Moin Ralf,
Hier kann das Dilemma entstehen, dass ein Eingreifen unheilsam
für einen selbst wäre - ein Nichteingreifen jedoch unheilsame
Konsequenzen für Andere hätte. Hier das persönliche Heil über
das Anderer zu stellen, ist nun eben gerade nicht heilsam.
Du gehst also davon aus, dass die karmsichen Gesetze von unsereiner durchschaubar sind? Ich ehrlich gesagt nicht. Ich möchte diesbezüglich gerne auf ein älteres Postings von mir verweisen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
„Sicher ist hiernach die Ernte unseres Wirkens; unsicher aber für die allermeisten Menschen wegen seiner äußersten Kompliziertheit der Verlauf des Karma-Gesetzes im einzelnen, eine Kompliziertheit, die so groß ist, dass „die Frucht der Taten“ eben insofern ein weiteres der vier „unfassbaren Dinge“ bildet, über die man nicht nachzudenken hat, es sei denn, dass man, indem man darüber nachdenkt, dem Wahn oder der Verstörung anheimfällt“ (aus Georg Grimm, „Die Lehren des Buddho“).
Und ich denke, es stimmt, was dort steht. Schließlich bewegen wir uns alle fest eingebunden in das Geflecht des bedingten Entstehens und sind Teil davon. Somit ging es mir hier auch nie um „individuelles“ Karma. Wo gibt es bei Ich-Losigkeit individuelles Karma 
Es gilt dann also situationsgerecht zu handeln - nicht aus
ich-bezogenen Antrieben heraus. Das kann dem Anschein
nach objektiv den Sila widersprechen, in Anbetracht der
Gegebenheiten jedoch trotzdem im Sinn der Sila optimales
(bestmögliches) Handeln sein.
Das ist richtig. Nur sollten wir nicht versäumen, unsere Kriterien für „bestmögliches Handeln“ im Sinne der buddhistischen Lehre zu durchleuchten. Vielleicht ist das, was wir derzeit für „bestmögliches Handeln“ ja auch nur ein Produkt von Hass, Gier oder Verblendung.
Hier gebe ich dir vollkommen recht - deswegen lege ich so
großen Wert darauf, die Sila als Feld der Übung zu sehen. Eine
Übung, die andauert, so lange wir leben.
Oh ja.
Das ist natürlich richtig - der springende Punkt ist: was
genau ist bei einer Gefahrenabwehr/Nothilfe zum Zeitpunkt der
Tat der die Tat bedingende und verursachende Wille? Ist es der
Wille zu töten? Oder ist es der Wille, Leben zu schützen / zu
retten.
Der Wille Leben zu retten kann sich aber auf alle mögliechen Arten manifestieren. Töten setzt hingegen in jedem Fall einen Willen zum Töten voraus (sofern es nicht unbeabsichtigt passiert)
Und ich rede hier nicht von
Rationalisierungen , sondern von samskara, vorbewussten
Willensimpulsen. Von Handeln, wie man es in der Praxis der
Sila geübt, konditioniert hat.
Samskara umfasst zwar den Willen, nicht hingegen die Absicht/Motivation
In aller Regel (wenn man nicht gerade ein vollendeter
Bodhisattva-Mahasattva ist) wird die Motivation nicht ‚rein‘
(ausschließlich durch Mitgefühl bestimmt) sein, selbst wenn
der Wille zum Helfen im Vordergrund steht. Es ist das Ausmaß,
in dem hier neben dem willen zu schützen und zu helfen
Antriebe wie Hass, Wut, Zorn, Angst usw. noch eine Rolle
spielen - wie weit willentliches Töten eine Rolle spielt -,
die für die karmische Unheilsamkeit der Tat in Bezug auf den
Handelnden ausschlaggebend ist.
Nicht zu vergessen Verblendung (moha).
Was mir allerdings jetzt fehlt, ist ein konkretes Hilfmittel zum Festellen des „bestmöglichen Handelns“ entsprechend buddhistischer Lehre. Hast du einen Vorschlag?
Lieben Gruß
Marion