Folter erlaubt?

Hi,

was soll da verblendet oder emotional sein, wenn unter Berufung des Notstands ein Kind gerettet werden soll, kann und muß?

nicki

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Hallo!

in Deutschland kam nach 1945 dann das:

”Wenn die Richter in der damaligen Zeit (gemeint ist die
Nazi-Zeit) Unrecht begangen hätten, so sei dies ihnen als
Person anzulasten. Denn: Das Recht als solches sei neutral und
gehe unangefochten auch aus Zeiten des Unrechts hervor.”

Quelle:
Beiträge zur Neueren Hamburger Justizgeschichte; Bd. 1
ISBN 3-87916-016-3 Buch anschauen
NE: Bästlein, Klaus (Red.) Hamburg, Justizbehörde; GT
Klaus Bästlein, Helge Brabitz, Wolfgang Scheffler

Ja, eine rechtspositivistische Ansicht. Dass dies weder die herrschende Lehrmeinung, noch die herrschende Judikatur der Gerichte ist, sollte man aber seriöserweise dazu sagen.

Gruß
Tom

Hallo!

…weil man unter Berufung auf den Notstand dann alle Menschenrechtsverletzungen rechtfertigt - aus diesem Grund, ist dies nicht zu rechtfertigen. Außerdem hätte der Tatverdächtige unter Folter auch etwas völlig falsches sagen können und es hätte sich erst im nachhinein als falsch herausgestellt. Zur Wahrheitsfindung ist Folter untauglich.

Gruß
Tom

Hallo,

Na wenn du die Diktatur für legitimiert hältst, obwohl man
eine Diktatur logisch nicht legitmieren kann.

Sehr schön zu sehen, wie fundiert hier das Wissen ist. AFAIK
gibt es neben Demokratie und Diktatur noch12 Dutzend anderer
Staats- und Regierungsformen.

Ja es gibt wahrscheinlich sogar mehrere. Die Demokratie ist zwar kein sehr gutes System, aber es gibt kein besseres. Ich denke, dieses (ungefähr so) Zitat Churchills trifft es ziemlich genau.

Außerdem sind sehr viele Leute für die Diktatur, solange sie selbst bei denen sind, die anschaffen und nicht bei denen die gehorchen müssen - wie gesagt, man misst mit unterschiedlichen Maßstäben.

Es gibt übrigens
auch eine indirekte Demokratie, die demokratische Grundsätze
gegen die Gefahren des billigen Populismus etwas absichert.

Wie gut das funktioniert sieht man ja gerade in Sachsen, wo
die NPD nicht nur 9,2% bekam, sondern bei der Abstimmung über
den Ministerpräsidenten auch noch 2 Stimmen von den angeblich
„demokratischeren“ (angeblich und Anführungszeichen da dieses
Adjektiv logisch nicht gesteigert werden kann) bekam.

Stimmt, denn in einer Diktatur würde man überhaupt nicht wählen und die Neonazis der NPD hätten ihre Gegner anderweitig aus dem Weg geräumt. Die Schwachstelle im System liegt eigentlich darin, dass eine Partei wie die NPD, die die Demokratie nur als Mittel zur Abschaffung derselben verwendet, an so einer Wahl teilnehmen lässt.

Ein absurder Vergleich. Da die Amerikaner ohne Sinn und
Verstand jeden Foltern, der ihnen zwischen die Finger kommt.
Außerdem steht dort der Gedanke der Geständniserzwingung
eindeutig im Vordergrund, was in diesem Fall nicht so war.

Was denn bitte soll das sonst sein?

In diesem Fall lag das Motiv in der Rettung des Kindes, nicht
im Erzwingen eines Geständnises. Ein gravierender Unterschied.

Ja natürlich, Folterungen sind immer zur Aufklärung von Straftaten im Interesse der Opfer und der nationalen Sicherheit etc. der übliche populistische Blabla - abgesehen davon, dass es auch ein Unschuldiger sein kann: woher nimmt man eigentlich die Weisheit, dass der gerade unter Folter die Wahrheit und nicht die Unwahrheit sagt, wie das in der Geschichte eigentlich meist der Fall war?

Gruß
Tom

Hi,
Nochmals zum mitschreiben!
Ich habe nur diesen einen speziellen Fall betrachtet und nicht die allgemeine Freigabe von Folter befürwortet.
Wobei man zwischen einer Androhung von unmittelbarer Gewalt nicht zwangsgemäß von Folter sprechen kann.

nicki

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Falsch!
Hi,

meine volle und absolut uneingeschränkte Zustimmung.
Aber ich glaube das dies nur jemand nachvollziehen kann der
selbst Kinder hat.

Ich habe zwei Kinder die ich unendlich liebe. Aber ich finde Eure Meinung zu dem Thema grundfalsch und werde jede Aufweichung des Folterverbots bekämpfen!

Stefan

3 Like

Hallo!

Ich habe nur diesen einen speziellen Fall betrachtet und nicht
die allgemeine Freigabe von Folter befürwortet.:

…ja, aber wenn du ein Gesetz machen willst, musst du eine Regelung finden, die allgemein gilt, da bleibt dir nichts anderes übrig.

Gruß
Tom

Hi,

…wenn du meinst, aber das ist dein Problem wenn du hinterher deiner
Partnerin sagst: „Mir war es mehr Wert den Täter zu schützen als die Kinder zu retten.“
Wie gesagt, dein Problem

nicki

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Hi,

genau das ist das Problem in Deutschland.
Hier muß sogar die Größe von Scheißhauspapier gesetzlich geregelt sein.

Es gibt halt manchmal Grauzohnen bei denen Fingerspitzengefühl und Entscheidungen neben den Gesetzen und Regelungen gefordert sind.

nicki

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Gesetze gelten für alle!!
Hallo Nick,

wenn es nach deinen Äußerungen hier ginge,müßte man dich zum Beispiel
schon wegen potentieller Gewaltbereitschaft in Vorbeugehaft nehmen…:smile:

Gerade nach den Erfahrungen des 3.Reiches und auch in anderen Weltregionen gilt bei uns das „Strenge Erfordernis“ des öffentlichen Prozesses und des „Nachweisens der Tat durch Beweise“…
und deswegen ja auch „im Zweifel für den Angeklagten…“
UND keine „Vorverurteilung“ durch aufgehetzte Leute (egal ob nun bei den Ermittlungsbehörden oder privat).

Warum ziehst du dann nicht in ein Land auf diesem Planeten,wo noch so
gehandelt wird??..
(gibt ja noch genuch davon…)

Aber da würdest alleine schon für das „Geschreibsel“ „Besuch von netten Herren“ bekommen…:smile:

Frank

2 Like

Partnerin sagst: „Mir war es mehr Wert den Täter zu schützen
als die Kinder zu retten.“

Nein, Nick,
darum geht es nicht.
Es geht darum, dass man nicht Pandoras Büchse öffnen darf, denn es läßt sich nicht ermessen, was daraus an Unheil hervorbricht.

Folter ist kein Mittel der Rechtspflege im Rechtsstaat.
Punkt und kein Aber!

Das schließt durchaus nicht aus, dass ich nicht Verständnis hätte für das ethische und rechtliche Dilemma, in dem der Polizist steckte, und in dem er sich entscheiden musste.
Aber seine Entscheidung für die Androhung der Folter war nicht rechtmäßig, widerspricht geltenden Gesetzen, wenn sie auch menschlich verständlich sein mag. Aber von einem Vertreter (noch dazu von einem hohen Ranges) muss ich rechtsstaatliches Handeln verlangen - wie könnte ich mich sonst darauf verlasssen, dass er nicht auch in anderen Fällen „aus dem Bauch heraus“ entscheidet und wo ist dann die Grenze für solche Entscheidungen?

Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass das Gericht das Dilemma, in dem er steckte, im Urteil angemessen würdigt.

Gruß
Eckard

1 Like

Womit du erstmals einräumst, dass ein VERDACHT solche
Handlungsweisen bereits rechtfertigt.

Nein, tut er nicht. Es war etwas verkürzt ausgedrückt, aber leider gibt es keinen Begriff für einen erwiesenen Verdacht.

Anwar

Hi,
nicht schon wieder 3. Reich (das war Völkermord) und mit den Hexen aus dem Mittelalter hat das auch nichts zu tun.

Angenommen ein Terrorist hat eine Bombe im Flieger versteckt und wurde vom Skymarshall oder vom begleitenden BGS-Beamten überwältigt.
Dem darf das Handgelenk nicht umgedreht werden um das Versteck preis zu geben und um die Bombe zu entschärfen?

Der Bundeswehr wurde aber vor kurzem per Gesetzesänderung erlaubt Flugzeuge per Befehl abzuschießen.

Ich glaub mich beißt ein Schein oder wie oder was.

nicki

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Hi,

Du spricht von Folter und ich von mittelbaren Zwang in einer Notlage.
Nicht mehr und nicht weniger.
So einfach ist das!

nicki

Hi,

heute wurde dieses Thema bei Christiansen im Ersten behandelt.
So mancher der die Sendung nicht gesehen hat kann in den nächsten Tagen dies bei Pöhnix, Eins Plus oder Eins Extra nachholen.

An den Beifallsbekundungen des Publikums für Beiträge die in meine Meinungsrichtung gingen sah ich das ich gar nicht mal so verkehrt liege.

nicki

Genau Hexen…
Willst Du es nicht verstehen oder kannst du es nicht???

FÜR FOLTER GIBT ES KEINE WIE AUCH IMMER GEARTETE LEGIMITATION!!

Wenn dir das nicht past,geh doch bitteschön mal in eine Land wo gefoltert wird und erlebe es am eigenen Leibe…
dann komm zurück (Sofern du noch kannst…*fiesgrinz*…)
und DANN sprechen wir uns mal wieder…
ansonsten bist du für mich nur ein „Stammtischparolen-Verbreiter“ und sonst nix…

Basta!

Frank

ES gibt keine Legitimation für Folter!!
Basta und o.w.t.

Das Publikum wird dort ja auch dafür bezahlt.:smile:
ansonsten o.w.t.

Hi,

und ich liege goldrichtig.
Schaus dir an.

nicki

Hallo Markus,

ist nicht erlaubt und darf nicht erlaubt sein. Und dem einen oder anderen auferlegt das Schicksal den Opfergang, dagegen verstoßen zu müssen.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger