Es war einmal

Hallo Michael,

Du läufst vor Deinen eigenen Argumenten weg:

Ein Grundrecht macht keinen Sinn mehr, wenn ich erklären
muss, warum ich es in Anspruch nehme und wenn mich die
Inanspruchnahme verdächtig macht.

Hier die von Rainer dankenswerter Weise bereit gestellte GG-Passage:

Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis
sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes
angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des
Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so
kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht
mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges
die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe
und Hilfsorgane tritt.

http://www.bundestag.de/parlament/fun

Laut Absatz 2 ist die gesetzliche Beschränkung des Briefgeheimnisses jederzeit möglich.

Ich stelle fest, es wird schrecklich einsam um Dich herum. Klar, dass Du gedanklich schon wieder weiter eilst und nur noch monologisierst.

Lass uns bei Deinem obigen Argument verweilen und uns austauschen.

Dialogbereit
guvo

Hallo Karin,

ich hoffe, dass Du inzwischen meine Anwort an Mike gelesen
hast:

ja, habe ich.

zur Demokratie gehört aber auch ein Minderheitenschutz. Wenn
alles dadurch legitimiert wird, daß man nach der
entsprechenden Kampagne in Bild für alles eine Mehrheit finden
kann,

Und schon scheinst Du den Demagogen auf den Leim gegangen zu
sein.
Du nimmst anscheinend auch an, dass es diese angebliche
Mehrheit tatsächlich gibt.
Worauf begründet sich deine Annahme?

Auf den Umfrageergebnissen zur Diätenerhöhung, nachdem ‚BILD‘ heftig dagegen gehetzt hat. In der ARD wurde von 82% Ablehnung gesprochen.

gibt man nur den Leuten Recht, die genau damit im
Ostblock die Ablehnung der Demokratie begründet haben, Hitler
wurde schließlich auch mal gewählt …

Ja. Damals im 3.Reich:
Propaganda und Personenkult
http://de.wikipedia.org/wiki/Zeit_des_Nationalsozial…

Ja, Personenkult ist zur Zeit ja eher nicht angesagt, aber ob ein ‚starker Mann‘, der ‚Ausländer raus‘ schreit und ‚Arbeitsplätze für alle Deutschen‘ verspricht nicht doch eine Chance hätte gewählt zu werden, wenn ‚BILD‘ den entsprechend aufbaut?

Gruß, Rainer

Hallo Michael,

Du läufst vor Deinen eigenen Argumenten weg:

Ein Grundrecht macht keinen Sinn mehr, wenn ich erklären
muss, warum ich es in Anspruch nehme und wenn mich die
Inanspruchnahme verdächtig macht.

http://www.lpk-bw.de/archiv/news2007/070611_lauschan…

Laut Absatz 2 ist die gesetzliche Beschränkung des
Briefgeheimnisses jederzeit möglich.

Ewigkeitsklausel nicht vergessen! Kein Grundrecht darf in seinem Wesensinhalt angetastet werden. Wenn nun die Verbindungsdaten offengelegt werden, so kann das Grundrecht auf Kommunikation dahingehend eingeschränkt werden, dass man sich bereits überlegt, mit wem ich eigentlich Kontakt aufnehmen will…

Ausserdem verweise ich auf das Bundesverfassungsgericht
http://www.starostik.de/VB/schutz-von-verbindungsdat…

Zitat:
„Als Folge der Digitalisierung hinterlässt vor allem jede Nutzung der Telekommunikation personenbezogene Spuren, die gespeichert und ausgewertet werden können. Auch der Zugriff auf diese Daten fällt in den Schutzbereich des Art. 10 GG; das Grundrecht schützt auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs“

„Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Andernfalls wäre der grundrechtliche Schutz unvollständig; denn die Verbindungsdaten haben einen eigenen Aussagegehalt. Sie können im Einzelfall erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikations- und Bewegungsverhalten zulassen. Häufigkeit, Dauer und Zeitpunkt von Kommunikationsverbindungen geben Hinweise auf Art und Intensität von Beziehungen und ermöglichen auf den Inhalt bezogene Schlussfolgerungen“

Sowie noch einen ganzen haufen anderer Urteile, in denen steht, dass der Zugriff auf kommunikationsdaten nur zur Bekämpfung und Aufklärung schwerer Straftaten durchgeführt werden darf, und nur auf Richterliche Anordnung.

In dem Gesetzesentwurf steht nun aber drin, dass Geheimdienste zur Durchführung ihrer Arbeit auch zugreifen dürfen… ohne Gericht und so…

Ich stelle fest, es wird schrecklich einsam um Dich
herum. Klar, dass Du gedanklich schon wieder weiter eilst und
nur noch monologisierst.

Blubber Blubber Blubber

Du hast den von mir verlinkten Text einfach nicht gelesen, oder?

Mal ein ganz praktisches Beispiel:
Eine Person aus der Hausbesetzerszene von Berlin steht im dringenden Tatverdacht, Brandanschläge auf US-Einrichtungen durchgeführt zu haben. Also werden mal Routinemäßig die Telekommunikationsdaten überprüft und die seiner Kontakte ebenfalls. Dabei stellt sich heraus, dass eine Gruppe von 7 Leuten aus der gesamten Republik intensiven e-mail Kontakt sowohl untereinander als auch mit dieser Person hatten. Eine Überprüfung der Handys ergab, dass alle diese Personen, nachdem sie kurz vorher noch aus der Pfalz nahe der USAFB Ramstein mit dem Handy untereinander und mit anderen telefoniert hatten, eine Woche lang überhaupt nicht mehr auf elektronischem Weg kommuniziert hatten…

Was würdest Du als Ermittlungsbeamter denken???
Ist doch SEHR verdächtig, oder?

(Der Fall ist real, blos die „unter dringendem Tatverdacht“ stehende Person gibt es nicht… nehme ich zumindest an!)

-mkl-

Hallo guovo,

Laut Absatz 2 ist die gesetzliche Beschränkung des
Briefgeheimnisses jederzeit möglich.

aber nicht willkürlich, sondern nur in engen Grenzen. Den Artikel 19 solltest Du Dir auch mal ansehen.

Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Ich stelle fest, es wird schrecklich einsam um Dich
herum.

Das tust Du, es entspricht aber nicht der Realität.

Gruß, Rainer

Nachtrag…, wichtige Zitate!
Ich wusste, da war mal was:

das Volkszähungsurteil des BVerfG
"„ Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. “

Hervorhebungen von mir

noch was aus Abgeordnetenwatch:
Zitat von Herrn Wiefelspütz (MdB):
„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“

Heidiwitzka…
Warum wird uns dann die Vorratsdatenspeicherung als DIE Wunderwaffe gegen den Terrorismus präsentiert?

Fragt sich
Mike

Hallo Michael,

Ewigkeitsklausel nicht vergessen!

Ewig heißt nicht ewig. So wie: Lebenslang gilt auch nicht für immer. Die Ewigkeitsklausel, die den Wesenshinhalt des Briefgeheimnisses schützt, gilt daher nicht unumschränkt, sondern nur grundsätzlich.

„Als Folge der Digitalisierung hinterlässt vor allem jede
Nutzung der Telekommunikation personenbezogene Spuren, die
gespeichert und ausgewertet werden können. Auch der Zugriff
auf diese Daten fällt in den Schutzbereich des Art. 10 GG; das
Grundrecht schützt auch die Vertraulichkeit der näheren
Umstände des Kommunikationsvorgangs“

Die richterliche Einbeziehung gilt auch nur grundsätzlich, also nur solange, wie kein Umstand eintritt, durch den das übrige Grundrechtswerk seine Gewährleistungspflicht offenkundig einbüßen könnte.

Sowie noch einen ganzen haufen anderer Urteile, in denen
steht, dass der Zugriff auf kommunikationsdaten nur zur
Bekämpfung und Aufklärung schwerer Straftaten durchgeführt
werden darf, und nur auf Richterliche Anordnung.

Urteile haben keine Ewigkeitsklausel.

In dem Gesetzesentwurf steht nun aber drin, dass Geheimdienste
zur Durchführung ihrer Arbeit auch zugreifen dürfen… ohne
Gericht und so…

Ja, Du sagst richtigerweise „nun“ und eben auf gesetzlichem Wege, und insoweit verfassungskonform.

Mal ein ganz praktisches Beispiel:

Blubber, Blubber, Blubber…

Was würdest Du als Ermittlungsbeamter denken???
Ist doch SEHR verdächtig, oder?

Akku leer?! Was sonst? Liegt doch kein sonstiger Umstand vor, der dazu veranlasst Verdacht zu schöpfen.

(Der Fall ist real,

Akku leer? Oh, ja, zu genüge.

bloß die „unter dringendem Tatverdacht“
stehende Person gibt es nicht…

Wie jetzt, in Echt?

nehme ich zumindest an!)

Gefällst Du Dir so als Jongleur mit roter Nase? :o)

Gruß
guvo

(irritiert)

Soweit alles in Butter

Ich wusste, da war mal was:
das Volkszähungsurteil des BVerfG

Aufrichtigen Dank für Deine Mühe. Aber: Urteile sind keine Dogmen. Alles hat seine Richtigkeit nur auf Zeit. Neue Umstände erfordern neue Handlungsansätze und Köpfchen dazu.

Noch was aus Abgeordnetenwatch:
Zitat von Herrn Wiefelspütz (MdB):
„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ
wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch
dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“

Soll er doch sagen dürfen. Meinungsfreiheit! Das dürfte er schließlich nicht generell so vertreten.

Warum wird uns dann die Vorratsdatenspeicherung als DIE
Wunderwaffe gegen den Terrorismus präsentiert?

Die Frage ist nicht dialogfähig, weil vorweg unterstellt wird, dass sie gegenüber systematischen Verbrechen völlig wirkungslos sein soll. Terror ist nur eine Erscheinungsform davon.

Die Hauptsache ist die, dass das RECHTSSTAATLICHKEITSPRINZIP gewahrt ist. Wer zweifelt, dem steht sogar gerichtliche Hilfe zur Seite.

Soweit alles in Butter.

Gruß
guvo

Nachdem Du offensichtlich meine Artikel nicht liest, oder schlichtwegs nicht verstehst, oder ganz bewusst nicht darauf eingehst, lasse ich es jetzt mal bleiben.

Aber das ein Parlament auch mal einen ziemlichen Scheiss beschliessen kann, sollte seit dem 24. 03. 1933 klar sein.

Mal sehen, was das BVerfG und der Herr Bundespräsident aus diesem Gesetz machen werden.

Aber dir empfehle ich zur Lektüre George Orwell, Aldous Huxley und als Film „Brasil“ von Terry Gilliam

Schicht im Schacht

Mike

Wahnsinn…
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Man braucht nichts mehr zu kommentieren, einfach nur mal lesen reicht völlig aus.

Bürger wir dich braucht dieses Land, vorwärts in eine SICHERE Zukunft.

sprachlos
Mike

Neee Mike,

eine unserer Spulen läuft leer. Dialogwille verloren? Keine Schande. Entspann Dich. Wird schon wieder.

Gruß
guvo

Hallo,

Ewig heißt nicht ewig. So wie: Lebenslang gilt auch nicht für
immer. Die Ewigkeitsklausel, die den Wesenshinhalt des
Briefgeheimnisses schützt, gilt daher nicht unumschränkt,
sondern nur grundsätzlich.

ja, das gilt so lange, wie es so im Grundgesetz steht.
Genau darum geht es uns, das soll so bleiben. Was hast Du gedacht, wovon wir hier reden?

Gruß, Rainer

Rainer,

Das soll so bleiben.

Wohl kaum.

Ein WESENSMERKMAL des GG ist WANDLUNGSFÄHIGKEIT. Dieses Merkmals wegen sollte das GG stets auf die Höhe seiner Zeit gehieft werden, soll heißen mal weiter und mal enger ausgelegt bzw. interpretiert werden. Der erstarkende Fanatismus ist eine größere Gefahr als verfassungsrechtlich legitimierte Beschränkungen von Grundrechten.

Ich glaube schon zu wissen, um was es hier geht. Comprendre? Wer die UMFASSENDE Überwachung des Fanatismus im politischen, im religiosen oder gesellschaftlichen Bereichen grundsätzlich ablehnt, ist der eigentlich blamierte.

Wie stehst Du vor Dir selbst jetzt da?

Gruß
guvo

Hallo,

sag mal, bist Du nur ein Troll, der uns hier veralbern will, oder meinst Du das ernst? So einen massiven Angriff auf die Grundrechte habe ich noch nie gelesen. Oder bist Du ein Extremist, der eine Chance erhofft, das Grundgesetz von innen her auszuhöhlen? Auf einer Basis, wie Du sie hier wünschst, waren das dritte Reich und die DDR aufgebaut.

Mir ist nicht mehr ganz klar, ob ich Dich ernst nehmen soll oder nicht. Troll oder Extremist?

Gruß, Rainer

Ach so: Interpretationssache…na klar…

Ein WESENSMERKMAL des GG ist WANDLUNGSFÄHIGKEIT. Dieses
Merkmals wegen sollte das GG stets auf die Höhe seiner Zeit
gehieft werden, soll heißen mal weiter und mal enger ausgelegt

Wer ist: „MAN“? Wie weit darf ICH sie denn interpretieren? Schäuble bringt mich fast dazu, Art.20(4) für angesagt zu halten. Oder ist das ZU weit interpretiert? Wer ist befugt, „mal weiter“ und „mal enger“ festzulegen?

Ich wollte den Artkel gerade schon abschicken, da hat mich das Wort „Interpretation“ auf eine Idee und zum kurzen Googeln gebracht:
Findest Du die folgenden Artikel in Ordnung?
(Stör’ dich nicht an den Sternchen, dort sind Aussparungen, die selbstverständlich unterhalb der Textpassagen erklärt werden. Gönn’ Dir den Spass, und schau nicht vorher hin - versprochen?)

_Artikel 27
1 Jeder Bürger * hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
2 Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.

Artikel 30
1 Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers * sind unantastbar.
2 Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist.
3 Zum Schutz seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe.

Artikel 31
1 Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar.
2 Sie dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit ** erfordern._

Klingt doch ganz gut oder? Würde jeder unterschreiben. Es gibt aber einen Haken an der Sache: Die Sternchen:
* = „der Deutschen Demokratischen Republik“
**= „des sozialistischen Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung“
(nachzulesen unter http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html )

Und wie ebendiese „Demokratische Republik“ ihre Verfassung interpretiert hat, ist dir hoffentlich bekannt…
Ich habe keinen Bock auf Interpretation nach Wetterlage!

Der erstarkende Fanatismus ist
eine größere Gefahr als verfassungsrechtlich legitimierte
Beschränkungen von Grundrechten.

Ich glaube Du bist ein Gefangener deiner Vorurteile.

Ich glaube schon zu wissen, um was es hier geht. Comprendre?
Wer die UMFASSENDE Überwachung des Fanatismus im politischen,
im religiosen oder gesellschaftlichen Bereichen grundsätzlich
ablehnt, ist der eigentlich blamierte.

Prima! Dann dürfen wir endlich gegen die Kontrollfreaks vorgehen? Ich bin nämlich absolut dafür, diesen politischen Fanatikern kräftig eins auf die Mütze zu geben.
Lang ist’s her (10 Jahre), da habe ich gelobt, „Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“.

Im Augenblick wüsste ich nicht, ob sich Gefahren für die Freiheit hinter irgendwelchen Gebetsbüchern oder Glaubensbekenntnissen verstecken, oder - was schlimmer wäre- in unseren eigenen Gesetzen.

Viele Grüsse!

Denis

Rainer,

findest Du deine Unterstellungen noch von deinem Grundrecht auf MEINUNGSFREIHEIT abgedeckt? Das ist Ehrverletzend. Scheckst Du, dass Deine Dreckschleuder nicht ohne ist?! Ob sie am Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB vorbeischrammt möchte ich eigentlich (…) nicht weiter erörtern. Für Grobheiten gibt es eben Saures. Glaube nicht, dass Dir das Brett genügend Anonymität bietet. Ziemlich unwahrscheinlich.

Du liegst nicht unbedingt falsch, wenn Du die Beschränkung deines Freiheitsrechts auf Äußerung deiner Meinung für eine Grundrechtsbeschränkung hälst. Du hast Recht. Und da Dir die Gründe sicher auch einsichtig erscheinen werden, müsstest Du auch in der Lage sein, zu Begreifen, dass auch die anderen Grundrechte nur bezüglich ihres Wesensgehaltes auf alle Ewigkeit festgelegt sind. Auch das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Ein Wesensmerkmal ist die WANDLUNGSFÄHIGKEIT, also dem Grundgesetz zu ermöglichen an der realen Entwicklung anzuschließen. Das geht umgekehrt schlecht. Vielleicht fällt Dir sogar noch ein weiteres Wesensmerkmal ein? Bisher hast Du zu oft nur hinter negierenden Positionen verharrt. Anspielung an Dein gesagtes: Soll das so bleiben?

Das Wesensmerkmal der Wandlungsfähigkeit sollte übrigens auch jeder der RAINER heißt beherzigen. Veränderung ist die einzigste Konstante. Das gilt für alle Bereiche, ohne etwas aushöhlen zu wollen etc.

Ganz gespannt darauf, wie gut es um Deine Dialogfähigkeit bestellt ist. Schwer, auch schon durchgemacht. Aber gut möglich.

Gruß
guvo

Hallo,

findest Du deine Unterstellungen noch von deinem Grundrecht
auf MEINUNGSFREIHEIT abgedeckt?

Unterstellung? Das war eine Feststellung. Den Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit musst Du aber noch erklären. Am Besten ist es, Du liest den Artikel erst mal, verstehst ihn dann und denkst neu darüber nach.

Das ist Ehrverletzend.

Nein.

Scheckst Du, dass Deine Dreckschleuder nicht ohne ist?! Ob sie
am Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB
vorbeischrammt möchte ich eigentlich (…) nicht weiter
erörtern. Für Grobheiten gibt es eben Saures. Glaube nicht,
dass Dir das Brett genügend Anonymität bietet. Ziemlich
unwahrscheinlich.

Ahh, das kenne ich doch? Die Rechte nicht verstehen, sich auf die berufen, die man abschaffen möchte und gleichzeitig drohen? Nun weiß ich, wo ich Dich einzuordnen habe, danke. :smile:

Du liegst nicht unbedingt falsch, wenn Du die Beschränkung
deines Freiheitsrechts auf Äußerung deiner Meinung für eine
Grundrechtsbeschränkung hälst. Du hast Recht. Und da Dir die
Gründe sicher auch einsichtig erscheinen werden, müsstest Du
auch in der Lage sein, zu Begreifen, dass auch die anderen
Grundrechte nur bezüglich ihres Wesensgehaltes auf alle
Ewigkeit festgelegt sind. Auch das Brief- und
Fernmeldegeheimnis. Ein Wesensmerkmal ist die
WANDLUNGSFÄHIGKEIT, also dem Grundgesetz zu ermöglichen an der
realen Entwicklung anzuschließen. Das geht umgekehrt schlecht.
Vielleicht fällt Dir sogar noch ein weiteres Wesensmerkmal
ein? Bisher hast Du zu oft nur hinter negierenden Positionen
verharrt. Anspielung an Dein gesagtes: Soll das so bleiben?

Wenn Du die Unveränderlichkeit der ersten 20 Artikel des Grundgesetzes meinst, ja, das soll so bleiben.

Das Wesensmerkmal der Wandlungsfähigkeit sollte übrigens auch
jeder der RAINER heißt beherzigen. Veränderung ist die
einzigste Konstante. Das gilt für alle Bereiche, ohne etwas
aushöhlen zu wollen etc.

Ganz gespannt darauf, wie gut es um Deine Dialogfähigkeit
bestellt ist. Schwer, auch schon durchgemacht. Aber gut
möglich.

Danke, ich verzichte. Ich habe den Eindruck, daß Du eine fest gefügte Meinung hast und die mit meiner unvereinbar ist.

Gruß, Rainer

Hallo, Rainer

Auf den Umfrageergebnissen zur Diätenerhöhung, nachdem ‚BILD‘
heftig dagegen gehetzt hat. In der ARD wurde von 82% Ablehnung
gesprochen.

es war ja nicht nur die Bildzeitung, die sich kritisch zur Diätenerhöhung geäussert hat, insofern können die angeblichen 82% der Bevölkerung, die dieses geplante Gesetz zur Diätenerhöhung angeblich ablehnen, nicht nur auf Artikel der Bildzeitung zurückgeführt werden.

Mir geht es darum, wie diese Umfragen zu Stande kommen und ob sie als repräsentativ für die deutschen Bürger angesehen werden können.
Wenn Das so wäre, könnte man sich die teuren Landes- und Bundestagswahlen etc. doch sparen. Dann würde man sich einfach ein paar wahlberechtigte Bürger aussuchen, die dann repräsentativ für alle übrigen Bürger wählen dürften.

Ja, Personenkult ist zur Zeit ja eher nicht angesagt, aber ob
ein ‚starker Mann‘, der ‚Ausländer raus‘ schreit und
‚Arbeitsplätze für alle Deutschen‘ verspricht nicht doch eine
Chance hätte gewählt zu werden, wenn ‚BILD‘ den entsprechend
aufbaut?

Ich glaube nicht, dass Das zur Zeit möglich wäre.

Gruß
karin

Denis,

Wer ist befugt, „mal weiter“ und „mal enger“ festzulegen?

Verfahrensrechtlich: die öffentlichen Institutionen. Sonst: Grundsätzlich jeder erwachsene Deutsche.

Und wie ebendiese „Demokratische Republik“ ihre Verfassung
interpretiert hat, ist dir hoffentlich
bekannt…

Äpfel mit Birnen verglichen.

Ich habe keinen Bock auf Interpretation nach Wetterlage!

Lamento. Nicht dialogfähig.

Im Augenblick wüsste ich nicht, ob sich Gefahren für die
Freiheit hinter irgendwelchen Gebetsbüchern oder
Glaubensbekenntnissen verstecken, oder - was schlimmer wäre-
in unseren eigenen Gesetzen.

Hat PISA schuld? Allen voran wirft das auf Deine Geschichtslehrer jedenfalls ein ganz, ganz…, ganz schwaches Licht.

Gruß
guvo

Hallo Karin,

Auf den Umfrageergebnissen zur Diätenerhöhung, nachdem ‚BILD‘
heftig dagegen gehetzt hat. In der ARD wurde von 82% Ablehnung
gesprochen.

es war ja nicht nur die Bildzeitung, die sich kritisch zur
Diätenerhöhung geäussert hat, insofern können die angeblichen
82% der Bevölkerung, die dieses geplante Gesetz zur
Diätenerhöhung angeblich ablehnen, nicht nur auf Artikel der
Bildzeitung zurückgeführt werden.

Ja, klar. Da haben schon noch mehr geholfen.
Hätten die Medien aber die absolute Höhe an Einkommen von anderen Mandatsträgern mit ähnlich großem Einfluss gemessen, Hauptaktionäre großer Unternehmen zum Beispiel und betont, daß die Erhöhung etwa der Inflation seit der letzten Erhöhung entspricht, würde das Bild anders aussehen.

Mir geht es darum, wie diese Umfragen zu Stande kommen und ob
sie als repräsentativ für die deutschen Bürger angesehen
werden können.

Eher nicht. Verschiedene Bevölkerungsgruppen werden da komplett ausgespart, habe ich letzte Woche erst gehört, frag mich aber bitte nicht wo.

Wenn Das so wäre, könnte man sich die teuren Landes- und
Bundestagswahlen etc. doch sparen. Dann würde man sich einfach
ein paar wahlberechtigte Bürger aussuchen, die dann
repräsentativ für alle übrigen Bürger wählen dürften.

Das wird ja versucht, nur ohne Auswirkungen. Die Vorhersagen der Umfrageinstitute kommen ja so zustande und die sind oft sehr nahe am tatsächlichen Ergebnis. Für tatsächliche Auswirkungen aber eben nicht nahe genug. Die Möglichkeiten für Manipulationen wären auch zu groß.

Ja, Personenkult ist zur Zeit ja eher nicht angesagt, aber ob
ein ‚starker Mann‘, der ‚Ausländer raus‘ schreit und
‚Arbeitsplätze für alle Deutschen‘ verspricht nicht doch eine
Chance hätte gewählt zu werden, wenn ‚BILD‘ den entsprechend
aufbaut?

Ich glaube nicht, dass Das zur Zeit möglich wäre.

Ich auch nicht. Aber warum? Stell Dir vor, BILD würde an so etwas seit Jahren arbeiten … Gut, daß das da wohl Niemand tut.

Gruß, Rainer

Wer ist befugt, „mal weiter“ und „mal enger“ festzulegen?

Verfahrensrechtlich: die öffentlichen Institutionen. Sonst:
Grundsätzlich jeder erwachsene Deutsche.

Und wie ebendiese „Demokratische Republik“ ihre Verfassung
interpretiert hat, ist dir hoffentlich
bekannt…

Äpfel mit Birnen verglichen.

Findest Du?

Ich habe keinen Bock auf Interpretation nach Wetterlage!

Lamento. Nicht dialogfähig.

Es gibt nunmal Dinge, da WILL ich gar nicht diskutieren.

Im Augenblick wüsste ich nicht, ob sich Gefahren für die
Freiheit hinter irgendwelchen Gebetsbüchern oder
Glaubensbekenntnissen verstecken, oder - was schlimmer wäre-
in unseren eigenen Gesetzen.

Hat PISA schuld? Allen voran wirft das auf Deine
Geschichtslehrer jedenfalls ein ganz, ganz…, ganz schwaches
Licht.

Meine Geschichtslehrer haben zur Wachsamkeit ermahnt.
Sie haben mir vor Augen geführt, wie schnell ein Gemeinwesen ungewollt in Barbarei ausarten kann. Das danke ich ihnen bis heute.

Denis

P.S: Wie sieht’s mit dem Folterverbot aus? Wann ist der Zeitpunkt zum Diskutieren?