Hallo,
angenommen man bekommt eine Rechnung von einer Behörde in der eine Frist von 4 Wochen gesetzt wird, sich dazu zu äußern bevor evtl. ein Leistungsbescheid ergeht.
Kann die Behörde dann einfach nach 3 Wochen schon einen Leistungsbescheid schicken um somit einer Verjährung der Forderung aus dem Weg zu gehen?
Vielen Dank
minette