Hauskauf - ev.Grundschulden in Kaufpreishoehe

Hallo,
wir haben ein Haus gefunden, was eigentlich unseren Vorstellungen entspricht.Nach laengerem Hin und Her haben wir nun auch endlich einen Grundbuchauszug erhalten.Vorher war uns schriftlich mitgeteilt worden:"… noch bestehende Grundschulden in Abt. III, die noch geringfuegig valutieren, werden mit der Abwicklung des Kaufvertrages geloescht, so dass ein lastenfreies Grundstueck hier dann an den neuen Eigentumer uebertragen werden kann."
Im Grundbuch sind zuletzt im Jahre 2002 kleinere Betraege geloescht worden,aber es stehen noch Belastungen drin , die wenigstens der Hoehe des geforderten Kaufpreises entsprechen,also alles andere als geringfuegig waeren. Wir haben keine weiteren Informationen ueber eventuelle Loeschungsbewilligungen erhalten,sehen allerdings, dass noch Mitte 2007 ,also kurz bevor das Haus dann zum Verkauf stand,noch eine neue Grundschuld eingetragen wurde,die in etwa einem Viertel des Kaufpreises entspricht.
Wie kann man rausfinden ,wie die finanzielle Situation hier wirklich ist?
Kann , muss ein Notar , der namentlich im Grundbuch erwaehnt wird,dazu Auskunft geben ?
Sollte der gewuenschte Kaufpreis,der im Vergleich zu aehnlichen Objekten ueberhoeht ist ,nicht gezahlt werden, sollten die Grundschulden jedoch noch in der eingetragenen Hoehe existieren, dann gaebe es wohl ein Problem,denn dann koennten von dem Erloes die Schulden gar nicht beglichen werden.
Wat nu?
Bin fuer jeden Hinweis dankbar.
Wir wissen , dass hier noch 3 weitere Objekte zum Verkauf anstehen.Alles erweckt den Anschein, als gaebe es massive , finanzielle Schwierigkeiten.
do

Moin,
ich verstehe das Problem nicht.
Ihr bekommt nach Kauf ein sauberes Grundbuch. Dies ist Euch zugesichert. Das ist auch normal so.
Ihr könnt dann, wenn erforderlich Eure Grundschulden von Eurem Kreditinstitut) eintragen lassen.
Was der Vorgänger an Resthypotheken noch hat, ob er überschuldet ist, wie viel der eingetragenen Grundschuld bereits getilgt ist (das wird im Grundbuch üblicherweise nicht sofort berichtigt) kann Euch doch völlig egal sein.
Lasst Euch am besten von einem Anwalt/Notar Eures Vertrauens beraten.

mfG
Hi

Danke fuer die Antwort.

Was uns irritiert - sollte der Erloes nicht zum Loeschen der Grundschulden reichen - ist der Eintrag:smiley:er jeweilige Eigentuemer ist der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen.
Wie gesagt , wir sind Laien und moechten uns gerne vorher schlau machen, bzw. absichern.

Gruss,
do

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Was uns irritiert - sollte der Erloes nicht zum Loeschen der
Grundschulden reichen - ist der Eintrag:smiley:er jeweilige

Die Höhe der eingetragenen Grundschulden hat nichts mit der noch bestehnden Restschuld zu tun. Im Extremfall ist das Objekt schuldenfrei, die Grundschulden aus Gebührengründen aber noch nicht gelöscht. Solange im Kaufvertrag drinsteht „Objekt wird lastenfrei übertragen“ geht Ihr kein finanzielles Risiko ein.

Hallo,

wie wäre es mit der Mögllichkeit Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen. Vielleicht bringt das Klarheit.

Gruß
Jörg

wie wäre es mit der Mögllichkeit Kontakt mit dem Gläubiger
aufzunehmen. Vielleicht bringt das Klarheit.

Der Gläubiger ist in der Regel eine Bank, und die wird mit Hinweis auf den Datenschutz eine Auskunft verweigern. Ich würde mich bedanken, wenn meine Bank anderen Leuten erzählen würde, welche Kredite ich bei ihr habe.

Der Gläubiger ist in der Regel eine Bank, und die wird mit
Hinweis auf den Datenschutz eine Auskunft verweigern. Ich
würde mich bedanken, wenn meine Bank anderen Leuten erzählen
würde, welche Kredite ich bei ihr habe.

Hallo,

darum ging es mir nicht.

Ich dachte eher an eine Zusage, dass die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld - wie auch immer - erteilt wird. Die Gläubigerbank muss sich sowieso um das Drum und Dran der Löschung kümmern. Ich gehe davon aus, dass im angenommenen Verkaufsfall der Datenschutz nicht verletzt ist. Notfalls muss eben der Notar diese Auskünfte einholen.

Gruß
Jörg

Euch allen danke!
Dass die noch eingetragenen Grundschulden nicht der Verschuldung entsprechen muessen,ist klar.
Nachdem wir den Grundbuchauszug vom Makler im Beisein des Eigentuemers erhalten haben,bis auf die bereits eingetragenen Loeschungen ueber weitere Loeschungsbewilligungen kein Wort verloren wurde,man sich generell bedeckt haelt,mit Auskuenften sehr zurueckhaelt,gleichzeitig aber versucht , Druck zu machen,feste Zusagen zu erhalten , die wir zum gegenwaertigen Zeitpunkt nicht machen wollen und koennen,haben wir ein leicht ungutes Gefuehl.
Daher dachten wir bereits daran , einen Notar aufzusuchen.Rein zufaellig den , der nun aber auch bei der zuletzt eingetragenen Grundschuld aus dem Sommer 2007 namentlich genannt wird.Moeglicherweise gaebe das aber einen Konflikt.

Wir moechten wissen,worauf genau zu achten ist, um kein Risiko einzugehen,falls der Erloes nicht zum Loeschen der Grundschulden ausreicht ,und eine der Banken sich querstellt.
Gruss,
do

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Wir moechten wissen,worauf genau zu achten ist, um kein Risiko
einzugehen,falls der Erloes nicht zum Loeschen der
Grundschulden ausreicht ,und eine der Banken sich querstellt.
Gruss,
do

Ihr macht es ein wenig zu kompliziert. Wenn Ihr das Objekt wirklich haben möchtet, dann lasst Euch einen Kaufvertragsentwurf erstellen. Wenn dort eine lastenfreie Übergabe nach Kaufpreiszahlung drinnen steht ist erstmal alles ok.
Gezahlt sollte sowieso nur auf ein Notaranderkonto werden. D.h. Der Notar darf das Kapital nur dann an die Gläubigerbank geben, wenn die ihm die Löschungen der Grundschulden bestätigt.

Was und wieviel der Verkäufer an Schulden hat mag zwar interessant sein, geht Euch aber im Grunde garnix an. Im Notfall muss der Verkäufer sich mit seiner Bank „kloppen“, wenn der Kaufpreis nicht ausreicht. Wenn der Verkäufer nicht die vertraglichen Vereinbarungen einhält, kann Rückabgewickelt werden, incl. Schadensersatzansprüche Eurerseits.

Damit Ihr sicher seit, geht doch zum Notar. Der erklärt Euch das gerne (gg. Gebühr). Der Notar steht Euch sowieso beim Kaufvertragstermin Rede und Antwort.

Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Einschätzung. Von daher übernehme ich natürlich keine Haftung.

Doch. Denn wenn der Verkäufer die Grundschulden nicht ablösen kann, muss der Vertrag aufgehoben werden und man zahlt umsonst Notargebüren. Da beide Parteien vom Notar in Anspruch genommen weren können, ist das Risiko hier sehr wohl äußerst hoch.

Zur Verhinderung sollte man daher in der Tat Nachweise anfordern, dass das Darlehen aus dem Kaufpreis gezahlt werden kann und so die Grundschulden gelöscht werden.

Gruß
Dea

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Hallo

Ihr macht es ein wenig zu kompliziert. Wenn Ihr das Objekt
wirklich haben möchtet, dann lasst Euch einen
Kaufvertragsentwurf erstellen. Wenn dort eine lastenfreie
Übergabe nach Kaufpreiszahlung drinnen steht ist erstmal alles
ok.

Nein, wie ich weiter oben schon sagte, läuft man Gefahr, auf den Notarkosten sitzen zu bleiben. Denn wenn der Verkäufer nicht lastenfreies Eigentum übertragen kann, kann er es nicht. Und dann muss der Vertrag aufgehoben werden und es entstehen eine Reihe von sinnlosen Kosten. Die muss dann zwar letztlich der Verkäufer tragen, aber der Notar kann sich auch an den Käufer wenden und dieser muss das Geld dann erstmal vom Verkäufer wieder zurückholen.

Gezahlt sollte sowieso nur auf ein Notaranderkonto werden.

Nein, das verursacht nur unnötige Kosten. Notaranderkonten werden heutzutage daher kaum noch genutzt.

D.h. Der Notar darf das Kapital nur dann an die Gläubigerbank
geben, wenn die ihm die Löschungen der Grundschulden
bestätigt.

Tatsächlich sieht ein guter Grundstückskaufvertrag so aus, dass der Kaufpreis überhaupt erst fällig wird, wenn neben der Eingtragung der Auflassungsvormerkung und einigen weiteren Voraussetzungen auch die Freigabeerklärungen der Bank dem Notar vorliegen.

Was und wieviel der Verkäufer an Schulden hat mag zwar
interessant sein, geht Euch aber im Grunde garnix an.

Vor dem oben gesagten doch, da der Käufer nicht Gefahr laufen möchte, unnötige Kosten wegen nicht erfüllbaren Verträgen zu produzieren.

Im Notfall muss der Verkäufer sich mit seiner Bank „kloppen“,
wenn der Kaufpreis nicht ausreicht.

Und wenn er am Ende die Grundschuld nicht zur Löschung bringt, waren die Notarkosten umsonst.

Wenn der Verkäufer nicht
die vertraglichen Vereinbarungen einhält, kann Rückabgewickelt
werden, incl. Schadensersatzansprüche Eurerseits.

Inklusive sinnlos angefallener Notarkosten für die auch der Käufer haftet und einer erheblichen Unsicherheit, ob ein solcher Schadenersatzanspruch auch durchsetzbar ist, und inklusiver sinnlos aufgewendeter Zeit.

Daher vorher absicher!

Damit Ihr sicher seit, geht doch zum Notar. Der erklärt Euch
das gerne (gg. Gebühr). Der Notar steht Euch sowieso beim
Kaufvertragstermin Rede und Antwort.

Der Notar wird kaum erklären können, ob der Verkäufer sein Darlehen ablösen kann, denn das kennt er nicht.

Dea

In diesem Fall vielleicht doch, da der Notar , den wir aufsuchen wollten,eben zufaellig derselbe ist,ueber den in 2007 die letzte Grundschuld abgewickelt worden ist. In diesem Fall ist die Grundschuld auch nicht fuer eine Bank ,sondern fuer ein Familienmitglied eingetragen worden.
Frage ist allerdings, kann, darf uns der Notar ueberhaupt beraten? Erst mal vielen Dank fuer die klaren Antworten.
Offensichtlich sind unsere Bedenken doch nicht so ganz grundlos.
Gruss,
do

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Moin,
Eure Ängste in allen Ehren. Ich kann sie sicher auch nachvollziehen. Aber:
Wenn ich das immer so gehandhabt hätte, würde mir bis heute nicht ein Grundstück gehören.
Ich behaupte mal, dass 99,99% aller Grundstücksverkäufe vertragsgemäß über die Bühne gehen. Also achtet auf die Vertragsklauseln. Der Rest wird schon vom Notar gehändelt. Mag sein, dass das Risiko in Höhe der Notarkosten besteht. Aber so viel ist das auch nicht. Sicherlich wäre das ärgerlich, aber ‚no risc, no fun‘

mfG
Hi

Notargebüren. Da beide Parteien vom Notar in Anspruch genommen
weren können, ist das Risiko hier sehr wohl äußerst hoch.

Das Notargebühren anfallen, war mir bewußt. Ich war nur davon ausgegangen, dass diese von demjenigen getragen werden, der den Vertrag nicht erfüllen kann.

Das Notargebühren anfallen, war mir bewußt. Ich war nur davon
ausgegangen, dass diese von demjenigen getragen werden, der
den Vertrag nicht erfüllen kann.

Das ist natürlich richtig, aber man muss das Problem auch praktisch sehen.

Denn der Notar kann den von beiden in Anspruch nehmen, den er möchte. Das ist der Käufer mit dem Geld (da keinen Kaufpreis gezahlt). Also muss derjenige den Verkäufer in Anspruch nehmen. Das ist schonmal ärgerlich und verursacht ggf. vorzuschießende Anwalts- und Gerichtskosten.

Und ob jemand, der durch den Verkauf seines Eigentums den hierauf abgesichterten Kredit nicht zahlen kann, die Notarkosten dem Käufer dann erstatten kann, ist mehr als fraglich.

Dea

Sorry, aber dem muss ich klar widersprechen.

Ich behaupte mal, dass 99,99% aller Grundstücksverkäufe
vertragsgemäß über die Bühne gehen.

Der gerichtliche und anwaltliche Alltag sagt etwas anderes,

Also achtet auf die
Vertragsklauseln. Der Rest wird schon vom Notar gehändelt.

Der Notar ist neutral! Zur Wahrung der eigenen Interessen sollte man sich nie auf diesen verlassen und am besten einen eigenen Anwalt betrauen. Wer das Geld für eine Immobilie hat, sollte auch noch die paar EUR mehr ausgeben und die Sache auch rechtlich sichern. Ich verstehe einfach nicht, warum Menschen solche Summen ausgeben und nicht einmal einen eigenen Anwalt beauftragen. Und nachher ist das Gejammer immer groß.

Mag
sein, dass das Risiko in Höhe der Notarkosten besteht. Aber so
viel ist das auch nicht.

Was soll diese Aussage. Das kommte immer auf den Kaufpreis an und ist fast immer im Berich von mehreren Tausend EUR. Wenn das für Dich nicht viel ist, bin ich neidisch auf Deine finanzielle Situation. Ein paar Tausend EUR finde ich aber sehr viel Geld.

Sicherlich wäre das ärgerlich, aber ‚no risc, no fun‘

Ja, genau die Leute habe ich regelmäßig vor Gericht und dann ist das Geschrei groß!

Dea

Hi

Frage ist allerdings, kann, darf uns der Notar ueberhaupt
beraten?

Der Notar ist kein Berater. Das verstehen die meisten völlig falsch.

Erstens ist er neutral und hat nicht die Interessen der einen oder anderen Partei an einem für diese guten und sinnvollen Vertrag im Sinn. Darf der auch nicht.

Zweitens gibt er keine Rechtsberatung sondern ist lediglich verpflichtet, die Parteien auf bestimmte Risiken bei bestimmten Klauseln hinzuweisen.
Aber nochmal: Das ist keine Rechtsberatung, wie man einen Vertrag macht, der für einen selbst gut ist. Dazu gibt es Anwälte und wie ich schon weiter unten schrieb, ist mir völlig unerständlich, warum die Leute so viel Geld ausgeben, aber sich nicht mal beraten lassen, wie man das auch rechtlich absichert.

Und nachher landen genau diese Parteien bei mir vor Gericht und ärgern sich schwarz, weil die Verträge nicht genau das wiedergeben, was man genau wollte, oder einfach schlecht sind und das Gericht das eben nicht zum eigenen Vorteil hinbiegt.

Gruß
Dea

Ja, genau die Leute habe ich regelmäßig vor Gericht und dann
ist das Geschrei groß!

Und wegen was hast du sie vor Gericht? Weil eine Vertragsklausel nicht so ist, dass sie den Wünschen entspricht, dass das Objekt bei genauer Prüfung doch nicht den Anforderungen genügt, dass man aus welchen Gründen auch immer noch versucht den Kaufpreis zu drücken, oder dass ein Käufer doch nicht die Finanzierung zusammen bekommt. Aber erzähle jetzt bitte nicht, dass Rückabgewickelt werden musste weil die Bank die Abt.III nicht freigibt.

Also achtet auf die Vertragsklauseln. Der Rest wird schon vom Notar ::gehändelt.

Der Notar ist neutral! Zur Wahrung der eigenen Interessen sollte man :sich nie auf diesen verlassen und am besten einen eigenen Anwalt :betrauen.

Was bitte habe ich anderes gesagt?

Mag sein, dass das Risiko in Höhe der Notarkosten besteht. Aber so
viel ist das auch nicht.

Was soll diese Aussage. Das kommte immer auf den Kaufpreis an und ist :fast immer im Berich von mehreren Tausend EUR.

Das ist richtig. Es ist viel Geld. Aber was kostet ein Anwalt der mir Verträge prüft die in genau dieser Form schon 100.000 fach geschlossen und ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Auch er rechnet nach Kaufpreis. Also werde ich dort genau so viel los wie beim Notar. Und das auf jeden Fall. Da ist mir das minimale Risiko lieber. Außer ich verstehe absolut nichts von den Dingen und mache das im Leben sowieso nur 1 mal. Aber da gibt es noch die Möglichkeit nicht den Verkäufer den Makler bestimmen zu lassen, sondern es selbst zu tun. Denn Notare sind alles andere als neutral. Sie achten nur darauf, dass die Gesetze eingehalten werden und wickeln das Geschäft gesetzeskonform ab. Die Vertragsbestimmungen beeinflusst überwiegend derjenige der den Vertrag aufsetzen lässt.

‚no risc, no fun‘

Bedeutet für mich, dass ich mein Leben nicht Rechtsschutz- und Vollkaskoversichert haben muss, sondern, dass ich die Kosten dafür sinnvoller einsetze, auch wenn mal etwas schiefgeht. Das schmälert nur die Rendite.
Mal bei Google ‚Grundstückskaufvertrag filetype:stuck_out_tongue:df‘ eingeben. Da kann man lesen bis man schwarz wird.

mfG
Hi

Und wegen was hast du sie vor Gericht? Weil eine
Vertragsklausel nicht so ist, dass sie den Wünschen
entspricht, dass das Objekt bei genauer Prüfung doch nicht den
Anforderungen genügt, dass man aus welchen Gründen auch immer
noch versucht den Kaufpreis zu drücken, oder dass ein Käufer
doch nicht die Finanzierung zusammen bekommt. Aber erzähle
jetzt bitte nicht, dass Rückabgewickelt werden musste weil die
Bank die Abt.III nicht freigibt.

Doch, ganz genau das erzähle ich Dir.

Denn viele Verkäufer übersehen sehr gerne mal, dass die Grundschuld auf dem Grundstück nicht nur das Finanzierungsdarlehen für dessen Erwerb sichert, sondern noch alle weiteren Verbindlichkeiten.

Dass Verkäufer kein lastenfreies Eigentum verschaffen können, haben wir regelmäßig vor Gericht.

Der Prozess geht dann auf Ersatz der Notarkosten, denn dieser hatte sich natürlich an den Käufer gewandt. Zudem streitet man sich noch um Schadenersatz wegen der Nichterfüllung.

Und das alles kann verhindert werden, wenn man sich vorher die mögliche Lastenfreiheit nachweisen lässt.

Auch als ich noch Anwalt war, haben wir nie einen Immobilienkaufvertrag von unseren Mandanten ohne einen solchen Nachweis unterzeichnen lassen.

Denn letztlich ist es ganz einfach: Wer lastenfrei übertragen kann, kann das auch vorab belegen. Alles andere ist ein unnützes Risiko für den Käufer.

Das ist richtig. Es ist viel Geld. Aber was kostet ein Anwalt
der mir Verträge prüft die in genau dieser Form schon 100.000
fach geschlossen und ordnungsgemäß abgewickelt wurden. Auch er
rechnet nach Kaufpreis. Also werde ich dort genau so viel los
wie beim Notar. Und das auf jeden Fall. Da ist mir das
minimale Risiko lieber.

Jeder wie er will. Ich halte es aber für absolut unverantwortlich, das anderen zu raten.

Außer ich verstehe absolut nichts von
den Dingen und mache das im Leben sowieso nur 1 mal. Aber da
gibt es noch die Möglichkeit nicht den Verkäufer den Makler
bestimmen zu lassen, sondern es selbst zu tun. Denn Notare
sind alles andere als neutral.

Selbstverständlich sind sie das. Warum bist Du der Ansicht, sie seien parteiisch?

Sie achten nur darauf, dass die
Gesetze eingehalten werden und wickeln das Geschäft
gesetzeskonform ab.

Also sind sie doch neutral.

Die Vertragsbestimmungen beeinflusst
überwiegend derjenige der den Vertrag aufsetzen lässt.

Der Notar betreibt aber auch hier keine Rechtsberatung. Ein Kaufvertag, der vom eigenen Anwalt kommt, ist eine ganz andere Welt als einer, der vom Notar kommt. Da liegen Welten dazwischen. Glaubs mir einfach!

Bedeutet für mich, dass ich mein Leben nicht Rechtsschutz- und
Vollkaskoversichert haben muss, sondern, dass ich die Kosten
dafür sinnvoller einsetze, auch wenn mal etwas schiefgeht. Das
schmälert nur die Rendite.
Mal bei Google ‚Grundstückskaufvertrag filetype:stuck_out_tongue:df‘ eingeben.
Da kann man lesen bis man schwarz wird.

Nicht böse gemeint, aber das bringt keinem etwas, der keine rechtliche Ausbildung hat.

Wie gesagt, es ist jedem seine Sache, wie er das handhabt. Letztlich landen aber eben diese Fälle immer wieder bei uns vor Gericht mit erheblichen Kosten und noch größerem Ärger. Mir persönlich solls egal sei.

Dea

Denn viele Verkäufer übersehen sehr gerne mal, dass die
Grundschuld auf dem Grundstück nicht nur das
Finanzierungsdarlehen für dessen Erwerb sichert, sondern noch
alle weiteren Verbindlichkeiten.

Du magst recht haben, dass Du einige (viele) Vorgänge vor Gericht hast, aber da landen ja auch nur die „krummen“ Hunde. Die vielfache Anzahl ohne Problem gehen doch völlig an Dir vorrüber, oder?

Ich bin im Finanzierungsbereich seit 8 Jahren (nicht als Vertriebler, sondern im Backoffice) tätig. Einen Vorgang hatte ich bisher mit Problemen, die aber nach einigem „gezeter“ geklärt werden konnten.

Der Käufer kann ja vom Verkäufer eine Bestätigung der Grundschuldfreigabe durch die Bank zum Notartermin verlangen, aber mehr auch nicht.
Einen Anspruch, die Valuta zu klären hat der Käufer nie. Wenn das Gang und Gäbe wäre, würde kaum ein Kauf abgewickelt. Wo kommen wir da hin, wenn ich als Veräusserer meine Schulden dem Käufer offenlegen muss!

PS: Wenn der Verkäufer auf den umstand der Sicherungszweckerklärung hingewiesen wird, kann er sich auch zeitig dadrum kümmern. Er selbst hat doch weder interesse noch einen Nutzen von einer Rückabwicklung. Sondern nur Kosten. Auch die Notarkosten können vertraglich im Falle einer Rückabwicklung dem Verschulder aufgebürdet werden.

Hier wird wieder viel Wind um relativ wenig gemacht.

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