Hallo
habe mal eine Frage ich war vom 01.01.2008 - 19.07.2010 selbstständig. Am 20.07.2010 gleich beim Amt arbeitslos gemeldet ( Antrag ist in Bearbeitung ) habe ich nun Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Die von der Krankenkasse sagen Nein aber ist das so richtig? Habe gelesen das wenn man Arbeitslos ist Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe seines Arbeitslosengeldes hat stimmt das?
Ich weiß noch nicht wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme.
Stehe in keinem Arbeitsverhältniss.
MuSchu beginnt am 04. August