Hallo Ihr Aufgebrachten,
ich komme nicht umhin, meine Gedanken zu diesem Thema hier preiszugeben.
Als Tatsache bleibt doch zunächst festzuhalten, dass es in diesem Prozess nicht um die Legitimation der Folter in Deutschland geht! Hier ist lediglich ein hoher Polizeibeamter einer rechtswidrigen Tat angeklagt. Über Sinn und Unsinn von Folter brauchen wir doch deshalb gar nicht zu diskutieren. Wir können lediglich die Motive des Herrn Daschner verurteilen, oder Verständnis für sein Handeln aufbringen.
Ich gestehe an dieser Stelle meine Hochachtung für den mutigen und existenzbedrohenden Schritt von Daschner, obwohl auch mir die möglichen Folgen einer Straffreiheit Sorge bereiten. Aber die Entscheidung, buchstäblich ALLES für die Rettung des Kindes, dessen Tod zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht fest stand, zu tun, verdient Respekt. Der Status Quo der Gesetzeslage sollte natürlich niemals geändert werden. Deswegen plädierte ich, auch wenn der Junge lebend gefunden worden wäre, für eine Anklage.
Es gibt in vielen, weit weniger spektakulären Fällen Fehlverhalten von involvierten Beamten, in denen auch kein Mensch von Folter spricht. Jeder von ihnen musste sich dafür verantworten. Auch Daschner steht nun vor Gericht, und er tut es hocherhobenen Hauptes. Weil er nicht aus Lust an Gewalt oder anderen niederen Beweggründen handelte, sondern das Leben eines 11-jährigen Kindes retten wollte. Welche Möglichkeiten zum raschen Handeln er sonst gegenüber einem juristisch gebildeten Täter hatte, ist ungewiss. Die Motivation zu seinem Handeln muss jedoch von den Richtern berücksichtigt werden.
Bleibt die Frage, ob ein Schuldspruch und daraus resultierendes Strafmass tatsächlich „im Namen des Volkes“ gesprochen wird, wenn die grosse Mehrheit der Bürger mehr Angst um ihre Kinder als um das seelische Wohlergehen eines verabscheuungswürdigen Subjekts hat.
Nachdenkliche Grüsse,
Thomas