ob Du als Unternehmer beweisen kannst, dass Du jemand entlassen musst, weil Du einen wirtschaftlichen Schaden erwartest, wenn Du diese Person nach dem Mutterschaftsurlaub einstellst.
Hierbei ist auch zu beachten, dass die Behauptung sich nicht auf den Tatsachenbeweis sondern auf eine Vermutung stützt, die nicht einmal ausreichend durch Zeugen belegt werden kann, die bereit sind, vor Gericht hinzustehen und zu erklären, dass sie nicht mehr in dem Laden einkaufen, wenn die Frau mit Kopftuch dort arbeitet.
Alleine dies ist schon kein Grund zur Kündigung. Wie will ein Arbeitgeber mit Phantasie-Konstruktionen aus einer Vermutung einen Beweis schaffen ?
Wir haben in unserem Land in erster Linie den Tatsachenbeweis. Der gilt auch im Arbeitsrecht.
Setze mal den Vorgang - denn Du erwartest Rechtssprechung ohne Beweislage - nur durch eine Vermutung gestützt - auf unser Strafrecht um. Da soll Dir der Führerschein abgenommen werden, weil die Vermutung besteht, wenn Du ein Auto fährst, dass Du bei Rot über die Ampel fährst und dabei jemand verletzt.
Du wirst jeden für verrückt halten, der die Nutzung eines Autos mit Körperverletzung ( also einen Schaden verursacht) in Einklang bringt. Du unterstellst aber, dass jemand, der jemand mit Kopftuch beschäftigt, mit einem Schaden rechnen muss. Nimm das Du nicht persönlich. Ich will Dir nur aufzeichnen wie haltlos es ist, etwas zu kritisieren, was ohnehin im Verfahren wegen der Vermutungen nie eine Chance hatte. Dieses Urteil war vorhersehbar.
Diese junge Türkin hat den Prozess nicht nur gewonnen, weil sie ein Kopftuch bei der Arbeit tragen will. Sie hat den Prozess auch deshalb gewonnen, weil ihr Arbeitgeber einen Schaden behauptet hat, den er nicht beweisen konnte. Ausserdem hatte er offenbar auch Arbeitsplätze, die nicht publikumswirksam waren und hätte die junge Frau dort beschäftigen können. Es dürfte Dir bekannt sein, wenn Du jemand entlassen willst, aber an anderer Stelle einen freien Platz hast, wo Du diese Person unterbringen kannst, weil sie hierfür qualifiziert ist, dass Du zuerst einmal verpflichtet bist, der Mitarbeiterin die Stelle anzubieten. Und wenn das nicht geschieht, ist der Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren bevor er begonnen wird. Dies zur rechtlichen Seite der Urteilsschelte.
Wie gesagt, ich befürworte dieses Urteil. Aber selbst wenn ich
dieses Urteil nicht befürworten würde, arbeitsrechtlich hatte
das Bundesarbeitsgericht keine andere Wahl auf Grund der
dargelegten Behauptungen, die keinen Beweis standgehalten
haben.
Fragt sich doch, wer die Beweise bewertet,
richtig, aber wenn jemand eine Entlassung ausspricht, ohne einen Schaden beweisen zu können, ist es völlig egal, ob die Person nun ein Kopftuch trägt oder eine Brille.
Zuerst einmal ist der Beweis zu würdigen, ob ein Schaden vorliegt. Liegt kein Schaden vor, ist der Beweis zu würdigen, bei Abwägung der beiderseitigen Interessen, wessen Interesse überwiegt und ausserdem ist in solchen Fällen auch eine Entscheidung daraufhin zu überprüfen wie weit sie mit dem GG vereinbart werden kann.
die Gewerkschaften
haben ja auch nie eine andere Wahl, als zu streiken, die
Regierung auch nie eine andere Wahl, als Steuern zu erhöhen,
kommt mir sehr bekannt vor.
Darauf ist ein Kommentar sinnlos.
Gruss Günter