Vermietung an Angehörige / 75% / Werbungskosten

verbilligte Vermietung
Hi,

wie schaut es aus, wenn jemand nicht mind. 75% des
Ortsüblichen an Miete ggü. einem Angehörigen einnimmt?

Da ist das BMF Schreiben vom 8.10.2004 IV C 3 - S 2253 - 91/04 maßgeblich
schau mal hier
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-23…

/t/est-steuern-auf-mieteinnahmen-bei-liebhaberei/368…

Soweit
ich weiss, verlangt das FA dann eine Überschussprognose, aus
der bestenfalls langfristig ein positives Ergebnis ersichtlich
ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, werden 100% der WeKo
akzeptiert! Korrekt?

ja

Wenn die Überschussprognose nicht erbracht wird (oder wenn die
Überschussprognose negativ ist), werden die WeKo vom FA nur in
dem Verhältnis akzeptiert, wie sich die tatsächliche Miete
ggü. dem Ortsüblichen verhält, also durchaus bspw. mit 71,55%.
Korrekt?

ja

Was ist nun, wenn bspw. im Jahr 2007 die Werbungskosten noch
unter den 75% liegen (71,55% im Bsp.), die Miete aber nach
Mieterhöhung im Jahr 2008 oder 2009 wieder „ordnungsgemäß“
über die 75% (z.B. auf 77,5%) ansteigt.

das wirkt dann ab dem Jahr der Mieterhöhung, wobei mache Erhöhungen nicht akzeptiert wurden, da mietrechtlich keine Erhöhung möglich ist.

Schöne Grüße
C.