Hallo Michael,
Du läufst vor Deinen eigenen Argumenten weg:
Ein Grundrecht macht keinen Sinn mehr, wenn ich erklären
muss, warum ich es in Anspruch nehme und wenn mich die
Inanspruchnahme verdächtig macht.
http://www.lpk-bw.de/archiv/news2007/070611_lauschan…
Laut Absatz 2 ist die gesetzliche Beschränkung des
Briefgeheimnisses jederzeit möglich.
Ewigkeitsklausel nicht vergessen! Kein Grundrecht darf in seinem Wesensinhalt angetastet werden. Wenn nun die Verbindungsdaten offengelegt werden, so kann das Grundrecht auf Kommunikation dahingehend eingeschränkt werden, dass man sich bereits überlegt, mit wem ich eigentlich Kontakt aufnehmen will…
Ausserdem verweise ich auf das Bundesverfassungsgericht
http://www.starostik.de/VB/schutz-von-verbindungsdat…
Zitat:
„Als Folge der Digitalisierung hinterlässt vor allem jede Nutzung der Telekommunikation personenbezogene Spuren, die gespeichert und ausgewertet werden können. Auch der Zugriff auf diese Daten fällt in den Schutzbereich des Art. 10 GG; das Grundrecht schützt auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs“
„Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Andernfalls wäre der grundrechtliche Schutz unvollständig; denn die Verbindungsdaten haben einen eigenen Aussagegehalt. Sie können im Einzelfall erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten zulassen. Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt von Kommunikationsverbindungen geben Hinweise auf Art und Intensität von Beziehungen und ermöglichen auf den Inhalt bezogene Schlussfolgerungen“
Sowie noch einen ganzen haufen anderer Urteile, in denen steht, dass der Zugriff auf kommunikationsdaten nur zur Bekämpfung und Aufklärung schwerer Straftaten durchgeführt werden darf, und nur auf Richterliche Anordnung.
In dem Gesetzesentwurf steht nun aber drin, dass Geheimdienste zur Durchführung ihrer Arbeit auch zugreifen dürfen… ohne Gericht und so…
Ich stelle fest, es wird schrecklich einsam um Dich
herum. Klar, dass Du gedanklich schon wieder weiter eilst und
nur noch monologisierst.
Blubber Blubber Blubber
Du hast den von mir verlinkten Text einfach nicht gelesen, oder?
Mal ein ganz praktisches Beispiel:
Eine Person aus der Hausbesetzerszene von Berlin steht im dringenden Tatverdacht, Brandanschläge auf US-Einrichtungen durchgeführt zu haben. Also werden mal Routinemäßig die Telekommunikationsdaten überprüft und die seiner Kontakte ebenfalls. Dabei stellt sich heraus, dass eine Gruppe von 7 Leuten aus der gesamten Republik intensiven e-mail Kontakt sowohl untereinander als auch mit dieser Person hatten. Eine Überprüfung der Handys ergab, dass alle diese Personen, nachdem sie kurz vorher noch aus der Pfalz nahe der USAFB Ramstein mit dem Handy untereinander und mit anderen telefoniert hatten, eine Woche lang überhaupt nicht mehr auf elektronischem Weg kommuniziert hatten…
Was würdest Du als Ermittlungsbeamter denken???
Ist doch SEHR verdächtig, oder?
(Der Fall ist real, blos die „unter dringendem Tatverdacht“ stehende Person gibt es nicht… nehme ich zumindest an!)
-mkl-