Krankenkasse weigert, Krankengeld zu zahlen. AN ist halt schwer krank, hat vergessen, Krankmeldung zu besorgen. Da ich aber von der insgesamt wirklich schweren Krankheit weiß, habe ich natürlich nicht immer nach drei Tagen schon nach der Folge-Krankmeldung geschrien. Daher die Unterbrechungen. Das müsste aber doch vom Arzt korrigiert werden können, oder?
- Was ist, wenn es Unterbrechungen in den Krankmeldungen
gegeben hat (mal 2 Tage, mal 2 Wochen), im Endeffekt aber eine
schwere Krankheit sich herausstellt und AN auch tatsächlich
nicht mehr gearbeitet hat?
Ähm - wie jetzt? Wenn mal 2 Tage oder mal 2 Wochen
Unterbrechnung drin waren, hatte der AN dann Urlaub, oder
warum hat er nicht gearbeitet?
Unabhängig davon: Wenn wegen derselben Krankheit (vereinfacht
gesagt) eine Unterbrechung von 6 Monaten vorlag oder wenn seit
Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben
Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist, besteht
ein Anspruch von neuen 42 Tagen! Ansonsten werden die AU-Tage
addiert.
(guckst Du hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/entgfg/__3.html)
Leider sind aber im „Antrag auf
Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ gegenüber
der Krankenkasse die Felder „Endabrechnung“ angekreuzt (-
hätte hier „Zwischenabrechnung“ angekreuzt werden müssen?)
Außerdem ist in diesem Antrag versehentlich - in Orientierung
an den Krankmeldungen - letzter Arbeitstag und Tag der
Arbeitsaufnahme angegeben (durch Steuerberater), obwohl - wie
gesagt - nicht gearbeitet wurde. Ist das korrigierbar?
Alles ist korrigierbar!
- Jetzt will Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Was ist
mit Entgelt, wenn das unsicher ist? Muss AG weiter Lohn
zahlen, vielleicht als Vorschuss?
Das kommt darauf an, wer letztendlich Recht hat! Der Ag oder
die Krankenkasse! Hat der AG recht, muss er nichts zahlen,
ebenso im umgekehten Fall die Kasse!
Aber im Zweifel würde ich mal nach einem Vorschuss fragen!
Aber auch auf Vorschuss sind
ja Sozialabgaben zu leisten.
Ach ja? Seit wann?
Nicht? Ich dachte, hatte das Problem noch nie.
Eigentlich ist´s ja kein Vorschuss, weil nicht für die Zukunft, sondern eben auf eine unsichere Lohnforderung (wenn Krankengeld, dann kein Lohn).
Sind dann, wenn doch Krankengeld
gezahlt wird, alle Lohnabrechnungen zu korrigieren?
Wenn sie vorher falsch waren - JA!
Lässt sich sowas nicht am Jahresende in einem Aufwasch korrigieren? Muss ich komplett für mehrere Monate jeweils Lohnabrechnungen korrigieren. Denn Lohnsteuer ist doch zumindest auch beim Vorschuss abzuführen.
Beste Grüße und vielen, vielen Dank, Jan