Folter erlaubt?

Diesmal eine 4

Noch etwas zu Herrn Nostrodamus oder Nostrodomo : Er behauptet
in einem anderen Brett, er wäre Analphabet. Soll man den Herrn
denn noch ernst nehmen?

Aha! Wenn einem die Argumente ausgehen zieht man eben die Person in Zweifel…

Kein guter Stil und daher eine 4 in Verhalten.

Gruß Ivo

leider gibt es keinen Begriff für einen erwiesenen Verdacht.

Doch!
Das nennt sich dann Tatsache und hat mit einem Verdacht nichts mehr zu tun.

Für dich mal kurz die Definition von „Verdacht“: argwöhnische Vermutung einer bei jmdm. liegenden Schuld, einer jmdn. betreffenden schuldhaften Tat od. Absicht

Gruß Ivo

Aber ich persönlich würde Schürrhacken vorschlagen.

Wundert mich gar nicht… würde ich auch wenn ich Rache ein Teil des Antriebs ist.

Ist ähnlich wie mit der Todesstrafe, die ja so toll abschreckt. Oklahoma passiert bei uns ja jede Woche weil wir diese Abschreckung nicht haben.
Man kann ja ein positive Einstellung zur Todesstrafe haben, aber warum ist man dann nicht so ehrlich und gibt zu dass es um Rache geht?

Zurück zum Fall Daschner: Sag doch einfach ehrlich, dass die „Sau“ leiden soll und wenn vielleicht noch was positives dabei rüber kommt wie der Aufenthaltsort des Kindes (auch wenn es viel zu spät war) um so besser. Sei doch einfach so ehrlich!

Nebenbei:
Ein Glück dass unsere Gesetze nicht emotional sind.

Gruß Ivo

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Hi,

da Du ja oben frech alle bisher schweigsamen als pro Folter eingestuft hast, fühle ich mich dann doch verpflichtet zu antworten.
Bitte habe Verständnis dafür wenn ich mich einer weitere Diskussion aber verweigere.
Es wir hier ja argumentiert, Folter in diesem speziellen Fall diene dem Schutz des Kindes und sei daher zulässig. Dem wird entgegengehalten, der Verdächtige sei noch nicht überführt, es gelte daher die Unschuldsvermutung.
Dieses Argument scheint mir zu gering. Es hieße ja, weitergedacht, daß man dann womöglich verurteilte Straftäter sehr wohl foltern dürfe, um Informationen zu erhalten.
Dem kann ich nicht zustimmen. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht, daß durch eine Straftat, wie schwer sie auch ist, nicht verwirkt wird.
Bei der Frage, ob wir foltern dürfen, ist irrelevant, was der Gefolterte möglicherweise getan hat oder welche Ergebnisse die Folter bringt. Entscheidend ist einzig die Frage, ob wir als Gesellschaft gewillt sind, eine Menschen willentlich und wissentlich zu zerstören.
Denn die physische und psychische Zerstörung menschlichen Lebens ist immer das Ziel der Folter.
Sie ist daher zu Recht in allen zivilisierten Ländern untersagt.

Liebe Grüße,

Max

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da Du ja oben frech alle bisher schweigsamen als pro Folter
eingestuft hast, fühle ich mich dann doch verpflichtet zu
antworten.
Bitte habe Verständnis dafür wenn ich mich einer weitere
Diskussion aber verweigere.

Das gleiche hier.

„Viel Geifer bei denen, die schreiben.
Aber von den restlichen Teilnehmern (999993), keine Gegenstimme.“

Geifer sehe ich hier und anderswo eher bei den Befürwortern als bei den Gegnern…
Und die nicht vorhandenen Gegenstimmen stehen genausogut für die Kontraseite.

Für die Statikstik: Ich bin gegen jegliche Folter, Androhung von Gewalt oder irgendeine andere verharmlosende Bennenung des Sachverhalts.

DW.

Solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt ist, solange ist
er KEIN Täter

und was ist wenn ein bankräuber dir das messer an die kehle hält? oder ein terrorist die knarre auf dich gerichtet hat? darf der polizist dann schießen oder muß er warten, bis der typ rechtskräftig verurteilt wurde?!

gruß
datafox

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Aus irgendwelchen Gründen wird CONRAD M
(wohlgemerkt unschuldig) verdächtigt, verhaftet und mit jetzt
allen legalen Mitteln verhört.

ist absolut in ordnung wenn herr conrad m. sagt:

„ich weiß wo das kind ist, und es wird sterben, und ich sage einfach nichts mehr. ätschibätschi ihr trotteln.“

und die beamten legen ihre hände in den schoß, um dem armen täter ja kein haar zu krümmen, da dieser ja nur ein verdächtiger ist. und das kind, 8jähriger sohn von nostromo, erstickt.

gruß
datafox

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Notwehr erlaubt.

und was ist wenn ein bankräuber dir das messer an die kehle
hält? oder ein terrorist die knarre auf dich gerichtet hat?
darf der polizist dann schießen oder muß er warten, bis der
typ rechtskräftig verurteilt wurde?!

Er darf, Datafox,
denn in diesen Fällen ist Notwehr (bzw. Nothilfe) gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Er darf allerdings nur die Mittel anwenden, die der Situation angemessen sind.
Gruß
Eckard

Hallo!

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt, weil es nicht um eine staatlich angeordnete Aussageerpressung gegen einen Tatverdächtigen durch Anwendung körperlicher Gewalt geht. Das wäre eine Standardnotwehrsituation, in der man sich zur Wehr setzen darf und in der auch jeder andere Nothilfe üben darf, dabei kommt es überaupt nicht darauf an, ob es sich um einen Täter handelt oder nicht.

Zum Täter wird er auch hier erst nach rechtskräftiger Verurteilung, das ist völlig klar und außer jeder Diskussion.

Gruß
Tom

Hallo!

Ja und dann foltert man ihn halt weiter und er sagt irgendetwas anderes. Ich weiß nicht woher diese Naivität kommt, und etwas anderes ist es nicht, dass man glaubt, dass man erstens immer den richtigen erwischt (ganz egal ob Geständnis oder nicht) und zweitens gerade hier die Wahrheit gesagt wird - beweist doch die Erfahrung genau das Gegenteil.

Was außerdem noch keiner, der diese Maßnahme befürwortet hat geschrieben hat ist folgendes: eine Handlung kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn man sie zu einem allgemeinen Gesetz erheben kann, d.h. die Maßnahme müsste in vergleichbaren Situationen immer gerechtfertigt sein (die Maßnahme kann ja nicht deswegen richtig sein, weil der Herr Daschner heißt oder sonstwie, es muss also abstrakte Kriterien hiefür geben und mit denen wird ja auch hier immer argumentiert). Im Übrigen müssen Gesetze ja generell abstrakt die Lebenssachverhalte regeln, sonst sind es ja keine Gesetze.

Jetzt muss man die Konsequenzen durchdenken und zwar:

  1. in welchen Situationen sind allgemein solche Maßnahmen gerechtfertigt und
  2. wer entscheidet, dass jetzt eine Situation vorliegt, dass eine solche Maßnahme gerechtfertigt ist.

Wer sich diese Fragen nicht überlegt hat beweist, dass er das Problem in seiner Gesamtheit weder begriffen noch darüber nachgedacht hat. Mich würden die Ideen dazu einmal interessieren.

Gruß
Tom

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Das ist ein völlig anderer Sachverhalt

halten wir fest: a) bankräuber hält einem kind messer an die kehle. b) entführer verschweigt ort des kindes, das dabei ist zu ersticken. wo ist der unterschied?

weil es nicht um eine
staatlich angeordnete Aussageerpressung gegen einen
Tatverdächtigen durch Anwendung körperlicher Gewalt geht.

eben nicht. es geht nicht um die erpressung eines schuldeingeständnisses sondern um lebensrettung.

Das
wäre eine Standardnotwehrsituation, in der man sich zur Wehr
setzen darf und in der auch jeder andere Nothilfe üben darf,
dabei kommt es überaupt nicht darauf an, ob es sich um einen
Täter handelt oder nicht.

hilfe darf nicht nur geleistet werden, sondern sie muß.

Zum Täter wird er auch hier erst nach rechtskräftiger
Verurteilung, das ist völlig klar und außer jeder Diskussion.

das betrifft den entführer ebenfalls.

gruß
datafox

Ja und dann foltert man ihn halt weiter und er sagt
irgendetwas anderes.

natürlich nicht. sobald der ort des in lebensgefahr schwebenden bekannt ist, bricht die polizei dorthin auf. findet sie ihn, ist die sache beendet.

Ich weiß nicht woher diese Naivität
kommt, und etwas anderes ist es nicht, dass man glaubt, dass
man erstens immer den richtigen erwischt

ich weiß nicht wie oft ich noch dasselbe sagen muß: wenn der entführer den verschwiegenen ort als erpressung benutzt, ist es eindeutig.

zweitens gerade hier die Wahrheit
gesagt wird

durch hinfahren an den genannten ort rauszufinden.

beweist doch die Erfahrung genau das Gegenteil.

was für eine erfahrung denn? von welcher foltererfahrung sprichst du?

d.h. die Maßnahme müsste in vergleichbaren
Situationen immer gerechtfertigt sein

ist sie auch. sie heißt NOTHILFE bzw. rechtfertigender notstand. kurz: du darfst jedes verbrechen und vergehen begehen, wenn du dadurch ein signifikant größeres übel von dir oder einem dritten abwenden kannst. da das menschenleben das am meisten geschützte rechtsgut ist, darf man ALLE VERBRECHEN außer mord begehen, wenn diese NOTWENDIG sind, um ein leben zu retten. du darfst einen wagen stehlen, um einen verunglückten zu bergen, du darfst einen einbruch begehen, um eine leiter zu stehlen, um einen eintrinkenden aus dem eiswasser zu holen. du darfst stehlen um nicht zu verhungern usw. und: und du darfst einen angreifer körperlich verletzen, um das opfer zu retten. wenn es unausweichlich ist, muß er sterben (finaler rettungssschuß).

es muss also abstrakte Kriterien hiefür geben

habe ich gegeben: a) unmittelbare lebensgefahr durch das verschweigen des aufenthaltsortes des opfers b) erpressung der beamten durch dieses verschweigen.

ausgeschlossen sind: a) ein tatgeständnis zu erpressen b) der täter ist nur ein verdächtiger.

gruß
datafox

Witzigkeit kennt keine Grenzen!

durch hinfahren an den genannten ort rauszufinden.

So, in der Art:
Folterknecht: „Wo ist der Junge?“
Tatverdächtiger: „Timbuktu“

ein Monat später

Folterknecht: „Da war er nicht! Wo ist er?“
Tatverdächtiger: „Auf dem Himalaya“

ein Jahr späer:

Folterknecht: „Da war er auch nicht! Zum letzten Mal! Wo ist er?“
Tatverdächtiger: „Im Mittelpunkt der Erde“

zehn Jahre später:

Folterknecht: „Hey! Du verarscht uns doch nur!“

Tja, die Welt ist groß. Was will man machen…

Tolle Idee, muss schon sagen!

Gruß
Oliver

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Das ist ein völlig anderer Sachverhalt

halten wir fest: a) bankräuber hält einem kind messer an die
kehle. b) entführer verschweigt ort des kindes, das dabei ist
zu ersticken. wo ist der unterschied?

Der Unterschied ist ganz einfach

Situation a) ist ein Sachverhalt, den Du beobachtest.

Situation b) vermutest Du.

Ciao
Kaj

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soviel zur sachlichen debatte…

datafox

Hi Conrad!
Ich unterschreibe Dein Beitrag im vollen Umfang zu. Ganz besonders hat mir gefallen, diesen Wörtern, mit denen du meine Überzeugung dargestellt hast.

Dafür ein Sternchen von mir!

Den Vater oder die Mutter möchte ich sehen, die empört
aufschreit, wenn man den Entführer ihrer kleinen Tochter oder
Sohnes etwas hart anfasst, um zu einem Hinweis zu kommen, die
das Kind retten kann.
Vor allem möchte ich diejenigen in dieser Situation zu gern
sehen, die heute das größte Geschrei machen und diese
Androhung verurteilen. Was würden sie schreien, wenn es ihr
Kind gewesen wäre!

Ganz genauso denke ich!
Danke dafür, daß du das so toll beschrieben hast!!!

Nicht die Androhung von Gewalt ist das Kriminelle. Das
Ausplaudern dieser Androhung ist verabscheuungswürdig!!

Genau!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena *die auch der Meinung ist, daß Folter und Gewalt voll und ganz aus unserer Gesellschaft zu verbannen ist. Und zwar auf alle Ebenen*

Hi,

ich will zwar keine 50km zu 75km machen aber…

Wie ich deiner VIKA entnehmen konnte bist du zurzeit Anwaltsgehilfe.
Glaube mir es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen und jeder lernt im Laufe des Lebens dazu.
In meinem engsten Familienkreis lebt ein Richter und unter der Hand hat er mir schon so einiges erzählt.
Die meisten der § sind aus Gummi.
Oftmals werden Urteile vom Staatanwalt und der Verteidigung zusammen vor der Verhandlung ausgehandelt um nur ein Beispiel zu nennen.
Ich könnte dir Beispiele nennen bei dem sich bei einen Jurafrischling nicht nur die Haare aufstellen sondern auch die Zehennägel zurückrollen

nicki

In diesem einem konkreten Fall
Hi Markus!
Ohne auf Deine weiteren Aussagen einzugehen, nur eine kleine Bemerkung:

Kuck Dir mal den Schrei des Vaters oder der Mutter an, wenn
der Täter unschuldig war, das Kind gar nicht entführt und der
fälschlich Verdächtigte sich nun wirklich an der Familie
rächen will.

In diesem einen Fall, war der Festgenommenen geständigt und stand felsenfest bereits fest, daß ER das Kind entführt hatte. Weiter wußte niemand -ausser der Entführer selbst-, daß das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Es bestand die Hoffnung, daß Kind noch lebend retten zu können.

Wie Markus oben sagte, zeige mir mal eine Mutter oder einen Vater, der schreit, wenn er durch die Androhung -nicht die Anwendung!!!- von Folter sein Kind wieder wohlauf zurück kehrt.

Ich frage mich nur ob du auch Vater bist…? (OHne Hintergedanken, wirklich!)

Auch das ist ein bisschen Bauernfängerei. So wurde man gerne
auch früher bei Wehrkommissionen (nicht nur in Deutschland,
ich selbst habe Gespräche solcher Kommissionen der Schweiz
analysiert) gefragt, ob man denn ruhig bleiben würde, wenn
jemand die Freundin vergewaltigt, ob man dann immer noch so
friedfertig bliebe. Aber darüber werde ich mich nicht
auslassen, dazu ist ein IMHO ein Gespräch sinnvoller.

Bei uns in Spanien auch!: In Zeiten der Wehrpflicht, wollen siech manche Männern davon drücken, indem sie sagten aus Überzeugung nicht mit Waffen umgehen zu können. Das ging sehr lange und sehr ausführlich durch die Presse.

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

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Hi,

das ist das Prinzip der Demokratie. google mal!

nicki

[MOD]: Jetzt reicht es aber hoffentlich
da ich nicht mehr erkennen kann, dass dieser Teil der Diskussion irgendwas mit der ursprünglichen Frage zu tun hat, habe ich Ihn abgeschlossen.

Gruß Ivo