Kopftuch versus Ordenstracht?

Hallo Kris,
duch das Tragen von Kopftüchern werden also Männer und Frauen auf das Triebleben von Tieren beschränkt? Is nich Dein Ernst …

Gruß,
Ralf

Als das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern die
Möglichkeit eröffnete, Kopftuchverbote auszusprechen, ging es
um die weltanschauliche Neutralität der Schulen. D.h. das
Bundesverfassungsgericht, in dem bekanntlich keine Muslime und
auch nicht nur „Liberale“ sitzen, ging vom Kopftuch als einem
religiösen Symbol aus. Und da gilt eindeutig das Gebot der
Gleichbehandlung.

Tja - da aber das Kopftuch kein religiöses Symbol ist, bzw. dies sogar innerislamisch äußerst umstritten ist greift Dein und des Bundespräsidenten Argumentation leider nicht… Wenn´s doch so einfach wäre Ralf…

Nun, wenigstens das räumst Du ein. Dass eben dies aufgrund des
Entscheides des Verfassungsgerichtes Anlass dafür ist,
Kopftuch und Nonnentracht als religiöse Symbole
gleichzubehandeln, scheint Dir entgangen zu sein.

Ob daß das VG so sieht, steht hier nicht zu Debatte. Es ist nicht gleichzusetzen oder vergleichbar.

Annette Schavan z.B. war dies völlig bewusst - sie ist
deswegen auf den nicht unkomischen Trick verfallen,
Ordenstracht als ‚Berufskleidung‘ zu deklarieren und ihr damit
die religiöse Bedeutung abzusprechen. Diese alberne
Schutzbehauptung wird mit ziemlicher Sicherheit in
Nullkommanix kippen, sobald die ersten Eltern in
Baden-Württemberg gegen unterrichtende Nonnen im Ordenshabit
klagen.

Wird wohl nicht vorkommen - da Nonnen in staatlichen Schulen nicht lehren. Sollten jedoch Eltern gegen Schulschwestern bzw. deren Ordenstracht in einer konfessionellen Schule klagen, haben ihre Kinder nichts auf der Schule verloren. Eine Klage wäre absurd.

Und Du weisst natürlich, welche Motive hinter dem Tragen eines
Kopftuches stehen? Es geht hier um gesetzliche Regelungen -
und da sollten Mutmaßungen über mögliche Motive eigentlich
keine Rolle spielen, sondern nachweisbare Tatsachen.

Na dann unterhalte Dich doch mal mit einem strenggläubigen islamischen Gelehrten… oder - einfacher - google und lese. Du wirst staunen…

Das Kopftuch ist keine religiöse
Tradition, sondern eher kulturell oder politisch motiviert.

Selbst wenn das so wäre, wäre damit noch kein Verbot zu
begründen.

Siehe mein Posting zum Themenkomplex Sexualität-Ehrenkodex-Triebkontrolle.

Entweder ist das Kopftuch ein religiös/weltanschauliches
Symbol - in diesem Fall hat das Bundesverfassungsgericht den
Ländern die Möglichkeit eingeräumt, sein Tragen an Schulen für
Lehrerinnen zu untersagen. Dabei gilt natürlich der Grundsatz
rechtlicher Gleichbehandlung - d.h. das Verbot gilt dann für
eine Nonnentracht genauso wie für ein Kopftuch.

Das ist Deine Schlußfolgerung. Ich glaube nicht, daß dies einer Klage stand halten würde.

Gruß, Kris

Diskussion obsolet?

Hallo Kris,
duch das Tragen von Kopftüchern werden also Männer und Frauen
auf das Triebleben von Tieren beschränkt? Is nich Dein Ernst

Ralf, entweder Du beschäftigst Dich mit der Argumentationskette im Ganzen und greifst Dir nicht Teile raus - dann können wir gerne weiterdiskutieren, aber nicht so. Danke.

Gruß, Kris

Wieder Kris: ich kenne wahrscheinlich weit mehr Muslime als du und so einige muslimische Frauen, die selbst kein Kopftuch tragen. Mir ist keine® über den Weg gelaufen, die/der die Bekleidungsgebote ernsthaft und nachvollziehbar in Frage gestellt hätte. Natürlich gehe ich von gläubigen Muslimen aus (da sind wir uns hoffentlich einig??). Selbst die leichter bekleideten Damen bestätigen das Bekleidungsgebot, warum sie persönlich sich nicht danach richten ist eine vollkommen andere Frage und hat sehr viele unterschiedliche Gründe.

Wenn nun „liberale Muslime“ eine neue Religion schaffen wollen, dann sollen sie das ruhig tun, aber dann muss sich die Mehrheit der Muslime nichts dadurch vorschreiben lassen.

Gruss, Omar Abo-Namous

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist Deine subjektive Meinung. M. E. lehnt eine in
Deutschland lebende Mehrheit von Muslimen ab, daß es ein
solches, von Dir ins Feld geführte Bekleidungsgebot gibt. Oder
hast Du da anderslautende statistische Quellen… ;o)

Hast du irgendwelche Statistiken diesbezüglich?? Ich hab
zumindest den Erfahrungswert, da ich als Muslim täglich mit
Muslimen zu tun habe.

Ich frage Dich Omar. Gegenfrage auf Frage meinerseits -
schlechter rhetorischer Stil m. E. Ich sitze einem Muslim
gegenüber und ich habe mich gerade mit ihm eine gute Stunde
unterhalten.

Ich bin Muslim und weisst du, wieoft ich mich mit mir selbst unterhalte (oops…)?! Ich antworte dir tatsächlich mit demselben Argumentationsstil, wie du ihn ja auch pflegst. Nur dass ich eine breitere statistische Auswertung vornehmen kann durch meine persönlichen Kenntnisse!

Meine drei weiteren Muslimischen Kolleginnen
sprach ich zu diesem Thema diverse Male in den letzten Tagen
während der Mittagspause. Alle sind sehr verwundert über Deine
Ansicht und vermuten eine andere kulturelle Prägung und daher
auch ein anderes subjektives Empfinden zu dieser Frage. Sie
würden gerne von Dir die Quelle Deiner Behauptung, daß es ein
islamisch-begründetes Bekleidungsgebot gibt haben. Ich
schließe mich dieser Bitte an.

Quellen gibt es zur Genüge. Eine schnelle Recherche auf islamonline.net ergibt:

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagenam…

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagenam…

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?cid=112…

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?cid=112…

und glaub mir es gibt Dutzende weitere Quellen. Hättest du dir die Mühe gemacht, hättest du selbst hier im Forum genügend Quellen gefunden…

Gruss, Omar Abo-Namous

Hallo,

Ja - und das sind i. d. R. Gegenden mit sozialen Brennpunkten.
Ist das erstrebenswert?

Also wir sind hier eigentlich ne recht ruhige gegend, so richtig schön Provinz. Thüringen halt. Und die Diakonie arbeit mit normalen Angestellten hier im Kreis, Caritas ist Fehlanzeige. Das soziale Netz wird fast ausschließlich durch freie Träger bestritten.
Und das funktioniert sogar - und zwar ganz gut. Ich bin ja in der Suchtselbstshilfe aktiv, da haben wir recht viel damit zu tun und ich muß sagen, auch die bereitschaft, da mal über den eigenen tellerrand hinauszusehen ist hier recht hoch. Da geht vieles absolut unbürokratisch auf Zuruf - es kennt halt jeder jeden.

Allerdings habe ich auch erlebt, wie schnell sich gerade die Diakonie zurückziehen kann, wenn es plötzlich für irgendwas keine Knete mehr gibt vom Staat. Da sind denen die Hilsbedürtigen sofort egal, dann sind sie nicht mehr zuständig und dann ist Schluß mit der christlichen Nächstenliebe. Das und deren Argumentation damals hat mir gezeigt, daß die ganze Sozialarbeit für die nämölich auch nur ein kallhartes Geschäftsfeld ist. Nur sagt die Kirche das meist nicht so offen wie die anderen träger - die tun immer noch so, als ob da noch was anderes wäre.

Aber das führt nun doch zu weit weg vom Thema…

Gernot Geyer

Hallo,

Das können liberale Menschen gerne tun. Aber Fakt bleibt es,
daß die Rechtsprechung sicher nicht aus dem islamischen
abgeleitet wurde, sondern … s.o.

Ist das Recht der Frau auf die Beibehaltung des Mädchennamens christliche Tradition? Oder etwa die rechtliche Trennung zwischen Ehelichkeit und Elterlichkeit (womit das Sorgerecht verbunden ist)? Oder vielleicht die immer einfacher werdende Scheidung??

Auch der Zwang zum Ausziehen ist eine Einschränkung der
Menschenrechte. Deshalb plädiere ich dafür, dass sich die Frau
(resp. der Mann) das aussuchen sollte, was sie/er von seinem
Körper bedecken möchte.

Voraussgesetzt sie (oder er) kann es sich freiwillig
aussuchen, was jedoch anscheind nicht der Fall sein dürfte.

Kommt immer drauf an, wer beschienen werden sollte (lol). Du scheinst dir deine Informationsquellen sorgfältig auszusuchen. Tatsächlich ist der Zwang dabei zweitrangig. Meinetwegen kann der Zwang verboten werden, aber nicht die Bekleidungsart!

Gruss, Omar Abo-Namous

Omar, ich wiederhole gerne nochmal die Frage aus meinem anderen Posting. Mein muslimischer Kollege (mir gerade gegenübersitzend und kopfschüttelnd) und ich würden gerne die Quellen Deiner Argumentation kennenlernen. Wo steht geschrieben, daß eine Frau sich bedecken muß?

Gruß, Kris
_______________
MOD: überflüssiges Zitat des beantworteten Artikels entfernt

Originalquelle vs. Auslegung
Omar,

diese Quellen sind Auslegungen. Was ist mit Originalquellen? Mein Kollege empfiehlt Dir zum Beispiel Sure 24:31 im Koran. Hier ist von Kopftuch nicht die Rede.

Gruß, Kris + Volkan… :o)

Diakonie/Caritas
Ich denke, daß ist ein Einzelfall. Ich kenne zuwenig aus der ev. Diakonie. In der kath. Caritas ist das anders. Aber es wäre traurig.

Gruß, Kris
_______________
MOD: überflüssiges Zitat des beantworteten Artikels entfernt

Grundlage Gesetze

Ist das Recht der Frau auf die Beibehaltung des Mädchennamens
christliche Tradition? Oder etwa die rechtliche Trennung
zwischen Ehelichkeit und Elterlichkeit (womit das Sorgerecht
verbunden ist)? Oder vielleicht die immer einfacher werdende
Scheidung??

Das ist doch Haarspalterei - und das weißt Du. Christliche Werte und die 10 Gebote sind Grundlage für die westliche Gesetzgebung. Hier gibt es keinen Diskussionsbedarf, da Faktum.

Voraussgesetzt sie (oder er) kann es sich freiwillig
aussuchen, was jedoch anscheind nicht der Fall sein dürfte.

Kommt immer drauf an, wer beschienen werden sollte (lol). Du
scheinst dir deine Informationsquellen sorgfältig auszusuchen.
Tatsächlich ist der Zwang dabei zweitrangig. Meinetwegen kann
der Zwang verboten werden, aber nicht die Bekleidungsart

Du neigst zur Haarspalterein (s.o.). Mir geht es um den Zwang, sich aus strittigen Gründen bedecken zu müssen.

Gruß, Kris

Moin,

Wie seht Ihr das?

Ich sehe das so, dass Kinder besonders manipulierbar sind. Zudem haben Lehrer häufig eine Vorbildfunktion. Aus diesem Grund lehne ich es grundsätzlich ab, wenn Lehrer sich an staatlichen Schulen durch ihre Kleidung zu irgend einer Form der Weltanschauung bekennen. Ich lehne somit jegliche Form von religiösen, politischen oder auch anderen Symbolen (z.B. Coca-Cola oder McMatsch Werbung) an der Kleidung oder durch die Kleidung von Lehrern ab (dazu zählen Kopftuch genau so wie Ordendtracht). Eine Ausnahme sehe ich für den Religionsunterricht.

Dies ist für mich übrigens der einzige Bereich, indem ich das öffentliche Tragen einer weltanschaulichen Gesinnung ablehne. Ich hab kein Problem damit, wenn mir Leute mit Kopftuch, Ordenstracht, Ring durch die Nase oder Knochen im Haar meinen Perso ausstellen.

Gruß
Marion

Hallo Kris,

Tja - da aber das Kopftuch kein religiöses Symbol ist,

wer entscheidet das ? Du? Oder ggf. die Gerichte?

Ob daß das VG so sieht, steht hier nicht zu Debatte.

Du meinst das BVerfG, nehme ich an. Natürlich steht genau das hier zur Debatte. Das Bundesverfassungsgericht hat die rechtliche Grundlage geschaffen für das Kopftuchverbot. Dabei geht es ausschließlich um die religiöse Symbolik, die als Begründung für ein Verbot zulässig ist.

Es ist
nicht gleichzusetzen oder vergleichbar.

Das ist Deine private Meinung. Sie ist für die Rechtslage völlig unerheblich.
Vgl. dieses aktuelle Urteil vom 07.07.:
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/m…
Kurzer Auszug: „Die 18. Kammer hob die angefochtene dienstliche Weisung mit der Begründung auf, die Klägerin werde gleichheitswidrig in der Praxis der Rechtsanwendung des § 38 Absatz 2 SchulG verletzt. Es bestünden zwar an der Rechtmäßigkeit der Vorschrift und ihrer Vereinbarkeit mit übergeordneten Regelungen (Grundgesetz -GG-, Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten -EMRK-) keine Zweifel und die Klägerin verstoße durch das Tragen des Kopftuchs im Unterricht auch gegen das Verbot religiöser Bekundungen, durch die Zulassung des Unterrichts durch Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen in anderen Landesteilen werde die Klägerin aber in ihrem Anspruch auf strikte Gleichbehandlung der verschiedenen Glaubensrichtungen bei Durchsetzung des Verbots und damit in Art. 3 Absatz 1 und 3 GG und Art. 14 EMRK verletzt.“

Wird wohl nicht vorkommen - da Nonnen in staatlichen Schulen
nicht lehren.

Das solltest Du jetzt aber schleunigst dem VG Stuttgart mitteilen, die haben das doch glatt übersehen …

Na dann unterhalte Dich doch mal mit einem strenggläubigen
islamischen Gelehrten… oder - einfacher - google und lese.
Du wirst staunen…

Ja, ich staune immer wieder, welchen Müll google zutage fördert …

Selbst wenn das so wäre, wäre damit noch kein Verbot zu
begründen.

Siehe mein Posting zum Themenkomplex
Sexualität-Ehrenkodex-Triebkontrolle.

Zu Deiner Theorie habe ich ja schon geäußert. Du hast wohl Kants kategorischen Imperativ missverstanden - die Maxime Deines Handeln soll als Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung dienen können, nicht mehr oder weniger abstruse Theorien.

Entweder ist das Kopftuch ein religiös/weltanschauliches
Symbol - in diesem Fall hat das Bundesverfassungsgericht den
Ländern die Möglichkeit eingeräumt, sein Tragen an Schulen für
Lehrerinnen zu untersagen. Dabei gilt natürlich der Grundsatz
rechtlicher Gleichbehandlung - d.h. das Verbot gilt dann für
eine Nonnentracht genauso wie für ein Kopftuch.

Das ist Deine Schlußfolgerung. Ich glaube nicht, daß dies
einer Klage stand halten würde.

Zumindest reicht es dazu, dass das Land Baden-Württemberg seinen muslimischen Lehrerinnen trotz eigens dafür geschaffenen Gesetzes nicht das Tragen von Kopftüchern verbieten kann - eben weil Nonnentracht ausdrücklich erlaubt ist. Eine wohlverdiente Ohrfeige für Frau Schavan.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Bombenwerfende Nonnen…
sind mir nicht bekannt, Selbstmord-Kopftücher aber schon.

Wie seht Ihr das?

Es kommt nicht auf das Tuch an, sondern auf das, was drunter steckt. Und wenn da ein Fanatiker-Hirn druntersteckt, dann darf das nicht auf unsere Kinder losgelassen werden.

Wer offensiv ein Christenfeindliches Weltbild zur Schau trägt ist zwar noch nicht fanatisch, aber auch bei so einer als Lehrerin würde ich mich nicht wohl fühlen.

Auf der anderen Seite würde ich die Aufregung nicht zu hoch hängen. Kopftuch-Überzeugungstäter, oder sogenannte „Idealisten“ haben fast immer auch sehr ausgeprägte Schwachstellen, die die Kinder, zur Not mit etwas Anleitung (ganz unschuldig guck :smile:)) ), recht gut exploiten können sollten.

(… MOD: rassistisch, religiöse Beleidigungen und Hetze entfernt …)

Nick

Hallo,

diese Quellen sind Auslegungen. Was ist mit Originalquellen?
Mein Kollege empfiehlt Dir zum Beispiel Sure 24:31 im Koran.
Hier ist von Kopftuch nicht die Rede.

  1. 24:31 kann keine Sure sein, sondern muss ein Vers sein (d.h. Sure 24, Vers 31)

  2. Es gibt sehr viele Verse, in denen nichts von der Bedeckung steht.

  3. Hast du erwartet, das Wort „Kopftuch“ vorzufinden??

  4. Oder hat dein „muslimischer Kollege“ ein theologisches Studium hinter sich um eine qualifizierte Bewertung abgeben zu können bzgl. richtiger Auslegung?? (offensichtlich nicht!)

  5. Die Quellen für die Körperbedeckung finden sich im Koran (vor allem 24:31 und 33:59) und in der Sunna. Letztere gibt eh mehr Aufschluss über den Alltagsislam.

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?cid=112…

http://www.islamonline.net/servlet/Satellite?pagenam…

Gruss, Omar Abo-Namous

Ich würde mich da gerne mal auf die Diskussion freuen „Meine
Tochter hat von Ihnen eine fünf im Mündlichen, weil sie immer
ein Kreuz-Kettchen trägt.“

Tja, die Realität sieht leider so aus, dass Kopftuch tragende schülerinnen schlechter benotet werden (einfach nur ihres Kopftuchs wegen.)

Oder die Kinder sollen mal in Unterricht so hartnäckig wie
nötig das Thema „Beschneidung“ ansprechen.

jaund?

Auf den Rest deiner Hetze braucht man m.E. nicht einzugehen.

1 „Gefällt mir“

Mein Kollege empfiehlt Dir zum Beispiel Sure 24:31 im Koran.
Hier ist von Kopftuch nicht die Rede.

Siehst du - und genau da sind wir am entscheidenden Punkt angelangt.
Das Kopftuch an sich ist nämlich aus genau dem Grund KEIN religiöses Symbol und sollte deswegen m. E. auch nicht für Lehrerinnen verboten werden.
Im heiligen Quran wird der Muslima ausdrücklich vorgeschrieben sich zu bedecken - womit sie das tut, bleibt ihr überlassen.
Aus der Sunna (vorbildliche und beispielhafte Lebensweise des Propheten Muhammad s.a.s.) ergibt sich das gleiche.
Darin sind sich im übrigen die Rechtsschulen des Islam absolut einig und denen möchte ich doch ein wenig mehr Aussagekraft zusprechen, als deinem Kollegen (ohne persönlich werten zu wollen :wink:).

Das Kopftuch, wie wir es in Deutschland kennen, hat sich wohl einfach eingebürgert, weil es gleichzeitig Haare, Ohren, Hals und Dekollete bedeckt und somit praktisch ist.
In anderen Ländern bedecken muslimische Frauen diese Körperteile eben etwas anders.
Als Beispiel: Zurzeit bin ich im Jemen und wenn ich hier „so ein“ Kopftuch (quadratisch, bunt bedruckt) kaufen möchte, muss ich nach einem türkischen Kopftuch fragen und es beschreiben.
Eben weil die Leute so etwas hier nur sehr selten benutzen und kaum kennen.

Fakt ist aber: Egal wie, bis auf Gesicht und Hände soll die Muslima sich bedecken. Daran gibt es nichts zu deuteln.

Salam alaikum, Liebe Grüße
Yvo

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… da mich die Aussagen
von eben erwähnten muslimischen Kollegen verwunderten, die
genau dies untermauern, daß das Kopftuch kein aus dem Koran
vorgegebenes Gebot sei. Warum wird dies sogar von Muslimen so
gesehen?

Na ja, es gibt auch muslimische Männer, die meinen, dass nur die Frau als Jungfrau in die Ehe gehen müsste.
Es gibt auch Muslime, die meinen, sie könnten ruhig Schweinefleisch essen, weil das Verbot darüber aus einer Zeit stammt, als es keine Kühlschränke gab. …

Ehrlich gesagt, disqualifiziert sich jeder Muslim selber, der sagt: „Das steht aber nicht im Koran!“.
Denn man sollte schon wissen, dass als Glaubensgrundlage sowohl der heilige Quran als auch die Sunna dienen. Ohne die Sunna kann man den Quran nicht verstehen.

  1. Im Quran steht eindeutig, dass die Frau sich verhüllen soll.
  2. Wie diese Verhüllung in etwas auszusehen hat, ergibt sich aus der Sunna.

Ohne das jetzt deinen Kollegen unterstellen zu wollen, aber es gab, gibt und wird auch weiterhin Leute geben, die sich ihre Religion (ganz gleich welche) bequem zurecht biegen möchten.
Dadurch ändern sich die Ge- und Verbote aber nicht und wenn man noch so viel darüber diskutiert.

Ich selber kenne auch einige muslimische Frauen, die kein Kopftuch tragen. Jede hat ihre persönlichen Gründe und natürlich steht es auch jeder zu, dies selbst zu entscheiden.
Aber keine dieser Frauen negiert das islamische Verhüllungsgebot auch nur im Geringsten!

Wenn man nicht in der Lage ist, ein religiöses Gebot zu erfüllen, oder wenn man es einfach nicht möchte, dann sollte man dazu stehen und nicht versuchen, die Religion als solche zu verdrehen.

Nobody´s perfect :smile:

Salam alaikum, Liebe Grüße
Yvo

1 „Gefällt mir“

Hier gibt es keinen Diskussionsbedarf, da
Faktum.

Ich frag mich schon die ganze Zeit, was du mit dieser Haltung eigentlich hier suchst…

Gruss, Omar Abo-Namous

Hallo,

Ja, es macht einen Unterschied. Und zwar insofern als der
Hintergrund eines Bekleidungszwangs/ -verbots nicht aus den
Augen verloren werden darf. Einem Müllmann wird auch
vorgeschrieben welche Schutzkleidung er während des Dienstes
zu tragen hat, ein Banker hat im Anzug zur Arbeit zu
erscheinen usw. Bei Lehrerinnen ist nun mal das Kopftuch
umstritten weil viele Leute darin nicht nur ein religiöses,
sondern auch ein politisches Symbol sehen und der Grundsatz
gilt daß politische Betätigung/Beeinflussung an Schulen nicht
erwünscht ist.

Während das als Grundsatz tatsächlich existiert, so weiss jeder Schüler, dass die Realität anders aussieht. Menschen sind eben keine Maschinen und werden immer ihre Meinung mitübermitteln.

Es zeigt sich, dass die Kopfbedeckung durchaus in Uniformen als neutrale Bekleidung eingepflegt werden kann. Man schaue sich nur mal Grossbritannien an, wo PolizistInnen (u.a.) Kopftuch oder Turban tragen dürfen. Solange aus der Praxis keine Einwände kommen (bspw. Sicherheitstechnisch), sollte es keine Probleme geben.

Der Kopftuchstreit ist relativ stark in der öffentlichen
Wahrnehmung, aber die Aufsichtsbehörden würden genauso aktiv
werden wenn eine Lehrkraft in anderer Weise den Eindruck
vermittelt irgendwelche ideologischen Weltanschauungen
vermitteln zu wollen, die sich womöglich nicht mit dem
Lehrplan oder der Verfassung decken.

Wieder: damit interpretiert man einer kopftuchtragenden Frau ins Kopftuch alles Mögliche hinein. Verfassungsrechtler hatten immer wieder vorgeschlagen, dass eben im Einzelfall entschieden werden sollte, ob jemand (u.a. kopftuchtragende Lehrerinnen) für ein Beamtenverhältnis geeignet ist (verfassungsrechtlich). Die pauschale Ablehnung des Kopftuchs als ein Symbol das - nach eigener Auslegung (zumeist von islamophoben angestachelt) für alle möglichen schlimmern Dinge stehen soll, kann rechtsstaatlich nicht ok sein!

Im Rechtsstaat werden aber nicht Gesetze erlassen, um
Einzelfälle zu regeln! Das ist der Unterschied! Sonst kann man
das mit dem Rechtsstaat vergessen.

Aber es gibt oft Präzedenzfälle, wo an einem konkreten
Beispiel eine grundsätzliche Regelung für die Zukunft
geschaffen wird.

Zugegeben.

In einem 80-Millionen-Volk gibt es natürlich immer eine
Bandbreite und keine einstimmige Meinung. Aber es gibt eine
Art „Mainstream“, d. h. gewisse Grundwerte, die überwiegend
ähnlich gesehen werden. Jedenfalls sind unsere Werte im
Grundgesetz erfaßt und ob ein Kopftuch an der Schule ein
Grundrecht ist oder nicht - da kann man verschiedene Ansichten
haben, letztlich wurden dazu entsprechende Beschlüsse gefaßt
und die sind nun mal so einzuhalten. Oder man klagt dagegen -
was ja auch passiert ist.

Dass man sich an die Gesetze zu halten hat, ist ja nicht strittig.

Die große Mehrheit sieht aber doch eine Leitkultur. Was da nun
konkret dazugehört oder nicht - da wird es im Einzelfall
natürlich schwierig.

Das ist mit Verlaub ein Widerspruch!

Trotzdem ergeben sich ja gewisse
Grundrichtungen in den Denkweisen. Und man muß nicht Christ
sein um trotzdem, als jemand, der zu dieser Gesellschaft
gehört, ihre Werte anzuerkennen und zu leben.

Sicher, solange zu diesen Grundwerten nicht unbedingt die Diskriminierung aufgrund einer anderen Religion dazugehört!

Ich beurteile es von innen! Davon abgesehen: Du willst
Muslimas also auch gerne verbieten, politisch aktiv zu sein??

Nö. Aber bitte nicht in der Schule. Und da viele das Kopftuch
als politisches Symbol sehen verbieten manche Bundesländer es
eben.

Mit „politisch aktiv“ meinte ich das Bürgermeisteramt. In der Schule sollte ja eigentlich kein Lehrer politisch aktiv sein - ob mit oder ohne Kopftuch!

Muslimische Lehrereinnen müssen sich zwischen ihrem Beruf und
ihrer religiös begründeten Bekleidung entscheiden. Also ist
mindestens eines der beiden Verbote existent!

Das sagst Du. Andere argumentieren daß das Kopftuch eben nicht
„religiös begründete Bekleidung“ ist - es wurde hier im Thread
ja schon ausgeführt daß es im Koran keinen Hinweis darauf gibt
daß Frauen Kopftücher zu tragen hätten - sondern sehen es als
politisch motivierte Bekleidung. Und das hat in einer Schule
nun mal nichts zu suchen.

Im Islam ist die Bekleidung inklusive Haarbedeckung für Frauen geboten! Wenn jemand argumentiert, dass er das im Koran nicht nachlesen kann, ist das sein Problem. Dass darunter die muslimischen Frauen zu leiden haben, ist tragisch und sollte eigentlich nicht sein.

Du denkst also tatsächlich daß sich eine Europäerin überall
genau so kleiden und bewegen könnte wie sie das hier tut? Das
glaube ich allerdings nicht. Frag mal Eclastic, die hat lange
in Saudi-Arabien gelebt. Dort dürfen Frauen nicht mal Auto
fahren, geschweige denn überall herumlaufen wie sie wollen.

Genau das ist doch das Problem: Sobald Rechte von Muslimen in Deutschland gefordert werden, wird mit „arabischen Staaten“ argumentiert und wie wenig Rechte man dort bekommt; was eigentlich abstrus ist, da wir ja aus Deutschland heraus argumentieren. Aber wenn man dann darauf aufmerksam macht, dass in der Mehrheit der arabischen Länder bspw. Christen sich kleiden dürfen, wie sie wollen, aber auch Europäer meinetwegen halbnackt am Strand liegen dürfen, kommt der Einwand, dass es doch in Saudi-Arabien nicht möglich sei. Jaund? Dann ist das halt ein Land, in dem das nicht möglich ist. In allen anderen arabischen Ländern ist es eben doch möglich.

Nichts für ungut, aber das ist ein schlechter Witz wenn Du
sagen willst daß man sich in arabischen Staaten genauso nach
seinen Gewohnheiten bewegen kann wie man das hier tut.

S.o…

Nochmal: es geht eben nicht allein um ein religiöses, sondern
ein politisches Symbol. Insofern geht es ins Leere wenn man
immer wieder nur von „religiösen Symbolen“ spricht.

Nochmal: Es ist kein Symbol, sondern eine Bekleidung. Eine Bekleidung, die religiös geboten ist. Keiner würde auf die Idee kommen, weite Hosen als politische Symbole zu identifizieren.

Im Übrigen sollte man von einem Symbol - zwecks Wiedererkennung - eine einheitliche Form oder Farbe verlangen. Das ist beim Kopftuch nicht gegeben! Ergo: Kein Symbol.

Gruss, Omar Abo-Namous