Hallo Peter,
ein Fragerecht nach der Religionszugehörigkeit bei der
Einstellung dürfte ein Wirtschaftsbetrieb derzeit nicht haben.
Doch hat er, kann aber hieraus keine Konsequenzen ableiten. Im übrigen ist dies auch in Mietsachen so. Wer als Vermieter einen Nachmieter erluabt udn dann erklärt, dass er keine Türken , Russen usw. will, hat die Vereinbarung bereits gebrochen, wenn er den ersten ausländischen Bewerber ablehnt
Ich habe versucht, hier in dem Thread unter "Ach Quatsch . dann erklär mal " am 11.10. auf das Problem hinzuweisen, vor dem offenkundig die Richter standen.
(oder sie darf falsch beantwortet werden. Habe dazu allerdings
kein Urteil gefunden - aber mein Rechtsgefühl würde dahin
tendieren)
Eigentlich doch wohl richtig. Religion ist eben Privatsache.
Nach diesem Urteil wird sich das aber nun ändern (müssen).
Einem Unternehmen wird man ja wohl zugestehen müssen, die
Kleiderordnung seiner Angestellten danach zu bestimmen, wie es
dies, sofern aus Unternehmenssicht begründbar oder
nachvollziehbar, anordnet.
Dies geschieht doch bereits bei Banken und an Schulen.
Auch wenn man die Unternehmenssichtweise für falsch hält.
Entscheidend wäre hier nur Willkür.
Wer sagt denn, dass der Hintegrund nicht gerade Willkür gewesen sein könnte. Die offenkundigen Beweise, dass dieser Unternehmer nur behauptet hat, er habe einen wirtschaftlichen Nachteil, wenn er diese Muslima beschäftigt reicht in der Justiz nicht aus. Der Schaden muss schon beziffert werden oder es muss bewiesen werden, dass Kundschaft sich geweigert hat, von dieser Frau bedienen zu lassen. Da war wohl ein Spitzenanwalt zu Gange, nur aber was das Honorar betrifft.
Das Gericht hat doch auch festgestellt, dass der Arbeitgeber jederzeit hätte der Mitarbeiterin, die aus dem Mutterschaftsurlaub kam, einen anderen Arbeitsplatz anbieten können. Offenbar ist das Geschäft sehr groß und hat auch Arbeitsplätze, ohne Publikumsverkehr. Was hindert dann den Arbeitgeber durch Änderungskündigung zu reagieren. Ich meine, dass die Frau gegen einen Änderungskündigung keine Chance gehabt hätte. Wer garantiert, dass der Arbeitgeber das Kopftuch nur für einen willkommenen Anlass sah, eine Mutter, mit deren Ausfall wegen Erkrankung der Kinder zu rechnen ist, auf diese Art los zu werden. Schon mal daran gedacht ?
So stümperhaft wie offenbar das Verfahren durch den Anwalt des Arbeitgebers vorbereitet gewesen ist, war kein anderes Urteil zu erwarten. Dieses Urteil wäre bei entsprechenden Beweisen möglicherweise nicht so ausgefallen.
Ein Urteil nur auf Behauptungen und Mutmassungen zu stützen ist eigentlich ein Grund, den Anwalt ein Jahr lang in Bermudas, mit eigelbfarbenem Hemd und einem Kopftuch vor einem Gericht auftreten zu lassen.
Dieses angeblich so fortschrittliche Urteil wird langfristig
ausgemacht rückschrittliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Urteil ist geringer zu bewerten wie es scheint. In unserem Land gibt es - sofern Sicherheitsvorschriften nicht einzuhalten sind - schon Arbeitsplätze an denen im Kopftuch gearbeitet wird.
Übrigens, ich weiss nicht seit wann, hat SAT 1 Teletext 129 eien Umfrage zu diesem Thema. 22,1 % (6599) Anrufer wollen das Verbot der Kopftücher am Arbeitsplatz, 77,9 % ( 23256) sagen nein. Wobei dies kein repräsentativer Querschnitt ist. Auch die Frage ist wertlos. Denn es gibt sehr viele Arbeitsplätze, an denen auch deutsche Frauen Kopftücher tragen.
Gruss Günter
Gruss Günter