Haftsrafe in Zwinger verbracht

N’Abend!

Nein, wir sind jetzt nicht in China oder Nordkorea,
sondern in den USA.
[Für die die gerade von China aus ins Netz gehen -es geht nur um den Inhalt des Threads :wink:]

Ich hatte da unten diesen Thread gesehen:
/t/strafe-in-haftanstalt-absitzen/4727969
(Strafe in Haftanstalt absitzen?)
Hat sogar von irgendjemandem einen Stern gekriegt -nicht von mir!
Egal!

Jedenfalls hab’ ich dazu einen Bericht gelesen,
in dem es heisst das ein Verurteilter durchgesetzt hätte das er seine 2monatige Haftstrafe in einem Hundezwinger (ohne Hunde) verbüßen durfte, weil er die Anwesenheit anderer Häftlinge nicht ertragen konnte. (Link reiche ich nach, wenn ich ihn finde -SORRY!)

Ist sowas in Germany eigentlich auch möglich?
Oder ist das wieder „typisch Amis“?
Ich weiß, das es diese Möglichkeit im UK nicht gibt.

Hat da jemand Erfahrungen mit, oder hat das vielleicht mal hautnah miterlebt (als Beisitzer oder als Vollzugsbeamter, etc.)?

Interessiert mich echt mal.

Schönen Abend ncoh
grüßt

Merrick

PS
Im Gegensatz zu diesem reality-vision (glaub’ so heisst der) komme ich in den nächsten Tagen nicht dazu meinen Anwalt zu fragen,
hoffe daher auf ausführliche Antworten. :smile:

Hallo!

Ist sowas in Germany eigentlich auch möglich?

Wie in jedem Rechtsstaat gibt es auch in Deutschland genaue gesetzliche Vorschriften, wie ein Strafvollzug auszusehen hat und welche Rechte und Pflichten ein Strafgefangener hat. Ohne das deutsche Strafvollzugsgesetz im Detail zu kennen wage ich die Behauptung, dass die Unterbringung in Hundezwingern dort nicht vorgesehen und damit unzulässig ist.

Oder ist das wieder „typisch Amis“?

Auch wenn ich dem amerikanischen Rechtssystem so einiges zutraue, erscheint mir das doch einigermaßen weit hergeholt.
Grüße, Peter

Dei Amis sind schon ‚anders‘
Gute Nacht!

Ist sowas in Germany eigentlich auch möglich?

Wie in jedem Rechtsstaat gibt es auch in Deutschland genaue
gesetzliche Vorschriften, wie ein Strafvollzug auszusehen hat
und welche Rechte und Pflichten ein Strafgefangener hat. Ohne
das deutsche Strafvollzugsgesetz im Detail zu kennen wage ich
die Behauptung, dass die Unterbringung in Hundezwingern dort
nicht vorgesehen und damit unzulässig ist.

Aha!
Hast du zufällig die Paragraphen zur Hand oder wenigstens das passende Buch?
Dann les’ ich’s mir mal durch. Aus Interesse, als Hintergrundwissen.
Ja, so erweitert man seinen Kentnissstand. :wink:
Danke!

Oder ist das wieder „typisch Amis“?

Auch wenn ich dem amerikanischen Rechtssystem so einiges
zutraue, erscheint mir das doch einigermaßen weit hergeholt.

Also ich weiß nicht,
wenn ich mir diese Gesetze ansehe:
/t/keine-witze-aber/4714507

Unter Witze liegen die, aber wenn man mal die Chance hat
die Gesetzesbücher der jeweiligen Staaten in die Hände zu bekommen …
Die stehen da echt so drin!

Deswegen wundert mich fast gar nichts mehr was so aus den USA berichtet wird:

Genauso wie die Meldung das ein Verwandter den Papagei verklagt hat weil der das größere Erbe bekommen hat. (New York)

oder das in Texas ein Esel vor Gericht gestellt wurde
(glaub’ nur als Zeuge einer Tierquälerei)

und als letztes, das eine Besucherin von Mc’Donalds die Filialkette wegen zu heißem Kaffee verklagt hat und Recht bekommen hat, weil
sie bei einer Vollbremsung den Kaffee über die Hose bekommen und Verbrennungen zweiten Grades erlitten hat.

In Europa würde man sagen ‚Völliger Blödsinn‘ & ‚Eigene Schuld‘
aber in den USA kann man wohl Alles und Jeden verklagen wenn man das Geld und den richtigen Anwalt hat.

*Intensiv drüber nachdenkend*
grüßt

Merrick

Hallo:

Hast du zufällig die Paragraphen zur Hand oder wenigstens das
passende Buch?

Bitte sehr:
das Strafvollzugsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/stvollzg/index.html
Bücher:
http://www.utb.de/katalog_suchen_detailseite.jsp?buc…
http://www.springer.com/law/book/978-3-540-36931-8
und ein Forum:
http://www.strafvollzug-online.de/
Grüße, Peter

Danke, les’ es mal durch und meld’ mich dann (OwT)

HAllo, offensichtlich ging es hier ja darum einer ormalen Haftanstalt zu entgehen, da der Typ eine Sozialphobie hatte (oder evtl aufgrund der Art seines VErbrechens in der HIerarchie ziemlich tief unten stände und so Repressalien der anderen fürchtete?)
Für solche Fälle gibt es hier durchaus auch Regelungen, dass man von den anderen Häftlingen separiert wird zum eigenen Schutz, bei Sozialphobie wirds aber schwierig, denn auch in einer Psychiatrie laufen ein paar mehr rum. Aber aus entsprechend gutem Grund dürfte auch Einzelhaft möglich sein, auch wenns die Anstaltsleitung vor Probleme stellt, weil sie evtl grad kein Einzelzimmer frei haben.
Gruß Susanne

Hallo,

offensichtlich ging es hier ja darum einer ormalen
Haftanstalt zu entgehen, da der Typ eine Sozialphobie hatte
(oder evtl aufgrund der Art seines VErbrechens in der
HIerarchie ziemlich tief unten stände und so Repressalien der
anderen fürchtete?)

Ich würde vom Ersteren ausgehen.

Für solche Fälle gibt es hier durchaus auch Regelungen, dass
man von den anderen Häftlingen separiert wird zum eigenen
Schutz, bei Sozialphobie wirds aber schwierig, denn auch in
einer Psychiatrie laufen ein paar mehr rum. Aber aus
entsprechend gutem Grund dürfte auch Einzelhaft möglich sein,
auch wenns die Anstaltsleitung vor Probleme stellt, weil sie
evtl grad kein Einzelzimmer frei haben.

Und beim letzten Satz frage ich mich dann wie weit die Probleme anders gelöst werden können.
So weit ich das mitbekomemn habe können Haftstrafen nach hinten vershcoben werden -also in späteren Zeitraum-
aber bei Sozialphobie frage ich mich ob das dann nciht so wie bei Paris Hilton oder in anderen Gebäuden möglich wäre.

Gruß

Merrick

Und beim letzten Satz frage ich mich dann wie weit die
Probleme anders gelöst werden können.
So weit ich das mitbekomemn habe können Haftstrafen nach
hinten vershcoben werden -also in späteren Zeitraum-
aber bei Sozialphobie frage ich mich ob das dann nciht so wie
bei Paris Hilton oder in anderen Gebäuden möglich wäre.

Hallo ich denke mal da kommt es auch auf die Art des Verbrechens an.

Ein Sozialphobiker, der alle anderen Lebenwesen,die ihm begegnen killen tut, wäre in einer Gummizelle in der Forensischen Psychiatrie wohl am sinnvollsten untergebracht. Bei jemandem der lediglich Pech hatte und versehentlich beim rückwärts ausparken ein Kind überrollte ist es schon was anderes. pot. Totschlag ist immer noch schlimm, aber sicher wird er künftig besser aufpassen. Wenn es aber beim alkoholisierten fahren passierte, dann ist evtl doch wieder eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu bedenken.

Und wenn es lediglich um Ersatzhaft geht, statt Geldstrafe wegen wiederholtem Schwarzfahren (ok das passt jetzt nicht zur Sozialphobie, aber etwas in der Art, …immer Quelle bestellt und nicht bezahlt…oder so), na dann lässt sich sowas womöglich in die Urlaubszeit verlegen.

Aber sorry in § kann ich es nicht fassen, da ich dazu keine tieferen Kenntnisse der SPO hab. Aber da müsste sowas eigentlich drinstehen.
Gruß Susanne

Keine Psychopathen
Hallo,

Ein Sozialphobiker, der alle anderen Lebenwesen,die ihm
begegnen killen tut, wäre in einer Gummizelle in der
Forensischen Psychiatrie wohl am sinnvollsten untergebracht.
Bei jemandem der lediglich Pech hatte und versehentlich beim
rückwärts ausparken ein Kind überrollte ist es schon was
anderes. pot. Totschlag ist immer noch schlimm, aber sicher
wird er künftig besser aufpassen. Wenn es aber beim
alkoholisierten fahren passierte, dann ist evtl doch wieder
eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ zu bedenken.

Ich gehe wirklich von Sozialphobie im medizinsichen Sinne nach ICD-10 F40.1 aus. Also wirklich Personen die Angst vor anderen MEnschen haben. Bspw. Autisten die PAnik in bereits kleinen Gruppen bekommen.
So als würde man ein Kaninchen in einen Fuchsstall sperren.

Psychopathen oder anders gesagt Menschen mit Persönlichkeitsstörungen meine ich nicht -so verstehe ich nämlich deinen ersten Satz oben.

Und wenn es lediglich um Ersatzhaft geht, statt Geldstrafe

Ne, ich gehe wirklcih von Haftsrafen aus.
Wegen Betrug, Körperverletzung, etc.

Aber sorry in § kann ich es nicht fassen, da ich dazu keine
tieferen Kenntnisse der SPO hab. Aber da müsste sowas
eigentlich drinstehen.

Macht nichts.
Danke trotzdem.
Reicht mir.

Gruß

Merrick

Ich gehe wirklich von Sozialphobie im medizinsichen Sinne nach
ICD-10 F40.1 aus. Also wirklich Personen die Angst vor anderen
MEnschen haben. Bspw. Autisten die PAnik in bereits kleinen
Gruppen bekommen.
So als würde man ein Kaninchen in einen Fuchsstall sperren.

So meinte ich es auch, ich hab nur nach virtuellen mal echt schlimmen Straftaten gesucht, und Mord und Totschlag ist da immer gut. Einmal mit GEfahr für die Allgemeinheit und einmal mit ohne, bzw. eher mässiger (fragt sich ob Alkoholismus vorliegt oder nur akutes BEsäufnis). Aber es ist hier ja immer so schön virtuell :wink:

Psychopathen oder anders gesagt Menschen mit
Persönlichkeitsstörungen meine ich nicht -so verstehe ich
nämlich deinen ersten Satz oben.

Ich meinte es auch nicht speziell auf PSychopathen, denn ich schrieb ja auch, die Art der HAftstrafe und die Möglichkeiten da irgendwas dran zu drehen hängen mit der Schwere der Straftat zusammen. Und ich hab dann mal so ein paar gröbere Klopper ausgeguckt, wo es nicht so leicht werden würde. Wobei der Psychopaht zumindest seine Einzelzelle sicher hätte, der versehendtliche totschläger/fahrer evtl nicht unbedingt.

Und wenn es lediglich um Ersatzhaft geht, statt Geldstrafe

Das war dann das andere Extrem, wo am ehesten was zu machen wär, zahlen und gut ist.

Ne, ich gehe wirklcih von Haftsrafen aus.
Wegen Betrug, Körperverletzung, etc.

Bei solch Sachen kommt es eben wirklich auf die Umstände an, und das würde dann hier zu konkret werden. Aber zB. Körperverletzung kann schon Klapsentauglich sein, oder eine Einzelzelle einbringen. Je nach Tathergang. BEtrug ist eher so lala, da kann vieles drunterfallen. Manches kann den Betreffenden auch gefährden, so von der Hierarchie her, könnte auch wieder eine Einzelzelle geben.
Wenns ein Autist ist, irgendwo schriebst du sowas, dann wäre es evtl auch so, dass er in einerHAftanstalt gefährdet wäre, dass sich die anderen über ihn lustig machen oder schlimmeres. Auch dann wäre eine Separierung rein theoretisch möglich.

Dazu ist dann aber vermutlich ein GEfängnisseelsorger o. -Psychologe des jeweiligen GEfängnisses (die die Nachbarn also kennt) der bessere „Gutachter“ als der aktuelle Arzt (weshalb du evtl fragst) da es ja nicht so sehr um den Delinquenten selbst geht,sondern darum wie die anderen schweren Jungs mit ihm umgehen würden.
Gruß SUsanne

Hallöchen,

und als letztes, das eine Besucherin von Mc’Donalds die
Filialkette wegen zu heißem Kaffee verklagt hat und Recht
bekommen hat, weil
sie bei einer Vollbremsung den Kaffee über die Hose bekommen
und Verbrennungen zweiten Grades erlitten hat.

das war erstens kein Urteil und zweitens liegen diese astronomischen Summen am System der sog. punitive damages.
Da du ja mitunter der englischen Sprache so mächtig bist, daß dir die german words nicht in the mind kommen, hier was zum Lesen:
http://en.wikipedia.org/wiki/McDonald’s_coffee_case

In Europa würde man sagen ‚Völliger Blödsinn‘ & ‚Eigene
Schuld‘
aber in den USA kann man wohl Alles und Jeden verklagen wenn
man das Geld und den richtigen Anwalt hat.

Geld braucht man nicht, weil der richtige Anwalt seinen nicht unerheblichen Anteil abkriegt, wenn er gewinnt.

Und über Geisteszustände, insbesondere auch der US-Amerikaner, will ich gar nicht weiter reden…

Gruß
Nils

Hallo

ohne irgendwelche Spezialgesetze heranzuziehen: Art. 1 GG sagt „die Würde des Menschen ist unantastbar“. Damit vebietet sich die Haftverbüßung in einem Hundezwinger. Selbst wenn der Betroffene es wünscht, die Haft in einem Hundezwinger abzusitzen, seine eigene Würde unterliegt nicht ausschließlich seiner Disposition.

Gruss

Iru

Ich auch nicht. :wink: (OwT)

Das ist mir neu.
Hallo!

ohne irgendwelche Spezialgesetze heranzuziehen: Art. 1 GG sagt
„die Würde des Menschen ist unantastbar“. Damit vebietet sich
die Haftverbüßung in einem Hundezwinger. Selbst wenn der
Betroffene es wünscht, die Haft in einem Hundezwinger
abzusitzen, seine eigene Würde unterliegt nicht ausschließlich
seiner Disposition.

Das ist mir neu.

Ich würd’s rein logsich betrachtet Devormundung nennen.
Denn was man mit der eigenen Würde tut ist ja wohl die eigene Sache.

Sonst würde ich auch sagen,
wenn der Staat meint das man das nicht mehr selbst entscheiden kann,
stelle ich die ganze Verurteilung in Frage.
So nach dem Motto ‚Ist nicht ganz bei sich‘.

Aber das würde hier zu weit führen.

Gruß

Merrick

Das ist mir neu.

Man lernt ja nie aus!

Ich würd’s rein logsich betrachtet Devormundung nennen.
Denn was man mit der eigenen Würde tut ist ja wohl die eigene
Sache.

So verhält es sich aber nicht. Es ist vielmehr der Staat, der hier - wenn auch mit Einwilligung des Betroffenen - die Würde verletzt (wenn man denn darin eine Würdeverletzung sieht, was ja so abwegig nicht ist). Und eine Einwilligung ist eben nicht möglich. Es gibt überhaupt keine Einschränkungen, was Art. 1 I S. 1 GG angeht.

Levay