Hallo Jan,
Sollte ich da besser auch selbstständige Tätigkeit anmelden
und Quittungen schreiben ?
Hm. Grundätzlich hängt selbständige/weisungsgebundene Tätigkeit nicht von einer eigenen Option ab, sondern sie ist halt selbständig oder weisungsgebunden. Beim DJ sind (außer bei einigen klar Selbständigen „echten“ Künstlern) beide Elemente da, so dass hier vielleicht schon ein Gestaltungsspielraum besteht.
Bei Arbeitnehmern wird von den Einnahmen bei der Veranlagung zur ESt ein Pauschalbetrag von 920€ für Werbungskosten (hat nichts mit Reklame zu tun; sind Aufwendungen zum Erwerb der Einnahmen) abgesetzt, der immer dann greift, wenn die tatsächlich belegten Aufwendungen niedriger sind.
Die andere Seite, dass der Höchstbetrag für den Ansatz von Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung etc.) bei Arbeitnehmern tendenziell niedriger ist als bei Nur-Selbständigen, spielt im gegebenen Fall wohl keine Rolle.
Für einen Arbeitnehmer gibts unabhängig von steuerlichen Aspekten relative Vorteile betreffend Kündigungsmodalitäten und -fristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub etc. - die kann ein DJ wohl allerdings bloß dann für sich in Anspruch nehmen, wenn er sich eh schon mit seinem Boss zerstritten hat. Aber why not?
Wie funktioniert das mit dem selbständigen Gewerbe ?
Ein Gang zum zuständigen städtischen Amt, Anmeldung des Gewerbes. Die steuerliche Erfassung kann man (aktiv) beschleunigen, indem man gleichzeitig beim Finanzamt die Fahne schwenkt. Man kann auch (passiv) abwarten, bis das FA die Mitteilung von der Gemeindebehörde hat und sich meldet.
Im vorliegenden Fall dürfte der Zusammenhang Steuern nicht so dramatisch sein. Der Gewerbetreibende muss beim vorliegenden Umfang seinen Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Alldieweil so gut wie keine Ausgaben da sind, andererseits auch bei den Beträgen wahrscheinlich noch keine ESt anfällt, besteht auch die Möglichkeit, bloß die Einnahmen zusammenzuzählen und diesen Betrag in die Steuererklärung reinzupacken. Das macht es einfach und im Ergebnis gar nicht unbedingt teurer.
Zwischenlösungen gibts viele; für Archivsuche ist u.a. das Stichwort „Kleinunternehmer“ im Brett Steuern und Existenzgründung ganz ergiebig.
Der selbständige Webmaster ist für die Ergebnisse seiner Arbeit verantwortlich. Unabhängig von den steuerlichen Aspekten wäre hier die Frage der Haftung ganz interessant. Letztlich könnte er ja auch als angestellter Werkstudent oder als geringfügig Beschäftigter tätig sein - mal so als Anstoß -, wenn der Auftraggeber mit einem entsprechenden Vertrag einverstanden ist.
Dieses für jetzt - mehr davon?
Schöne Grüße
MM