Innerhalb Deutschland umziehen

Hallo
Keine Ahnung ob hier oder im Brett „Inlandspolitik“.
Aber ich frage mich schon länger, ob man als deutscher Staatsbürger eigentlich innerhalb der deutschen Grenze überall hin ziehen kann?
Wenn man jetzt zum Beispiel in Hamburg wohnt und man viel lieber in den Bergen wohnen will, kann man dann einfach nach Bayern/Alpen ziehen, oder braucht man dafür eine besondere Genehmigung oder eine bestimmte Voraussetzung (z.B. einen Job)?

Betrifft mich nicht und ist auch nix geplant mich würde das mal interessieren…

Vielen Dank

Hallo Andreas,

wenn ein deutscher Staatsbürger von der Freizügigkeit nichts weiss, sollte eher überlegt werden, ob die Staatsbürgerschaft entzogen wird. Ja, ich weiss, es geht nicht.

Wenn der Bürger in Bayern seinen Lebensunterhalt, ob durch Job, Zinsen …, ja.

Mit sich wundernden Grüßen

Volker

innerhalb Deutschlands umziehen -> Freizügigkeit
Hi!

Keine Ahnung ob hier oder im Brett „Inlandspolitik“.

Weder noch. :smile:

Aber ich frage mich schon länger, ob man als deutscher Staatsbürger eigentlich innerhalb der deutschen Grenze überall hinziehen kann?

Wie jung bist Du, dass Du die ersten Artikel unseres Grundgesetzes noch nicht in der Schule eingebläut bekommen hast?

Guckst Du Art. 11 (1) GG: http://bundesrecht.juris.de/gg/art_11.html
Zitat:
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Gruß
Jadzia

Stimmt alles, aber die Frage ist dennoch berechtigt. Wer weiß, was der Staat noch alles im „Kampf gegen den Terror“ abschafft…

Moin tincian,

Stimmt alles, aber die Frage ist dennoch berechtigt.

Natürlich ist jede Frage berechtigt, aber es ist traurig, wenn solche Fragen gestellt werden.

Wer weiß,

was der Staat noch alles im „Kampf gegen den Terror“
abschafft…

Der Gedanke macht eine neue „Baustelle“ auf. Aber keine Angst, wir sind schon ganz gut überwacht!.

LG Volker

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Nein!

Wenn man jetzt zum Beispiel in Hamburg wohnt und man viel
lieber in den Bergen wohnen will, kann man dann einfach nach
Bayern/Alpen ziehen

Das geht natürlich schon mal gar nicht, Preußen und Bewohner der freien Reichs- und Hansestädte nördlich des Mains werden an der königlich-bayerischen Landesgrenze abgewiesen oder eingekerkert! Ebenso würde ein Bewohner des Großherzogtums Hessen NIE auf die Idee kommen, freiwillig ins Großherzogtums Würzburg zu ziehen, da wäre ja eine Art Strafversetzung! Ein Kurpfälzer in Augusta Vindelicum? Undenkbar, wo kämen wir da hin?

Ach, und wer Ironie oder den Vormärz findet, mag beides beim Fundamt abgeben.

Hallo Andreas,

schlaf schön weiter. Und wenn du aufwachst, lies den Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes. Ich finde, das gehört zum ureigensten Grundwissen eines jeden Menschen in Europa (denn außerhalb des Grundgesetzes gibt es auch eine europäische Freizügigkeit).

Verärgerte Grüße

Das hast du sehr schön gesagt. Saupreißn, dreckede! :smiley:

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Hallo,

noch hat er insoweit nichts abgeschafft, also ist die Frage nicht berechtigt.

Und Kassandra-Rufe sind angesichts der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik auch nicht angesagt.

Gruß

Hallo,
es gibt natürlich Ausnahmen von der Freizügigkeit - wundert mich, daß da noch keiner darauf hingewiesen hat.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit fallen mir zuerst Strafgefangene, Personen, die einer besonderen Meldepflicht unterliegen (sowas kann ein Gericht anordnen z.B. um zu verhindern, daß bekannte Hooligans zu einem Auswärtsspiel reisen), Minderjährige ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten, bei Personen, die unter Betreuung stehen leigt das Aufenthaltsbestimmungsrecht oft beim Betreuer, …
Personen unter 25, die ALG II beziehen, dürfen zwar umziehen, können dabei aber Ansprüche verlieren, es sich also möglicherweise nicht leisten können.

Cu Rene

Gegenfrage
Hallo,

kommst du aus den neuen Bundesländern? Oder bist du dort aufgewachsen?
Wenn dem so ist, dann sein dir deine Frage verziehen …

Aber ich frage mich schon länger, ob man als deutscher
Staatsbürger eigentlich innerhalb der deutschen Grenze überall
hin ziehen kann?

Ja. Darfst du.

Du darfst auch essen und trinken was du möchtest bzw. was deine Mutter möchte.
Und du darfst dir sogar die Musik anhören die du gerne magst. Auch darfst du dich frei entscheiden welche deine Lieblingsfarbe ist oder welchen Sport du am liebsten machst.
Aber am besten ist: Du darfst eine eigene Meinung haben und die auch äußern!! Ist das nicht toll?

LG Jasmin

Huhu!

Die juristischen Antworten haben andere ja schon gegeben. Ich will dir nur mit auf den Weg gegeben, dass ich persönlich die Reaktionen auf deine Frage nicht ganz nachvollziehen kann. Was an deiner Frage „ärgerlich“ ist, mag sich mir nicht erschließen. Das nur für den Fall, dass du dich persönlich angegriffen fühlst. Ich finde nicht, dass man das Wort Freizügigkeit unbedingt kennen muss.

Levay

Zumal ja nun auch der Verfassungsgeber diese Frage als derart relevant angesehen hat, dass er sie extra in das GG aufgenommen hat…

Na, da werde ich mir mal anschauen, was Du hier so in Zukunft für Beiträge einbringst und in wieweit diese jegliches Grundwissen (dessen Inhalt ich natürlich selbst bestimme) aufweisen.

Kopfschüttelnde Grüße
Dea

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Ich weiß nicht ganz, ob das nun für oder gegen meinen Beitrag gerichtet war, aber: Einige meinen ja hier, dass man diesen Begriff, gerade weil die Freizügigkeit im Grundgesetz steht, unbedingt kennen müsse. Und das finde ich nicht. Es ist jedenfalls bei weitem nicht die absurdeste Frage, die hier schon gestellt wurde, und es gibt m.E. keinen Grund, über den Fragesteller herzuziehen, schon gar nicht gibt es einen, verärgert über die Frage zu sein.

So sieht das jedenfalls:
Levay

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Hatte Dir absolut recht gegeben: Wenn der Verfassungsgeber das schon extra in das GG aufnehmen muss, kann es nunmal so selbstverständlich nicht sein und erfragt werden. Ich jedenfalls kannte Art. 11 GG nicht vor dem Studium uns wüsste ich nicht, ob ich ihn sonst kennen würde.

Gruß
Dea

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hi,

Ich finde nicht, dass man das Wort
Freizügigkeit unbedingt kennen muss.

ich finde hingegen, dass erwachsenen, mündige, wahlberechtigte bürger sehr wohl die grundpfeiler des staates, in dem sie leben, kennen sollten. (und auch ein ehemaliger DDR-büger lebt seit 20 jahren in der BRD.)

schöne grüße
ann

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Das ist ja schön, dass du das findest, denn der Fragesteller hatte hier offenbar eine Wissenslücke und hat diese nun schließen wollen. Es ist doch grotesk, dafür über ihn herzufallen. Wer in einem bestimmten Alter nicht alles weiß, darf auch nicht mehr fragen - oder wie? Wie verstehst du denn eigentlich den Sinn dieses Forums?

Levay

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Es ist doch grotesk, dafür über ihn
herzufallen.

wo bin ich über ihn hergefallen?

Es ist doch grotesk, dafür über ihn
herzufallen.

wo bin ich über ihn hergefallen?

Nun, Du schriebst:
„ich finde hingegen, dass erwachsenen, mündige, wahlberechtigte bürger sehr wohl die grundpfeiler des staates, in dem sie leben, kennen sollten.“
Wenn der UP das also (noch) nicht weiß, bezeichnest Du ihn im Umkehrschluss als nicht erwachsen und unmündig.
Gruß
loderunner (der auch nicht alles weiß)

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