Ist es möglich ein Haus bei der Bank anzugeben als sicherheit und dann ein anderes finanzieren zu können.
Haben ein Haus gekauft und dürfen darin nicht wohnen bleiben ( Betrugssache ist z.Z. mit beim Anwalt, hier soll eine Rückabwicklung stattfinden), kann sich aber noch ziehen.
Wir haben schon ein neues Haus gefunden, da wir von der VG auch nur noch dort geduldet werden auf Zeit, also wir müssen sowieso raus.
Wird die Bank uns zusätzlich ein Haus finanzieren oder ist sonst was möglich und wie gehe ich vor?
Bitte um schnelle Hifle, da wir das andere Haus wollen und nicht wollen, dass es weg ist, wenn wir das Geld zurück haben.
Hui, schwierige Frage. Aber nur mal zur Klarstellung:
- Ihr habt Haus A gekauft und bezahlt (und finanziert), wegen Betrugs soll der Kaufvertrag jedoch zurück abgewickelt werden.
- Ihr wollt Haus B kaufen und finanzieren, bevor Haus A rückabgewickelt wurde.
- Ihr bewohnt ein Haus/eine Wohnung aus der Ihr bald ausziehen müsst, für die Ihr aber noch Miete bezahlt.
- Wer ist „die VG“?
Werte/r Anfragende/r,
Bei Immobilien sollten IMMER die Immobilie SELBST als Sicherheit dienen. Das kann- und sollte nun auch der Fall sein.
Übrigens, in Deutschland ist es „fürchterlich schwierig“ einen einmal im Grundbuch stehenden da wieder heraus zu bekommen, ODER, einen anderen, als der, dem es gehört, da hinnein zu bekommen.
Ich will Sie weder Kopfscheu noch sonst was machen, aber stellen Sie sich einen Betrugsprozeß bei einem Immobiliekauf nicht so einfach vor. Sie sollten einen tatsächlichen Fachmann, also Vertragsanwalt für Immobilienrecht, damit beauftragen.
Sooo, zu Ihrer eigentlichen Frage:
Da Sie weder Angaben zum Einkommen oder sonstiges mitgeteilt haben, kann ich dazu keinerlei Auskunft erteilen. DAs Einkommen muss allerdings die Kosten der Finanzierung decken.
Abgesehen von der „schon vorhandenen“ Finanzierung, die wohl jetzt Rückabgewickelt werden soll.
ABER, die finanzierende Bank hat mit der Rückabwicklung nichts, rein gar nichts zutun. Heißt: Wenn Sie die Immobilie finanziert haben, dann wird die Bank auch die Kosten -Zinsen und Tilgung- dazu fordern.
Hinzu kämen dann noch die Kosten für das nun ebenfalls angedachte Haus.
Wenn also Ihr Einkommen die Belastung tragen könnte, dürfte einer weiteren Finanzierung nichts im Wege stehen.
Bitte konkrete Angaben machen und ich kann weitere Auskünfte erteilen.
Einfach nochmal melden.
Gruß
Walter Hölker
Hallo Alexa,
so ganz sind mir die Zusammenhänge noch nicht klar.
Vom Grundsatz her kann man eine Immobilie belasten, um eine andere zu finanzieren. Hier sieht es aber doch so aus, dass die Rückabwicklung ansteht. Demnach kann nicht einmal fest davon ausgegangen werden, dass die geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet wird. Das wird auch eine Bank interessieren. Möglich ist ja, dass das Geld nicht einmal mehr vorhanden ist…
Ich würde das Gespräch mit der Bank suchen und mit offenen Karten spielen. Zudem wäre es mir persönlich wichtig, erstmal eine Baustelle erledigt zu wissen, bevor ich mir die nächste schaffe. Wenn es zum Prozess kommen sollte, wird das noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen und die Kaufpreiserstattung steht in den Sternen.
Ich wünsche Euch alles Gute und eine Erledigung zu Eurer Zufriedenheit.
Sue Melle-Rönn
Hallo
generell ist alles eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Wenn absehbar ist, dass Ihr das erste Haus zurückgeben könnt, dann habt ihr ja zukünftig nur ein Haus.
Oder verstehe ich das falsch?
Aber die Frage kann auch anderst interpretiert werden. Ja es ist möglich ein lastenfreies Haus A als Sicherheit anzugeben um dann ein Darlehen aufzunehmen, abgesichert auf Haus A. Und mit dem Darlehen wird Haus B gekauft.
Noch Fragen offen? Einfach anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
Schillerstr.52
71732 Tamm
Tel.: 07141 / 602437
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Bankkaufmann seit 1991
[email protected]
www.baufinanzierung-internet.de
Hallo Alexa,
grundsätzlich ist es möglich mit einem Haus ein weiteres zu finanzieren. Es liegt an der Bank, ob sie die Finanzierung macht, oder nicht. Abhängig ist die Belastung des ersten Hauses. Du musst mit der Bank sprechen, alles andere sind reine Spekulationen.
Ich wünsche Dir ein guten Rutsch
Manfred
Ein Haus als Sicherheit anzubieten macht in der Regel nur dann Sinn, wenn es bereits bezahlt ist. Ansonsten kann es wohl kaum den Status einer „Sicherheit“ haben, denn es ist ja noch belastet und in der Regel als Sicherheit für den laufenden Kredit hinterlegt bzw. durch den Gläubiger (Bank) der Zwangsvollstreckung unterwerfbar.
Hallo Alexa,
hier kommen stichwortartig meine Antworten:
Ist es möglich ein Haus bei der Bank anzugeben als sicherheit
und dann ein anderes finanzieren zu können.
Grundsätzlich ja!
Sollte es sich dabei um das „rückabzuwickelnde Haus“ handeln natürlich nicht!
Haben ein Haus gekauft und dürfen darin nicht wohnen bleiben (
Betrugssache ist z.Z. mit beim Anwalt, hier soll eine
Rückabwicklung stattfinden), kann sich aber noch ziehen.
Wir haben schon ein neues Haus gefunden, da wir von der VG
Was ist VG?
auch nur noch dort geduldet werden auf Zeit, also wir müssen
sowieso raus.
Wird die Bank uns zusätzlich ein Haus finanzieren oder ist
sonst was möglich und wie gehe ich vor?
Um hier eine seriöse Antwort geben zu können benötige ich mehr Daten!
Bitte um schnelle Hifle, da wir das andere Haus wollen und
nicht wollen, dass es weg ist, wenn wir das Geld zurück haben.
Melde Dich mit weiteren Informationen!
Viele Grüße und einen guten Rutsch!
Ralf Schütt
Baufix24
http://www.baufix24.de
Hallo Alexa,
es ist grundsätzlich kein Problem, ein schon im Eigentum stehendes Haus als Sicherheit für ein noch zu erwerbendes Haus einzubringen, aber … es sollte nicht das in Rede wieder rückabzuwickelnde Haus sein; denn dies ist m. E. keine akzeptable Sicherheit. Mit solchen Problemfällen wird sich keine Bank belasten wollen.
Viel Erfolg, guten Rutsch
HJR
Hallo,
ich verstehe nicht wieso du nicht einfach bei deiner Bank nach fragst?
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, ein Haus als Sicherheit zu stellen (Grundschuld bzw. Hypothek).
Ob die Bank das allerdings machen wird (mit dem Hintergrund eines Rechtsstreits was das Haus betrifft) ist nur von deiner Bank zu beantworten.
Ich sage es immer wieder: Fragen kostet nichts.
Die Bankberater sind viel netter als viele glauben!
LG
Punkt A Richtig
Punkt B Richtig
Punkt C Richtig
Punkt D _ Verbandsgemeinde!
Wir haben hierzu einen Fachanwalt beauftragt.
In Sachen Rückgabe und Abwicklung, war dies nur eine Allgemeine Frage ob dies überhaupt möglich wäre.
Danke, Für Ihre Information!
Danke für Ihre Information!
Hier in unserer Sache ist ein Gachanwalt tätig.
Wir würden nur gerne wissen ob es möglich ist, da das Haus zwar in eigentlich noch unabsehbarer Zeit (denke aber in 2013) zurückabgewickelt wird, ein anderes zu kaufen. Wir haben schon eins in betracht gezogen, leider ist nun unsere Frage offen. Wie geht man hier vor?Ist aufstockung möglich oder zusätzliches Finanzieren oder umschulden o.ä. möglich?
Danke für ihre Antwort.
Grüße
Danke!
Ebenfalls einen guten Rutsch
Stimmt wohl. Danke
VG- Verbandsgemeinde
Danke für Antwort
Ok, Danke für die Information!
Hallo, danke für deine Information, habe nächste Woche einen Termin bei meiner Bank, dann werden wir sehen ob es klappt.
Danke und Guten Rutsch
Hallo
ich glaube man muss noch unterscheiden zwischen:
- völliger Rückabwicklung oder
- Nur Abwicklung des Kaufes. Die Finanzierung aber bleibt bestehen.
Schwer zu sagen wenn ich keine Hintergrundinfos dazu habe.
Jedoch ist es vom Grundsatz her sicher besser wenn Sie auch die Finanzierung völlig kostenlos rückabwickeln können.
Geht das?
Mit freundlichen Grüßen
Hillermann