Hallo,
Person X ist Auszubildender und hat freiwillig den Betrieb gewechselt, da
es dem Betrieb sehr schlecht ging (Lieferanten haben im 10 Minuten Takt angerufen und gefragt, wann gezahl wird, Mahnung trafen ein und ein haufen Schulden hatte die Firma halt).
25 Tage nachdem er die Firma verlassen hat, bekam er dann das Arbeitszeugnis nach Hause geschickt (das war ca. der 25.7.05).
Doch der Azubi hat jetzt erst festgestellt, dass sie ihm in allen Punkten nur die Note 3 gegeben haben, was gar nicht sein kann. Da er immer nett mit den Kollegen umgegangen ist, hat alles gemacht was die verlangt haben
(von Kaffee servieren etc.) und war auch immer sehr freundlich. In diesem Punkt bekam er die Benotung befriedigend in der Fachsprache und in den anderen Punkten auch.
Kann man jetzt noch gegen das Arbeitszeugnis angehen? Das Zeugnis traf
ca. am 25.07.05 an. Ich habe gehört, dass man nur bis zu 3 Monate danach gegenan gehen kann.
Oder gilt das nur für ausgelernte Arbeitnehmer? Der Azubi hat nämlich jetzt erst herausgefunden (knapp 5 1/2 Monate danach) was das ales auf
„Deutsch“ heist.
Ich denke nämlich dass dieses gesetz erst in Kraft tritt, wenn man ausgelernt ist, also ein Kaufmann ist und dass auch weiß mit dem Wiederspruch. Dieses Thema hat der Azubi nämlich erst jetzt in der Berufsschule durchgenommen.
Es wäre nett, wenn mir jemand einen § nennen kann. Vielen Dank
Hallo
Auch wenn mir schleierhaft ist, was „Kaffeeholen“ mit der fachlichen Eignung zu tun hat…: Soweit der Anspruch auf Zeugnisberichtigung noch nicht vertraglich per Ausschlussfrist „hinüber“ ist, verwirkt er je nach Lust und Laune der Gerichte zwischen 3 und 6 Monaten ab Zugang. Ob der fiktive Azubi ausgelernt ist/war, ist dabei unerheblich. Alleine von daher wird das Vorhaben des Azubis nicht zwingend erfolgreich sein. Inwieweit der fiktive Azubi seine bessere Benotung dabei beweisen kann, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht stellst Du das fiktive Zeugnis hier mal komplett (ohne Namen) hier rein?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
so ist das Ausbildungszeugnis des Azubis:
AUSBILDUNGSZEUGNIS
Herr X geboren am X nahm am 01.08.2003 die Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel in unserem Hause auf.
Auf Grundlage der inhaltlichen Richtlinien für die Ausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel durchlief Herr X folgende Abteilungen:
Verkauf Baumarkt im Baustoffmarkt X
Verkauf Baustoffe im Baustoffmarkt X
Marketingabteilung / Controlling im Hause der X
Post / Telefonzentrale
Lager / Lagerbüro
Herr X erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Er hat sich mit Initative, Fleiß und Eifer gute Fachkenntnisse in allen Bereichen angeeignet.
Herr X zeichnete sich durch seine gute Auffassungsgabe und selbständige Erledigung sämtlicher Aufgaben aus. Es gelang ihm, sich in kurzer Zeit in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten. Er war pflichtbewusst und zuverlässig.
Durch sein freundliches und verbindliches Auftreten war er bei unseren Kunden geschätzt.
Sein Verhalten Vorgesetzten und Kollegen gegenüber war jederzeit vorbildlich.
Aus Ausbildungsverhältnis endet am 30.06.2005 auf Wunsch von Herrn X
Wir wünschen Herrn X für seinen beruflichen und privaten Weg alles gute.
X, den 30.06.2005
So ist das Zeugnis des Azubi. Was mir aufgefallen ist, ab und an ist nicht ein „Freizeichen“ sondern 2-3 drei. Haben die das absichtlich gemacht? Ist ihm erst jetzt aufgefallen.
So schätzt er sich selbst ein:
Aufassungsgabe: 2
Umgang mit Mitarbeitern/Freundlichkeit: 1
Aber das Zeugnis hat an jedem Punkt die Note 3 oder? Das kann schon mal nicht sein, weil man nicht immer die Note 3 haben kann, ist jedenfalls ungewöhnlich. Es gibt ja Noten 1-6. Warum immer die Schulnote 3?
Gibt es kein Gesetz, wie lange man Ausbildungszeugnisse „anfechten“ kann? Besonders wenn man noch kein ausgelernter Kfm. ist und davon keine Ahnung hat. Was meint Ihr. Soll er an die Firma erst einmal schriftlich herantreten? Mit einer gegendarstellung?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Jan,
Aus Ausbildungsverhältnis endet am 30.06.2005 auf Wunsch von
Herrn X
Wir wünschen Herrn X für seinen beruflichen und privaten Weg
alles gute.
Hmmm… kein Bedauern über das Ausscheiden des Azubis? Man wünscht nur alles Gute? Wenn die Ausbildung erfolgreich war, dann sähe es besser aus, wenn da stünde „…wünschen ihm auch weiterhin Erfolg und alles Gute für seinen …Weg“ o.ä.
Aber das Zeugnis hat an jedem Punkt die Note 3 oder?
Das seh ich nicht so. „vorbildlich“ stufst du im Verhalten als 3 ein? Na gut, da fehlt vielleicht das „stets“ und dieses unmögliche „zur vollsten“ (Zufriedenheit) am Anfang, aber sonst sind doch auch paar ganz nette Sätze dabei.
Gibt es kein Gesetz, wie lange man Ausbildungszeugnisse
„anfechten“ kann?
Es gibt kein Zeugnis-Anfechtungs-Gesetz. Ansonsten hat ja LeoLo schon was dazu geschrieben.
Soll er an
die Firma erst einmal schriftlich herantreten?
Klar. Warum nicht? Versuchen kann mans doch.
Mit einer
gegendarstellung?
Besser wäre ein eigener Entwurf (oder von nem Profi) mit der (freundlichen) Bitte, den Zeugnisentwurf zu übernehmen.
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Alles in allem, find ich das Zeugnis sooo schlimm nun auch wieder nicht. Ist aber nur eine Laienmeinung. Warten wir die Experten ab.
MfG