EU-Rente und 'richtige' Rente

Ja!
Hallo,

ja, das stimmt. Wenn überhaupt, erhöht sich die Altersrente nur geringfügig.

Hintergrund:

Die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente/ jetzige Rente wegen voller Erwerbsminderung stellt eine Lohnersatzleistung dar, im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente/ Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die lediglich Lohnzuschussfunktion haben.

D.h. eine EU-Rente wurde - unter eventueller Berücksichtigung einer sog. Zurechnungszeit zum Ausgleich dessen, dass man schon relativ früh keine weiteren Beitragszeiten mehr erwerben kann - schon „höchstmöglich“ berechnet, so dass sie - zumindest vom Sinn her - den entfallenen Lohn ausgleichen kann. Nicht anders verhält es sich bei einer Altersrente. Auch diese hat Lohnersatzfunktion und berechnet sich im Grunde nicht anders als eine EU-Rente. Daher kommt es meistens nicht zu einer Erhöhung, und wenn dann eben nur sehr gering.

Servus,
Robert

Hi Robert,

ja, das stimmt. Wenn überhaupt, erhöht sich die Altersrente
nur geringfügig.

Das ist ja schlicht zum Ko****. Da wird man noch bestraft dafür, dass man krank ist.

*heul*
Anja

Hi Robert,

ja, das stimmt. Wenn überhaupt, erhöht sich die Altersrente
nur geringfügig.

Das ist ja schlicht zum Ko****. Da wird man noch bestraft
dafür, dass man krank ist.

Wieso bestraft? Im Gegenteil, man wird doch auch im Alter versorgt, OBWOHL man krank war und nichts mehr einzahlen konnte.

Grüße,
Sebastian

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Wieso bestraft? Im Gegenteil, man wird doch auch im Alter
versorgt, OBWOHL man krank war und nichts mehr einzahlen
konnte.

(genauer gesagt ist die Altersrente immer noch höher, als wenn man zu Beginn der Erwerbsunfähigkeitsrente stattdessen „einfach so“ das Arbeiten eingestellt hätte).

Hi Sebastian,

Wieso bestraft? Im Gegenteil, man wird doch auch im Alter
versorgt, OBWOHL man krank war und nichts mehr einzahlen
konnte.

Wenn ich zum Sozialamt gehen würde, würde ich mehr Geld kriegen.

Gruß,
Anja

Wenn ich zum Sozialamt gehen würde, würde ich mehr Geld
kriegen.

Die Möglichkeit, die Grundsicherung im Alter in Anspruch zu nehmen, besteht natürlich. Für solche Fälle ist sie ja da.

Grüße,
Sebastian

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Hallo Anja,

aus deiner Sicht ist deine Meinung schon verständlich.Für eine Krankheit kann man normalerweise nichts.
Aber du musst auch die Situation und das System der Rentenversicherung verstehen.
Die Ausgaben werden ja zum großen Teil von den Beitragszahlern,also Arbeitnehmern, bezahlt.Die Einzahlungen durch Arbeitslosigkeit,geringe Löhne und immer früherer Rentenbeginn und einer immer älter werdenden Bevölkerung lassen eine höhere Rente einfach nicht mehr zu.
Zusätzlich kannst du aber Hartz4 zu deinen Rentenansprüchen beziehen.

Grüße

muslima

Hi muslima,

Die Ausgaben werden ja zum großen Teil von den
Beitragszahlern,also Arbeitnehmern, bezahlt.

Ich habe 35 Jahre eingezahlt…

Gruß,
Anja

Zusatzfrage
Und wie ist das für den Fall, ich würde in zwei Jahren mich wieder arbeitssuchend melden und (wahrscheinlich) wieder Hartz-IV beziehen - habe ich dann Anspruch auf meine „richtige“ Rente?

Gruß,
Anja

Und wie ist das für den Fall, ich würde in zwei Jahren mich
wieder arbeitssuchend melden und (wahrscheinlich) wieder
Hartz-IV beziehen - habe ich dann Anspruch auf meine
„richtige“ Rente?

Was Robert versucht hat zu sagen ist, dass die Rente, die ein voll erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält, schon mehr oder weniger seine „richtige“ Rente ist.

Sofern keine neuen Ansprüche hinzukommen, weil man doch wieder erwerbsfähig wird und einzahlt, ist die ganz normale Altersrente ähnlich hoch wie die Erwerbsminderungsrente. Sie ist sogar höher als die Rente, die man erhalten würde, wenn man einfach so bis zur Altersrente nicht arbeiten würde (weil man für die Erwerbsunfähigkeit eine Zurechnungszeit erhält).

Grüße,
Sebastian

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Hallo Anja,

Ich habe 35 Jahre eingezahlt…

Das alleine macht aber noch lange keine Rentenhöhe aus. Ein weiterer und ganz bestimmt nicht zu vernachlässigender Faktor ist die Höhe Deines Bruttoverdienstes im Jahr im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten im selben Jahr. Und wenn Du keine sehr hohe Rente bekommst, hast Du sehr wahrscheinlich auch nicht hoch verdient.

Machen wir hierzu ein Beispiel, ausgehend von 35 Jahren Beitragszahlung:

Du hast 35 Jahre lang in jedem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten. Je Jahr erhältst Du dann 1,0000 Entgeltpunkte. In diesem Fall beträgt die EU-Rente - nach dem bis 31.12.2001 geltenden Recht - im Jahr 2010

35 Jahre x 1,0000 x 1,0 (Rentenartfaktor) x 27,20 Euro (aktueller Rentenwert) = 952 Euro

Hast Du nun aber in jedem Jahr nur die Hälfte des Durchschnittseinkommens verdient, beträgt die Rente eben auch nur 476 Euro.

Das mal als sehr einfache Darstellung, um die „Problematik“ zu verdeutlichen. Ob dies nun alles fair und mit Rendite verbunden ist … das ist ein völlig anderes Thema.

Gruß,
Anja

Servus,
Robert

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Und nochmal hallo,

Da wird man noch bestraft dafür, dass man krank ist.

ich kann Deinen Standpunkt verstehen, sehe das aber doch ein wenig anders. Durch die Zurechnungszeit, die seinerzeit bis zum 55. Lebensjahr gewährt wurde, wenn man vor dem 55. Lebensjahr erwerbsunfähig wurde, gleicht dies zumindest zu einem gewissen Teil wieder aus.

In welchem System gibt es das schon, dass man Personen, die nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen, die Rente noch durch zusätzliche Werte erhöht? Da hat sich der Gesetzgeber wirklich etwas Soziales einfallen lassen.

Wie gesagt, wenn man nach dem eigenen Verständnis wenig Rente bekommt, ist das alles verständlicherweise sehr schwer zu verstehen. Aber insgesamt gesehen ist das System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung aller möglichen Komponenten - das macht das deutsche Rentenrecht und insbesondere die Rentenberechnung ja so kompliziert - eins der fairsten, wenn nicht das gerechteste weltweit.

Dass gerade in der heutigen Zeit dort Kürzungen leider erfolgen müssen, wurde an anderer Stelle ja bereits erläutert. Ansonsten wäre dieses System gar nicht mehr finanzierbar. Wie bereits an einer anderen Stelle erwähnt, kann man natürlich eine Grundsatzdiskussion über soziale Gerechtigkeit und Rendite führen … aber das wird schon sehr schwierig. Das kriegen unsere Politiker schon mal gar nicht hin … :wink:

*heul*
Anja

Servus,
Robert

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Danke, danke …
Euch allen.

Ich geb’ mich geschlagen und bereite mich nun mental auf die Altersarmut vor…

Gruß,

Anja

Nein!
Hallo.

Zusätzlich kannst du aber Hartz4 zu deinen Rentenansprüchen beziehen.

Nein, geht nicht. („Hartz IV“ KANN man nämlich nicht (niemals!!) beziehen, weil das keine Leistung ist (nie war und nie sein wird)!!!)
Was geht, schrieb Sebastian korrekt: /t/eu-rente-und-richtige-rente/5936700/7

Gruß Conni

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Hallo Conni A.,

ich kann davon ausgehen, dass das Existenzminimum gesichert sein muss?

Ich sehe allerdings die Hartz-Gesetze als eine Leistung unseres sozialen Staates an.
Wenn ein Rentner/In nun so wenig Rente erhält, dass diese nicht zum Leben reicht, kann sie zusätzlich eine Zahlung nach Hartz4 erhalten.
Dem ist doch hoffentlich so?

Gruß

Muslima

Hallo AAdler,

richtig.Deine Beiträge finanzieren aber die Rente deines Mitbürgers/In in Rente.
Du hast dir einen Anspruch auf eine Altersrente, berechnet mittels sog.Entgeltpunkten, erworben.
Ob hier nun ein Gegenwert zur Auszahlung kommt, der auskömmlich und damit eine Anerkennung deiner Lebensleistung darstellt -
wage ich zu bezweifeln.
Das Umlagesystem Rentenversicherung ist eben stark von den schon von mir beschriebenen Faktoren abhängig wie: genügend Beitragszahler die auch angemessene Löhne erhalten,keine hohe Lebenserwartung)(ich weiss, das klingt hart.:smile:)u.a.

Wir müssen aufpassen, dass wir den Generationenvertrag auch in Zukunft noch aufrechterhalten können.

Viele Grüße

muslima

Hallo,

ich kann davon ausgehen, dass das Existenzminimum gesichert
sein muss?

davon kannst Du ausgehen. Aber das muss nicht zwingend über Hartz IV erfolgen.

Wenn ein Rentner/In nun so wenig Rente erhält, dass diese
nicht zum Leben reicht, kann sie zusätzlich eine Zahlung nach
Hartz4 erhalten.
Dem ist doch hoffentlich so?

Nein, dem ist nicht so. Denn um Hartz IV zu erhalten, muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und das ist bei dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente/ Rente wegen voller Erwerbsminderung schlichtweg nicht der Fall, da der Betreffende ja nicht mehr arbeiten kann.

In dem Fall kann Sozialhilfe - ja, die gibt es noch! - und/ oder Grundsicherung beantragt werden.

Gruß

Muslima

Servus,
Robert

Es tut mir Leid dies zu hören
Hallo Anja,

Ich geb’ mich geschlagen und bereite mich nun mental auf die
Altersarmut vor…

Zunächst einmal möchte ich dir mein Bedauern aussprechen. Es ist ziemlich hart die Armut auf sich zukommen zu sehen und zu wissen, dass man da aus eigener Kraft nicht wieder rauskommt.
Du wirst nicht mal was zu deiner Rente dazuverdienen können.

Nun hängt das Problem nicht nur mit deiner Berufsunfähigkeit zusammen. Zehn Arbeitsjahre mehr, brächten ein Erhöhung von ungefähr ein Viertel. Wäre das eine auskömmliche Rente mit Ausreichend Reserve gewesen?

Seit ca. 25 Jahre weiss Jeder, dass man klugerweise für das Alter ansparen sollte. Hast du in dieser Zeit auch privat für dein Alter vorgesorgt?
Falls du nun antwortest, dass du dafür kein Geld übrig hattest, dass es gerade mal so zum Leben gereicht hat, dann ist das die eigentliche Quelle des Problems.
Die staatliche Rente ist immer deutlich geringer, als das Einkommen während der Arbeitsphase. Wer da schon wenig hatte, wird in der Rente zwangsläufig arm sein, wenn er nichts anderes hat.

Ich wünsche dir viel Kaft.

Gruß
Carlos

Du wirst nicht mal was zu deiner Rente dazuverdienen können.

Wieso das jetzt? Das stimmt doch nicht. Selbst wenn eine Rente bezogen wird, auf die Einkommen angerechnet werden kann (das ist bei der regulären Altersrente nicht der Fall, bei Grundsicherung wohl schon), gibt es dabei Freibeträge für Hinzuverdienst.

Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian,

Du wirst nicht mal was zu deiner Rente dazuverdienen können.

Wieso das jetzt? Das stimmt doch nicht.

Es geht hier um den konkreten Fall. Sicherlich können Rentner im bestimmten Rahmen etwas dazuverdienen. Und wir werden uns in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an betagte Arbeizskräfte auch jenseits der 67 gewöhnen.

Wer heute aber eine volle Erwerbsminderungsrente erhält ist krankheitsbedingt deutlich näher am Pflegefall, als an einem fitten Arbeitnehmer. Ich würde es Anja von vollem Herzen wünschen, dass sie mit 65 oder 68 wieder so fit ist, dass Sie einen kleinen Job machen kann. Aber ohne weitere Kenntnisse würde ich nicht darauf setzen.

Gruß
Carlos

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