Frage zur Arbeitszeugnis

Hallo WWW`ler,

das Thema war schon so oft und im Internet gibt es so viele Seiten, aber vielleicht könnt ihr trotzdem etwas zu diesem Zwischenzeugnis sagen! Sage´n wir mal Herr XXX wäre Leiharbeiter und das Zeugnis wurde auf seinen Wunsch ausgestellt! DANKE!!!

Liebe Grüße Ines

Herr XXX erledigt seine Arbeit zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Die ihm übertragenen Arbeitsbereiche an der Gewindeformanlage und der Schweißanlage (dort unterstütze er den Einrichter auch bei Umbauarbeiten) unseres Auftraggebers, der Fa. XXX erledigt Herr XXX gewissenhaft und mit Interesse.

Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten ist stets korrekt. Gegenüber Kollegen und Mitarbeitern ist er stets hilfsbereit und kollegial.

Wir schätzen Herrn XXX als fleißigen und korrekten Mitarbeiter.

Herr XXX erledigt seine Arbeit zu unserer vollsten
Zufriedenheit.
Die ihm übertragenen Arbeitsbereiche an der Gewindeformanlage
und der Schweißanlage (dort unterstütze er den Einrichter auch
bei Umbauarbeiten) unseres Auftraggebers, der Fa. XXX erledigt
Herr XXX gewissenhaft und mit Interesse.

Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten ist stets
korrekt. Gegenüber Kollegen und Mitarbeitern ist er stets
hilfsbereit und kollegial.

Wir schätzen Herrn XXX als fleißigen und korrekten
Mitarbeiter.

Also für mich liest sich das schlecht, vor allem der Wortlaut „vollsten“. Aus meiner Erfahrung heraus scheint das kein gutes Zeugnis zu sein.
Steht eigentlich auch drin, das der Mitarbeiter dieses Zwischenzeugnis gewünscht hat?
Sonst kann man sich auch online immer gut beraten lassen, es gibt diverse Seiten wo man einzelne Sätze interpretiern kann.

oder du schaust einfach hier nach :
/t/arbeitszeugnis-interpretation-benotung/3632352

Gruß
Pascal

Hallo,

zunächst: „vollsten“ ist in Arbeitszeugnissen eine Standard-Formulierung.

Zum vorliegenden Zitat: abgesehen, das in meiner Erinnerung „stets zu unserer vollsten“ noch einen Millihack besser ist als „zu unserer vollsten“, ist dieses Zeugnis meiner Meinung nach völlig OK und ich würde es so akzeptieren.

Gruß,

Florian
IANAL

Zum 4569875932572. mal
Hi!

Wenn Du eine Zeugnisbeurteilung magst, mit der man etwas anfangen kann, ist es zwingend notwendig, das KOMPLETTE Zeugnis z ukennen.

Es ist absolut unmöglich , einzelne Fragmente zu beurteilen - jeder, der das macht, hat überhaupt keine Ahnung oderund macht sich nur wichtig!

Deshalb: Komplett veröffentlichen (NUR die Namen sind unwichtig) oder zum Wahrsager gehen!

LG
Guido

Hi,

erstmal stimme ich dem Vorredner zu, der meinte das Zeugnis kann nur als ganzes beurteilt werden. Einzelne Paragraphen geben nur ein kleines Bild.

Die Aussage zur vollsten Zufriedenheit ist korrekt. Es gibt hier sogar ein Urteil (glaube LAG Frankfurt), dass in der Zeugnissprache ein Superlativ von voll existiert.
Besser waere es wenn die Leistung STETS zu vollsten erfuellt ist.

Gut ist auch, das die Vorgesetzten vor den Kollegen und Kunden genannt ist.

Also die hier gezeigten Textbausteine wuerden auf ein gutes Zeugnis hinweisen, was aber sonst drin steht weis ich natuerlich nicht.

Gruss
Gernot

Zeugnis jetzt komplett
Hallo und Sorry,

habe den Anfang auch noch hin geschrieben. Dachte er behält keine Beurteilung. Jetzt ist es auf jeden Fall komplett! Danke fürs Lesen und die Kommentare.

Liebe Grüße Ines

Zwischenzeugnis

Herr XXX, geb. XXX, wohnhaft XXX, ist seit dem 14.09.2005 bis dato in unserem Unternehmen als Maschinenbediener in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AüG)stellen wir als Personaldienstleister unseren Kundenunternehmen die Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind fest angestellt, sozial abgesichert und werden grundsätzlich überbetrieblich eingesetzt.

Herr XXX erledigt seine Arbeit zu unserer vollsten
Zufriedenheit.
Die ihm übertragenen Arbeitsbereiche an der Gewindeformanlage
und der Schweißanlage (dort unterstütze er den Einrichter auch
bei Umbauarbeiten) unseres Auftraggebers, der Fa. XXX erledigt
Herr XXX gewissenhaft und mit Interesse.

Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten ist stets
korrekt. Gegenüber Kollegen und Mitarbeitern ist er stets
hilfsbereit und kollegial.

Wir schätzen Herrn XXX als fleißigen und korrekten
Mitarbeiter.

Hallo,

habe das Zeugnis ergänzt! Hoffe Du liest es jetzt noch mal und sagst was dazu! Danke!!!

Liebe Grüße Ines

Hallo,

Zeugnis ist jetzt komplett! Danke für das nochmalige Lesen!

Liebe Grüße Ines

Hi!

Das ist alles?

Kein extra aufgeführter Aufgabenbereich, keine Erfolge, keine Schlussformel, kein GAR NIX?!

Sorry, aber das ist nicht nur unvollständig sondern unterirdisch!

LG
Guido

Herr XXX, geb. XXX, wohnhaft XXX, ist seit dem 14.09.2005 bis
dato in unserem Unternehmen als Maschinenbediener in einem
ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AüG)stellen wir als Personaldienstleister unseren
Kundenunternehmen die Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter zur
Verfügung. Die Mitarbeiter sind fest angestellt, sozial
abgesichert und werden grundsätzlich überbetrieblich
eingesetzt.

Herr XXX erledigt seine Arbeit zu unserer vollsten
Zufriedenheit.
Die ihm übertragenen Arbeitsbereiche an der Gewindeformanlage
und der Schweißanlage (dort unterstütze er den Einrichter auch
bei Umbauarbeiten) unseres Auftraggebers, der Fa. XXX erledigt

Herr XXX gewissenhaft und mit Interesse.

Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten ist stets
korrekt. Gegenüber Kollegen und Mitarbeitern ist er stets
hilfsbereit und kollegial.

Wir schätzen Herrn XXX als fleißigen und korrekten
Mitarbeiter.

Hallo Ines,

dieses Zeugnis ist wohl unfreiwillig schlecht, weil der Aussteller keine Ahnung hat.

Dieses Zeugnis ist für 2 Jahre Tätigkeit erschreckend kurz. Okay, ein Zeitarbeitsunternehmen weiß vielleicht gar nicht, was der AN konkret wann und wo gemacht hat bei Entleihern, doch dann muss es eben nachfragen, z.B. beim Arbeitnehmer.

Außerdem gehören die Aufgaben Gewindeformanlage und Schweißanlage an den Anfang zur Erläuterung, was denn ein Maschinenbediener ist. So wie es hier formuliert ist, deutet es darauf hin, dass noch mehr Tätigkeiten ausgeübt wurden - und zwar grottenschlecht, worüber aber „schweigend“ hinweggesehen und statt dessen das beurteilt wird, was nicht so schlecht war.

Völlig uninteressant und überflüssig ist die Selbstbeweihräucherung, dass die AN sozialversichert sind. Selbstverständlichkeiten schreibt man nur dann, wenn es sonst nichts Positives zu berichten gibt.

„Mit Interesse“ heißt allenfalls „eifrig, aber nicht tüchtig“.

„zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist eigentlich auch nur Mittelmaß. Wenn etwas in Zeugnissen als überdurchschnittlich bezeichnet werden soll, bedarf es zu der Zufriedenheit noch einer zeitlichen Verstärkungskomponente, also „stets“, „jederzeit“, „immer“. Deshalb ist „stets zur vollen Zufriedenheit“ ein „gut“, „stets zur vollsten“ ein „sehr gut“.

Bei einem Maschinenbediener würde ich auch Aussagen über sein Arbeitstempo erwarten, hier steht nur „gewissenhaft“, was so allein dann „langsam, aber sorgfältig“ bedeutet. Es steht da auch nicht „stets“, also ebenfalls Mittelmaß.

Es fehlt jede Angabe über Fachkunde, Schweigen heißt: Keine Fachkunde. Wenn es für diesen Job keiner hohen Fachkunde bedarf, dann hätte man zumindest bei einem guten Zeugnis erwarten können, dass sich der AN bei der Einarbeitung gut angestellt hat und lernfähig war.

„Korrekt“ wird gleich zweimal erwähnt. Und „Fleiß“ ohne Erfolg ist auch nicht positiv.

Hoffe, das hilft weiter.

Grüße
EK

Hallo,

ja das ist alles, nur noch Unterschrift und Datum! Das Zeugnis wurde auch nicht vom Personalbüro der Leiharbeitsfirma ausgestellt sondern von dem zuständigen Sachbearbeiter von Herrn XXX!

Herr XXX musste auch ca. 10mal nachfragen bis er endlich überhaupt ein Zeugnis von der Leiharbeitsfirma bekam! Die Firma an die er verliehen ist hat gesagt sie darf kein Zeugnis ausstellen muss alles über die Leiharbeiterfirma gehen. So schlecht kann er ja nicht sein da er schon seit 2 Jahren an die selbe Firma ausgeliehen ist und da auch alleien für 2 Maschinen zuständig ist!

Meint ihr es bringt was wenn Herr XXX jetzt mit der Leiharbeitsfirma in Diskussion geht? Vielleicht sollte er sich wie bisher einfach weiter ohne Zwischenzeugnis der Leiharbeiterfirma bewerben?

Liebe Grüße Ines

Hallo!

Okay, ein Zeitarbeitsunternehmen weiß vielleicht gar nicht,
was der AN konkret wann und wo gemacht hat bei Entleihern,
doch dann muss es eben nachfragen, z.B. beim Arbeitnehmer.

Die Personaldisponenten der Zeitarbeitsfirmen wissen immer, wann welcher Mitarbeiter was genau wo macht! Schließlich führen sie eine Arbeitsplatzanalyse vor dem Arbeitsbeginn durch und begleiten den Mitarbeiter zum ersten Tag an den Arbeitsplatz. (Ansonsten handelt es sich um ein unterirdisch schlechtes Zeitarbeitsunternehmen und sie würden grob fahrlässig handeln, wenn dem MA etwas passieren sollte.)

„zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist eigentlich auch nur
Mittelmaß.

nur eine kurze Anmerkung: „zur vollsten Zufreidenheit“ bedeutet Note 2, ist also über dem Durchschnitt (= Note 3 = „zur vollen“).

Ansonsten stimme ich absolut zu: das Zeugnis wurde von jemanden geschrieben, der keine Ahnung oder keine Lust (oder beides) hatte und muß unbedingt überarbeitet werden!

VG

Hallo Ines,

Hallo,

dieses Zeugnis ist wohl unfreiwillig schlecht, weil der
Aussteller keine Ahnung hat.

Das Arbeitszeugnis wurde von dem zuständigen Sachbearbeiter vor Ort ausgestellt nich vom Personalbüro der Leiharbeitsfirma!

Dieses Zeugnis ist für 2 Jahre Tätigkeit erschreckend kurz.
Okay, ein Zeitarbeitsunternehmen weiß vielleicht gar nicht,
was der AN konkret wann und wo gemacht hat bei Entleihern,
doch dann muss es eben nachfragen, z.B. beim Arbeitnehmer.:

Herr XXX hat versucht ein Zeugnis von der Firma an die er ausgeliehen ist zu bekommen, war aber nicht möglich!

Außerdem gehören die Aufgaben Gewindeformanlage und
Schweißanlage an den Anfang zur Erläuterung, was denn ein
Maschinenbediener ist. So wie es hier formuliert ist, deutet
es darauf hin, dass noch mehr Tätigkeiten ausgeübt wurden -
und zwar grottenschlecht, worüber aber „schweigend“
hinweggesehen und statt dessen das beurteilt wird, was nicht
so schlecht war.

Herr XXX bedient seit 2 Jahren selbständig 2 Maschinen und ist dauerhaft an die selbe Firma verliehen!

Völlig uninteressant und überflüssig ist die
Selbstbeweihräucherung, dass die AN sozialversichert sind.
Selbstverständlichkeiten schreibt man nur dann, wenn es sonst
nichts Positives zu berichten gibt.

„Mit Interesse“ heißt allenfalls „eifrig, aber nicht tüchtig“.

„zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist eigentlich auch nur
Mittelmaß. Wenn etwas in Zeugnissen als überdurchschnittlich
bezeichnet werden soll, bedarf es zu der Zufriedenheit noch
einer zeitlichen Verstärkungskomponente, also „stets“,
„jederzeit“, „immer“. Deshalb ist „stets zur vollen
Zufriedenheit“ ein „gut“, „stets zur vollsten“ ein „sehr gut“.

Bei einem Maschinenbediener würde ich auch Aussagen über sein
Arbeitstempo erwarten, hier steht nur „gewissenhaft“, was so
allein dann „langsam, aber sorgfältig“ bedeutet. Es steht da
auch nicht „stets“, also ebenfalls Mittelmaß.

Es fehlt jede Angabe über Fachkunde, Schweigen heißt: Keine
Fachkunde. Wenn es für diesen Job keiner hohen Fachkunde
bedarf, dann hätte man zumindest bei einem guten Zeugnis
erwarten können, dass sich der AN bei der Einarbeitung gut
angestellt hat und lernfähig war.

„Korrekt“ wird gleich zweimal erwähnt. Und „Fleiß“ ohne Erfolg
ist auch nicht positiv.

Hoffe, das hilft weiter.

Hilft schon weiter! Die Frage ist nur was kann Herr XXX jetzt machen! Er hat schon 10mal nachfragen müssen um überhaupt ein Zeugnis zu bekommen! Herr XXX denkt wenn er sich jetzt beschweren geht bekommt er die Kündigung bald zugeschickt! Bei dieser Leiharbeitsfirma wird leider so verfahren! Herr XXX braucht aber Arbeit da er eine Familie zu versorgen hat!

Herr XXX wird sich dann wohl weiter ohne Zwischenzeugnis der Leiharbeitsfirma bewerben müssen, oder?

Grüße
EK

Liebe Grüße Ines

Hallo!

Meint ihr es bringt was wenn Herr XXX jetzt mit der
Leiharbeitsfirma in Diskussion geht?

Mal höflich nachfragen, schadet bestimmt nicht, evtl. gleich mal anfragen, ob er der Firma ein paar Formulierungsvorschläge für die Neufassung machen darf (vielleicht freuen sie sich ja, endlich mal ein gut formuliertes Zeugnis als Vorlage zu haben :smile:)

Vielleicht sollte er sich
wie bisher einfach weiter ohne Zwischenzeugnis der
Leiharbeiterfirma bewerben?

ohne das Zeugnis (in dieser Fassung) hat er auf alle Fälle mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt…

LG

Hallo!

Okay, ein Zeitarbeitsunternehmen weiß vielleicht gar nicht,
was der AN konkret wann und wo gemacht hat bei Entleihern,
doch dann muss es eben nachfragen, z.B. beim Arbeitnehmer.

Die Personaldisponenten der Zeitarbeitsfirmen wissen immer,
wann welcher Mitarbeiter was genau wo macht! Schließlich
führen sie eine Arbeitsplatzanalyse vor dem Arbeitsbeginn
durch und begleiten den Mitarbeiter zum ersten Tag an den
Arbeitsplatz. (Ansonsten handelt es sich um ein unterirdisch
schlechtes Zeitarbeitsunternehmen und sie würden grob
fahrlässig handeln, wenn dem MA etwas passieren sollte.)

Herr XXX sagt es gibt zwar den zuständigen Disponenten vor Ort und der hat das Zeugnis auch geschrieben! Dieser hat aber keine Ahnung was Herr XXX macht! Hat selber gesagt da muss ich mal bei der Firma anrufen an die sie verliehen sind! Bis jetzt gab es keine Beschwerden über sie also muss ja alles in Ordnung sein!

„zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist eigentlich auch nur
Mittelmaß.

nur eine kurze Anmerkung: „zur vollsten Zufreidenheit“
bedeutet Note 2, ist also über dem Durchschnitt (= Note 3 =
„zur vollen“).

Ich hatte diesen Satz eigentlich auch als gut interpretiert!

Ansonsten stimme ich absolut zu: das Zeugnis wurde von
jemanden geschrieben, der keine Ahnung oder keine Lust (oder
beides) hatte und muß unbedingt überarbeitet werden!

Wie gesagt nach ca. 10 Anläufen gab es endlich ein Zeugnis! Wenn Herr XXX jetzt schon wieder hin geht und sich beschwert wird er wohl die Kündigung bekommen!!!

VG

Liebe Grüße Ines

Hallo Kollegin :smile:

Die Personaldisponenten der Zeitarbeitsfirmen wissen immer,
wann welcher Mitarbeiter was genau wo macht! Schließlich
führen sie eine Arbeitsplatzanalyse vor dem Arbeitsbeginn
durch und begleiten den Mitarbeiter zum ersten Tag an den
Arbeitsplatz. (Ansonsten handelt es sich um ein unterirdisch
schlechtes Zeitarbeitsunternehmen und sie würden grob
fahrlässig handeln, wenn dem MA etwas passieren sollte.)

Bei Randstadt vielleicht :smile: Für Anlernjobs unüblich. Bei uns sind Hunderte von Zeitarbeitnehmern verschiedenster Firmen beschäftigt, da hat noch niemand jemals sich den Arbeitsplatz näher angesehen. Die „schicken Leute vorbei“, die im allgemeinen keine Ausbildung haben und angelernt werden.

nur eine kurze Anmerkung: „zur vollsten Zufreidenheit“
bedeutet Note 2, ist also über dem Durchschnitt (= Note 3 =
„zur vollen“).

Also in meinem Zeugnisbuch steht dazu: „Hier fehlt der Zeitfaktor ‚stets‘. Mit dem Mittel des beredten Schweigens wird hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass die attestierte volle (vollste) Zufriedenheit nicht immer vorhanden war und deshalb nur befriedigende Leistungen bescheinigt werden sollen.“

Ich gebe Dir aber insoweit Recht, weil ich Richter kennengelernt habe, die „zur vollsten Zufriedenheit“ als überdurchschnittlich durchgehen lassen. Man kann das wegen der fehlenden Zeitkomponente mE nicht als glatte 2 sehen, eher als 3+.

Grüße
EK

Wie gesagt nach ca. 10 Anläufen gab es endlich ein Zeugnis!
Wenn Herr XXX jetzt schon wieder hin geht und sich beschwert
wird er wohl die Kündigung bekommen!!!

Hallo Ines,

am besten „beschwert“ er sich nicht, sondern fragt ganz positiv und arbeitserleichternd, ob er selbst einen Vorschlag machen darf. Das macht er dann mit im verborgen bleibender fachkundiger Unterstützung (die Aussicht auf einen neuen Job sollte er sich schon etwas kosten lassen).

Grüße
EK

Hallo nochmal!

Herr XXX sagt es gibt zwar den zuständigen Disponenten vor Ort
und der hat das Zeugnis auch geschrieben! Dieser hat aber
keine Ahnung was Herr XXX macht!

Wie schon geschrieben. Die zuständigen Disponenten müssen 100 %-ig Bescheid wissen über die Tätigkeit ihrer Zeitarbeiter (dies gilt umsomehr im gewerblichen Bereich)!!! Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich mir als Zeitarbeiter ernsthaft überlegen, die (Zeitarbeits)Firma so schnell wie möglich zu wechseln! Schließlich geht es auch um die eigene (Arbeits-)Sicherheit.

Wie gesagt nach ca. 10 Anläufen gab es endlich ein Zeugnis!
Wenn Herr XXX jetzt schon wieder hin geht und sich beschwert
wird er wohl die Kündigung bekommen!!!

Er kann ja mal nachfragen, ob er nicht wenigstens eine genaue Tätigkeitsbeschreibung von seinem AG bekommt, die Tätigkeiten werden ja wohl wenigstens genau im Arbeitsvertrag festgehalten worden sein!?
Lieber auf ein so schlechtes Zeugnis in der Bewerbung verzichten (und evtl. nur die Tätigkeitsbeschreibung in die Bewerbungsunterlagen tun und sagen, dass das endgültige Zeugnis bei Austritt nachgereicht wird).
LG

Hallo!

Die Personaldisponenten der Zeitarbeitsfirmen wissen immer,
wann welcher Mitarbeiter was genau wo macht! Schließlich
führen sie eine Arbeitsplatzanalyse vor dem Arbeitsbeginn
durch und begleiten den Mitarbeiter zum ersten Tag an den
Arbeitsplatz. (Ansonsten handelt es sich um ein unterirdisch
schlechtes Zeitarbeitsunternehmen und sie würden grob
fahrlässig handeln, wenn dem MA etwas passieren sollte.)

Da magst du völlig recht haben. In der Realität sihet das wohl leider anders aus.
Ich habe noch von noch keinem einzigen Leiharbeitnehmer gehört, dass die eingewisen, oder gar begleitet wurden zu ihrer Einsatzstelle. Ich persönlich gehe davon aus, dass ein nur geringer %-Satz der Zeitarbeitsfirmen wirklich gute und seriöse Firmen mit Durchblick sind. Am ehesten diejeigen, die das schon vor dem Boom machten, also die großen namhaften.

Sind jedenfalls meine Erfahrungen. Diese Firmen schießen ja auch wie Pilze aus dem Boden.

Marion

(OT)) Arbeitseinweisung Zeitarbeit
Hi,

Wie schon geschrieben. Die zuständigen Disponenten müssen 100
%-ig Bescheid wissen über die Tätigkeit ihrer Zeitarbeiter
(dies gilt umsomehr im gewerblichen Bereich)!!! Sollte dies
nicht der Fall sein, würde ich mir als Zeitarbeiter ernsthaft
überlegen, die (Zeitarbeits)Firma so schnell wie möglich zu
wechseln! Schließlich geht es auch um die eigene
(Arbeits-)Sicherheit.

Die Einweisung in die Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz (UVV etc.) obliegt meist dem Entleiher und wird vertraglich auch meist auf ihn übertragen.

Der Leih-AN muss obligatorisch die Einweisug unterschreiben, egal, ob geschehen oder nicht. Das wird auch gemacht, sonst gibt es nämlich den Job nicht, wenn man sich gleich ‚quer‘ stellt.

Marion