Vermietung an Angehörige / 75% / Werbungskosten

Hallo zusammen,
wie schaut es aus, wenn jemand nicht mind. 75% des Ortsüblichen an Miete ggü. einem Angehörigen einnimmt? Soweit ich weiss, verlangt das FA dann eine Überschussprognose, aus der bestenfalls langfristig ein positives Ergebnis ersichtlich ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, werden 100% der WeKo akzeptiert! Korrekt?

Wenn die Überschussprognose nicht erbracht wird (oder wenn die Überschussprognose negativ ist), werden die WeKo vom FA nur in dem Verhältnis akzeptiert, wie sich die tatsächliche Miete ggü. dem Ortsüblichen verhält, also durchaus bspw. mit 71,55%. Korrekt?

Was ist nun, wenn bspw. im Jahr 2007 die Werbungskosten noch unter den 75% liegen (71,55% im Bsp.), die Miete aber nach Mieterhöhung im Jahr 2008 oder 2009 wieder „ordnungsgemäß“ über die 75% (z.B. auf 77,5%) ansteigt. Wird dann die gesamte Vergangenheit „vergessen“ und ab 2008/2009 wieder 100% an WeKo akzeptiert? Oder ist der Vermieter, wenn er einmal unter die 75% geraten ist auf immer und ewig mit einer anteiligen WeKo-Akzeptanz gebrandmarkt?!

Besten Dank vorab!
Gruß,
Lille

verbilligte Vermietung
Hi,

wie schaut es aus, wenn jemand nicht mind. 75% des
Ortsüblichen an Miete ggü. einem Angehörigen einnimmt?

Da ist das BMF Schreiben vom 8.10.2004 IV C 3 - S 2253 - 91/04 maßgeblich
schau mal hier
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-23…

/t/est-steuern-auf-mieteinnahmen-bei-liebhaberei/368…

Soweit
ich weiss, verlangt das FA dann eine Überschussprognose, aus
der bestenfalls langfristig ein positives Ergebnis ersichtlich
ist. Wenn das Ergebnis positiv ist, werden 100% der WeKo
akzeptiert! Korrekt?

ja

Wenn die Überschussprognose nicht erbracht wird (oder wenn die
Überschussprognose negativ ist), werden die WeKo vom FA nur in
dem Verhältnis akzeptiert, wie sich die tatsächliche Miete
ggü. dem Ortsüblichen verhält, also durchaus bspw. mit 71,55%.
Korrekt?

ja

Was ist nun, wenn bspw. im Jahr 2007 die Werbungskosten noch
unter den 75% liegen (71,55% im Bsp.), die Miete aber nach
Mieterhöhung im Jahr 2008 oder 2009 wieder „ordnungsgemäß“
über die 75% (z.B. auf 77,5%) ansteigt.

das wirkt dann ab dem Jahr der Mieterhöhung, wobei mache Erhöhungen nicht akzeptiert wurden, da mietrechtlich keine Erhöhung möglich ist.

Schöne Grüße
C.

Hallo C.,
besten Dank für die Antworten. Insbesondere die Links sind sehr interessant!
Ich habe aber noch 2 Rückfragen, weil ich nicht sicher bin, ob ich es richtig verstehe:

Was ist nun, wenn bspw. im Jahr 2007 die Werbungskosten noch
unter den 75% liegen (71,55% im Bsp.), die Miete aber nach
Mieterhöhung im Jahr 2008 oder 2009 wieder „ordnungsgemäß“
über die 75% (z.B. auf 77,5%) ansteigt.

das wirkt dann ab dem Jahr der Mieterhöhung, wobei mache
Erhöhungen nicht akzeptiert wurden, da mietrechtlich keine
Erhöhung möglich ist.

1.) Was meinst Du mit „wobei mache Erhöhungen nicht akzeptiert wurden, da mietrechtlich keine Erhöhung möglich ist.“
Da müsste aber doch der Mieter widersprechen!? Oder meinst Du, das Finanzamt macht auch einen Check bzgl. Kappungsgrenze?

2.) Wir unterstellen, dass die Mieterhöhung rechtlich ok ist. Verstehe ich es dann richtig, dass in dem Jahr, wo die 75% wieder überstiegen werden, wieder die vollen WeKo akzeptiert werden?

Besten Dank!

Hi,

1.) Was meinst Du mit „wobei mache Erhöhungen nicht akzeptiert
wurden, da mietrechtlich keine Erhöhung möglich ist.“
Da müsste aber doch der Mieter widersprechen!? Oder meinst Du,
das Finanzamt macht auch einen Check bzgl. Kappungsgrenze?

ja, als das neu anzuwenden war, hatte das Finanzamt genaue Anweisungen zu prüfen, ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist. Ob das jetzt noch angewendet wird, kommt auf den Kenntnisstand des jeweiligen Sachbearbeiters an…

2.) Wir unterstellen, dass die Mieterhöhung rechtlich ok ist.
Verstehe ich es dann richtig, dass in dem Jahr, wo die 75%
wieder überstiegen werden, wieder die vollen WeKo akzeptiert
werden?

ja

Schöne Grüße
C.