Servus,
muss er
diese Miete in der
Steuereklärung als zusätzliches Einkommen angeben?
falls die Einnahmen dauerhaft niedriger sind als die Werbungskosten, liegt kein steuerbarer Sachverhalt vor.
Andererseits: Nachweisen kann man das im Zweifelsfall bloß, wenn man Einnahmen und Ausgaben zusammenstellt und die Abschreibung ermittelt. Wenn man das ohnehin tut, spricht eigentlich nichts dagegen, den Verlust aus Vermietung zu erklären und sich zu freuen, wenn dieser bei der Veranlagung berücksichtigt wird.
In welchem Bereich würde sich eine Miete von z.B. 150 Euro im Monat :auswirken?
Beispiel:
Einnahmen 150 * 12 = 1.800 €
Anschaffungskosten des Objektes: 80.000 €, 2% AfA = 1.600 €
Reparaturen, Instandhaltung: 800 €
Nicht umgelegte sonstige Kosten: 170 €
Erklärter Verlust aus Vermietung: 1.800 - 1.600 - 800 - 170 = - 770 €
Würde, bei Veranlagung „wie erklärt“, bei einem Grenzsteuersatz ESt von 35% rund 270 € ESt sparen.
Bei Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht +/- Null, keine Auswirkung auf die ESt.
Und eine zusätzliche Frage: Wenn ein Vertrag auf z.B. 10 Jahre
abgeschlossen
wird, macht es steuerlich einen Unterschied, ob die Miete
monatlich, jährlich
oder z.B. für den Gesamtzeitraum auf einen Betrag gezahlt
wird? Wenn ja, welchen?
Es gibt bei Vermietung durch Privatpersonen keine aktive Rechnungsabgrenzung. Das heißt, daß die Miete dann als Einnahme anzusetzen ist, wenn sie eingenommen wird (von paar Ausnahmen im Dezember und Januar abgesehen).
Wenn für ein Jahr im Voraus bezahlt wird, wird das genau gleich behandelt wie eine monatliche Zahlung.
Ist der Unterschied zwischen Einnahmen und Einkünften im Beispiel oben klar geworden? Ein Objekt, das „nur kostet“, wird in jedem Fall zu darstellbaren negativen Einkünften führen.
Schöne Grüße
MM