Hallo,
Das nennt sich dann Summe der Einkünfte.
Und da sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten?
Ja. So steht es hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Dann hast du es falsch interpretiert, denn der Lohn ist schon
besteuert wurden.
Ändert nichts daran, dass der Lohn der Einkommensteuer unterliegt.
Zur Vereinfachung: Auf Gewinne fällt die Körperschaftssteuer
an. Die versteuerten Gewinne werden ausgeschüttet und nochmals
mit der Kapitalertragssteuer versteuert. Ist eigentlich sehr
einfach. Da braucht es keine abstrusen, an den Haaren
herbeigezogene Beispiele. Weder des Fleießenlegers Lohn wird
doppelbesteuert, noch des Kunden Rechnung.
Die Kapitalerträge des Beziehers werden auch nicht doppelt besteuert. Körperschaftssteuer fällt auf Gewinne juristischer Personen an. Das ist also immer jemand „anderes“ als derjenige, der die ausgeschütteten Gewinne bezieht.
Ansonsten ist es keine abstruses Beispiel und auch nicht an den Haaren herbeigezogen. Vielmehr handelt es sich um einen steuerlichen Sachverhalt, der tagtäglich vorkommt. Und nebenbei ein grund dafür, dass in Deutschland Arbeit so teuer ist.
Einkommensteuer belastet waren. Oder sollte zum Ausdruck
gebracht werden, dass Kapitalerträge zweimal der
Einkommensteuer unterliegen?
Ja, so ist es. Kapitalerträge aus Gewinnen unterliegen der
Körperschaftssteuer
Nein. Gewinne juristischer Personen unterliegen der KöSt.
und der Kapitalertragssteuer. Du zitierst doch so gerne aus dem EkSt-Gesetz. Ich hätte dieses Wissen jetzt bei dir vorausgesetzt. Und ich warte hier nur darauf, dass das gekippt wird.
Also das Körperschaftsteuergesetz ist ein anderes als das Einkommensteuergesetz. Daher kann man da nicht soviel aus dem KöStG zitieren, wenn man über das EStG redet.
Da sich aus der jetzigen Regelung keine höhere Belastung der Gewinne ergibt, erwarte ich an dieser Stelle eher nicht, dass es gekippt würde.
Wer bezahlt die Körperschaftssteuer? Der Empfänger der Kapitalerträge?
Den Eigentümern alleine steht der Gewinn zu, d.h. sie bezahlen
die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer.
Nö. KöSt zahlt die Körperschaft und KapSt zahlt der Bezieher von Einkünften aus Kapitalvermöegen. Das sind also zwei verschiedene Personen.
Warum bezahlt dann aber eine Einzelperson, die den Gewinn ebenfalls
einbehält, nur eine Steuer und nicht beide?
Die Steuern fallen auf verschiedenen Ebenen oder besser gesagt bei verschiedenen Personen an. Aber man sollte dann auch die Höhe der jeweiligen Steuersätze berücksichtigen. Mathematisch kann ich da keine Doppelbesteuerung erkennen.
Ich bin mir sicher, dass bezüglich der Abgeltungssteuer vom
Bundesverfassungsgericht noch nicht das letzte Wort gesprochen
wurde.
Aber sicher nicht in dieser Hinsicht mit dieser Begründung.
Aha. Wie hoch ist denn die Lohnsteuer und wo steht das?
Wenn du arbeitest, kannst du dir diese anhand deiner
Lohnsteuererklärung ablesen, die der AG für dich ausstellt.
Habe ich noch nie bekommen. Meine Einkommensteuererklärung muss ich immer noch selbst erledigen.
Nicht du führst diese Steuer ab, sondern der AG.
Na da nähern wir uns doch der Sache langsam. Der AG führt diese Form der Einkommensteuer ab. Sie stellt nicht mehr und weniger als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38.html
Und nicht wieder erzählen, das wäre eine falsche Interpretation.
„Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben“ kann man beim besten Willen nicht falsch interpretieren.
Es gibt sogar ein Formular, dass sich "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer nennt. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…
Das wäre irgendwie recht sinnlos, wenn Arbeitnehmer keiner Einkommensteuerpflicht unterliegen würden.
Bei mir gibt es acht, aktuell Formular 2009, Punkte 31-38.
Also die rede war vom Einkommensteuerbescheid, und dort wird nur eine Einkommensteuer auf alles ausgewiesen.
Warum sind wohl diese Einkommensformen alle im Formular Einkommensteuererklärung anzugeben? Doch nicht etwa, weil sie alle der gleichen Einkommensteuer gemeinsam unterliegen?
https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einko…
Und darunter fallen nicht die privaten Veräußerungsgeschäfte.
Anlage SO.
Na doch. Warum werden die sonst wohl in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen?
Kleiner Tipp, die Abgeltungssteuer ist wie die Lohnsteuer nur eine Veranlagungsform und keine eigene Steuerart.
Fallen Verluste an, mindern diese das Einkommen, wodurch eine geringere Lohnsteuer gezahlt wird.
Nein. Bestenfalls eine geringere Einkommensteuer. Außerdem mindern sie das Einkommen nicht.
Was in dem Fall dasselbe ist, da es nur noch ein Einkommen
gibt.
Ach? Erzählst du nicht die ganze Zeit, dass Lohn und Einkommen nicht das gleiche wäre?
Also mal angenommen, dass dies möglich wäre. Ich hätte also
erstmal 10.000€ verloren. Dass man darauf nicht noch Steuern
zahlen soll, ist eigentlich irgendwie verständlich.
Du hast aber schon Steuern gezahlt, nämlich Einkommenssteuer.
Aber nicht auf die Verluste.
Nur verrechnest du deine Verluste mit den nächsten Einnahmen
aus der Summer aller Einkommen.
Die gibt es nicht. Und außerdem geht das eben nicht mit allen Verlusten.
4.000€. Würden also immer noch 6.000€ Verlust bleiben.
und 40%, die die Allgemeinheit übernimmt.
Na dann rechnen wir noch mal. 50.000€ minus 13.553,38€ ESt und Soli minus die 10.000€ die ich verloren habe. Macht 26.446,62€ für mich.
Hätte ich den Verlust nicht gehabt, wäre das zu versteuernde Einkommen genauso hoch gewesen und ergo auch die Steuer darauf. ich hätte dann 36.446,62€. Wo hat mir die Allgemeinheit jetzt 40% geschenkt? Die 10.000€ verlust bleiben mir in voller Höhe.
Die Allgemeinheit übernimmt da gar nichts.
Tatsächlich ist es aber so, das solche Verluste aus
Otionsscheinen nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet
werden können. Hier würden also ohnehin mindestens 50.000€
versteuert.
Warum das? Ging doch ständig um die Summe aller Einkünfte.
Ja. Wenn es positive Einkünfte sind, wird alles zusammengezählt. Also wenn statt 10.000 Verlust 10.000€ Gewinn mit den Optionsscheinen angefallen wären, dann hätten 60.000€ versteuert werden müssen.
Einfach mal das ganze EStG durchlesen.
Und bitte auch nicht vergessen, dass 10.000€ Gewinn aus Optionsscheinen plus 10.000€ Verlust aus Optionsscheinen eben 0 ergibt. Keine Steuern auf 0€ Einkommen sind eigentlich ziemlich fair, um mal auf den Ausgangspunkt der Diskussion zurückzukommen.
Und 10.000 Verlust macht - 10.000, was einer Steuererstattung
gleich kommt.
Nein. Es sind doch darauf gar keine Steuern gezahlt worden. Also kann und wird auch nichts erstattet werden.
Echt, das konnte mit dem Lohn/Gehalt verrechnet werden?
Ja. Das geht aber eben seit 2009 nicht mehr.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…
Aha? §23 EkSt (alt)
„Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der
Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten
Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie
dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern
jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der
Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen
Veranlagungszeitraum oder in den folgenden
Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften
nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Abs. 4 gilt
entsprechend.“
Also negative Kapitaleinkünfte konnten verrechnet werden. Und darüber hatte ich geredet. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften konnten auch schon früher nur mit Gewinnen aus denselben verrechnet werden.
Ich schlage vor, einfach mal die aktuellen Regelungen zu studieren, bevor man hier irgendwelche Behauptungen darüber aufstellt, was geht und was nicht.
Und wenn dann Behauptungen auftreten, diese möglichst durch Quellen belegen.
Grüße