Hallo datafox,
denn im grunde sind die Themen
„Alkohol“ und „Händeschütteln“ lächerlich.
nein sind sie nicht.
doch, „im grunde“ sind sie es:wink:
für einen moslemischen gast ist alkohol vorgesetzt zu bekommen
so als wenn du katzenfleisch essen müßtest.
Und? Ehrlich gesagt hätte ich damit wenig Probleme, außer es würde nicht schmecken. Ich denke, da gibt es bessere Vergleiche…
einer frau nicht die hand zu geben ist im europäischen kontext
eine beleidigung, im islamischen ist das handgeben für die
frau eine beleidigung, so als ob jemand in europa einer frau
an die titten faßt.
Weißt Du, was mich tatsächlich beleidigt oder nicht, ist meine(!) persönliche(!) Entscheidung und hat mir dem kulturellen Umfeld erst einmal wenig zu tun. Und ich maße mir sicher an, meinen kulturellen Kontext bewußt verlassen zu können, um eben nicht durch die andere Kulture beleidigt zu werden. Kann ich das nicht, dann ist es Unkenntnis der anderen Kultur oder es sind die Chancen der Globalisierung wohl an mir vorbei gegangen bzw. ich sollte vielleicht mal ein paar Jahre im Ausland verbringen. Will ich es aber nicht, dann ist das ein klares, politisches Statement.
Und: Niemand verlangt die Aufgabe seiner Kultur, aber ich finde, Kompromissfähigkeit bzw. die Akzeptanz, dass die anderen wohl auch nicht „doof“ sind, wenn sie manches anders handhaben, sollten auf der internationalen Bühne reichen.
das ist zweite ebene! im europäischen kontext hat der
gastgeber das hausrecht, im orientalischen ist der gast der
könig.
Meiner Erfahrung nach wird weder ein europäischer Gastgeber sein Hausrecht absolut setzen (ich kenne nur europ. Gastgeber, die sich intensiv um mein Wohlergehen als Gast kümmern, ich kenne aber natürlich nicht Deine Gastgeber:wink:). Genauso wie gesagt bezweifle ich die absoluten Rechte als Gast im orientalischen. Das sind für mich fließende Übergänge…
er könnte beides einfach tun bzw. es verlangen. *wenn* die
gastgeber darüber informiert sind, wäre zumindest bei alkohol
ein kompromiß möglich. bei den bussis jedoch nicht (sich
persönlich zu erniedrigen kann man nicht verlangen).
voraussetzung ist aber, daß es sich um einen gast handelt, der
hochgestellt ist!
Dass selbe wäre doch auch in Europa möglich, wo ist da denn der Unterschied?
Grüße
Jürgen