Hallo,
ich habe zufällig gehört, dass es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst gibt nachdem man mindestens 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt ist. Ist das neu? Ich traue mich ja jetzt kaum noch eine neue Stelle anzutreten, was wenn ich ausgerechnet in den ersten vier Wochen ernsthaft erkranke? Ist das irgendwie befristet oder so? Ich hab vielleicht einen Autounfall und liege ein jahr im krankenhaus - da gibt es weder Lohnfortzahlung noch krankengeld??
Danke!
Beate
Hallo
ich habe zufällig gehört, dass es eine Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall erst gibt nachdem man mindestens 4 Wochen im
Unternehmen beschäftigt ist. Ist das neu?
Nein.
Ich traue mich ja
jetzt kaum noch eine neue Stelle anzutreten, was wenn ich
ausgerechnet in den ersten vier Wochen ernsthaft erkranke?
Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?
Ist
das irgendwie befristet oder so?
4 Wochen ist doch eine Frist, oder?
Ich hab vielleicht einen
Autounfall und liege ein jahr im krankenhaus - da gibt es
weder Lohnfortzahlung noch krankengeld??
Wer behauptet denn, daß es kein Krankengeld gibt?
Gruß,
LeoLo
Danke für die Antwort, habe leider den Eindruck du willst dich etwas lustig machen über meine Unwissenheit?
Wenn es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt, solange ich nicht mindesten 4 Woche bei der neuen Firma arbeite, dann ist das doch wohl so zu verstehen, dass ich dann im Krankeitsfall keinerlei Einkünfte habe und vom krankenlager aus organisieren muss wie ich an Sozialhilfe komme.
Den Satz : „was hat das eine mit dem anderen zu tun“ kann ich deshalb nun leider gar nicht verstehen.
Und deinen Satz : „wer behauptet denn dass es kein krankengeld gibt“ kann ich leider auch nicht verstehen. Denn krankengeld ist für mich immer eine Leistung im Abschluss an die Lohnfortzahlung gewesen, die diese voraussetzt.
Schönen Abend noch,
Beate
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
kuck doch mal bei einer Krankenkasse auf die Page:
http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-onlin…
_Ruhen des Krankengeldes
Das Krankengeld ruht, wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen beziehen und hierfür Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das Krankengeld ruht auch, wenn Sie von anderer Stelle eine der folgenden Entgeltersatzleistungen beziehen:
* Mutterschaftsgeld,
* Verletztengeld,
* Arbeitslosengeld,
* Arbeitslosenhilfe,
* Versorgungskrankengeld,
* Übergangsgeld,
* Unterhaltsgeld,
* Kurzarbeitergeld oder
* Winterausfallgeld.
Solange Sie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine andere Entgeltersatzleistung beziehen, können wir Ihnen kein Krankengeld auszahlen. Die Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, werden jedoch auf die Anspruchsdauer des Krankengeldes angerechnet._
Grüße,
J~
Hallo
Danke für die Antwort, habe leider den Eindruck du willst dich
etwas lustig machen über meine Unwissenheit?
Das täuscht.
Und deinen Satz : „wer behauptet denn dass es kein krankengeld
gibt“ kann ich leider auch nicht verstehen. Denn krankengeld
ist für mich immer eine Leistung im Abschluss an die
Lohnfortzahlung gewesen, die diese voraussetzt.
Nein, Du hast in dem Falle Anspruch auf Krankengeld. Da somit eigentlich der Rest Deiner Fragen gegenstandslos wird, konnte ich meine Antworten entsprechend kurz halten.
Gruß,
LeoLo
Hallo
ich habe zufällig gehört, dass es eine Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall erst gibt nachdem man mindestens 4 Wochen im
Unternehmen beschäftigt ist. Ist das neu?
Nein.
Ich traue mich ja
jetzt kaum noch eine neue Stelle anzutreten, was wenn ich
ausgerechnet in den ersten vier Wochen ernsthaft erkranke?
Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?
Ist
das irgendwie befristet oder so?
4 Wochen ist doch eine Frist, oder?
Ich hab vielleicht einen
Autounfall und liege ein jahr im krankenhaus - da gibt es
weder Lohnfortzahlung noch krankengeld??
Wer behauptet denn, daß es kein Krankengeld gibt?
Gruß,
LeoLo