… und dann auf einen Artikel der B.Z. verlinken! Alleine Überschrift und der erste Satz reichen schon um zu wissen, dass man sich weniger Fakten aus vielen Spekulationen mühsam raussuchen muss.
Wer das nicht antun möchte, kann sich den Artikel im Tagesspiegel durchlesen:
Und schwupps … schon ist keine Rede mehr von „Mordanschlag“, „Clan-Mitglied“ usw. Dafür klare Quellenangabe statt einem verschleierndem „nach B.Z.-Informationen“.
Im Regelfall handele es sich bei diesen gewalttätigen Auseinandersetzungen um private Fehden oder Konkurrenzkämpfe in der organisierten Kriminalität. „Wer aber in einer belebten Metropole wie Berlin durch die Gegend ballert, nimmt billigend in Kauf, dass auch jemand anderes um die Ecke kommt, getroffen, schwer verletzt oder gar getötet wird.“
Im Prinzip ändert sich nichts. Die Triaden waren es vermutlich eher nicht.
Eine andere Passantin ist regelrecht erschrocken und macht auf der Stelle kehrt, als sie von den Schüssen am Vorabend erfährt. „Mir war bewusst, dass das hier keine super sichere Umgebung ist.“ Sie deutet auf die heruntergewirtschaftet wirkende Wohnanlage hinter sich. „Aber ich habe mich nie unwohl oder ernsthaft bedroht gefühlt“, so die junge Frau. „Jetzt bin ich ehrlich schockiert.“
War es organisierte Kriminalität? Was bei den verschiedenen Gesprächen mit der Nachbarschaft deutlich wird, ist, dass man hier hinter der Schießerei einen Fall von Clankriminalität vermutet. Nicht nur eine junge Mutter, die von „Clans und Banden“ spricht, die hier wohnten, stellt diesen Zusammenhang her.
Warum glaubst du, dass Anwohner oder gar Passanten weitergehende Informationen hätten als staatliche Ermittlungsbehörden?
Gefühlte Wahrheiten haben keine Evidenz.
OffTopic: bei mir im Viertel wurden einige Unterkünfte für Neudeutsche gebaut. Kurz nach dem Bezug gab es einen Mord an einer jungen Frau. Unter den Rechten im Viertel war natürlich völlig klar, das können nur „Merkels Freunde“ gewesen sein. Mehrwöchiger Polizeischutz verhinderte das schlimmste. Was war wirklich passiert? Ein alter weißer Sack hat sich eine junge Frau aus Russland „gekauft“. Als sie ihm nicht mehr dienen wollte, sondern ein eigenes Leben führen wollte, sich mit Menschen ihres Alters treffen wollte tötete er sie - Femizid.
Frau Badenberg ist offensichtlich fad und daher hat sie ein neues Fass geöffnet:
Das Eingreifen der Berliner Justizsenatorin in laufende Einstellungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft unter Berufung auf angebliche verfassungsrechtliche Zweifel am Partizipationsgesetz stellt einen Rechtsbruch dar!
Die Exekutive ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG strikt an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung gilt uneingeschränkt – auch dann, wenn einzelne Amtsträger*innen ein Gesetz für verfassungswidrig halten. Ein „Nichtanwenden“ geltenden Rechts durch die Verwaltung ist unzulässig. Die von Frau Senatorin Dr. Badenberg vorgenommene „verfassungskonforme Auslegung“ des Partizipationsgesetzes stellt demgegenüber kein geeignetes und rechtlich zulässiges Instrument dar, denn jede Auslegung findet ihre eindeutige Grenze am gesetzlichen Wortlaut.
Eine Justizsenatorin, die geltende Gesetze für ungültig erklärt, weil sie ihr nicht gefallen, ist schon sehr originell.
Du stellst Behauptungen auf, anhand von Indizien, die später zurückgezogen werden, bringst Gefühle als „Beweis“ ist Spiel, wenn die Indizien entkräftet sind, und führst die bereits entkräfteten Indizien als Beweis an, dass die Gefühle echt sein müssen.
Das kommt mir vor, wie mit eine FlatEarther zu diskutieren. Die haben auch ganze viele Zirkelschlüsse, die man an jeder einzelnen Aussage einfachst widerlegen kann und trotzdem diskutieren sie munter im Kreis weiter.
Die Tat reiht sich ein in zahlreiche ähnliche Taten im kriminellen Milieu mit Leicht- und Schwerverletzten. Oft handelt es sich laut Polizei um Erpressungen von Geschäftsleuten sowie Revierkämpfe und Auseinandersetzungen in der organisierten Kriminalität.
Es gibt schon wieder einen Verletzten:
Das 38 Jahre alte Opfer wurde von Schüssen in das Gesäß getroffen, wie die Polizei berichtete. Sanitäter brachten den Mann in ein Krankenhaus, Lebensgefahr bestand nicht.
Ende vergangener Woche wurde ein 23-jähriger Mann, der polizeibekannt ist, durch mehrere Schüsse auf offener Straße in Kreuzberg verletzt. Er war mit einem Begleiter am späten Donnerstagabend in der Graefestraße unterwegs, als zwei Männer plötzlich auf ihn schossen und ihn dreimal trafen. Die Täter flohen unerkannt.
Obwohl sich nun schon seit dem vergangenen Jahr ständig Schießereien ereignen, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Innenausschusses des Abgeordnetenhauses zum wiederholten Mal: „Ich dulde keine bewaffneten Auseinandersetzungen in unserer Stadt.“ Sie sprach von „Null Toleranz beim illegalen Waffenbesitz und jeglichen Missbrauch“. Das sei absolut nicht hinnehmbar, unabhängig davon, ob es Einzeltäter, Familienstreitigkeiten oder Taten in der organisierten Kriminalität seien.
Nochmals: In den letzten 20 Jahren Jahren gab es in Berlin durchschnittlich ca. 1 Schussabgabe am Tag. In ganz Deutschland sind es im Schnitt übrigens 12. Viel Spaß beim Posten.
Aber schön, dass du mal mit einer Statistik kommst. Das ist eine sachliche Grundlage, auf der man reden kann. Und hier haben wir direkt ein kleines Problem: Mit 1. Jänner 2025 gab es eine Änderung beim Erfassen von Schusswaffengebrauch:
Neben einer tatsächlichen Zunahme dürfte auch die seit 2025 verpflichtende, genauere Erfassung der Waffenverwendung im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) zum Anstieg beigetragen haben.
Die Konsequenz:
Seit dem 1. Januar 2025 ist die „Art der Waffenverwendung“ im polizeilichen
Informationssystem verpflichtend zu erfassen. Durch diese Anpassung sind die Fallzahlen des Jahres 2025 daher nicht mit denen der Vorjahre vergleichbar. Ein Anstieg der
Fallzahlen könnte somit u. a. auf die geänderte, nunmehr verpflichtende Erfassung
zurückzuführen sein.
Dazu auch die Berliner Polizeipräsidentin:
Kurzfassung: In der Anzahl der Schussabgaben fallen auch Schreckschusswaffen, die z.B. an Silvester massiv zum Einsatz gekommen sind. Zitat:
Der scharfe Schuss ist deutlich geringer. Ist vielleicht wirklich 10% davon.
Zusammengefasst: Die Erfassung in der Statistik wurde geändert und die zuständige Senatsverwaltung selber sagt, man kann die Daten mit früher nicht vergleichen. Die Polizeipräsidentin sagt zudem, dass höchstens 10% der erfassten Fälle betreffen scharfe Waffen.
Können wir uns jetzt endlich darauf einigen, dass Badenberg Schwachsinn geredet hat und wir das mittlerweile dank zusätzlicher Informationen auch wissen? Sie selber hat sich nach dem 12. Februar auch nie wieder dazu geäußert. Gibt dir das alleine nicht zu denken?
Erstmals seit Jahren ist die Kriminalität in Berlin leicht zurückgegangen. Das geht aus der Kriminalitätsstatistik der Berliner Polizei hervor, die am Mittwoch von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel vorgestellt wurde. Demnach wurden im vergangenen Jahr knapp 502.000 Straftaten erfasst. Das sind knapp 36.000 oder 6,7 Prozent weniger als noch im Jahr 2024. Auch die Zahl der Menschen, die Opfer einer Straftat wurden, hat sich um knapp 3500 auf 110.000 verringert.
Statistisch gesehen ist Berlin so sicher wie seit 10 Jahren nicht mehr.
Ganz abgesehen von diesen Streitfragen ist es eigentlich selbstverständlich, dass eine Verwaltungsbehörde eine gesetzliche Vorschrift nicht einfach teilweise unangewendet lassen kann, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat. Hierzu sieht das deutsche Verfassungsrecht ausschließlich die Möglichkeit einer Normenkontrolle durch ein Verfassungsgericht vor. Entweder könnte der Berliner Senat den Verfassungsgerichtshof des Landes anrufen, weil er einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 2 BerlV annimmt, der Art. 33 Abs. 2 GG ähnelt. Ebenso könnte die Landesregierung nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn auch dieser Weg für rein landesinterne Streitigkeiten ziemlich ungewöhnlich wäre. Näherliegend wäre schlicht eine Änderung der Vorschriften im parlamentarischen Verfahren, wozu aber offensichtlich der Konsens innerhalb des Berliner Senats fehlt.
Das Vorgehen der Justizsenatorin fügt sich in den Trend eines zunehmenden exekutiven Rechtsungehorsams ein, der vor allem auf der konservativen Seite des politischen Spektrums zu beobachten ist.
[…]
In einer repräsentativen Demokratie ist die Rechtsetzung das entscheidende Medium zur Umsetzung der politischen Ziele, die im Parlament eine Mehrheit finden. Verweigert die Exekutive diesem Recht den Gehorsam, und sei es nur in Einzelfällen, erodiert die rechtsstaatliche Demokratie.
Schon komisch, dass es meistens die ‚Law and Order‘ Fraktion ist, die auf Gesetze scheißt, sobald sie ihr nicht passen.
Offensichtlich hat er es jetzt gelesen, verstanden und direkt das Interesse daran verloren.
@raketenbasis Nachdem du uns hier jetzt 1,5 Monate sekkiert hast, wäre es schon irgendwie nett gewesen, wenn du kurz Bescheid gesagt hättest, dass du den Unsinn von Badenberg jetzt durchschaut hast.
Du hattest vor deinem letzten „Red Herring“ noch was von Kriminalitätsstatistik geschrieben. Das passte auch nicht, da es hier allein um die Zunahme von Schießereien - z.T. auf offener Straße- und Revierkämpfe von Banden geht.