Muslima darf am Arbeitsplatz Kopftuch tragen

Hi Marcus,

„modern gekleidet“?

Es hängt wohl auch davon ab, wie frau das Kopftuch trägt.

Unwahrscheinlich hip und hop und „trendy“ (arghhhh!) scheint im Moment zu sein, ein Kopftuch wie ein Pirat zu tragen (hinten zugeschnürt).

Da kannst du nicht unterscheiden: ist das eine Muslimin oder ein neureiches, aufgedonnertes Modepüppchen.

Also - hätte die Frau nach Piratenart ihr Tuch getragen, hätte sie vermutlich noch den Umsatz gesteigert!!!

Ich selbst mag zum Beispiel keine „christlichen“ Kreuze. Soll ich deshalb meinen Bankfilialleiter ablehnen, weil er so ein religiöses Symbol als Goldkettchen um den Hals trägt?

Dieser Mensch würde mir bei einer Beschwerde über seine Religionszugehörigkeit bestimmt ein anderes Geldinstitut empfehlen :wink:

gruss moritzbock

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Natürlich sollten wir uns weiter öffnen. Und zwar genauso, wie
sich islamische Regierungen öffnen, um die Verschleierung von
Frauen zu öffnen gedenken, nicht mehr und nicht weniger!

Hi elritz,

genau meine meinung. Vielleicht sollten wir mal in Mekka klagen, daß man da frei hinfahren darf und die Kaaba besichtigen!

siehe Brett Religion.

gruß
winkel

Klar Günter,

Sollten wir uns nunmehr nicht noch weiter öffnen ?

Öffnen wir uns:

die nächste Klägerin steht schon bereit und möchte im Amt den Schador tragen.

danach klagt eine, daß es ihr nicht zuzumuten ist, daß andere Frauen nicht den Schador tragen.

danach klagt eine, daß es nicht zuzumuten ist, daß sie arbeitet, da es ja im Koran verboten ist.

danach klagt eine, daß es ihr nicht zuzumuten ist zu klagen, da ihr als Frau das recht zu klagen nciht zusteht.

gruß winkel

Wobei man hier mal fragen darf, warum das Kreuz als Symbol der
christlichen Religionen in einer Schule hängt und Juden,
Zeugen Jehovas oder Moslems dieses Symbol dann zumutbar ist.

Hallo Günter:

In deutschen Schulen hängen keine Kreuze in den Klassenzimmern!!!

In einigen Bayrischen vielleicht noch, aber auch da sind sie bereits rausgeklagt worden!

gruss
winkel

mit denen Du derzeit Deine Klingen kreutzen willst.

In deutschen Schulen hängen keine Kreuze in den
Klassenzimmern!!!

In einigen Bayrischen vielleicht noch, aber auch da sind sie
bereits rausgeklagt worden!

gruss
winkel

Unsinn, es gibt genug Schulen in denen ein Kreuz hängt. Das war aber nicht das Thema.

Günter

Hallo Raimund.

dieses Urteil ist der Anfang der Katastrophe!
Mal sehen, was unsere Frauen sagen werden, wenn im Grundgesetz
steht, dass sie Kopftuch tragen müssen, nur züchtig gekleidet
auf die Straße gehen dürfen, nur in Begleitung von einem Mann,
rechtlich 2.Klasse sind(erst der mann, dann die Frau)…

Du verwechselst hier etwas. Es wurde unsere freiheitliche
Grundordnung gewahrt und nicht etwa etwas verboten, wie es dir
anscheinend vorschwebt, sondern muslimischen Frauen die
Freiheit gegeben, auch mit Kopftuch auf der Arbeit zu
erscheinen. Natürlich schränkt das die Freiheit von denen ein,
welche solche Frauen nicht als Verkäuferinnen sehen wollen.

Siehste, und ich täte dort aus Prinzip nichts kaufen und wenn es der einzige Laden wäre, wo es dieses Produkt gäbe.
Muss ich mir als Käufer alles gefallen lassen?
Reicht es nicht aus, wenn diese Leute ihre Religion in ihrer Freizeit ausüben?
Im Gegenzug verlangt eine Christin in einem islamischen Staat OHNE Kopftuch sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, dann versuch das mal gerichtlich durchzusetzen. Das Ende des Prozesses kann ich Dir jetzt schon sagen.
Vielleicht kommt als nächstes noch, dass islamische Frauen bei uns öffentlich gesteinigt werden, wenn sie fremd gehen.
Macht nur munter so weiter.

Gruss

Gerd

Das Ziel des Islam war schon seit jeher die bedingungslose
Ausbreitung.

Und sie machen es doch sehr erfolgreich.
Im

Falsch.
Eli

Hallo Günter

ein Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit bei der Einstellung dürfte ein Wirtschaftsbetrieb derzeit nicht haben.
(oder sie darf falsch beantwortet werden. Habe dazu allerdings kein Urteil gefunden - aber mein Rechtsgefühl würde dahin tendieren)
Eigentlich doch wohl richtig. Religion ist eben Privatsache.
Nach diesem Urteil wird sich das aber nun ändern (müssen).
Einem Unternehmen wird man ja wohl zugestehen müssen, die Kleiderordnung seiner Angestellten danach zu bestimmen, wie es dies, sofern aus Unternehmenssicht begründbar oder nachvollziehbar, anordnet.
Auch wenn man die Unternehmenssichtweise für falsch hält.

Entscheidend wäre hier nur Willkür.

Dieses angeblich so fortschrittliche Urteil wird langfristig ausgemacht rückschrittliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gruß

Peter

Wie du mir, so ich dir
Hallo Günter

hätte mich doch echt interessiert, wie die Religionsgemeinschaft, zu der sich diese Frau bekennt, mit Frauen umgeht, die ohne Kopftuch herumlaufen:

Im Grunde geht es um die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die bei uns Rechte in Anspruch nehmen, die sie selbst anderen niemals zugestehen würden.

Es wäre an der Zeit, unser Grundgesetz dahingehend zu ändern

(über die Gefahren einer solchen Änderung bin ich mir schon bewusst)

Grüße
Peter

Hallo Peter,

ein Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit bei der
Einstellung dürfte ein Wirtschaftsbetrieb derzeit nicht haben.

Doch hat er, kann aber hieraus keine Konsequenzen ableiten. Im übrigen ist dies auch in Mietsachen so. Wer als Vermieter einen Nachmieter erluabt udn dann erklärt, dass er keine Türken , Russen usw. will, hat die Vereinbarung bereits gebrochen, wenn er den ersten ausländischen Bewerber ablehnt

Ich habe versucht, hier in dem Thread unter "Ach Quatsch . dann erklär mal " am 11.10. auf das Problem hinzuweisen, vor dem offenkundig die Richter standen.

(oder sie darf falsch beantwortet werden. Habe dazu allerdings
kein Urteil gefunden - aber mein Rechtsgefühl würde dahin
tendieren)
Eigentlich doch wohl richtig. Religion ist eben Privatsache.
Nach diesem Urteil wird sich das aber nun ändern (müssen).
Einem Unternehmen wird man ja wohl zugestehen müssen, die
Kleiderordnung seiner Angestellten danach zu bestimmen, wie es
dies, sofern aus Unternehmenssicht begründbar oder
nachvollziehbar, anordnet.

Dies geschieht doch bereits bei Banken und an Schulen.

Auch wenn man die Unternehmenssichtweise für falsch hält.

Entscheidend wäre hier nur Willkür.

Wer sagt denn, dass der Hintegrund nicht gerade Willkür gewesen sein könnte. Die offenkundigen Beweise, dass dieser Unternehmer nur behauptet hat, er habe einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn er diese Muslima beschäftigt reicht in der Justiz nicht aus. Der Schaden muss schon beziffert werden oder es muss bewiesen werden, dass Kundschaft sich geweigert hat, von dieser Frau bedienen zu lassen. Da war wohl ein Spitzenanwalt zu Gange, nur aber was das Honorar betrifft.

Das Gericht hat doch auch festgestellt, dass der Arbeitgeber jederzeit hätte der Mitarbeiterin, die aus dem Mutterschaftsurlaub kam, einen anderen Arbeitsplatz anbieten können. Offenbar ist das Geschäft sehr groß und hat auch Arbeitsplätze, ohne Publikumsverkehr. Was hindert dann den Arbeitgeber durch Änderungskündigung zu reagieren. Ich meine, dass die Frau gegen einen Änderungskündigung keine Chance gehabt hätte. Wer garantiert, dass der Arbeitgeber das Kopftuch nur für einen willkommenen Anlass sah, eine Mutter, mit deren Ausfall wegen Erkrankung der Kinder zu rechnen ist, auf diese Art los zu werden. Schon mal daran gedacht ?

So stümperhaft wie offenbar das Verfahren durch den Anwalt des Arbeitgebers vorbereitet gewesen ist, war kein anderes Urteil zu erwarten. Dieses Urteil wäre bei entsprechenden Beweisen möglicherweise nicht so ausgefallen.

Ein Urteil nur auf Behauptungen und Mutmassungen zu stützen ist eigentlich ein Grund, den Anwalt ein Jahr lang in Bermudas, mit eigelbfarbenem Hemd und einem Kopftuch vor einem Gericht auftreten zu lassen.

Dieses angeblich so fortschrittliche Urteil wird langfristig
ausgemacht rückschrittliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Urteil ist geringer zu bewerten wie es scheint. In unserem Land gibt es - sofern Sicherheitsvorschriften nicht einzuhalten sind - schon Arbeitsplätze an denen im Kopftuch gearbeitet wird.

Übrigens, ich weiss nicht seit wann, hat SAT 1 Teletext 129 eien Umfrage zu diesem Thema. 22,1 % (6599) Anrufer wollen das Verbot der Kopftücher am Arbeitsplatz, 77,9 % ( 23256) sagen nein. Wobei dies kein repräsentativer Querschnitt ist. Auch die Frage ist wertlos. Denn es gibt sehr viele Arbeitsplätze, an denen auch deutsche Frauen Kopftücher tragen.

Gruss Günter

Gruss Günter

In deutschen Schulen hängen keine Kreuze in den
Klassenzimmern!!!

Stimmt nicht: ich kenne mindestens zwei Gymnasien und eine Realschule, in denen Kreuze in den Klassenzimmern hängen.

Gruss, Joachim

falsch
Hallo winkel,

In deutschen Schulen hängen keine Kreuze in den
Klassenzimmern!!!

In einigen Bayrischen vielleicht noch, aber auch da sind sie
bereits rausgeklagt worden!

In allen staatlichen bayerischen Grund- und Hauptschulen hängen Kruzifixe in den Klassenzimmern.
Nur da, wo jemand dagegen klagt, werden sie entfernt.
Das ist vielleicht in maximal 2 % der Schulen der Fall.

Ich möchte mal wissen, wie oft man diese falsche Behauptung noch richtig stellen muss…

Gruß
Uschi

Jetzt mal Butter bei die Fische *g*
Hi!

Gibt es das Urteil komplett irgendwo im Netz nachzulesen? Da ich mit meiner Argumentation ins Schleudern gerate (wie an der ein oder anderen Antwort von mir zu erkennen ist), bin ich jetzt einfach extrem neugierig!

Grüße
Guido

Hallo!

das lass ich nicht durchgehen. so ein argument missachtet
naemlich jede religion als solche. es gehoert bei manchen
relgionen eben dazu, dass man sich in bestimmter weise kleidet
oder nicht kleidet.

Sorry, aber soweit ich weiß, steht im Koran nix von Kopftuch! Und ich finde es schon ein klein wenig - sorry - pervers, den Vergleich mit einem Rollifahrer zu bringen! Der würde nämlich ganz sicher nicht, wenn er könnte.

ein hosenverbot bringt ja aehnliche
probleme. zb. polizistinnen und soldatinnen in roecken (gibt
es). wer da sagt „stell dich nicht so an, du MUSST ja nicht“,
der meint eigentlich nichts anderes, als dass angehoerige
dieser religionen diesen beruf eben nicht ausueben duerfen.
und das ist dann schon ein problem der religionsfreiheit.

Trenne mal die Privatwirtschaft von den Behörden! Unsere Behörden haben meiner Meinung nach eine besondere soziale Rolle - von einem Privatunternehmen kann ich das nicht verlangen!

ich irgendwie auch. deswegen die frage weiter oben: was ist
wenn ich ein kopftuch huebsch finde? die muslimin haette die
religion ja gar nicht erwaehnen muessen. in diesem fall ist es
aber klar: was das geschaeft schaedigt, wird dem arbeiter
einfach verboten. tattoos sind sicher auch nicht erwuenscht,
oder lange haare oder ohrringe bei maennern. brenzlig wirds
erst dann, wenn der ohrring „religioes“ bwgruendet wird. erst
dann wir der fall publik und sich gemueter erhitzen sich.
tausende fette, zu kleine, zu haessliche usw. menschen, die
keinen job kriegen, werden hingenommen. uninteressant.

Eben! Ich musste mir auch die langen Haare abschneiden lassen, um einen neuen Job zu bekommen! Und mein Tattoo verdecke ich geschickt durch die Länge meiner Ärmel! Ich hätte ja nicht unterschreiben müssen…

Liebe Grüße
Guido

Hi Guido,

ich kenne derzeit eine genaue Veröffentlichung im Internet nicht.

Gibt es das Urteil komplett irgendwo im Netz nachzulesen? Da
ich mit meiner Argumentation ins Schleudern gerate (wie an der
ein oder anderen Antwort von mir zu erkennen ist), bin ich
jetzt einfach extrem neugierig!

Ich glaube, hier kommt jeder ins Schleudern. Der Eine geht an das Urteil aus Sicht staatsrechtlicher Fragen ran, der Andere aus der Sicht seiner Einstellung zum Islam ( oder überhaupt zu anderen Kulturen), wiederum ein Teil erklärt, das Thema aus arbeitsrechtlicher Sicht zu sehen.

Gruss Günter

Vergiss es…
Hallo Peter:

Eine derartige Grudgesetzänderung ist unmöglich!
§3 GG: Alle menschen sind vor dem Gesetz gleich.

§19 GG: In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensinhalt angetastet werden.

UND DAS IST AUCH GUT SO!!!
Wo kämen wir hin… selejtive Grundrechte je nach Herkunftsland oder Glaubensbekenntnis.
Heiligs Blechle…

Gruß
Mike

seit wann???

Dann spar mal ordentlich, die von Gucci und Hermes sind
richtig teuer, mehr was für Saudies :wink:

Hallo Rainer …
hab ich was verpasst? Seit wann duerfen die Saudi-Frauen hier (=in Saudi Arabien) Gucci und Hermes Tuecher tragen (ausser UNTER dem schwarzen, normalen)? Gerade neulich stand wieder in der Zeitung, dass den Abaya-Verkaeufern auf die Finger geklopft werden soll, weil sie zuviel Zierborten an den schwarzen Umhang naehen.

Maasalama,
Elke

(die aber der Ehrlichkeit halber hinzufuegt, dass sie als westliche Frau nur selten ein Kopftuch traegt/tragen muss, nur den Umhang vom Hals bis uebers Knie…)

Hallo Uschi,
ich dachte schon, ich haette letzten Monat bei einem Besuch in Bayern Sinnesverwirrungen gehabt. In einem Zweitklaesslerzimmer hingen sage und schreibe 5 (fuenf!!) Kreuze im Zimmer: vom kleinen (sozusagen ‚nackten‘) Holzkreuz, ueber das etwas groessere, mit Jesusfigur, bis hin zu dem aus Streichhoelzern gemachten Werkunterrichtprojekt und dem ganz grossen aus Zeitungskollagen.
Was ich einfach fuer uebertrieben hielt.

Gruesse,
Elke

Hi!

Wir haben Gesetze, ein Grundgesetz und eine Rechtssprechung.
Daran orientiere ich mich einerseits, andererseits an
Menschen, die in unserem Land leben und einen Anspruch auf
Anerkennung und Achtung der eigenen Kultur haben.

Sorry - ich sehe das als Arbeitnehmer aus Arbeitgebersicht! Klar gibt es höherwertigere Gesetze, aber in diesem Fall habe ich ein echtes Problem mit diesen!

Wie gesagt: Wäre es nicht um dieses ominöse Symbol gegangen, hätte kein Hahn danach gekräht!

Um deutlicher zu werden. Einige von uns erwarten, wenn sie im
Ausland sind, dass es nicht nur überall Schnitzel und
Sauerbraten gibt, notfalls auch ein Bierzelt, möglichst mitten
in Afrika, sondern dass akzeptiert wird im Ausland, dass man
Deutscher ist und sich deutsch verhalten darf. Eine Anpassung
an eine Kultur, selbst für drei Wochen im Urlaub, hält man
nicht für notwendig.

Das Einzige, was ich an dieser Anpassung schätze, ist, dass es mittlerweile fast überall auf der Welt deutsches Bier gibt :wink:
Als deutscher Gast im Ausland erwarte ich eigentlich nur, dass man mir den ein oder anderen Fehler verzeiht (ich versuche dann, ihn kein zweites mal zu machen)

Von dem ausländischen Mitbürger wird verlangt, dass er sich
Deutsch verhalten muss. Kann mir jemand wirklich erklären,
weshalb die Freiheit von uns eingeschränkt wird, wenn wir
anderen Freiheit geben.

Ich habe doch überhaupt nichts dagegen, wenn jemand seine eigene Kultur leben möchte (solange sie verfassungsgemäß ist) - schließlich gibt es auch unter Deutschen nicht wenige Kulturen!

Ich bin nur der Meinung, dass einem Arbeitgeber nicht allzusehr reingeredet werden sollte, wie er seinen Betrieb (auch kulturell) zu führen hat! Schließlich mussen Bedienungen im „Paulaner Biergarten“ (egal wo in Deutschland) ja auch Dirndl und Lederhosen tragen…

Grüße
Guido

Hallo Ivo.

Es geht aber genau darum ob ein Kopftuch ein religiöses Symbol
ist oder nicht.

Hier muss man unterscheiden, wie der Betreffende das sieht (oder meistens die :smile: und wie die Auswirkung ist. So erkenne ich in einem Kopftuch alleine erst einmal kein religiöse Symbol, sondern nur ein Kleidungsstück, welches auch meine Frau als Nichtmuslim trägt.

Das Tragen kann nun wieder religiös motiviert sein und somit für die Betreffende zum religiösen Symbol werden. Aber dieser Wechsel hängt von der einzelnen Person und ihrer eigenen Wertung ab. Wenn eine Muslima dieses nur aus Tradition trägt, wird dieses noch lange nicht zum religiösen Symbol, genaus wenige wie bei der Frau, welche dieses unter Zwang tragen muss. Dann ist es nämlich ein Symbol für die Unterdrückung der Frau.

Denn hier stand die Kleiderordnung des Betriebes gegen die
religiöse Freiheit zur Debatte. Alles andere läuft an der
Diskussion vorbei.

Für mich ist es bei diesem Fall aber unwichtig wie die Trägerin ihr Motiv sieht, sondern mir geht es um das Motiv in der Kündigung, welches auf einem Rassismus aufbaut und dieses dadurch festigt. Nämlich das es zu Umsatzeinbussen kommt, wenn eines Muslima in einem Kaufhaus bedient, sei es nun die Kosmetikabteilung, die Bücherabteilung oder im Videoverleih.

Schalom,
Eli

Hallo Ivo.

leider legen - zumindest bei Bankgeschäften - viele Menschen
wert auf diese Äußerlichkeiten wie Anzug und Krawatte.

Sie legen wert auf ein gepflegtes Aussehen, dieses aber nun einer Frau mit Kopftuch abzusprechen, halte ich für äusserst gefährlich und erst einmal eine These. Und nachdem ich nun ein Foto von der Betreffenden gesehen habe, muss ich dieses sogar bestreiten.

Das ist wissenschaftlich mehrmals so untersucht und bewiesen
worden.

Ich weiss, aber damit bleibt dennoch offen, wie wir handeln. Wir können uns dem anpassen und damit Vorurteilen, Hass und Rassismus jede Tür öffnen oder uns dagegen stellen und bewusst sagen, dass wir dieses (Verluste etc.) eingehen, weil uns Menschlichkeit wichtiger ist. Geht es nur noch um Gewinne oder auch um die Menschen für die Gewinne gemacht werden sollten?

Schalom,
Eli