Gutachter fordert ein Pflichtteilberechtigter

Ein Pflichtteilberechtigter fordert vom Erben eines Hauses die Wertermittlung des Objektes mittels Gutachter festzustellen.Das Objekt ist jedoch mittlerweile verkauft.Muss dann noch der Gutachter tätig werden?

Es wäre schon interessant, zu erfahren, ob das Haus auch zu einem angemessenen Preis verkauft wurde, insofern wäre ein Gutachter da sinnvoll.

Hallo!

Jein,kommt hat darauf an,ob sich der Pflichtteilberechtigte damit zufrieden gibt,Verkaufserlös war auch der Verkehrswert z. Zeitpunkt des Erbfalls.

Denn wie bekannt,kommt es doch nicht auf den späteren Erlöswert an,sondern auf den Wert am Todestag.

Wäre zu einem weit geringeren Preis verkauft worden,als es dem Verkehrswert zum Todeszeitpunkt entspräche,dann müsste der Erbe ja das Pflichtteil aus eigener Tasche erhöhen um diese Differenz.
Aber umgekehrt,Mehrerlös höher als Verkehrswert,daran wäre das Pflichtteil dann NICHT beteiligt !

mfG
duck313

Moin,

wenn der tatsächliche bzw. „offizielle“ Kaufpreis nennenswert vom vermutbaren Schätzwert ZUM ZEITPUNKT DES ERBFALLS abweicht, könnte sich die kostenpflichtige Erstellung eines Wertgutachtens empfehlen . . .

Beispiel: Angenommen das Haus brannte nach dem Erbfall ab und wäre nicht bzw. erheblich zu niedrig versichert gewesen . . .

Blöde Frage:

Ein Pflichtteilberechtigter fordert vom Erben eines Hauses die
Wertermittlung des Objektes mittels Gutachter
festzustellen.Das Objekt ist jedoch mittlerweile verkauft.Muss
dann noch der Gutachter tätig werden?

Was hat an den Antworten auf diese Frage /t/erbauseinandersetzung–2/7187468

Genauer gefragt: Was ist der Grund für die erneute Anfrage?

Gruß, Karin