gesetzt den Fall, ein Oldie-Ehepaar beschäftigt für durchnittlich 120 €/Monat jemanden als Hilfe in Haus und Garten.
Die Hilfe (eine Deutsche) will aber trotz Nachfrage weder mit Haushaltsscheck-Verfahren ( www.minijob-zentrale.de/DE/haushaltsscheck/Node.html ) angestellt werden, noch ein Gewerbe anmelden.
Welche Kosten/Strafe können maximal auf die Oldies zukommen?
Gibt es noch anderer Möglichkeiten als Gewerbe oder Haushaltsscheck-Verfahren?
gesetzt den Fall, ein Oldie-Ehepaar beschäftigt für
durchnittlich 120 €/Monat jemanden als Hilfe in Haus und
Garten.
Die Hilfe (eine Deutsche) will aber trotz Nachfrage weder mit
Haushaltsscheck-Verfahren ( www.minijob-zentrale.de/DE/haushaltsscheck/Node.html )
angestellt werden, noch ein Gewerbe anmelden.
Der Arbeitgeber (Oldie-Ehepaar) entscheidet doch wie die Bezahlung von statten geht.
Und wenn die Haushaltshilfe sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt,
muss sie doch keinen zusätzlichen Euro dafür zahlen.
Die zusätzlichen Kosten trägt dann doch nur das Ehepaar.
und wo dürfte sie sich bei diesem sehr geringen Job dann
tatsächlich ungefähr einpendeln (dicker Daumen)?
Da bin ich raus.
Sicherlich hat die Dauer der Nichtanmeldung einen Einfluss, viel mehr wird aber wohl der Vorsatz gewertet.
Achja - die Nachzahlung plus Säumniszuschlag kommt natürlich noch drauf!
Der Arbeitgeber (Oldie-Ehepaar) entscheidet doch,
wie die Bezahlung von statten geht.
In der Frage soll es um eine Haushaltshilfe XX gehen, die weder selbst ein Gewerbe anmelden will, noch als Minijob (Haushaltsscheck) angemeldet werden will.
Nehmen wir für diese Fragestellung mal an, sie arbeite gut, verweigere aber jede Art von Anmeldung.
Die Oldies sind mit Verwaltungskram ungeübt und ziemlich hilflos.