Auch wenn zahlreiche Unionspolitiker, mit denen die F.A.Z. sprach, die aber nicht zitiert werden wollen, Kritik an Spahns Umgang mit der Richterwahl üben und aus dem Kabinett zu hören ist, so etwas könne er sich nur einmal erlauben, gibt es in der Unionsfraktion bislang keine grundsätzliche Absetzbewegung vom Vorsitzenden.
Hauchzarte Hinweise darauf, dass Inkompetenz vielleicht doch Konsequenzen haben könnte.
Ich finde, dass nicht nur die „etwas schleppende“ Aufarbeitung der Affäre Bände spricht, sondern schon der Umstand, dass Spahn überhaupt noch irgendeinen Posten in der CDU besetzen durfte. Immerhin ist seit 2021 bekannt, dass die Sache nicht ganz sauber über die Bühne gegangen ist.
Dass Spahn nun - also vier Jahre später - Fraktionsvorsitzender werden konnte (nachdem er zwischenzeitlich ja Experte der Union für Wirtschaft, Klima, Energie, Mittelstand und Tourismus war), zeigt schon sehr deutlich, welches Verständnis die Union bzw. deren Spitze davon hat, welche Merkmale und Qualifikationen ihr eigenes Führungspersonal haben sollte. Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit, Fairness, Kritikfähigkeit, Einsicht usw. gehören ganz offensichtlich nicht dazu.
Und es geht noch ein bisschen weiter: Merz ist ja ganz offensichtlich nicht davon ausgegangen, dass die Ernennung eines solchen Menschen zum Fraktionsvorsitzenden irgendwelchen Schaden für ihn oder die Partei nach sich ziehen könnte, d.h. er hat in nichts von dem, was sich Spahn in den letzten Jahren geleistet hat (und es sind eben auch nicht die Masken, sondern auch die ganzen Lügen, die er u.a. im Bereich der Energie verbreitet hat), eine Art von Problem gesehen und das wirft dann eben auch auf Merz ein schlechtes Bild - als Parteivorsitzender, als Regierungschef und auch als Mensch.
In gewisser Weise hat das ganze schon Züge eines autokratischen Selbstverständnisses.
Es tut sich was:
Gleichwohl wurde das Ministerium in sechs der insgesamt sieben Verfahren jeweils in zwei Instanzen zu Zahlungen an die Lieferanten verurteilt. In vier Verfahren waren es für die öffentliche Kasse relativ kleine Beträge bis zu 1 Million Euro. Ein Verfahren betrifft rund 18,4 Millionen Euro plus Zinsen. Das öffentlichkeitswirksamste Verfahren betrifft eine ausstehende Zahlung von 85,6 Millionen Euro, die sich samt Zinsen auf mittlerweile weit über 120 Millionen Euro beläuft.
In Summe also wahrscheinlich deutlich über 140 Millionen. Mit dem Geld könnte man die Seenotrettung 70 Jahre lang finanzieren.