Hallo,
ich habe da eine Frage, wenn jemand im Einzelhandel arbeitet sprich eine sechs Tage Woche (37,5 Std. also fünf werden tatsächlich gearbeitet). Kann man in seiner Arbeitszeitplanung seinen Freizeit Tag an einen der gesetzlichen Feiertage legen (die Freizeit Tage werden so gelegt wie es grad passt). Damit würde man ja den Feiertag umgehen können wäre das Rechtlich so ok?
Gruß aus Köln
Qun
Hallo
Theoretisch ist das im Einzelfalle durch den AG sicherlich leider möglich. Wenn in einem Geschäft aber plötzlich alle AN am Feiertag ihren freien Tag haben, wird der AG im Klagefalle höchstwahrscheinlich vor Gericht eine Bauchlandung hinlegen. Da wird es ihm nicht gelingen, glaubhaft darzulegen, daß auch ohne Feiertag alle AN an just diesem Tage frei gehabt hätten…
Gruß,
LeoLo
Moin!
Geht es mal wieder darum, dass der Arbeitenehmer den Sonntag, den freien Tag „und“ den Feiertag frei haben will?
Dieses Thema wurde bereits mehrfach behandelt.
C Y A
Samy
Abschluss
Hi,
danke dir LeoLo hast mir sehr geholfen.
Lieber Samy, wenn du ein Problem hast, bitte verschone mich. Ich weiss nicht was dein Kommentar werden sollte, aber sinnlos war er alle mal.
Auch ein lacher blieb diesem fern.
Gruß
Moin!
Lieber Samy, wenn du ein Problem hast, bitte verschone mich.
Ich weiss nicht was dein Kommentar werden sollte, aber sinnlos
war er alle mal.
Auch ein lacher blieb diesem fern.
Gruß
Es sollte auch kaum zum Lachen anregen! Viel mehr frage ich mich, ob die gelieferten Antworten zu deinen Postings
/t/6-tage-woche-und-ein-feiertag/5412547
/t/arbeitszeit-mit-feiertag-wie-wird-gerechnet/5373536
nicht gelangt haben?!?
Gruß
Samy