Ist die Einkommenssteuersystem wirklich fair?

Hallo,

Daß die Standards nicht durch die Großunternehmen gesetzt
werden, erkennt man, wenn man sich die kleinen und mittleren
Unternehmen anschaut.

wo kann man sich die Statistiken von kleinen und mittleren
Unternehmen anschauen?

es werden immer mal wieder Statistiken veröffentlicht. Dies meist im Zusammenhang damit, wieviel das Finanzamt bereit ist an Geschäftsführergehältern bei geschäftsführenden Gesellschaftern zu akzeptieren, bevor es von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgeht. Ansonsten hilft es natürlich, wenn man tagtäglich mit den Jahresabschlüssen von Unternehmen zu tun hat.

Außerdem ist es nicht so, daß die
Vorstände der DAX-Unternehmen alle Unsummen einstreichen. Ich
hatte die Daten vor einiger Zeit mal rausgesucht.

Wo hast du diese Daten hinterlegt?

/t/wann-steht-denn-schon-mal-der-normalbuerger-auf/5…

Die Zahl der
Vorstände, die mehr als 5 Mio. verdienen lag um zehn, die mit
über 1 Mio. bei knapp 100, wenn ich mich recht entsinne. Es
gibt nicht wenige Vorstände in DAX-Unternehmen, die unter
einer Mio. verdienen.

Wo kann man das nachlesen?

S.o.

Gruß
C.

Huhu,

Und die sind schon mal irgendwo besteuert worden?

Was sind denn die Haupteinnahmequellen des Staates?

Dann bitte erstmal erklären, was hier mit Doppelbesteuerung
gemeint sein soll. Welche Steuer neben der Einkommensteuer
wird hier noch fällig?

Schon wieder verwechselt. Dividenden werden aus versteuerten Gewinne gezahlt, Zinsen von deinen Bundesschatzbriefen entweder aus neuen Schulden oder aus Steuereinnahmen (vorzugsweise), Zinsen von Anleihen ebenfalls aus versteuerten Gewinnen.

Das Tanken an der Tankstelle stellt auch keine Einkunft dar
und trotzdem wird es besteuert.

Eigentlich nicht, da Tanken der Vorgang ist. Was besteuert wird ist das Benzin/der Diesel. Also was ist damit genau gemeint?

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stellen meiner Meinung
nach steuerpflichtige Einkünfte dar, die schließlich auch zu
einem zu versteuernden Einkommen führen können.

Streng genommen wird ja eine EkSt auf Kapitaleinkünfte erhoben, jedoch keine Lohnsteuer. Differenzieren wir das also. Es wäre hier Unsinn, Kapitalerträge auf den Lohn draufzurechnen.

Die Arbeit des Fließenlegers wird bereits besteuert, wenn eine
ordentliche Rechnung ausgestellt wird. Da fallen dann unter
anderem 19% Umsatzsteuer auf das an, was der Fliesenleger
später mal als sein Gehalt ausgezahlt bekommt.

Der Kunde bezahlt einen USteueranteil auf die Lohnsteuer. Aber was hat das jetzt mit den Einkünften zu tun?

Äh, weil sie eine Art der Einkünfte nach dem
Einkommensteuergesetz darstellen? § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Also wenn das nicht mal bekannt ist, dann erübrigt sich wohl
jede DIskussion. Jetzt wird mir auch die Intention dieser
Frage klar, was Kapitaleinkünfte mit der Einkommensteuer zu
tun haben.

Genau, es stellt EINE Art da. Es ist aber unsinnig, alle Arten in eine Topf zu werfen und daraus eine Steuer zu erheben. Es wird auch nicht DIE EkSt erhoben. Die Diskussion ist zu Ende, wenn man nicht in der Lage ist, die Steuern sauber zu trennen. Dann ist es nur natürlich, dass man zu falschen Schlussfolgerungen kommt.

Wer aus Gerechtigkeitssinn fordert, dass Kapitaleinkünfte auf die Arbeitseinkünfte aufgeschlagen werden sollen, wird sehr schnell feststellen, dass die Arbeitenden bei positiven Einkünften bei gleichem Risiko höher besteuert werden (die Spitzensteuer würde bei geringeren Beträgen fällig werden) als diejenigen, die ausschließlich aus diesen Einkünften leben.

Umgekehrt würde der Staat in einer Rezession sehr schnell pleite gehen, da Verluste direkt mit Arbeitseinkünften verrechnet werden können, was bei einem ohnehin klammen Staat dann noch die Steuereinnahmen mindert. Dann werden Verluste echt sozialisiert.

Beide Seiten betrachtet, würde das Risiko vollständig verschwinden und es könnte wild gezockt werden. Wird nur die positive Seite zugelassen, wird das zu einer verminderten Investition führen.

Meines Erachtens nach, existierte die bessere Lösung vor dieser Reform.

Also gelegentlich wird schon mal behauptet, dass es nicht
möglich wäre. Deshalb hat sich hier wohl auch jemand bemüht
diesen Irrglauben zu beseitigen.

Wo wurde das denn behauptet?

Hallo,

Und die sind schon mal irgendwo besteuert worden?

Was sind denn die Haupteinnahmequellen des Staates?

Wieso wird hier ständig das Thema gewechselt? Gerade gings noch um Schulden, jetzt soll es wieder um Steuereinnahmen gehen.
Und ja, wenn der Beamte seine Bezüge bekommt und darauf Einkommensteuer zahlen muss, dann ist das Geld, was bereits vorher schon mindestens einmal irgendwie versteuert worden ist. Und wenn er es ausgibt, fallen wieder Steuern an.

Streng genommen wird ja eine EkSt auf Kapitaleinkünfte
erhoben, jedoch keine Lohnsteuer.

Hat auch niemand behauptet. Es wird auf beides Einkommensteuer erhoben.

Differenzieren wir das also. Es wäre hier Unsinn, Kapitalerträge auf den Lohn draufzurechnen.

Wieso? Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer stellen beides Arten oder meinetwegen Erhebungsformen der Einkommensteuer dar. Und Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus nichtselbständiger Arbeit können sehr wohl zuzusammengerechnet werden. Das nennt sich dann Summe der Einkünfte. Das macht auch immer dann Sinn, wenn einem schon 25% KapSt plus Soli abezogen worden sind, obwohl der persönliche Einkommensteuersatz darunter liegen würde.

Die Arbeit des Fließenlegers wird bereits besteuert, wenn eine
ordentliche Rechnung ausgestellt wird. Da fallen dann unter
anderem 19% Umsatzsteuer auf das an, was der Fliesenleger
später mal als sein Gehalt ausgezahlt bekommt.

Der Kunde bezahlt einen USteueranteil auf die Lohnsteuer.

Nein, auf den gesamten Lohn plus Arbeitgeberanteil zur SV und allen weiteren gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers.

Aber was hat das jetzt mit den Einkünften zu tun?

Wer hat mit den Doppelbesteuerungen angefangen? Das war lediglich ein Beispiel von vielen.

Genau, es stellt EINE Art da. Es ist aber unsinnig, alle Arten
in eine Topf zu werfen und daraus eine Steuer zu erheben.

O.K. Dann erklär das denjenigen die das EStG erlassen haben.

Es wird auch nicht DIE EkSt erhoben.

Doch. Genau das steht auf dem Einkommensteuerbescheid so ziemlich am Anfang drauf. Da steht nicht Steuer auf Lohn plus Steuer auf Kapitalerträge plus Steuer auf sonstige Einkünfte etc. pp.

Die Diskussion ist zu Ende, wenn man nicht in der Lage ist, die Steuern sauber zu trennen. Dann ist es nur natürlich, dass man zu falschen Schlussfolgerungen kommt.

Ja, wenn keine grundlegenden Kenntnisse des Einkommenssteuerrechts vorhanden sind, können daraus falsche Schlüsse gezogen werden. Aus diesem Grund hatte ich den Link zum EStG hier mal reingesetzt.
Also das sind keine Schlussfolgerungen, das steht genau so im EStG. Oder was ist wohl mit Summe der Einkünfte gemeint, und warum gibt man die diversen Einkunfstarten in der Steuerklärung an und das Finanzamt scheißt alles in einen Topf und berechnet dann aus allem EINE Einkommensteuer?

Wer aus Gerechtigkeitssinn fordert, dass Kapitaleinkünfte auf
die Arbeitseinkünfte aufgeschlagen werden sollen, wird sehr
schnell feststellen, dass die Arbeitenden bei positiven
Einkünften bei gleichem Risiko höher besteuert werden (die
Spitzensteuer würde bei geringeren Beträgen fällig werden) als
diejenigen, die ausschließlich aus diesen Einkünften leben.

Die Spitzensteuer wird dann bei geringeren Beträgen fällig? Der Arbeitnehmer zahlt dann also schon unter 250.400€ den Spitzensteuersatz? Also wer den nur durch Kapitalerträge erreicht, hat schon was falsch gemacht.

Umgekehrt würde der Staat in einer Rezession sehr schnell
pleite gehen, da Verluste direkt mit Arbeitseinkünften
verrechnet werden können, was bei einem ohnehin klammen Staat
dann noch die Steuereinnahmen mindert. Dann werden Verluste
echt sozialisiert.

Also wenn man EIGENE Verluste mit EIGENEN Gewinnen verrechnet, ist das noch keine Sozialisierung. Wäre ja auch noch schöner, wenn man nur für Gewinne zur Kasse gebeten würde, ohne vorher seine eigenen Verluste damit verrechnen zu können.
Also bevor hier solche Statements abgegeben werden, sollte vielleicht wirklich erstmal das EStG durchgelesen werden.

Beide Seiten betrachtet, würde das Risiko vollständig
verschwinden und es könnte wild gezockt werden. Wird nur die
positive Seite zugelassen, wird das zu einer verminderten
Investition führen.

Ja? Wie verschwindet das Risiko? Wenn ich 100.000€ verzockt habe, gibt mir das der Staat wieder? Ich glaube dafür müssen es schon höhere Beträge sein und man muss eine Bank sein.

Meines Erachtens nach, existierte die bessere Lösung vor
dieser Reform.

Also das was hier gerade beschrieben wird, WAR die Lösung vor der Reform. Damals konnten negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Jetzt geht das nur noch mit positiven aus Kapitalvermögen.

Also gelegentlich wird schon mal behauptet, dass es nicht
möglich wäre. Deshalb hat sich hier wohl auch jemand bemüht
diesen Irrglauben zu beseitigen.

Wo wurde das denn behauptet?

Alzheimer?

Hallo,

Wieso wird hier ständig das Thema gewechselt? Gerade gings
noch um Schulden, jetzt soll es wieder um Steuereinnahmen
gehen.

Weil Zinsen nicht aus dem Nichts bezahlt werden. Einer Ausgabenseite steht auch eine Einnahmeseite gegenüber.

Das nennt
sich dann Summe der Einkünfte.

Und da sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten?

Nein, auf den gesamten Lohn plus Arbeitgeberanteil zur SV und
allen weiteren gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen
Leistungen des Arbeitgebers.

Und was hat das mit einer Doppelbesteuerung zu tun?

Wer hat mit den Doppelbesteuerungen angefangen? Das war
lediglich ein Beispiel von vielen.

Aber was hat das damit zu tun? Ich habe doch lediglich gesagt, dass bei vielen Kapitaleinkünften eine Doppelbesteuerung vorliegt. Was jetzt die Arbeit eines Fliesenlegers damit zu tun hat, weiß ich nicht.

O.K. Dann erklär das denjenigen die das EStG erlassen haben.

Dafür gibt es doch sieben Arten, die eben nicht alle in einen Topf geworfen werden. Sonst könnte man sich die Arten schenken.

Doch. Genau das steht auf dem Einkommensteuerbescheid so
ziemlich am Anfang drauf. Da steht nicht Steuer auf Lohn plus
Steuer auf Kapitalerträge plus Steuer auf sonstige Einkünfte
etc. pp.

Ja, und das sind alles unterschiedliche EkSt oder besser, unterschiedliche Steuern auf unterschiedliche Einkommen. Die Lohnsteuer ist eine EkSt, die Kapitalertragssteuer ist eine andere.

Also das sind keine Schlussfolgerungen, das steht genau so im
EStG. Oder was ist wohl mit Summe der Einkünfte gemeint, und
warum gibt man die diversen Einkunfstarten in der
Steuerklärung an und das Finanzamt scheißt alles in einen Topf
und berechnet dann aus allem EINE Einkommensteuer?

Die Steuer aus nichtselbständiger Arbeit ist dabei aber nicht mit enthalten. Also kann es nicht die Summe sämtlicher Einkünfte sein.

Die Spitzensteuer wird dann bei geringeren Beträgen fällig?
Der Arbeitnehmer zahlt dann also schon unter 250.400€ den
Spitzensteuersatz?

Wer hat das behauptet? Lies doch noch mal richtig. Du möchtest Kapitalerträge auf Löhne aufschlagen. Zum einen erhöht das durch die Progression den Steuersatz auch bei geringen Beiträgen, zum anderen wird er Anteil aus nichtselbständiger Arbeit bei gleichem Kapitalertrag wie ohne Arbeit höher besteuert. Das heißt, obwohl das Risiko gleich bleibt, wird der AN höher belastet als der Nicht-AN mit gleichem Portfolio. Arbeiten wird der dann wohl nicht mehr.

Also wenn man EIGENE Verluste mit EIGENEN Gewinnen verrechnet,
ist das noch keine Sozialisierung. Wäre ja auch noch schöner,
wenn man nur für Gewinne zur Kasse gebeten würde, ohne vorher
seine eigenen Verluste damit verrechnen zu können.

Nein, du willst, dass Kapitalerträge auf Löhne aufgeschlagen werden. Fallen Verluste an, mindern diese diese das Einkommen, wodurch eine geringere Lohnsteuer gezahlt wird. Nur Gewinne werden besteuert.

Ja? Wie verschwindet das Risiko? Wenn ich 100.000€ verzockt
habe, gibt mir das der Staat wieder?

Ist doch sehr einfach zu verstehen. Du beziehst ein Einkommen von 50.000 EUR und legst 10.000 in Optionen an. Du tippst falsch, verlierst diese, zahlst also auf nur noch 40.000 EUR Steuern, was durch die Progression die Steuerlast vermindert. Je höher der persönliche Steuersatz, desto schöner lässt es sich spekulieren. Lustig wird es ja, wenn man über den Grenzsteuersatz kommt.

Also das was hier gerade beschrieben wird, WAR die Lösung vor
der Reform.

Das Wort „Halbeinkünfteverfahren“ kam gar nicht vor.

Damals konnten negative Einkünfte aus
Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Echt, das konnte mit dem Lohn/Gehalt verrechnet werden?

Hallo,

Das nennt sich dann Summe der Einkünfte.

Und da sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten?

Ja. So steht es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Nein, auf den gesamten Lohn plus Arbeitgeberanteil zur SV und allen weiteren gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers.

Und was hat das mit einer Doppelbesteuerung zu tun?

Nun, dass eben die Arbeitsleistung bzw. der darauf entfallende Lohn schon einmal besteuert wurde. Und zwar mit 19% Umsatzsteuer.

Aber was hat das damit zu tun? Ich habe doch lediglich gesagt, dass bei vielen Kapitaleinkünften eine Doppelbesteuerung vorliegt. Was jetzt die Arbeit eines Fliesenlegers damit zu tun hat, weiß ich nicht.

Es ging darum, dass nicht nur Einkünfte aus Kapitalvermögen eventuell schon einmal mit einer anderen als der Einkommensteuer belastet waren. Oder sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass Kapitalerträge zweimal der Einkommensteuer unterliegen?

O.K. Dann erklär das denjenigen die das EStG erlassen haben.

Dafür gibt es doch sieben Arten, die eben nicht alle in einen Topf geworfen werden. Sonst könnte man sich die Arten schenken.

Auch das sollte denen gesagt werden, die dafür verantwortlich sind.
Ansonsten hier noch mal eine andere Erklärung wie es läuft: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/summe…
Auch hier ist es nochmal schön erklärt: http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/G/Gesamt…

Doch. Genau das steht auf dem Einkommensteuerbescheid so ziemlich am Anfang drauf. Da steht nicht Steuer auf Lohn plus Steuer auf Kapitalerträge plus Steuer auf sonstige Einkünfte etc. pp.

Ja, und das sind alles unterschiedliche EkSt oder besser, unterschiedliche Steuern auf unterschiedliche Einkommen. Die Lohnsteuer ist eine EkSt, die Kapitalertragssteuer ist eine andere.

Aha. Wie hoch ist denn die Lohnsteuer und wo steht das? Bei mir ist da immer nur ein Feld für Einkommensteuer.
Auch der Abgabenrechner des BMF kennt nur EIN zu versteuerndes Einkommen und rechnet nur EINE Einkommensteuer aus: https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einko…

Die Steuer aus nichtselbständiger Arbeit ist dabei aber nicht mit enthalten. Also kann es nicht die Summe sämtlicher Einkünfte sein.

Na dann sollten die Links noch mal ganz langsam durchgelesen werden.

Die Spitzensteuer wird dann bei geringeren Beträgen fällig? Der Arbeitnehmer zahlt dann also schon unter 250.400€ den Spitzensteuersatz?

Wer hat das behauptet?

Du hast geschrieben, dass dann der Spitzensteuersatz eher fällig würde.

Lies doch noch mal richtig.

Habe ich gemacht.

Du möchtest Kapitalerträge auf Löhne aufschlagen. Zum einen erhöht das durch die Progression den Steuersatz auch bei geringen Beiträgen, zum anderen wird er Anteil aus nichtselbständiger Arbeit bei gleichem Kapitalertrag wie ohne Arbeit höher besteuert. Das heißt, obwohl das Risiko gleich bleibt, wird der AN höher belastet als der Nicht-AN mit gleichem Portfolio. Arbeiten wird der dann wohl nicht mehr.

Wir reden hier über das Einkommensteuerrecht von 2010 in Deutschland? Falls ja, dann ist das eben von Dir beschriebene nicht möglich. Außerdem rede ich hier nicht von dem, was ich will, sondern von dem, wie es im Steuerrecht festgeschrieben ist.

Also wenn man EIGENE Verluste mit EIGENEN Gewinnen verrechnet, ist das noch keine Sozialisierung. Wäre ja auch noch schöner, wenn man nur für Gewinne zur Kasse gebeten würde, ohne vorher seine eigenen Verluste damit verrechnen zu können.

Nein, du willst, dass Kapitalerträge auf Löhne aufgeschlagen werden.

Nö, das ist nicht davon abhängig, ob ich das will, sondern allein davon ob es möglich und sinnvoll ist.

Fallen Verluste an, mindern diese das Einkommen, wodurch eine geringere Lohnsteuer gezahlt wird.

Nein. Bestenfalls eine geringere Einkommensteuer.

Ja? Wie verschwindet das Risiko? Wenn ich 100.000€ verzockt habe, gibt mir das der Staat wieder?

Ist doch sehr einfach zu verstehen. Du beziehst ein Einkommen von 50.000 EUR und legst 10.000 in Optionen an. Du tippst falsch, verlierst diese, zahlst also auf nur noch 40.000 EUR Steuern, was durch die Progression die Steuerlast vermindert.

Das würde die auch ohne Progression mindern.
Also mal angenommen, dass dies möglich wäre. Ich hätte also erstmal 10.000€ verloren. Dass man darauf nicht noch Steuern zahlen soll, ist eigentlich irgendwie verständlich. Wenn diese nun mit meinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet werden könnten und damit mein zu versteuerndes Einkommen mindern würde, bliebe trotzdem ein erheblicher Verlust, den mir niemand ersetzt. Wenn man mal von 50.000 bzw. 40.000€ zu versteuerndem Einkommen ausgeht, dann ergäbe sich daraus eine Differenz bei der EK-Steuerbelastung von ungefähr 4.000€. Würden also immer noch 6.000€ Verlust bleiben.
Tatsächlich ist es aber so, das solche Vrluste aus Otionsscheinen nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können. Hier würden also ohnehin mindestens 50.000€ versteuert.

Je höher der persönliche Steuersatz, desto schöner lässt es sich spekulieren.

Ja? Bitte mal eine Beispielrechnung anhand des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts.
Und bitte auch nicht vergessen, dass 10.000€ Gewinn plus 10.000€ Verlust eben 0 ergibt. Keine Steuern auf 0€ Einkommen sind eigentlich ziemlich fair, um mal auf den Ausgangspunkt der Diskussion zurückzukommen.

Lustig wird es ja, wenn man über den Grenzsteuersatz kommt.

Ich glaube, das ist definitionsgemäß mathematisch und auch im Einkommensteuerrecht nicht möglich und spätestens bei 45% (plus Soli) ist Schluss.
Mit einem höheren Einkommen kann eine höhere Durchschnitts- und Grenzbelastung erreicht werden. Das ist Sinn und Zweck der Progression. Das ist aber weder lustig noch wirkt sich das irgendwie positiv auf Spekulationsverluste auf.
Wenn ich 1 Mio. € als Arbeitnehmer bekommen und 3 Mio. € mit Optionen in den Sand gesetzt habe, dann zahle ich für 1 Mio. € Steuern.

Also das was hier gerade beschrieben wird, WAR die Lösung vor der Reform.

Das Wort „Halbeinkünfteverfahren“ kam gar nicht vor.

Darum ging es hier auch nicht. Es ging um die Verrechnung negativer Kapitaleinkünfte mit anderen Einkunftsarten.

Damals konnten negative Einkünfte aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Echt, das konnte mit dem Lohn/Gehalt verrechnet werden?

Ja. Das geht aber eben seit 2009 nicht mehr.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…

Viel Freude beim Gewinnen der neuen Erkenntnisse.

Grüße

Hallo,

Das nennt sich dann Summe der Einkünfte.

Und da sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten?

Ja. So steht es hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Dann hast du es falsch interpretiert, denn der Lohn ist schon besteuert wurden.

Nun, dass eben die Arbeitsleistung bzw. der darauf entfallende
Lohn schon einmal besteuert wurde. Und zwar mit 19%
Umsatzsteuer.

Die Arbeitsleistung wird mit besteuert, das ist richtig. Die bezahlt aber der Kunde, nicht der Fliesenleger. Deshalb sagt ich ja, die einzige Steuer auf eine Steuer ist der MwSt-Anteil auf die Lohnsteuer. Für wen ist es aber eine Doppelbesteuerung. Irgendwie versuchst du hier etwas an den Haaren herbeizuziehen ohne in der Lage zu sein, es zu erklären.

Zur Vereinfachung: Auf Gewinne fällt die Körperschaftssteuer an. Die versteuerten Gewinne werden ausgeschüttet und nochmals mit der Kapitalertragssteuer versteuert. Ist eigentlich sehr einfach. Da braucht es keine abstrusen, an den Haaren herbeigezogene Beispiele. Weder des Fleießenlegers Lohn wird doppelbesteuert, noch des Kunden Rechnung.

Einkommensteuer belastet waren. Oder sollte zum Ausdruck
gebracht werden, dass Kapitalerträge zweimal der
Einkommensteuer unterliegen?

Ja, so ist es. Kapitalerträge aus Gewinnen unterliegen der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer. Du zitierst doch so gerne aus dem EkSt-Gesetz. Ich hätte dieses Wissen jetzt bei dir vorausgesetzt. Und ich warte hier nur darauf, dass das gekippt wird.

Den Eigentümern alleine steht der Gewinn zu, d.h. sie bezahlen die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer. Warum bezahlt dann aber eine Einzelperson, die den Gewinn ebenfalls einbehält, nur eine Steuer und nicht beide?

Ich bin mir sicher, dass bezüglich der Abgeltungssteuer vom Bundesverfassungsgericht noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.

Aha. Wie hoch ist denn die Lohnsteuer und wo steht das? Bei

Wenn du arbeitest, kannst du dir diese anhand deiner Lohnsteuererklärung ablesen, die der AG für dich ausstellt. Nicht du führst diese Steuer ab, sondern der AG.

mir ist da immer nur ein Feld für Einkommensteuer

Bei mir gibt es acht, aktuell Formular 2009, Punkte 31-38.

https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einko…

Und darunter fallen nicht die privaten Veräußerungsgeschäfte. Anlage SO.

Fallen Verluste an, mindern diese das Einkommen, wodurch eine geringere Lohnsteuer gezahlt wird.

Nein. Bestenfalls eine geringere Einkommensteuer.

Was in dem Fall dasselbe ist, da es nur noch ein Einkommen gibt.

Also mal angenommen, dass dies möglich wäre. Ich hätte also
erstmal 10.000€ verloren. Dass man darauf nicht noch Steuern
zahlen soll, ist eigentlich irgendwie verständlich. Wenn diese

Du hast aber schon Steuern gezahlt, nämlich Einkommenssteuer. Nur verrechnest du deine Verluste mit den nächsten Einnahmen aus der Summer aller Einkommen.

4.000€. Würden also immer noch 6.000€ Verlust bleiben.

und 40%, die die Allgemeinheit übernimmt.

Tatsächlich ist es aber so, das solche Vrluste aus
Otionsscheinen nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet
werden können. Hier würden also ohnehin mindestens 50.000€
versteuert.

Warum das? Ging doch ständig um die Summe aller Einkünfte.

Und bitte auch nicht vergessen, dass 10.000€ Gewinn plus
10.000€ Verlust eben 0 ergibt. Keine Steuern auf 0€ Einkommen
sind eigentlich ziemlich fair, um mal auf den Ausgangspunkt
der Diskussion zurückzukommen.

Und 10.000 Verlust macht - 10.000, was einer Steuererstattung gleich kommt.

Echt, das konnte mit dem Lohn/Gehalt verrechnet werden?

Ja. Das geht aber eben seit 2009 nicht mehr.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…

Aha? §23 EkSt (alt)
„Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Abs. 4 gilt entsprechend.“

Aber sei’s drum.

Wie willst das beurteilen? Wie bewertest Du die Entscheidung,
eine Bohrung in der Tiefsee vornehmen zu lassen, Aktien eines
Unternehmens zu kaufen oder Blitzableiter von Stromleitungen
mit Glasfaserkabeln zu versehen?

Wie schwer kann es sein? Dahinter steht kein Sachverstand. ANDERE Leute haben die Arbeit geleistet und liefern am Ende Zahlen. Aufgrund derer wird dann eine Entscheidung gefällt. So kompliziert ist das nicht.

Wie willst das beurteilen? Wie bewertest Du das persönliche
Risiko bei der Entscheidung für eine Bohrung in der Tiefsee,
für eine Großveranstaltung auf einem ehemaligen Güterbahnhof,
den Bau einer Chemiefabrik in Indien oder den Kauf von
Optionen? Wie bewertest Du allgemeine Ächtung, Verlust aller
Ämter inkl. Pensionsansprüche oder des eigenen Lebens?

Fakt ist, dass keiner bisher persönlich für den Unsinn haften musste den er verzapft hat. Schau beispielsweise auf den BP-Manager, dem man nun federführend das Öldesaster im Golf angehängt hat. Was ist ihm passiert? Er wurde mit ner Millionenabfindung seines Postens enthoben. WoW. Wirklich schlimm. Das persönliche Risiko ist praktisch nicht existent. Nächste Woche bekommt er sicherlich sowieso nen neuen Managerposten anderswo. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Wie willst das beurteilen? Wie bewertest Du die Entscheidung,
eine Bohrung in der Tiefsee vornehmen zu lassen, Aktien eines
Unternehmens zu kaufen oder Blitzableiter von Stromleitungen
mit Glasfaserkabeln zu versehen?

Wie schwer kann es sein? Dahinter steht kein Sachverstand.
ANDERE Leute haben die Arbeit geleistet und liefern am Ende
Zahlen. Aufgrund derer wird dann eine Entscheidung gefällt. So
kompliziert ist das nicht.

Daraus, daß für Dich Entscheidungen über erhebliche Beträge nichts besonderes zu sein scheinen, leite ich ab, daß Du entweder derartige Entscheidungen nie treffen mußtest oder ein geborener Manager bist.

So oder so darfst Du Deine Meinung natürlich behalten.

Hallo,

Das nennt sich dann Summe der Einkünfte.

Und da sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten?

Ja. So steht es hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Dann hast du es falsch interpretiert, denn der Lohn ist schon
besteuert wurden.

Ändert nichts daran, dass der Lohn der Einkommensteuer unterliegt.

Zur Vereinfachung: Auf Gewinne fällt die Körperschaftssteuer
an. Die versteuerten Gewinne werden ausgeschüttet und nochmals
mit der Kapitalertragssteuer versteuert. Ist eigentlich sehr
einfach. Da braucht es keine abstrusen, an den Haaren
herbeigezogene Beispiele. Weder des Fleießenlegers Lohn wird
doppelbesteuert, noch des Kunden Rechnung.

Die Kapitalerträge des Beziehers werden auch nicht doppelt besteuert. Körperschaftssteuer fällt auf Gewinne juristischer Personen an. Das ist also immer jemand „anderes“ als derjenige, der die ausgeschütteten Gewinne bezieht.
Ansonsten ist es keine abstruses Beispiel und auch nicht an den Haaren herbeigezogen. Vielmehr handelt es sich um einen steuerlichen Sachverhalt, der tagtäglich vorkommt. Und nebenbei ein grund dafür, dass in Deutschland Arbeit so teuer ist.

Einkommensteuer belastet waren. Oder sollte zum Ausdruck
gebracht werden, dass Kapitalerträge zweimal der
Einkommensteuer unterliegen?

Ja, so ist es. Kapitalerträge aus Gewinnen unterliegen der
Körperschaftssteuer

Nein. Gewinne juristischer Personen unterliegen der KöSt.

und der Kapitalertragssteuer. Du zitierst doch so gerne aus dem EkSt-Gesetz. Ich hätte dieses Wissen jetzt bei dir vorausgesetzt. Und ich warte hier nur darauf, dass das gekippt wird.

Also das Körperschaftsteuergesetz ist ein anderes als das Einkommensteuergesetz. Daher kann man da nicht soviel aus dem KöStG zitieren, wenn man über das EStG redet.
Da sich aus der jetzigen Regelung keine höhere Belastung der Gewinne ergibt, erwarte ich an dieser Stelle eher nicht, dass es gekippt würde.
Wer bezahlt die Körperschaftssteuer? Der Empfänger der Kapitalerträge?

Den Eigentümern alleine steht der Gewinn zu, d.h. sie bezahlen
die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer.

Nö. KöSt zahlt die Körperschaft und KapSt zahlt der Bezieher von Einkünften aus Kapitalvermöegen. Das sind also zwei verschiedene Personen.

Warum bezahlt dann aber eine Einzelperson, die den Gewinn ebenfalls
einbehält, nur eine Steuer und nicht beide?

Die Steuern fallen auf verschiedenen Ebenen oder besser gesagt bei verschiedenen Personen an. Aber man sollte dann auch die Höhe der jeweiligen Steuersätze berücksichtigen. Mathematisch kann ich da keine Doppelbesteuerung erkennen.

Ich bin mir sicher, dass bezüglich der Abgeltungssteuer vom
Bundesverfassungsgericht noch nicht das letzte Wort gesprochen
wurde.

Aber sicher nicht in dieser Hinsicht mit dieser Begründung.

Aha. Wie hoch ist denn die Lohnsteuer und wo steht das?

Wenn du arbeitest, kannst du dir diese anhand deiner
Lohnsteuererklärung ablesen, die der AG für dich ausstellt.

Habe ich noch nie bekommen. Meine Einkommensteuererklärung muss ich immer noch selbst erledigen.

Nicht du führst diese Steuer ab, sondern der AG.

Na da nähern wir uns doch der Sache langsam. Der AG führt diese Form der Einkommensteuer ab. Sie stellt nicht mehr und weniger als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38.html
Und nicht wieder erzählen, das wäre eine falsche Interpretation.
„Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben“ kann man beim besten Willen nicht falsch interpretieren.
Es gibt sogar ein Formular, dass sich "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer nennt. https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…
Das wäre irgendwie recht sinnlos, wenn Arbeitnehmer keiner Einkommensteuerpflicht unterliegen würden.

Bei mir gibt es acht, aktuell Formular 2009, Punkte 31-38.

Also die rede war vom Einkommensteuerbescheid, und dort wird nur eine Einkommensteuer auf alles ausgewiesen.
Warum sind wohl diese Einkommensformen alle im Formular Einkommensteuererklärung anzugeben? Doch nicht etwa, weil sie alle der gleichen Einkommensteuer gemeinsam unterliegen?

https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einko…

Und darunter fallen nicht die privaten Veräußerungsgeschäfte.
Anlage SO.

Na doch. Warum werden die sonst wohl in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen?
Kleiner Tipp, die Abgeltungssteuer ist wie die Lohnsteuer nur eine Veranlagungsform und keine eigene Steuerart.

Fallen Verluste an, mindern diese das Einkommen, wodurch eine geringere Lohnsteuer gezahlt wird.

Nein. Bestenfalls eine geringere Einkommensteuer. Außerdem mindern sie das Einkommen nicht.

Was in dem Fall dasselbe ist, da es nur noch ein Einkommen
gibt.

Ach? Erzählst du nicht die ganze Zeit, dass Lohn und Einkommen nicht das gleiche wäre?

Also mal angenommen, dass dies möglich wäre. Ich hätte also
erstmal 10.000€ verloren. Dass man darauf nicht noch Steuern
zahlen soll, ist eigentlich irgendwie verständlich.

Du hast aber schon Steuern gezahlt, nämlich Einkommenssteuer.

Aber nicht auf die Verluste.

Nur verrechnest du deine Verluste mit den nächsten Einnahmen
aus der Summer aller Einkommen.

Die gibt es nicht. Und außerdem geht das eben nicht mit allen Verlusten.

4.000€. Würden also immer noch 6.000€ Verlust bleiben.

und 40%, die die Allgemeinheit übernimmt.

Na dann rechnen wir noch mal. 50.000€ minus 13.553,38€ ESt und Soli minus die 10.000€ die ich verloren habe. Macht 26.446,62€ für mich.
Hätte ich den Verlust nicht gehabt, wäre das zu versteuernde Einkommen genauso hoch gewesen und ergo auch die Steuer darauf. ich hätte dann 36.446,62€. Wo hat mir die Allgemeinheit jetzt 40% geschenkt? Die 10.000€ verlust bleiben mir in voller Höhe.
Die Allgemeinheit übernimmt da gar nichts.

Tatsächlich ist es aber so, das solche Verluste aus
Otionsscheinen nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet
werden können. Hier würden also ohnehin mindestens 50.000€
versteuert.

Warum das? Ging doch ständig um die Summe aller Einkünfte.

Ja. Wenn es positive Einkünfte sind, wird alles zusammengezählt. Also wenn statt 10.000 Verlust 10.000€ Gewinn mit den Optionsscheinen angefallen wären, dann hätten 60.000€ versteuert werden müssen.
Einfach mal das ganze EStG durchlesen.

Und bitte auch nicht vergessen, dass 10.000€ Gewinn aus Optionsscheinen plus 10.000€ Verlust aus Optionsscheinen eben 0 ergibt. Keine Steuern auf 0€ Einkommen sind eigentlich ziemlich fair, um mal auf den Ausgangspunkt der Diskussion zurückzukommen.

Und 10.000 Verlust macht - 10.000, was einer Steuererstattung
gleich kommt.

Nein. Es sind doch darauf gar keine Steuern gezahlt worden. Also kann und wird auch nichts erstattet werden.

Echt, das konnte mit dem Lohn/Gehalt verrechnet werden?

Ja. Das geht aber eben seit 2009 nicht mehr.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36…

Aha? §23 EkSt (alt)
„Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der
Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten
Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie
dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern
jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der
Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen
Veranlagungszeitraum oder in den folgenden
Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften
nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt; § 10d Abs. 4 gilt
entsprechend.“

Also negative Kapitaleinkünfte konnten verrechnet werden. Und darüber hatte ich geredet. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften konnten auch schon früher nur mit Gewinnen aus denselben verrechnet werden.
Ich schlage vor, einfach mal die aktuellen Regelungen zu studieren, bevor man hier irgendwelche Behauptungen darüber aufstellt, was geht und was nicht.
Und wenn dann Behauptungen auftreten, diese möglichst durch Quellen belegen.
Grüße

Hallo,

Für einmalig 5 Millionen nähme ich persönlich die ersten
Punkte gerne in Kauf.

Das war nicht die Frage.

Ich hab die Frage so verstanden, wieviel die genannten Risiken
in € Wert wären. Wie wars denn gemeint?

es war so gemeint, daß es keine objektive Methode gibt, um derartige Risiken zu bewerten, auch wenn Du für Dich einen Wert bzw. eine Wertobergrenze auszumachen können scheinst. Somit - bezogen auf „objektiv“ - kann man auch nicht beurteilen, ob die Bezüge noch in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung stehen oder nicht (wie behauptet wurde).

Dem entsprechend steht es nur den Vertragsparteien die Angemessenheit der Bezüge zu bewerten - wenn mal Neid und Moral als Parameter außenvorläßt.

Gruß
Christian

Den Eigentümern alleine steht der Gewinn zu, d.h. sie bezahlen
die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer.

Nö. KöSt zahlt die Körperschaft und KapSt zahlt der Bezieher
von Einkünften aus Kapitalvermöegen. Das sind also zwei
verschiedene Personen.

Das ist eine falsche Schlussfolgerung. Der Gewinn eines Unternehmens unterliegt der KSt (übrigens so abgekürzt). Der Gewinn steht natürlichen Personen zu, den Eigentümern.

Ich erkläre das mal wie einem Erstklässler. Dadurch dass die Gewinne besteuert werden, verringern sich diese um den Betrag der Steuer. Dadurch bekommen die Eigentümer einen um den Steuerbetrag geringerne Gewinn. Anschließend unterliegt dieser mit der KSt belegte Gewinn noch einmal der Abgeltungssteuer.

Auch hier wird es noch einmal erklärt.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftsteuer…

Die Steuern fallen auf verschiedenen Ebenen oder besser gesagt
bei verschiedenen Personen an.

Hat doch damit nichts zu tun, dass ein und dasselbe Kapital zweimal besteuert wird. Der Hinweis auf die verschiedenen Personen ist überflüssig, da die Anzahl keine Rolle spielt. Das Kapital wird nicht hinsichtlich der Anzahl der Personen besteuert.

Habe ich noch nie bekommen. Meine Einkommensteuererklärung
muss ich immer noch selbst erledigen.

Glaub ich dir nicht. Du bist ja nicht mal in der Lage, den Steuersatz auszurechnen und hinzuschreiben.

Nicht du führst diese Steuer ab, sondern der AG.

Na da nähern wir uns doch der Sache langsam. Der AG führt
diese Form der Einkommensteuer ab. Sie stellt nicht mehr und
weniger als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38.html

Was hat das jetzt mit der Höhe zu tun?

Es gibt sogar ein Formular, dass sich "Vereinfachte
Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer nennt.

Ja, ist dafür da, wenn man nur einen Arbeitslohn bezieht und keine weiteren Einkünfte hat. Was hat das jetzt genau mit was zu tun?

Also die rede war vom Einkommensteuerbescheid,

Stimmt.

und dort wird
nur eine Einkommensteuer auf alles ausgewiesen.

Komisch, bei mir werden alle Einkunftsarten ausgewiesen. Dafür gibt es die Richtlinie R 2 Abs. 2 EStR 2008. Das dient der Nachvollziehbarkeit. Wenn das bei dir fehlt, dann fordere es an. M.E. nach wird das aber immer getan.

Warum sind wohl diese Einkommensformen alle im Formular
Einkommensteuererklärung anzugeben? Doch nicht etwa, weil sie
alle der gleichen Einkommensteuer gemeinsam unterliegen?

Lies dir einfach die Richtlinie zur Ermittlung der EkSt durch.

Na doch. Warum werden die sonst wohl in der
Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen?

Müssten doch gar nicht getrennt angegeben werden, wenn sie dem selben Satz unterliegen würden.

Ach? Erzählst du nicht die ganze Zeit, dass Lohn und Einkommen
nicht das gleiche wäre?

Nö, erzähle ich nicht, da Lohn eine Einkommensart ist.

Die gibt es nicht. Und außerdem geht das eben nicht mit allen
Verlusten.

Nichts anderes sage ich. Und da sind wir beim Ausgangspunkt, nämlich

„Wer aus Gerechtigkeitssinn fordert, dass Kapitaleinkünfte auf die Arbeitseinkünfte aufgeschlagen werden sollen, wird sehr schnell feststellen, dass die Arbeitenden bei positiven Einkünften bei gleichem Risiko höher besteuert werden (die Spitzensteuer würde bei geringeren Beträgen fällig werden) als diejenigen, die ausschließlich aus diesen Einkünften leben.“

Und hier schließt sich der Kreis, nämlich wenn Gewinne auf das Arbeitseinkommen aufgeschlagen werden - es gibt dann nur noch einen Steuersatz - dann kann das auch mit Verlusten gemacht werden.

Hallo,

Den Eigentümern alleine steht der Gewinn zu, d.h. sie bezahlen
die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer.

Nö. KöSt zahlt die Körperschaft und KapSt zahlt der Bezieher
von Einkünften aus Kapitalvermöegen. Das sind also zwei
verschiedene Personen.

Das ist eine falsche Schlussfolgerung. Der Gewinn eines
Unternehmens unterliegt der KSt (übrigens so abgekürzt). Der
Gewinn steht natürlichen Personen zu, den Eigentümern.

das ist nicht richtig - zumindest nicht für Kapitalgesellschaften (und nur die zahlen ja KSt). Den Gewinn macht das Unternehmen und diesem steht es auch zu. Wenn die zuständigen Organe beschließen, eine Auschüttung vorzunehmen, hat das mit dem ursprünglich erzielten Gewinn erst einmal nichts zu tun.

Mal ganz abgesehen davon, daß ein Unternehmen nicht zwangsläufig natürlichen Personen gehören muß (auch wenn das meistens der Fall ist).

Ich erkläre das mal wie einem Erstklässler. Dadurch dass die
Gewinne besteuert werden, verringern sich diese um den Betrag
der Steuer. Dadurch bekommen die Eigentümer einen um den
Steuerbetrag geringerne Gewinn.

Die Eigentümer einer Kapitalgesellschaft erhalten nicht den Gewinn, sondern eine Ausschüttung. Dabei handelt es sich nicht um Gewinn, sondern um Liquidität. Daher stellt sich die Frage nach der Besteuerung nicht zwangsläufig, denn die Liquidität kann dem Unternehmen auch zugeflossen sein, ohne daß darauf Steuern angefallen wären.

Beispiel: Verkauf einer Beteiligung zum Buchwert.

Gruß
C.

Hallo,

das ist nicht richtig - zumindest nicht für
Kapitalgesellschaften (und nur die zahlen ja KSt). Den Gewinn
macht das Unternehmen und diesem steht es auch zu. Wenn die
zuständigen Organe beschließen, eine Auschüttung vorzunehmen,
hat das mit dem ursprünglich erzielten Gewinn erst einmal
nichts zu tun.

Der Gewinn steht immer dem Eigentümern des Unternehmens zu (wem auch sonst). Natürlich beschließen die Organe (insb. die Hauptversammlung bei der AG) über die Verwendung der Gewinn. Diese Ausschüttung findet dann ebenfalls an die Eigentümer statt und an niemand anderes.

Die Eigentümer einer Kapitalgesellschaft erhalten nicht den
Gewinn, sondern eine Ausschüttung.

Den Eigentümern einer Kapitalgesellschaft steht der Gewinn zu. Ob er im Unternehmen bleibt oder ein Teil davon ausgeschüttet wird, ist unerheblich.

Dabei handelt es sich nicht
um Gewinn, sondern um Liquidität.

Die Liquidität kommt nicht aus dem Nichts, sondern vorrangig aus zurückbehaltenen Gewinnen, die das EK erhöhen (§266 HGB)

Beispiel: Verkauf einer Beteiligung zum Buchwert.

Welche zuvor wie in das Vermögen der Gesellschaft gelangt ist?

Hallo,

Der Gewinn steht immer dem Eigentümern des Unternehmens zu
(wem auch sonst).

es gibt in der Hinsicht einen Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Hinsichtlich der Personengesellschaften hättest Du recht, nur geht es um die nicht, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

Bei Kapitalgesellschaften beschließt die Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns, aber er steht ihnen nicht zu.

Dabei handelt es sich nicht
um Gewinn, sondern um Liquidität.

Die Liquidität kommt nicht aus dem Nichts, sondern vorrangig
aus zurückbehaltenen Gewinnen,

Das ist zwar der Regelfall, aber eben nicht zwingend.

die das EK erhöhen (§266 HGB)

Das steht da nicht.

Beispiel: Verkauf einer Beteiligung zum Buchwert.

Welche zuvor wie in das Vermögen der Gesellschaft gelangt ist?

Sacheinlage zum Beispiel.

Nochmal zum Unterschied zwischen Pesonengesellschaft und Kapitalgesellschaft: bei der PG wird am Jahresende der „Gewinn“ auf die Gesellschafterkonten umgebucht. Ob darüber verfügt werden kann, ist dann erst eine Frage der Liquidität.

Bei einer KapG wird der Gewinn festgestellt, der aber eben nicht verteilt wird. Vielmehr wird lt. Gesetz zwar die Gewinnverwendung beschlossen (hier ist die Gesetzgebung mal wieder etwas ungenau); tatsächlich wird aber auch eine Ausschüttung beschlossen, die sich nicht nur aus einem etwaig vorhandenen Gewinn speisen muß.

Soll heißen: Eine Ausschüttung kann es nur geben, wenn auch genügend Liquidität da ist. Eine Ausschüttung kann es aber auch geben, wenn es keinen Gewinn gab.

Ich weiß aber, daß das ein schwieriges Thema ist, an dem nicht nur fertige BWL-Studenten scheitern, sondern auch gestandene Unternehmer. Die Unterschiede zwischen PG und KapG ist da nur einer der Knackpunkte. Der andere ist der erwähnte Unterschied zwischen Liquidität und Gewinn einerseits und die damit verbundenen Spezialitäten der beiden Rechtsformgruppen andererseits.

Vermutlich muß man für die Durchdringung der Materie einige Jahre knietief in Jahresabschlüssen gestanden haben.

Gruß
Christian

P.S.
Als Moderator weise ich noch eben darauf hin, daß sich die Diskussion einerseits weit von der Ausgangsfrage entfernt und b) mit dem Brettthema nicht mehr viel zu tun hat.

Und manche Regelungen fördern auch schon per se vermehrt die
Leute mit hohem Steuersatz, z.B. die Verknüpfung der
Kinderfreibeträge mit dem Kindergeld.

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich wegen geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahle und Kindergeld bekomme habe ich doch bezogen auf meine Einkünfte eine höhere steuerliche Förderung als jemand mit hohen Einkünften und Abzug des Kinderfreibetrags.

Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich wegen geringer
Einkünfte keine Einkommensteuer zahle und Kindergeld bekomme
habe ich doch bezogen auf meine Einkünfte eine höhere
steuerliche Förderung als jemand mit hohen Einkünften und
Abzug des Kinderfreibetrags.

Wenn dus prozentual sehen willst, dann ja.
Vom tatsächlichen Betrag her ist das hohe Einkommen hier stärker gefördert.