Entgeltfortzahlung + Krankengeld?

Hallo liebe Experten,

ich habe ein paar spezielle Fragen, die jemand aus der Praxis sicher schnell beantworten kann.

  1. Wie ist das bei der Entgeltfortzahlung allgemein? Stellt der AG nach 6 Wochen einfach die Entgeltzahlungen ein oder gibt´s da eine Nachricht (von wem?), dass nun Krankengeld gezahlt wird?

  2. Was ist, wenn es Unterbrechungen in den Krankmeldungen gegeben hat (mal 2 Tage, mal 2 Wochen), im Endeffekt aber eine schwere Krankheit sich herausstellt und AN auch tatsächlich nicht mehr gearbeitet hat? Leider sind aber im „Antrag auf Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ gegenüber der Krankenkasse die Felder „Endabrechnung“ angekreuzt (- hätte hier „Zwischenabrechnung“ angekreuzt werden müssen?) Außerdem ist in diesem Antrag versehentlich - in Orientierung an den Krankmeldungen - letzter Arbeitstag und Tag der Arbeitsaufnahme angegeben (durch Steuerberater), obwohl - wie gesagt - nicht gearbeitet wurde. Ist das korrigierbar?

  3. Jetzt will Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Was ist mit Entgelt, wenn das unsicher ist? Muss AG weiter Lohn zahlen, vielleicht als Vorschuss? Aber auch auf Vorschuss sind ja Sozialabgaben zu leisten. Sind dann, wenn doch Krankengeld gezahlt wird, alle Lohnabrechnungen zu korrigieren?

Vielen Dank, beste Grüße, Jan

Hi!

  1. Wie ist das bei der Entgeltfortzahlung allgemein? Stellt
    der AG nach 6 Wochen einfach die Entgeltzahlungen ein oder
    gibt´s da eine Nachricht (von wem?), dass nun Krankengeld
    gezahlt wird?

Du bekommst irgendwann keine „normale“ gelbe Arbeitsunfähigkeitsberscheinigung mehr, sondern von der Kasse ein großes DIN A 4-Blatt , auf dem der Arzt die weiteren AU-Zeiten bescheinigt. Dieses Blatt geht zur Kasse, diese schreibt Deinen AG an wegen der Berechnungsgrundlage…
Speziell Bescheid bekommst Du nur von der Kasse! Der AG stellt die Zahlung nach 42 Tagen (es gibt auch andere Regelungen - das weiß ich!) ein!

  1. Was ist, wenn es Unterbrechungen in den Krankmeldungen
    gegeben hat (mal 2 Tage, mal 2 Wochen), im Endeffekt aber eine
    schwere Krankheit sich herausstellt und AN auch tatsächlich
    nicht mehr gearbeitet hat?

Ähm - wie jetzt? Wenn mal 2 Tage oder mal 2 Wochen Unterbrechnung drin waren, hatte der AN dann Urlaub, oder warum hat er nicht gearbeitet?
Unabhängig davon: Wenn wegen derselben Krankheit (vereinfacht gesagt) eine Unterbrechung von 6 Monaten vorlag oder wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist, besteht ein Anspruch von neuen 42 Tagen! Ansonsten werden die AU-Tage addiert.

(guckst Du hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/entgfg/__3.html)

Leider sind aber im „Antrag auf
Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ gegenüber
der Krankenkasse die Felder „Endabrechnung“ angekreuzt (-
hätte hier „Zwischenabrechnung“ angekreuzt werden müssen?)
Außerdem ist in diesem Antrag versehentlich - in Orientierung
an den Krankmeldungen - letzter Arbeitstag und Tag der
Arbeitsaufnahme angegeben (durch Steuerberater), obwohl - wie
gesagt - nicht gearbeitet wurde. Ist das korrigierbar?

Alles ist korrigierbar!

  1. Jetzt will Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Was ist
    mit Entgelt, wenn das unsicher ist? Muss AG weiter Lohn
    zahlen, vielleicht als Vorschuss?

Das kommt darauf an, wer letztendlich Recht hat! Der Ag oder die Krankenkasse! Hat der AG recht, muss er nichts zahlen, ebenso im umgekehten Fall die Kasse!

Aber im Zweifel würde ich mal nach einem Vorschuss fragen!

Aber auch auf Vorschuss sind
ja Sozialabgaben zu leisten.

Ach ja? Seit wann?

Sind dann, wenn doch Krankengeld
gezahlt wird, alle Lohnabrechnungen zu korrigieren?

Wenn sie vorher falsch waren - JA!

Lieben Gruß
Guido

Hi!

  1. Wie ist das bei der Entgeltfortzahlung allgemein? Stellt
    der AG nach 6 Wochen einfach die Entgeltzahlungen ein oder
    gibt´s da eine Nachricht (von wem?), dass nun Krankengeld
    gezahlt wird?

Du bekommst irgendwann keine „normale“ gelbe
Arbeitsunfähigkeitsberscheinigung mehr, sondern von der Kasse
ein großes DIN A 4-Blatt , auf dem der Arzt die weiteren
AU-Zeiten bescheinigt. Dieses Blatt geht zur Kasse, diese
schreibt Deinen AG an wegen der Berechnungsgrundlage…
Speziell Bescheid bekommst Du nur von der Kasse! Der AG stellt
die Zahlung nach 42 Tagen (es gibt auch andere Regelungen -
das weiß ich!) ein!

Ich bin der AG. Habe 1 AN. Da will ich nicht einfach einstellen, solange sich die Krankenkasse weigert, Krankengeld zu zahlen. AN ist halt schwer krank, hat vergessen, Krankmeldung zu besorgen. Da ich aber von der insgesamt wirklich schweren Krankheit weiß, habe ich natürlich nicht immer nach drei Tagen schon nach der Folge-Krankmeldung geschrien. Daher die Unterbrechungen. Das müsste aber doch vom Arzt korrigiert werden können, oder?

  1. Was ist, wenn es Unterbrechungen in den Krankmeldungen
    gegeben hat (mal 2 Tage, mal 2 Wochen), im Endeffekt aber eine
    schwere Krankheit sich herausstellt und AN auch tatsächlich
    nicht mehr gearbeitet hat?

Ähm - wie jetzt? Wenn mal 2 Tage oder mal 2 Wochen
Unterbrechnung drin waren, hatte der AN dann Urlaub, oder
warum hat er nicht gearbeitet?
Unabhängig davon: Wenn wegen derselben Krankheit (vereinfacht
gesagt) eine Unterbrechung von 6 Monaten vorlag oder wenn seit
Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben
Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist, besteht
ein Anspruch von neuen 42 Tagen! Ansonsten werden die AU-Tage
addiert.

(guckst Du hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/entgfg/__3.html)

Leider sind aber im „Antrag auf
Erstattung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ gegenüber
der Krankenkasse die Felder „Endabrechnung“ angekreuzt (-
hätte hier „Zwischenabrechnung“ angekreuzt werden müssen?)
Außerdem ist in diesem Antrag versehentlich - in Orientierung
an den Krankmeldungen - letzter Arbeitstag und Tag der
Arbeitsaufnahme angegeben (durch Steuerberater), obwohl - wie
gesagt - nicht gearbeitet wurde. Ist das korrigierbar?

Alles ist korrigierbar!

  1. Jetzt will Krankenkasse kein Krankengeld zahlen. Was ist
    mit Entgelt, wenn das unsicher ist? Muss AG weiter Lohn
    zahlen, vielleicht als Vorschuss?

Das kommt darauf an, wer letztendlich Recht hat! Der Ag oder
die Krankenkasse! Hat der AG recht, muss er nichts zahlen,
ebenso im umgekehten Fall die Kasse!

Aber im Zweifel würde ich mal nach einem Vorschuss fragen!

Aber auch auf Vorschuss sind
ja Sozialabgaben zu leisten.

Ach ja? Seit wann?

Nicht? Ich dachte, hatte das Problem noch nie.
Eigentlich ist´s ja kein Vorschuss, weil nicht für die Zukunft, sondern eben auf eine unsichere Lohnforderung (wenn Krankengeld, dann kein Lohn).

Sind dann, wenn doch Krankengeld
gezahlt wird, alle Lohnabrechnungen zu korrigieren?

Wenn sie vorher falsch waren - JA!

Lässt sich sowas nicht am Jahresende in einem Aufwasch korrigieren? Muss ich komplett für mehrere Monate jeweils Lohnabrechnungen korrigieren. Denn Lohnsteuer ist doch zumindest auch beim Vorschuss abzuführen.
Beste Grüße und vielen, vielen Dank, Jan

Hi!

Ich bin der AG. Habe 1 AN. Da will ich nicht einfach
einstellen, solange sich die Krankenkasse weigert, Krankengeld
zu zahlen.

Einstellen? Den Mitarbeiter? In den ersten 4 Wochen gibt es doch eh keine Lohnfortzahlung!

AN ist halt schwer krank, hat vergessen,
Krankmeldung zu besorgen. Da ich aber von der insgesamt
wirklich schweren Krankheit weiß, habe ich natürlich nicht
immer nach drei Tagen schon nach der Folge-Krankmeldung
geschrien. Daher die Unterbrechungen. Das müsste aber doch vom
Arzt korrigiert werden können, oder?

Da bin ich überfragt - aber mal ganz hart gesagt: Keine AU, kein Geld!
Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Arzt in Verbindung setzen.

Nicht? Ich dachte, hatte das Problem noch nie.
Eigentlich ist´s ja kein Vorschuss, weil nicht für die
Zukunft, sondern eben auf eine unsichere Lohnforderung (wenn
Krankengeld, dann kein Lohn).

Wie das Kind letztendlich heißt, ist ja erst mal uninteressant. Fakt ist, dass Du bei einem einmaligen Nettovorschuss keine Steuern oder Versicherungsbeiträge abführen musst. Natürlich sollter der Vorschuss nicht riesig groß sein - ansonsten könnte man Dir da ein Arbeitgeberdarlehen draus stricken…

Lässt sich sowas nicht am Jahresende in einem Aufwasch
korrigieren? Muss ich komplett für mehrere Monate jeweils
Lohnabrechnungen korrigieren.

Ja

Denn Lohnsteuer ist doch
zumindest auch beim Vorschuss abzuführen.

Nein

Liebe Grüße
Guido