Hallo!
der in dem Moment in welchem keinerlei Zweifel
mehr an der Schuldigkeit der Person bestehen, ein Täter ist.
Ob verurteilt oder nicht!)
Und wer soll deiner Meinung nach denn entscheiden, ob noch Zweifel bestehen oder nicht?
Gruß
Tom
Hallo!
der in dem Moment in welchem keinerlei Zweifel
mehr an der Schuldigkeit der Person bestehen, ein Täter ist.
Ob verurteilt oder nicht!)
Und wer soll deiner Meinung nach denn entscheiden, ob noch Zweifel bestehen oder nicht?
Gruß
Tom
Hallo!
Ich bin auch kein Fan von Folter und Willkür. Im vorliegenden
Fall jedoch wäre die härteste Folter angemessen gewesen, um
dem Jungen das Leben zu retten.
Nur dass es im vorliegenden Fall selbst bei der härtesten Folter gar nicht möglich gewesen wäre, dem Buben das Leben zu retten.
Selbst wenn es möglich gewesen wäre, würde mich interessieren, woher du die Weisheit nimmst, dass er unter Folter die Wahrheit und nicht die Unwahrheit sagt?
Gruß
Tom
Ergänzung
Hallo!
Ich habe ja gesagt, dass ich im konkreten Fall Verständnis habe, für die Vorgangsweise, sie aber aus höheren Motiven nicht für richtig halte. Das hat alles mit Theorie zu tun, die ich übrigens auch für völlig richtig halte. Meine Meinung ist es, diese richtige Theorie möglichst in die Praxis umzusetzen.
Das ist nämlich sehr unlogisch argumentiert: die Theorie ist richtig. Die Praxis ist aber anders, daher brauche ich die Theorie nicht, sondern mache es in der Praxis ganz anders als in der Theorie. Das geht logisch einfach nicht zusammen.
Gruß
Tom
Hallo Sabrina!
… in dem wirklich 100% :sicher ist, dass der :Verdächtige auch der Täter
ist.
Das aber stellt in jedem Rechtsstaat ein unabhängiges Gericht fest. Die Entscheidung schuldig oder nicht obliegt nicht irgendwelchen Polizisten oder Sachbearbeitern. Sobald man diesen Punkt auch nur antastet, ist es aus und vorbei mit der Rechtsstaatlichkeit.
Ob verurteilt oder nicht!
Das ist Volkes Stimme. Das ist - mit Verlaub - der Mob, der nur mit dem spektakulären Fall im Bauch bereit ist, das gesamte Leben bestimmende elementare Rechte und Freiheiten zu opfern. Aussagen solcher Qualität sind es, die mich zum leidenschaftlichen Gegner direkter Demokratie in Schlüsselfragen unseres Gemeinwesens machten. Wenn es egal ist, ob jemand verurteilt wurde oder nicht, wenn die Entscheidung darüber bei irgendwelchen Leuten und deren Ansichten liegt, kannst Du die Justiz komplett abschaffen und die Rechtsprechung vom Atbeitsamt oder wer gerade Zeit und Lust hat, machen lassen. Wozu Gerichtsverfahren? Soll doch der mit dem Fall betraute Polizist vor Ort mit dem sicheren Wissen, den Richtigen gepackt zu haben, erstmal die nötigen Aussagen herausprügeln, sodann das Urteil sprechen und sogleich vollstrecken.
Ich übertreibe? Genau das hast Du letzten Endes gefordert.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Ein super Statement, beeindruckend gut finde ich das!
Gruß
Tom
Hallo!
Ich übertreibe? Genau das hast Du letzten Endes gefordert.
Ich finde nicht, dass du übertreibst, sondern ich finde das realistisch. Hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im konkreten Fall im Vorfeld eingestellt dann hätte dies unverzüglich zur Konsequenz gehabt, dass es heißt: ein bisserl was geht immer und die Spirale hätte sich schon gedreht.
Gruß
Tom
Hallo!
in dem Fall dafür ausspreche, in dem
wirklich 100% sicher ist, dass der Verdächtige auch der Täter
ist.
Wann ist es denn 100% sicher? Wer definiert, wann es 100% sicher ist und wer soll die Kompetenz haben, die Entscheidung zu treffen, dass jetzt 100% vorliegen und man jetzt einmal ein bisschen foltern darf. Wer soll das deiner Meinung nach entscheiden dürfen?
Stell dir mal vor, du bist unschuldig tatverdächtig - würdest du dem Polizisten auf der Wachstube das Recht geben, zu entscheiden, ob es 100% sicher ist oder nur zu 50%, dass du es warst? Würdest du das wirklich? Ist dir klar, dass etwas zu 100% Sicheres sich als völlig falsch herausstellen kann oder glaubst du, dass sich die Polizei nie irrt? Woher weißt du außerdem im konkreten Fall, dass er es zu 100% Sicher war - doch auch nur aus dem Fernsehen oder? Und weil das Fernsehen sagt, dass er es zu 100% war, genügt dir das, um Folter zu befürworten?
Man muss alles immer im Zusammenhang sehen und jede Handlung kann immer nur dann gerechtfertigt sein, wenn man sie zu einem allgemeinen Gesetz erheben kann. Wenn du also hier für die Zulässigkeit bist, dann musst du begründen können, wie man es allgemein regeln müsste und zwar 1. unter welchen Voraussetzungen das zulässig sein soll und 2. wer die entsprechende Entscheidungskompetenz hat, die „peinliche Befragung“ anzuordnen. Da kommst du ganz schnell in die Bredouille.
Gruß
Tom
Hallo
nun ist ja genau das eingetroffen, was ich versuchte zu vermeiden. Nämlich dass jedes Wort missverstanden und mir im Mund herumgedreht wird.
Ich habe nie behauptet, dass ich Folter zum allgemeinen Recht erklärten möchte und niemals, dass ein Polizist sich nicht irren kann.
Daher bin ich zum Beispiel auch gegen die Todesstrafe, gerade weil es noch keine Möglichkeiten gibt, sich immer zu 100% sicher zu sein. Aber es gibt eben doch die Fälle, in denen die Schuld eindeutig bewiesen werden kann und wenn dann durch Folterandrohung (ich spreche hier noch nicht von der Durchführung!) ein Leben gerettet werden kann, dann bin ich eine der letzten, die Herrn Dascher dafür an den Pranger stellen.
Im speziellen Fall geht es einfach darum, ein Leben zu retten. Was hätte der Polizist sonst tun sollen, wenn alle Beweise klar auf der Hand liegen? Da muss man abwägen, was wie mehrfach wiederholt nicht heißt, dass jeder machen kann, was er will. Von solchen Fällen rede ich und nicht davon, dass jeder frei nach Schnauze im Verhör gefoltert werden darf.
Viele Grüße,
Sabrina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Aber es gibt eben doch die Fälle, in denen die
Schuld eindeutig bewiesen werden kann
Das ist vollkommen richtig, geht aber am Problem vorbei. Wer entscheidet in der konkreten Situation, ob die Schuld eindeutig erwiesen ist. Wer soll das deiner Meinung nach entscheiden?
Gruß
Tom
Hi
hörts du dich gerne reden oder bin ich im falschen Film.
nicki
Hallo!
Meine Meinung ist, dass für die Rettung eines Kindes ein
mittelbarer Zwang in einer Notlage ausgeübt werden kann.
genau!
…eine Meinung, die nur dann logisch sein kann, wenn man
davon ausgeht, dass dieser Zwang ein taugliches Mittel zur
Rettung des Kindes wäre, was es aber nicht ist.
hätte und wäre, nur Ergebnisse zählen.
Gruß
Tom
Gruß: nicki
Hi,
warum bringst du immer Adolfo ins Spiel.
Bist du ein Nazi?
Es ist auch eine akute Gefahr wenn ein entführtes Kind irgendwo verhungert oder verdurstet.
Dem ein Ende zu setzen und das Kind zu retten ist nach 34 mittelbarer Zwang anzuwenden.
Akuter geht´s nicht
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
du verwechselst die Ratesendungen in den Privaten wo es so zugeht.
Du weisst nix!
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
…eine Meinung, die nur dann logisch sein kann, wenn man
davon ausgeht, dass dieser Zwang ein taugliches Mittel zur
Rettung des Kindes wäre, was es aber nicht ist.hätte und wäre, nur Ergebnisse zählen.
Das verstehe ich nicht.
Mich würde interessieren, wieso man gerade unter Folter die Wahrheit sagt und nicht lügt.
Gruß
Tom
Hi,
nochmal zur 20sten Wiederholung.
Ich rede nicht von Folter sondern von mittelbaren Zwang.
Nicht mehr und nicht weniger.
nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Frage beantworten?
Hallo!
Das beantwortet meine Frage aber nicht und außerdem ist es völlig wurscht wie du es nennst. Es geht um die tatsächliche Handlung, die Bezeichnung ist irrelevant.
Aber vielleicht könntest du die Frage beantworten.
Gruß
Tom
Hallo!
Vielleicht nochmals damit die Frage klar ist: warum sollte der Tatverdächtige gerade unter „mittelbarem Zwang“ eher die Wahrheit sagen, als ohne diesen? Warum? Was veranlasst dich zu dieser Annahme?
Gruß
Tom
Hi,
der aktuelle Fall hat es doch gezeigt.
Daschner bekam die Antwort des Verstecks.
Leider war es für das Leben des Kindes zu späth weil der
Täter den Jungen vorher schon umgebracht hat wie wir ja jetzt
alle wissen.
alles klar?
Gruß: nicki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Diskussion dreht sich im Kreis!
Dem ein Ende zu setzen und das Kind zu retten ist nach 34
mittelbarer Zwang anzuwenden.
Genau das wird das Gericht zu klären haben.
Gruß Ivo
Super!..mind.10 Sterne wert,aber kann ja nur 1 ge
o.w.T.