Mutterschaftsgeld!

Hallo

habe mal eine Frage ich war vom 01.01.2008 - 19.07.2010 selbstständig. Am 20.07.2010 gleich beim Amt arbeitslos gemeldet ( Antrag ist in Bearbeitung ) habe ich nun Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Die von der Krankenkasse sagen Nein aber ist das so richtig? Habe gelesen das wenn man Arbeitslos ist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe seines Arbeitslosengeldes hat stimmt das?
Ich weiß noch nicht wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme.
Stehe in keinem Arbeitsverhältniss.
MuSchu beginnt am 04. August

Hallo

Da kann ich Dir leider nicht weiter helfen!!!
Sorry

habe mal eine Frage ich war vom 01.01.2008 - 19.07.2010
selbstständig. Am 20.07.2010 gleich beim Amt arbeitslos
gemeldet ( Antrag ist in Bearbeitung ) habe ich nun Anspruch
auf Mutterschaftsgeld? Die von der Krankenkasse sagen Nein
aber ist das so richtig? Habe gelesen das wenn man Arbeitslos
ist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe seines
Arbeitslosengeldes hat stimmt das?
Ich weiß noch nicht wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme.
Stehe in keinem Arbeitsverhältniss.
MuSchu beginnt am 04. August

Hallo,
tut mir leid, da kann ich Dir leider gar nicht helfen. Bei mir ist das schon ein bisschen her und es hat sich seid dem auch einiges geändert. Ich weiß nur, das nach einer Selbstständigkeit die Ansprüche überhaupt sehr mau sind.
Ich wünsche Dir alles Gute!

Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten.
Die Agentur für Arbeit müßte da Auskunft geben können.
Viel Glück

Hallo seatle!

Du bist Arbeitslos und gesetzlich versichert, also müsste dir, soweit ich informiert bin Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosenentgeldes zustehen!
Weiß aber nicht genau, ob deine vorherige Selbstständigkeit dabei für die Krankenkasse irgendeine Rolle spielt und würde hier lieber nochmal einen Experten fragen, der sich in genauen Rechtsfragen (Rechtsanwalt) zu diesem Thema besser auskennt als ich.

Lieber Gruß und noch eine tollle Kugelzeit…genieße meine auch gerade…bin in der 31 Woche :smile:
Sandra.

Hallo,
da ich mich nur etwas mit Arbeitssicherheit und nicht mir Kündigung, Mutterschutz oder Selbstständigkeit oder ähnlichem auskenne, hast Du mich wohl falsch ausgewählt.
LG
Aza

Sorry, Seatle, aber das ist so garnicht mein Thema.
Frage mal bitte jemanden aus dem Bereich Sozialrecht.

Schubi

Hallo !
Leider fällt dies nicht unter Ergonomie sorry !

Hallo

> Hallo Seatle!

habe mal eine Frage ich war vom 01.01.2008 - 19.07.2010
selbstständig. Am 20.07.2010 gleich beim Amt arbeitslos
gemeldet ( Antrag ist in Bearbeitung ) habe ich nun Anspruch
auf Mutterschaftsgeld? Die von der Krankenkasse sagen Nein
aber ist das so richtig? Habe gelesen das wenn man Arbeitslos
ist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe seines
Arbeitslosengeldes hat stimmt das?
Ich weiß noch nicht wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme.
Stehe in keinem Arbeitsverhältniss.
MuSchu beginnt am 04. August

> Ich muß Dir leider sagen, daß ich hierzu komplett
> passen muß!
> Bei Fragen zum Mutterschutzgesetz (also in Bezug
> auf die Sicherheit werdender Mütter am
> Arbeitsplatz könnte ich Dir weiterhelfen, aber
> dies scheint mir eher klassisches Arbeitsrecht
> oder Tarifrecht zu sein.
> Sollte ich dennoch einen Hinweis hierzu finden,
> melde ich mich erneut.
> Gruß, Markus