Kein Leistungsanspruch bei schulischer Ausbildung?

Hallo!

Jemand möchte eine schulische Ausbildung beginnen und hat auch schon eine Zusage hierfür erhalten. Diese Ausbildung wird von der Eltern als Darlehen finanziert.
Von etwas leben muss er jedoch auch noch. Bisher hat er ALG II bekommen. Deshalb hat er sich für eine neue Ausbildung entschieden, um bald bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Bafög wird seines Wissens nach nicht bewilligt falls er es beantragt. Der Grund dafür, so teilte man ihm mit, ist, dass er bereits über 30 Jahre alt ist und es sich um eine zweite Ausbildung handelt.
Wenn Bafög nicht zum Lebensunterhalt gezahlt wird, steht ihm dann nicht weiterhin ALG II zu?

LG

Hallo,

Für ALG II müsste er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (was bei einer Ausbildung ja nicht der Fall ist).

Mir würde spontan Wohngeld einfallen. Und nebenher einen Nebenjob machen (ja das geht, habe ich während einer schulischen Ausbildung auch getan, wochenends).

Grüße und viel Erfolg
Jessica

Hallo

Für ALG II müsste er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (was bei einer Ausbildung ja nicht der Fall ist).

Ich würde aber zumindestens versuchen, diese Ausbildung im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter genehmigt zu kriegen. Die Chance ist zwar gering, dass die mal was Sinnvolles genehmigen, aber versuchen kann man es ja.

Mir würde spontan Wohngeld einfallen.

Genau.
Allerdings muss man da glaubhaft machen, dass man vom Wohngeld nur die Miete bezahlt und nicht davon leben muss. Ein Einkommen von ich schätze mindestens 280 Euro müsste vorher nachgewiesen werden.

Ansonsten gibt es ja auch irgendwelche Bildungskredite, hast du dich danach schon erkundigt? Hinweise dazu findet man auch auf der Bafög-Seite der Bundesregierung.

Viele Grüße

Hallo

Für ALG II müsste er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (was bei einer Ausbildung ja nicht der Fall ist).

Beim ALG 2 ist Verfügbarkeit keine Anspruchsvoraussetzung.-
Unter bestimmten Bedingungen können auch Azubis Leistungen nach SGB II erhalten:http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

LG

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