Leider falsch.
Hi!
der Mindestsatz der Krankenkasse wird vom AA bezahlt.
Das ist leider falsch. Die Höhe der von der AA bei Alg-I-Bezug abgeführten KV-, PV- und auch der RV-Beiträge richtet sich – zumindest bei gesetzlich versicherten Arbeitslosen! (zu privat versicherten s. u.) – immer nach der Höhe des dem Alg zugrundeliegenden Bemessungsentgeltes (BE)! (Das ist quasi das Alg-Brutto, welches sich wiederum aus dem der Arbeitslosigkeit vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Entgelt (meist Arbeitsentgelt) errechnet.)
Es ist also unabhängig vom letzten Einkommen.
Nein, nicht wirklich (s. o.). (Zumindest nicht bei „normaler“ Alg-Bemessung. Bei der fiktiven Bemessung ist das was anderes, weil das BE nicht nach dem letzten sv-pflichtigen Einkommen abhängt, sondern von der Qualifikationsstufe. Grundlage für die Beitragshöhe wäre jedoch auch hier wieder das BE!)
Wie es bei der privaten PV aussieht kann ich leider nicht beantworten.
Was meinst Du mit „private PV“?
– Hast Du Dich nur verschrieben und meinst stattdessen „private KV (und PV)“ (Abk.: „PKV“; „private Kranken-(und Pflege-)versicherung“ und/oder „privates Krankenversicherungsunternehmen“), was ich glaube?
– Oder meintest Du hier tatsächlich „private Pflegeversicherung“ (was in meinen Augen jedoch wenig Sinn machen würde, da hier KV und PV (wie so oft) nicht voneinander getrennt werden können)?
Jedenfalls gilt für privat versicherte Arbeitslose bzgl. KV und PV Folgendes:
Krankenversicherung:
Es wird bei Alg-I-Bezug von der AA der volle vom Arbeitslosen monatlich an die PKV zu zahlende KV-Beitragssatz übernommen (ggf. exkl. evtl. tariflich mit der PKV vereinbarter Extras ggü. den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der GKV, wie bspw. einer Zahlung von Kranken(tage)geld bereits vor Ablauf der 6. AU-Woche (= dem in der GKV bzw. dem SGB V festgesetzten Zeitpunkt, ab dem der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld hätte), sofern
1. der Beitragssatz bei der PKV den Beitragssatz, der für diesen Versicherten sonst an die GKV überwiesen würde, nicht übersteigt. (Diesen Vergleichsbetrag kann man ja anhand des BE errechnen bzw. berechnet dies der Computer; geht schneller. 
Übersteigen die der PKV geschuldeten KV-Beiträge im Einzelfall den fiktiven Beitragssatz zur GKV, muss der Versicherte den übersteigenden Betrag aus eigener Tasche an die PKV zahlen.
UND
2. vom Arbeitslosen ein Bescheid von der GKV vorgelegt wird, dass er trotz eingetretener Alokeit nicht zurück in die GKV kann, sondern in der PKV bleiben muss (dazu existieren ja gesetzliche Grundlagen), der sog. Befreiungsbescheid.
Btw.: Stellt die GKV keinen solchen Befreiungsbescheid aus (weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, z. B., wenn der Versicherte vor Eintritt der Alokeit noch nicht mind. fünf Jahre privat krankenversichert war; aber ich schweife ab dem ins Versicherungsbrett
, kann/muss der Arbeitslose zurück in die GKV, wo wiederum die Beitragshöhe vom BE abhängt, wie eingangs geschildert.
Pflegeversicherung:
Die privaten PV-Beiträge werden immer voll übernommen.
Kranken- und Pflegeversicherung bei vorhandenen Kindern:
Analog zur Familienversicherung ( KV ) in der GKV muss die AA auf Antrag sogar auch die monatlichen KV-Beitragskosten für evtl. vorhandene und über den Arbeitslosen versicherte Kinder übernehmen, sofern sich diese (aus welchen rechtlichen Gründen auch immer) nicht über den anderen Elternteil familienversichern können! Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass die Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Arbeitslosen in der GKV kostenlos wäre, über die PKV jedoch monatlich immer eine Beitragssumme zusätzlich zu entrichten ist!
Auch existiert hier keine Obergrenze, bis zu der Beiträge für das Kind/die Kinder von der AA übernommen würden, sondern es wird für sie immer der volle Monatsbeitrag übernommen! (Grund u. a.: Die GKV-Vergleichssumme liegt hier bei null, weil kostenfrei.)
Genauso wie für über die GKV familienversicherte Kinder wird auch in der PKV kein PV -Beitrag für mitversicherte Kinder erhoben. Folglich gibt es hier auch nix für die AA zu übernehmen.
Gruß
Jadzia