Hallo, wir sollten Im OG zwei fast bodentiefe

… Fenster die über dem Dach über dem vorgebauten Teil des EG enden sollten bekommen. Nun hat der Architekt vergessen, dass das Dach auch Balken besitzt und die Fenster wurden dadurch 25 cm kleiner. Ein weiteres als Brüstungsfenster geplantes Fenster ist nun in der Höhe 12,5 cm kleiner.
Fragen:
Kann man einen schadensersatz für die zu kleinen Fenster verlangen entsteht ja aus einem Fehler des Architekten der Firma - vergrößern ist ja nicht möglich.
Kann man zumindest verlangen, dass das Brüstungsfenster aus optischen Gründen angepasst wird?

Das ist wohl eine Frage für einen Fachanwalt!!
Gruß Andy

Das ist wohl eher eine Frage für einen Anwalt oder Gutachter. Ich kann leider nicht weiterhelfen.

hallo,

ich kann hier nicht als experte antworten, da es sich nicht um eine fenstertechnische frage handelt, sondern um eine rechtliche.
sorry

viel grüße

Hallo MVD,
Ihre Fragestellung habe ich auch mit dem besten Willen nicht verstanden. Gerne können sie mir noch einmal Ihre Frage stellen.
Vom Grundsatz aber möchte ich Ihnen vorschlagen, dass Sie erst einmal mit dem Architekt sprechen und ihn auffordern, er soll Ihnen einen Vorschlag zur Beseitigung des Mangels machen. Sie sollten sich keine Gedanken über Schadenersatz machen, sondern versuchen eine Lösung zu finden.

Gruß Uwe

hab ich leider keine Ahnung von …

Hallo MvD!

Wenn der Auftrag (Bauvertrag) entsprechende Maßangaben enthält, kann man sich darauf berufen und auf Erfüllung oder Schadenersatz klagen. Logisch, denn sonst braucht man wohl keinen Architekten, wenn beispielsweise die Bauplanung eines Bäckers genau so gut wie die eines Architekten wäre. Architekten müssten gegen solche Fehler auch versichert sein.

Wichtig ist nur, dass man etwas in der Hand hat, was seine Ansprüche schriftlich dokumentiert. Dumm ist, wenn man als Kunde Unternehmer ist, denn da würde eine Prüfungspflicht bestehen und man würde eine Teilschuld tragen, auch wenn man nur besagter Bäcker ist…
Aber das sind Details, die hier ja gar nicht zur Diskussion stehen. Wichtig ist, dass man sich mit solchen juristischen Fragen nicht Meinungen, wie die meine, im Internet sucht, sondern sich kompetent von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten lässt.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Das sind rechtliche Fragen die ich nicht beantworten kann. Ich bin Experte in Bezug auf technische Details(Produktion). Sie benötigen wohl einen Anwalt… tut mir leid
Grüße

Ich persönlich denke eher nicht, da der Architekt euch sicher dazu Pläne überlassen hat. Änderungen in der Ausführung,welche der Architekt nicht verantworten kann, gehen sicher nicht zu dessen Lasten. (Wenn sich aufgrund des fertigen Dachstuhls Änderungen bauseits ergeben, so kann der Architekt nicht zwangsweise etwas hierfür).
Außer er hat ggf. auch entsprechende Schnittzeichnungen gemacht aus denen die tatsächliche Höhe (auch mit Skizze Dachstuhl) erkennbar wäre.
Das dann vor der Bestellung der Fenster ggf. ein Brüstungsfenster anpassen wäre, ist abhängig davon, wie den der Bauablauf war, d.h. wer den die Fenster (auch die Details)bestellt hat und weisungsberechtigt war.

Leider kann ich, ohne die weitere Situation zu kennen keine weiteren Angaben machen.
mfg Thomas

Hallo MvD
wenn der Architekt eine Fehlplanung macht muss er dafür haften, er häte vorher nachsehen müssen.
Wende dich an die Architektenkammer die sollten dir einen vereidigten Gutachter benennen.

Dazu müßte man die Pläne und Verträge kennen. Rechtsauskünfte können hier leider nicht gegeben werden.

Am besten mal einen Sachverständigen vor Ort fragen.

Viel Erfolg.