Fristende für Antwort einfach vorverlegen

Hallo,

angenommen man bekommt eine Rechnung von einer Behörde in der eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird, sich dazu zu äußern bevor evtl. ein Leistungsbescheid ergeht.
Kann die Behörde dann einfach nach 3 Wochen schon einen Leistungsbescheid schicken um somit einer Verjährung der Forderung aus dem Weg zu gehen?

Vielen Dank
minette

DP ‚Ämter & Behörden allgemein‘!
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