Herr XXX, geb. XXX, wohnhaft XXX, ist seit dem 14.09.2005 bis
dato in unserem Unternehmen als Maschinenbediener in einem
ungekündigten Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AüG)stellen wir als Personaldienstleister unseren
Kundenunternehmen die Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter zur
Verfügung. Die Mitarbeiter sind fest angestellt, sozial
abgesichert und werden grundsätzlich überbetrieblich
eingesetzt.
Herr XXX erledigt seine Arbeit zu unserer vollsten
Zufriedenheit.
Die ihm übertragenen Arbeitsbereiche an der Gewindeformanlage
und der Schweißanlage (dort unterstütze er den Einrichter auch
bei Umbauarbeiten) unseres Auftraggebers, der Fa. XXX erledigt
Herr XXX gewissenhaft und mit Interesse.
Das Verhalten von Herrn XXX gegenüber Vorgesetzten ist stets
korrekt. Gegenüber Kollegen und Mitarbeitern ist er stets
hilfsbereit und kollegial.
Wir schätzen Herrn XXX als fleißigen und korrekten
Mitarbeiter.
Hallo Ines,
dieses Zeugnis ist wohl unfreiwillig schlecht, weil der Aussteller keine Ahnung hat.
Dieses Zeugnis ist für 2 Jahre Tätigkeit erschreckend kurz. Okay, ein Zeitarbeitsunternehmen weiß vielleicht gar nicht, was der AN konkret wann und wo gemacht hat bei Entleihern, doch dann muss es eben nachfragen, z.B. beim Arbeitnehmer.
Außerdem gehören die Aufgaben Gewindeformanlage und Schweißanlage an den Anfang zur Erläuterung, was denn ein Maschinenbediener ist. So wie es hier formuliert ist, deutet es darauf hin, dass noch mehr Tätigkeiten ausgeübt wurden - und zwar grottenschlecht, worüber aber „schweigend“ hinweggesehen und statt dessen das beurteilt wird, was nicht so schlecht war.
Völlig uninteressant und überflüssig ist die Selbstbeweihräucherung, dass die AN sozialversichert sind. Selbstverständlichkeiten schreibt man nur dann, wenn es sonst nichts Positives zu berichten gibt.
„Mit Interesse“ heißt allenfalls „eifrig, aber nicht tüchtig“.
„zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ist eigentlich auch nur Mittelmaß. Wenn etwas in Zeugnissen als überdurchschnittlich bezeichnet werden soll, bedarf es zu der Zufriedenheit noch einer zeitlichen Verstärkungskomponente, also „stets“, „jederzeit“, „immer“. Deshalb ist „stets zur vollen Zufriedenheit“ ein „gut“, „stets zur vollsten“ ein „sehr gut“.
Bei einem Maschinenbediener würde ich auch Aussagen über sein Arbeitstempo erwarten, hier steht nur „gewissenhaft“, was so allein dann „langsam, aber sorgfältig“ bedeutet. Es steht da auch nicht „stets“, also ebenfalls Mittelmaß.
Es fehlt jede Angabe über Fachkunde, Schweigen heißt: Keine Fachkunde. Wenn es für diesen Job keiner hohen Fachkunde bedarf, dann hätte man zumindest bei einem guten Zeugnis erwarten können, dass sich der AN bei der Einarbeitung gut angestellt hat und lernfähig war.
„Korrekt“ wird gleich zweimal erwähnt. Und „Fleiß“ ohne Erfolg ist auch nicht positiv.
Hoffe, das hilft weiter.
Grüße
EK