Hallo zusammen,
ich hab eine Frage zu folgendem Fall:
Mann und Frau sind schon seid 25 Jahren verheiratet, haben zusammen ein Haus. Der Mann ist im 09/2008 vom gemeinsamen Haus ausgezogen und wohnt seit dem im gleichen Ort in einer Wohnung. Kommt aber regelmässig noch zur Frau. Da dort auch die zwei gemeinsamen Kinder wohnen (22 und 17 Jahre alt). Im Haus hat er auch noch seinen Wohnsitz gemeldet, in der Wohnung hat er seinen Zweitwohnsitz.
Nun meine Frage, ist für 2009 eine Zusammenveranlagung möglich oder MUSS man die getrennte Veranlagung machen?
Der Mann hat die Wohnung nun auch gekauft - kann man hier etwas steuerlich geltend machen?
Danke für eure Antworten.
Der Mann lebt getrennt von Tisch und Bett von der Frau, wie man so schön sagt. Damit ist die Grundlage für die Zusammenveranlagung entfallen, da die Besuche einzig und allein wegen der Kinder unternommen wurden. Nur wenn an mindestens 1 Tag im Jahr 2009 noch eine ehemäßiges Zusammenleben stattgefunden hat (evtl. wieder"eingliederungs"versuch über 2-3 Wochen???) ist eine Zusammenveranlagung möglich.
Wie die Wohnungen melderechtlich aufgeteilt wurden ist für das Finanzamt egal, auf die Tatsachen kommt es an. Natürlich könnte mandurch die meldetrechtlichen Gegebenheiten das Finanzamt über die Tatssachen hinwegtäuschen.
Bezüglich dem Erwerb neuen Wohnung ist nichts absetzbar.
Gruß
Jörg
Ok, soweit hab ich das verstanden. Aber wie zieht es den das Finanzamt den nach ob man zusammen gelebt hat oder nicht? Bzw. ob so eine „Wiedereingliederungsphase“ statt gefunden hat?
Tja, das ist das Problem. Zunächst einmal sollten dies beide (Ex-)Eheleute dies bestätigen (daran scheitert es schon häufig, weil man kann ja kein vernünftiges Wort miteinander reden). Eventuell könnten dies auch Nachbarn bestätigen die in der unmittelbaren Umgebung wohnen und dies mitbekommen haben.
Handfeste Beweise gibt es für so was ja nicht, wenn allerdings das ganze Jahr die Zweitwohnung bereitgehalten wurde, kann man kaum davon ausgehen, dass man 2-3 Monate wieder auf Familie gemacht hat. Dann hätte man ja die Wohnung gekündigt, schon allein wegen den Kosten. Muss also alles im Rahmen bleiben.
Gruß
Jörg
Zusammenveranlagung
Hi,
Die Frage taucht immer wieder auf und erfreulicherweise hat sich an der Rechtslage noch nichts geändert.
/t/nebenwohnsitz-in-der-selben-stadt/4947247/6
/t/einseitiger-rueckwirkender-wechsel-der-veranlagun…
Schöne Grüße
C.