Hallo cyberdust,
das ist schon was Konkretes, was Sie schreiben:
sollten in keinem Fall breiter als 2x98cm sein. Man kann nicht, ohne Gewalt anzuwenden, eine Matratze in ein Bett zwingen:
Die genannten Matratzen sind 102 cm breit, also 4 cm breiter als Sie sagen.
Sie schreiben:
Man kann nicht, ohne Gewalt anzuwenden, eine Matratze in ein Bett zwingen. Jeder Gewalt wuerde eine dauernde Deformation folgen. Als Sie vor einem Jahr merkten, das die Matratzen nicht ins Bett passen, da muessten Sie sich sofort reklamieren und neue bestellen. Jetzt, denke ich, wird die Firma sich weigern den Fehler anzuerkennen:
Das ist so eine Sache. Als normaler Kunde bekommt man Matratzen geliefert, die außen weich sind und es zulassen, daß man sie in den Bettrahmen zwängt. Als Kunde hat man doch keine Ahnung, daß die Matratze, die man mit 1 mal 2 Meter bestellt hat, nur 98 cm breit sein darf. Und außerdem: die Matratze ist ja weich, man kann sie mit der Hand an den Rändern eindrücken, so daß sie schmäler wird.
Als Sie vor einem Jahr merkten, das die Matratzen nicht ins Bett passen, da muessten Sie sich sofort reklamieren und neue bestellen:
Das ist auch ein Knackpunkt. Weil die Matratzen weich waren, konnte man sie in das Bett reinzwängen. Erst in den vergangenen Monaten nach mehr als zwei Jahren wurde bemerkt, daß sich die Matratzen am Außenrand hochwölben. Da die Matratzen fünf Jahre Garantie haben, wurde vom Kunden reklamiert. Doch nun eben das Risiko, ob man einen Gutachter der Herstellerfirma nimmt, der mit Sicherheit sagen wird: „alles bestens mit der Matratze“, oder man nimmt einen eigenen Gutachter über einen Rechtsanwalt.
Die Angaben von Ihnen sind daher wertvoll, daß eine Matratze auf keinen Fall breiter als 98 cm sein darf, wenn man sie in der Größe 1 auf 2 Meter bestellt hat. Haben Sie hierfür Richtlinien oder Vereinbarungen der Matratzenhersteller, die Sie mir nennen können?