Japp, kirchl. Trägerschaft
Hallo,
noch ne Idee: ich hab bei dieser Sache mit der
Unkenntlichmachung des Namens des Kindsvaters auf der
Geburtsurkundenkopie des Kindes ein bisserl Bauchweh.
Unkenntlich machen, zur Uni bringen. WENN die das nicht akzeptieren (Mutter steht ja drauf), die unkenntlich gemachte Kopie unter Vorlage der vollständigen Urkunde bei einem Notar beglaubigen lassen.
Müsste gehen.
Aber wie wäre es denn, Du gibst den Kindsvater namentlich auf
der Geburtsurkunde an und verzichtest auf diese
„Härtefallregelung“ und der feine Herr Vater übernimmt die
(Differenz der) Studiengebühren für Dich?
So wie ich es verstanden habe, besteht dann die Gefahr, dass er den Job verliert.
Gruß
Elke
Hie niesl,
Japp, kirchl. Trägerschaft
und das ist so ernst? Irgendwie kann ich mir das in „heutigen“ kirchlichen Institutionen kaum vorstellen. Aber - wie ja auch schon jemand hier im Thread geschrieben hat (ich glaub, das war Pomeranze, bin mir aber grad nicht sicher) - pass auf, dass er das nicht als „Druckmittel“ gegen Dich verwendet. Und es dem Vater vielleicht ein ernstes Gespräch und eine Verzögerung der Beförderung beschert, aber nicht die sofortige Entlassung.
*wink*
Petzi
Hi Elke,
Unkenntlich machen, zur Uni bringen. WENN die das nicht
akzeptieren (Mutter steht ja drauf), die unkenntlich gemachte
Kopie unter Vorlage der vollständigen Urkunde bei einem Notar
beglaubigen lassen.
Müsste gehen.
wie gesagt, ich weiss es nicht. Aber bevor ich ein Dokument (bzw. dessen Kopie) eigenhändig verändere würde ich mich da in jedem Fall schlau machen, was ich da darf und was nicht. Ausserdem auch eine Geburtsurkunde mit ausgexxtem Namen des Vaters könnte neugierigen Leuten Anlass zu (eventuell korrekten) Spekulationen geben.
„Härtefallregelung“ und der feine Herr Vater übernimmt die
(Differenz der) Studiengebühren für Dich?
So wie ich es verstanden habe, besteht dann die Gefahr, dass
er den Job verliert.
Hmm, das hab ich nirgends rausgelesen, vielleicht kann sich die Ausgangsfragestellerin dazu nochmal äussern?
Aber nur zur Sicherheit, falls ich mich unklar ausgedrückt hätte: sie zahlt „normale“ Studiengebühren und nimmt diese Härtefallregelung nicht in Anspruch. Sprich, sie muss die Geburtsurkunde nicht einreichen.
Und der Herr Vater soll sich halt überlegen, wie er ihr die Kohle für die Studiengebühren zukommen lässt. Sei es jetzt, dass er ihr die Kohle direkt zukommen lässt oder dass er ein Stipendium erfindet oder die Studiengebühren für sie an der Uni zahlt (wobei letzteres wohl auch nicht wirklich diskret zu machen sein dürfte).
Aber hey, der soll sich auch ein bisserl anstrengen, schliesslich will vor allem er nicht, dass das Kind als seines öffentlich bekannt wird 
*wink*
Petzi
Hallo Amelie,
erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft. Ich glaube fast, die ALG-Zahlungen wirst du nicht bekommen, wenn du bei deinen Eltern einziehst. Wenn du für dein Kind ALG beantragst wirst natürlich erst du geprüft, wenn du im Haushalt deiner Eltern wohnst werden die geprüft - und ich nehme eher an dass deine Eltern die Zahlungen laut ALG tragen müssen.
Anders sähe es sicher aus, würdest du eine eigene Wohnung mit dem Kind bewohnen. Ich bin keine Frau vom Fach, sondern alleinerziehende Mutter und musste auch diese Formalitäten erledigen und in manchen Dingen ist es mehr als merkwürdig, was ALG II berechnet. Wenn du alles genau wissen möchtest, geh doch morgen zum Amt und frage dort eine Sachbearbeiterin.
Mit dem Kindsvater ist deine Sache - jedoch möchte auch ich meine Meinung kund tun. Wenn du die Vaterschaft nicht angeben lässt wird es mW nachher schwer ihn in späteren Jahren noch einmal eintragen zu lassen. Ich fände es richtig/wichtig dass er wenigstens die Vaterschaft anerkennt. Wie bereits genannt muss die Geburtsurkunde nicht mit allen Namen zur Uni - die brauchen nur den Nachweis dass du die Mutter bist. Aber wenn du dich mal nicht mehr so gut mit dem Kindsvater verstehst und seine Ehe irgendwie in die Brüche geht kannst du nur noch mit viel Bürokratie die Rechte deines Kindes einfordern - es ist also nicht nur fürs Kind sondern eine kleine Rücksicherung für dich später mal (und mit Kind solltest du anfangen auch an „später mal“ zu denken und nicht „im Moment ist alles gut“). Und rückwirkend geht das Ganze dann auch nicht unbedingt.
Zudem darfst du (ethisch) keinen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen (möglich bis zu 6 Jahre lang) da du den Vater ja kennst und der durchaus solvent ist. Vllt kommt ihr überein, dass er dir monatlich etwas bar gibt, dann gibt es da keine Verbindungen die seine Frau so direkt auffallen würden.
Ich wünsche dir eine gute Schwangerschaft, Antworten im Ämterbrett oder frag morgen direkt beim Amt nach - die geben dir Auskunft. Ist aj unverbindlich. Erstausstattung ist mW auch nicht mehr so einfach oder evtl sogar abgeschafft worden!?
Alles Gute,
Dany
Manche mussten schon wg. Scheidung ‚gegangen‘ werden, d.h. sind mit mehr oder weniger sanftem Druck geflogen.
Beim Hausmeister würde es sicher weniger interessieren, aber so…
Hier dürfen nicht mal unverheiratete Paare zusammen wohnen, keine Jungs nach 10 auf den Zimmern, Mädchen-Flügel usw. - alles etwas weniger weltlich halt *sfz*
Wir treffen uns nachher auf ein Gespräch.
Ich werde die Impulse von hier mitnehmen, mal sehen was das wird. Danke für all die Gedanken, die sich gemacht wurden, echt eine große Hilfe für mich.
Naja, ich kann seine Unsicherheiten verstehen, es ist auch sein erstes Kind, wisst ihr?!
Ich weiß nur nicht wie ich au den 'ich will dich nicht verlieren’Kommentar seinerseits reagieren sollen, jetzt komm ich mir fast vor wie ein Geschäftspartner, merkwürdiges Gefühl!
Als säße man zwischen den Stühlen…
Jurist
Ich werd einfach ihn direkt fragen, wenn man son Kram studiert hat, wird man es wohl wissen, nich wahr?!
Hallo
Ich hatte schon zweimal aus heiterem Himmel Blutungen(als ob es sich nicht richtig fühlt, da wo es ist und als ob es sich nicht willkommen geheißen fühlt) …
Frühzeitige Fehlgeburten sind ja recht häufig, die haben aber nichts damit zu tun, ob sich das Kind willkommen fühlt. Es werden einfach häufig Kinder gezeugt, die schon als Embryo nicht lebensfähig sind. Das liegt dann wohl meistens an irgendwelchen Gen-Defekten.
Alles kann so schnell kommen, aber noch viel schneller wieder gehen.
Das stimmt!
Ich wünsche dir aber das Beste!
Viele Grüße
Simsy
Mmh… ob das ein Jurist weiss? Die Juristen, die ich kenne, sind meist bei sowas viel zu unpraktisch 
Der von mir beschriebene Weg ist jedenfalls Praxis erprobt und recht simpel. Da kann dir auch keiner was. Wie an anderer Stelle erwähnt ist es ja durchaus usus, dass erst einmal eine Vaterschaft fest gestellt, respektive ein Test gemacht werden muss. Trotzdem existiert von Anfang an eben die Geburtsurkunde.
LG Petra
die haben aber
nichts damit zu tun, ob sich das Kind willkommen fühlt
*lol* ja natürlich nicht, so hatte sie es auch nicht gemeint
herrlich…
Ich werd einfach ihn direkt fragen, wenn man son Kram studiert
hat, wird man es wohl wissen, nich wahr?!
Ich wäre da vorsichtig. Du kennst ihn besser, aber ich weiß nicht, wie weit man ihm da vertrauen kann. Nachher „vergisst“ er eine gute Lösung für euch, nur damit er nicht zahlen muss…
Ich verstehe dein Problem nicht so ganz
Hallo,
Nach dem ersten ‚Schock’ habe ich versucht, in die Tiefen der
Geldquellen vorzustoßen
die berühmte Ausnahme wurde ja bereits des öfteren hier genannt.
Wenn das Baby da ist, dann will ich mich trotzdem gleich im
Oktober wieder einschreiben, allerdings nur auf ‚Sparflamme’
studieren und auch wieder in mein Elternhaus ziehen (z.Zt.
Uni-WG).
Ich glaube, ich müßte das bekommen(pro Monat):
zusammen ist das ca. 1139 monatlich
Wo liegt denn nun das Problem? Mal von ein paar EUR rauf oder runter rechnerisch abgesehen. Du wohnst bei deinen Eltern, die erziehen dein Kind (mit), und du studierst mit halber Kraft.
Ich bin 21 und studiere z.Zt. im letzten Bachelorjahr, d.h.
ich bin damit vor der Geburt fertig.
Ist dies gleichbedeutend mit einem weiteren Studium?
Da du hier in diesem Brett gefragt hast: Nicht mal eine Pause einlegen und erst einmal nur für Kind da sein?
Menno, du versemmelst die ersten Jahre deines Kindes!
Gruß
Der Franke
Hi,
Nicht mal eine Pause
einlegen und erst einmal nur für Kind da sein?
Menno, du versemmelst die ersten Jahre deines Kindes!
was ist wichtiger, die ersten Schritte und Worte des Kindes oder eine rosige Zukunft für alle (sprich: akademisch höherer Abschluss)? Auf lange Sicht doch wohl der Abschluss! Natürlich kann man die ersten Jahre des Kindes nie wieder nachholen. Aber diese mitzuerleben ist für die Fragestellerin nun mal ein ungeheuerer Luxus, den sie sich leider nicht leisten kann, dafür habe ich Verständnis. Außerdem ist es ja auch nicht so, dass sie ihr Kind gar nicht sieht. Gerade als Studentin verbringt man doch immer noch mehr Zeit mit dem Baby als wenn man Vollzeit arbeitet. Man muss halt Prioritäten setzen.
Gruß
Steffie
Hallo Petzi,
ich sprach von einer notariell beglaubigten Kopie, in der der Name unkenntlich gemacht wurde. Das hat nichts mit Urkundenfälschung zu tun.
LG von Suse
Da du hier in diesem Brett gefragt hast: Nicht mal eine Pause
einlegen und erst einmal nur für Kind da sein?Menno, du versemmelst die ersten Jahre deines Kindes!
Gruß
Der Franke
Die berühmte Hausfrauendebatte*lächl*
Ich fühle mich wie ins 18.JH gebeamt!
Also ich manage lieber beides parallel für die nächsten zwei Jahre (die ich ja damit gänzlich zu Hause sein kann, statt nach 12 Monaten wieder jobbend oder so), denn Scheine schreiben geht auch daheim und dank E-learning und Co. muss man auch nur 3 Wochen pro Semester zum Präsenzunterricht. Und da nehme ich meine Ma mit, sodass ich zwar immer bei dem Kind bin(speziell nachts), ihm aber auch in der Unterrichtszeit ne Bezugsperson zur Seite steht. Ehrlich gesagt, viel idealer kann ich mirs gar nicht vorstellen, ich bin da flexibler als im Berufsleben!
Danke für den Exkurs!
Hi auch,
was ist wichtiger, die ersten Schritte und Worte des Kindes
oder eine rosige Zukunft für alle (sprich: akademisch höherer
Abschluss)?
Ernsthafte Frage? Das hätte sie sich vorher überlegen können müssen.
Gestutzt hatte ich schon zu Beginn des Postings von Amelie plus x:
Hallihallo!
Ich habe ein mehr oder weniger komplexes Finanzierungsproblem: ich bin SCHWANGER.
Hoppla, dachte ich ich mir, ein Finanzierungsproblem, und dann doch
Ich bin 21 und studiere z.Zt. im letzten Bachelorjahr
Ist das Kind nun eine Investition? Oder ein Versehen? Oder was?
Natürlich kann man die ersten Jahre des Kindes nie wieder nachholen.
Nein, die sind unwiederbringlich. Könnten z.B. auch deine oder meine Kinderjahre sein. „Nebengleis“ ist sehr schlecht für ein Kind.
Aber diese mitzuerleben ist für die Fragestellerin nun mal ein
ungeheuerer Luxus, den sie sich leider nicht leisten kann,
Sie ist 21, intelligent, aber für Verhütung hat es wohl nicht gereicht?
Selbstverständlich könnte sie es sich leisten. Sie will nicht, zu Lasten eines Kindes.
Nebenbei: Luxus ist ein sehr hässliches Wort in diesem Zusammenhang für ein Kind.
Man muss halt Prioritäten setzen.
Das Kind wäre erste Priorität.
War das Ganze jetzt Ironie deinerseits oder ernsthaft gemeint?
Gruß
Der Franke
Hi,
Ernsthafte Frage? Das hätte sie sich vorher überlegen
können müssen.
ach Gottchen, jetzt kommst du mit dem Mist. Es ist nun mal passiert! Hätte hätte Fahrradkette!
Ich habe ein mehr oder weniger komplexes Finanzierungsproblem: ich bin SCHWANGER.
Hoppla, dachte ich ich mir, ein Finanzierungsproblem
Na sowas, ja, damit hatte ich auch nicht gerechnet! Sie hätte uns alle wirklich mal mit einem aussagekräftigen Betreff vorwarnen können!
Ich bin 21 und studiere z.Zt. im letzten Bachelorjahr
Ist das Kind nun eine Investition? Oder ein Versehen? Oder
was?
Das ist eine Information, die wichtig ist um ihr bei der Lösung ihres Problems helfen zu können.
Was willst du mir jetzt damit sagen? Du willst nur lästern, stimmt’s?
Natürlich kann man die ersten Jahre des Kindes nie wieder nachholen.
Nein, die sind unwiederbringlich.
Das habe ich doch geschrieben *rolleyes*
Könnten z.B. auch deine oder
meine Kinderjahre sein. „Nebengleis“ ist sehr schlecht für ein
Kind.
Tja, das ist zwar schade für ein Kind, aber du tust gerade so, als hätte sie etwas total unmenschliches vor. Bedenke, dass es vielen anderen Kindern noch schlechter geht, weil die Mutter da arbeiten muss, weil einfach zu wenig Geld da ist. Auch diese Kinder werden ihre Mama lieben und ein schönes Leben führen.
Aber diese mitzuerleben ist für die Fragestellerin nun mal ein
ungeheuerer Luxus, den sie sich leider nicht leisten kann,Sie ist 21, intelligent, aber für Verhütung hat es wohl nicht
gereicht?
Jup, du willst nur stänkern.
Selbstverständlich könnte sie es sich leisten. Sie will nicht,
zu Lasten eines Kindes.
Oder man sagt: für das Wohl ihres Kindes nimmt sie eine Doppelbelastung in Kauf und verzichtet die nächsten Jahre auf alles.
Man muss halt Prioritäten setzen.
Das Kind wäre erste Priorität.
Glaub mir, sie will auch das Beste für ihr Kind. Und deswegen hängt sie noch einen Master hintendran.
War das Ganze jetzt Ironie deinerseits oder ernsthaft gemeint?
Oh Gott, Franke, lass gut sein.
Steffie
Hallo,
Die berühmte Hausfrauendebatte*lächl*
Mit Sicherheit nicht. Aber du bist alleinerziehend.
Also ich manage lieber beides parallel
Managen, hört sich nicht gut an.
sodass ich zwar immer bei dem Kind bin(speziell nachts)
Dein Kind wird nachts durchschlafen? Prima.
Ehrlich gesagt, viel idealer
kann ich mirs gar nicht vorstellen, ich bin da flexibler als
im Berufsleben!
Du hast dir sehr viel vorgenommen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich dir Glück wünschen soll, …, so wie du es vorhast. Ich befürchte, einige nicht vorhergesehene Ereignisse könnten auch dich überrollen. Das hat wenig mit Glück zu tun.
Von daher wünsche ich dir lieber viel Kraft und den Mut für eine Entscheidung, wenn es angeraten ist und du Zweifel bekommst.
Gruß
Der Franke
Mal eine Frage, die du nicht beantworten brauchst:
Hast du dir ein Kind gewünscht?