Ja!
Hallo,
ja, das stimmt. Wenn überhaupt, erhöht sich die Altersrente nur geringfügig.
Hintergrund:
Die frühere Erwerbsunfähigkeitsrente/ jetzige Rente wegen voller Erwerbsminderung stellt eine Lohnersatzleistung dar, im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente/ Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die lediglich Lohnzuschussfunktion haben.
D.h. eine EU-Rente wurde - unter eventueller Berücksichtigung einer sog. Zurechnungszeit zum Ausgleich dessen, dass man schon relativ früh keine weiteren Beitragszeiten mehr erwerben kann - schon „höchstmöglich“ berechnet, so dass sie - zumindest vom Sinn her - den entfallenen Lohn ausgleichen kann. Nicht anders verhält es sich bei einer Altersrente. Auch diese hat Lohnersatzfunktion und berechnet sich im Grunde nicht anders als eine EU-Rente. Daher kommt es meistens nicht zu einer Erhöhung, und wenn dann eben nur sehr gering.
Servus,
Robert