Niedersachsen macht ernst mit bösen Spielen

Das ist einfach!
Hallo!

Bin übrigens gespannt wie die überlastete Polizei und deren
wohl noch mehr überlasteten IT Experten das Gesetz durchsetzen
sollen.
Aber anscheinend haben die IT Experten der Polizei mit
dem aufspüren von Kinderschändern im Internet noch nicht genug
zu tun.

Das ist einfach: Das Geld, das ursrünglich für soziale Projekte zur Gewaltprävention gedacht war, wird einfach umgeleitet, so dass man mehr Spezialisten einstellen kann.
Oder die andere Lösung: Man fragt einfach die Kumpels in China, wie sie es geschafft haben, Google, yahoo und Konsorten zur Mitarbeit zu „überreden“. Die werden sich das nicht nehmen lassen - ein Markt wie unserer ist aber auch einfach zu verlockend…

Gruß und Gute Nacht!

Denis

Moin,
ich kann es nicht mehr hören. Immer diese bösen, perversen, mörderischen Ego-Shooter-Spieler die den Rest der Welt schon beim Atmen bedrohen… In Strategiespielen werden ganze Völker ausgelöscht - warum gehören die dann nicht zu den „Killerspielen“? Was ist denn hiermit: die meisten Straftaten geschehen max. 24 Stunden nach dem Genuss von Brot? Werden dann demnächst auch Bäcker kriminalisiert? Und Mehl-Dealer die die Rohstoffe liefern dürfen auch brummen?

Es gibt viel schlimmeres um das sich unsere Herren und Damen Politiker kümmern sollten, u. a. auch die Jugendförderung. Aber das ist bestimmt nicht medienwirksam genug.

Gruss,
Julia

Hallo…

Ich habe zu dieser ganzen Diskussion eine Frage. Warum greift diese Regelwut immer weiter um sich?
Ist es denn wirklich nötig, dass man für absolut jede Thematik und jedes irgendwie möglicherweise mal auftauchende hypothetische Problem unbedingt ein Gesetz haben muss?

Ich gebe ja zu dass es Thematiken gibt, die keiner Diskussion bedürfen. Aber ich für meinen Teil empfinde diese Regulierungswahn als entmündigend.

Um hier keinen falschen Eindruck zu hinterlassen - ich halte nichts von diesen Blut-spritzt-Gedärme-fliegen-usw. Spielen, Filmen und was es da noch an Material geben mag.
Aber wenn jemand meint dass er / sie solches Zeug toll finden muss - bitte. Warum traut keiner eigentlich Erwachsenen Menschen zu, dass sie eigenverantwortlich ob sie solche Machwerke eklig oder unterhaltsam finden? (Über Kinder reden wir hier nicht!)

Rätselnde Grüße,
Flav

… daß es argumentativ dünnes Eis ist, ist so ein Gesetz in anbetracht der Möglichkeiten des Internets und der Undurchsetzbarkeit eine Farce.

Gruß
d.

eigenverantwortlich - was isn das?
Hi Flav,

Warum traut keiner eigentlich Erwachsenen
Menschen zu, dass sie eigenverantwortlich ob sie solche
Machwerke eklig oder unterhaltsam finden? (Über Kinder reden
wir hier nicht!)

Weil es anscheinend genügend Erwachsene gibt, die das Wort „eigenverantwortlich“ nicht zu kennen scheinen. Wobei das mit „eigen“ wäre ja noch ok, schwierig wird es immer dann, wenn Dritte die Leidtragenden sind.

Bsp 1: Das Angurten im Auto. Hier verstehe ich die Regelung nicht. Wer meint, er müsse sich nicht angurten, soll es halt lassen. Er schadet sich ja nur selber. (Kinder auch hier: ausgenommen).

Bsp 2: Handi-Benutzung beim Autofahren. Eigentlich eine einfache Sache: Verhalte Dich angemessen im Autoverkehr, unterlasse alles, was Dich davon ablenkt. Da es aber Leute (fast hätte ich Deppen geschrieben) gibt, die dafür kein Gefühl haben, gibt es eine strikte Regelung (die kaum eingehalten wird). Leid tragende sind die, die z.B. mal auf einer leeren Autobahn ein Gespräch entgegennehmen wollen und dies jetzt nicht mehr dürfen.

Ich vermeide bewußt den Bezug auf das aktuelle Thema. Meine Meinung dazu habe ich ausreichend geäußert.

kernig

Ist das mit der Geldstrafen-Option…
…der Schachzug, um einer möglichen kollektiven Selbstbezichtigung (die ich im Sinn hatte, um dem System Knüppel zwischen die Beine zu werfen) Tausender vorzubeugen?
Schon merkwürdig: Zuerst wird man von Herrn Beckstein mit Pädophilen auf eine Stufe gestellt, und dann reicht auf einmal eine Geldstrafe? Die Herren sollten sich ob der tatsächlich angenommenen Verdorbenheit der „Spieler“ mal einig werden - so fühlt man sich ja noch mehr verar…

Grüsse!

Denis

Ich muss Dir rechtgeben…
Hallo Michael!

Meine Schätzung: Noch 2-3 Monate Diskussion, dann droht
Spielern die Sicherheitsverwahrung - aber natürlich erst nach
15 abgesessenen Jahren…

Nein, nach 2-3 Monaten ist von dem Gesetz nicht einmal mehr
genug übrig, um damit nen Taschendieb verhaften zu können. Und
selbst wenn nicht…ist das am Ende nicht eh absolut wayne?

…wobei die Flaute deutlich schneller kommen kann: Wenn nur ein einziger toter Schwan vor Rügen angespült wird, bei dem auch noch die VOGELGRIPPÄÄHH (*kreisch* *brüll* *in-ohnmacht-fall*) (alternativ auch Polonium-210) gefunden wird, wird sich - konfrontiert mit dem unmittelbar zu erwartenden Zusammenbruch der Zivilisation (nicht meine Idee, aber die Medien werden es angesichts der Bundeswehrkonvois so darstellen)- kein Schwein mehr um die "killer"spiele kümmern.

Hat eigentlich noch mal jemand was von H5N1 gehört? - Immerhin stand der Nordosten letztes Jahr kurz vor der Auslöschung, wenn ich das richtig gehört habe…

Viele Grüsse!

Denis

Hallo Denis

Hat eigentlich noch mal jemand was von H5N1 gehört? - Immerhin
stand der Nordosten letztes Jahr kurz vor der Auslöschung,
wenn ich das richtig gehört habe…

Viele Grüsse!

Denis

Was heißt hier der Nordosten? Ganz Deutschland stand vor dem großen Massensterben. Panikmache ist halt immer wieder etwas tolles. Wobei ich sagen muß das die Panikmache damals wohl mehr von den Medien als von den Politikern ausging. Bei den Killerspielen ist es nun irgendwie umgekehrt. Ob das was zu bedeuten hat?

Gruß
Michael

Was sollte die Konsequenz denn sonst sein?
H@llo!

Warum soll es nicht folgerichtig sein, den Besitz von „Killerspielen“ zu sanktionieren, wenn deren Verkauf strafrechtlich bereits missbilligt wird?

Weiß jemand ein Beispiel, bei dem dieses Prinzip aus bestimmten Gründen nicht konsequent befolgt worden ist? Dabei würden mich die Gründe auch interessieren. Den Wissenden sei Dank.

Gruß
guvo

Das gleiche wie bei anderen Medien

H@llo!

Warum soll es nicht folgerichtig sein, den Besitz von
„Killerspielen“ zu sanktionieren, wenn deren Verkauf
strafrechtlich bereits missbilligt wird?

Weiß jemand ein Beispiel, bei dem dieses Prinzip aus
bestimmten Gründen nicht konsequent befolgt worden ist? Dabei
würden mich die Gründe auch interessieren. Den Wissenden sei
Dank.

Davon gibt es genügend.
Der Besitz Nahezu ALLER Medien, ausser Kinderpornographie, für die gerichtlicherseits eine Beschlagnahme angeordnet wurde, ist legal.
Derartige Medien dürfen nicht gehandelt, eingeführt, oder auch nur weitergegeben werden.

Es ist der erklärte Wille des Gesetzgebers, die VERBREITUNG derartiger Medien zu unterbinden.
Beim Besitz derartiger Medien ist das Problem, dass der Eigentümer dieses Zeug bereits vor dem gerichtlichen Verbotsbeschluss erworben haben kann (Hier ist die Staatsanwaltschaft in der Beweißpflicht) und wenn etwas legal erworben wurde, kann der Besitz nicht plötzlich illegal werden (Ausnahme siehe oben)

Insofern würde ein Besitzverbot für Ego-Shooter diese auf die gleiche Stufe wie Kinderpornographie stellen. Kommt mir schon ein bissle übertrieben vor.

Gruß
Mike

Hat es:
Hallo nochmal!

Wobei ich sagen muß das die Panikmache damals wohl
mehr von den Medien als von den Politikern ausging. Bei den
Killerspielen ist es nun irgendwie umgekehrt. Ob das was zu
bedeuten hat?

Na und ob: Die Politiker können sich nicht in Ruhe zurücklehnen, sondern müssen ständig selber nachlegen - weil sich einfach keine selbsttragende Medienhysterie einstellen will. Da habe ich fast schon ein bisschen Mitleid: Kostet ja auch Zeit, sich dauernd neue Argumente zu überlegen und vor die Kameras zu treten: Und das NEBEN dem Abgeordnetenjob mit dem sonstigen täglich verbreiteten Quatsch.

Viele Grüsse!

Denis

Tach guvo,

warum sollte man dann nicht so konsequent sein und auch die Herstellung, Lieferung und den Besitz von Autos unter Strafe stellen? Immerhin werden pro Jahr mehr Menschen mit Autos getötet als mit „Killerspielen“.

Das gleiche dann bitte für Tabak, Alkohol, alle Waffen, sowie alle Gegenstände mit denen man Menschen töten könnte -> von Opa’s Krückstock, über den Schürhaken bis hin zum Baseballschläger.

Die Herstellung, Lieferung und den Besitz von „Killerspielen“ unter Strafe zu stellen, ändert absolut nichts an den Grundlegenden Problemen. Es wird auch weiterhin Amokläufe junger Menschen geben die an ihren Schulen ihre Mitschüler und Lehrer töten. Komischerweise benutzen sie aber keine „Killerspiele“ um die Menschen zu töten, sondern echte Schußwaffen. Fällt dir da jetzt vielleicht was auf? Nein? Dachte ich mir.

Gruß
Michael

P.S. Wie ich einem anderen Posting schon geschrieben habe: "Wenn das letzte Computerspiel verboten und das Internet zensiert ist, dann werdet ihr merken das ihr eure Kinder immer noch erziehen müßt.

Konfrontieren statt strafen
H@llo,

leider hat bisher keine der Antworten ein relevantes Beispiel enthalten, bei dem das Prinzip bewusst nicht beibehalten worden ist, konsequent die Handlungen, die sich an einer ordnungsrechtlich bereits missbilligten Handlung (z.B. Verkauf) anschließen (z.B. Besitz und Nutzung) ebenfalls zu sanktionieren.

Opas Krückstock, so wie das Beispiel des Autos sind irreführend. Deren Besitz und deren Verwendung mag zwar gesellschaftlich missbilligt sein, sie sind aber rechtlich nicht sanktioniert.

Wen das stört, soll seine Zeit dransetzen, darauf rechtlich einzuwirken und beides auf den Gefahrenindex setzen lassen. Zusätzlich müsste hinreichend klar sein, dass der spezielle Umgang mit einem von beiden eine jeweils konkret (!) damit zusammenhängende Gefahr akut werden lässt. Dann erscheint auch die Sanktionierung der jeweils in Frage stehenden Handlung als nur konsequent und schlüssig. Jedenfalls ist das bei „Killerspielen“ mit fürs erste an ´Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit´ nicht ausgeschlossen. Letzgültige Beweise wären nur in Form von ´Kollateralschäden´ nachweisbar. Wer will das?

Sanktionieren beinhaltet nicht zwangsläufig zu strafen und auszuschließen. Es kann auch beinhalten Eigenkonfrontierung und therapeutische Begleitung, bemessen nach einer dafür gutachterlich festgelegten Zeit. Die dafür u.U. noch gesetzlich zu schaffenden Voraussetzungen wären für mich eine adäquate Antwort auf Phänomäne, die im Vorfeld zu kriminellen, d.h. fremdgefährdenden Handlungen stehen. Nicht auszuschließen, dass dies eine begriffliche Erweiterung des Strafgesetzbuches bedingen könnte.

Gruß
guvo

Da bist Du platt

Liest du dir eigentlich durch, was du postest?
Aus deinem eigenen Link:

Der Begriff stammt ursprünglich aus der persischen Sprache: arabisch aš-šāh māta „Der König (Schah) ist tot“ = Schah matt.

Ausführender Zusatz:

Abgeleitet aus dem Schachspiel wird der Begriff auch allgemein genutzt, wenn ein Gegner in eine ausweglose Situation gebracht worden ist.

guvo (ich helfe gern)

Du weichst andauernd aus!

H@llo,

D@s m@cht es @uch nicht besser…

Noch mal: Die entsprechenden Spiele sind für Kinder und Jugendliche NICHT erreichbar zu halten. Wer dagegen verstösst, macht sich heute bereits strafbar.
Es ändert NICHTS, den Besitz im Schnellverfahren einfach zu verbieten, da damit (als Kollateralschaden - du weisst aber, welcher Branche dieser Ausdruck entspringt, oder?) in erster Linie (99,99… wer weiss, wie viele 9en noch%?) Unschuldige getroffen werden. Wer will das? Ich nicht. Du auch nicht, das hast Du in ebendieser Diktion dargelegt. Ziehst Du aus irgendwelchen Gründen Grenzen zwischen Unschuldigen verschiedener Ebenen?

Du kommst nicht drumherum: Wenn Du beharrlich bei Deiner Beweisführung in Richtung "killer"spiele bleiben willst, kommst Du NICHT (besonders in den Bereichen: erwiesene Schädlichkeit, volkswirtschaftlicher Gesamtschaden, menschliches Leid, Schädigung Unschuldiger) an einem Totalverbot von Alkohol und Nikotin vorbei, wenn Du nur bereit wärst, den gleichen Massstab anzulegen. Gut - bist Du nicht, haben wir zur Kenntnis genommen. Aber wundere Dich doch dann bitte nicht über den Gegenwind, der Dir ins Gesicht bläst. Und weich’ nicht immer in blumige Allgemeinplätze aus, wenn man von Dir angesprochene Punkte konkret beantwortet.

Um Himmels Willen: Was ist passiert? Ist einer Deiner Angehörigen oder Bekannten Opfer eines (keiner Ursache zugeordneten?) Amoklaufs geworden?
Warum bist Du so fixiert?

Die Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen sind doch -im Verhältnis zu den möglichen „Erfolgen“- viel zu gross. Es ist einer der wichtigsten Grundsätze unsere Rechtsordnung, dass immer auf die Verhältnismässigkeit geachtet werden muss, und dass diese immer gewahrt werden muss. Warum ist Dir das egal?

Ich verstehe Dich nicht.

Trotzdem: Viele Grüsse!

Denis

Hallo guvo,

und seit wann ist der Verkauf von „Killerspielen“ denn bitte sanktioniert oder unter Strafe gestellt? Naaaaaa? Fällt dir da was auf? Nein? Dachte ich mir (schon wieder).

Bisher ist nämlich weder die Herstellung, noch die Lieferung und erst recht nicht der Besitz verboten, sanktioniert oder unter Strafe gestellt. Bei dieser Diskussion geht es darum, das ganze erstmals unter Strafe zu stellen.

Und meine Beispiele mit den Autos, Opa’s Krückstock etc. sind durchaus berechtigt. Wenn unsere gehirnlosen „Volksvertreter“ schon konsequent Mist bauen, dann doch bitte ganz oder gar nicht.

Gruß
Michael

Ja, soll ich stehen bleiben? :wink:
H@llo Denis,

mir ist sofort die Ironie deiner Betreffzeile ins Auge gesprungen, weil es sich bei der Diskussion hier um nicht weniger als eben gerade „Killerspiele“ dreht. :smile:

Dennoch,

Die Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen sind doch -im
Verhältnis zu den möglichen „Erfolgen“- viel zu gross. Es ist
einer der wichtigsten Grundsätze unsere Rechtsordnung, dass
immer auf die Verhältnismässigkeit geachtet werden muss, und
dass diese immer gewahrt werden muss. Warum ist Dir das egal?

ganz besonderen Dank, gerade für diesen Einwand.

Die Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz der Exekutive und nicht der Legislative. Für die Legislative ist maßgebend, dass die Sanktionierung nicht gegen eines der Grundrechte verstoßen darf. Dazu zählen die Freiheit der Person, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens-, Gewissens-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit, freie Berufswahl und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zusammengefasst in dem obersten Grundsatz der Menschenwürde. Ich verstehe darunter lapidar gesagt, dass jeder rechtlich mindestens so zu stellen ist, um ihm ein Leben zu ermöglichen, das dem Mindeststandard in unserer Gesellschaft entspricht. Und da bezweifle ich sehr, sehr, sehr ernsthaft, dass dazu „Killerspiele“ zählen. Entschuldige.

Ich halte es von daher als grundsätzlich rechtens, das Besitzrecht an diesen „Segnungen“ zu sanktionieren. Wer will dagegen argumentieren? Im voraus vielen Dank, denn die Argumentation würde mich ganz besonders interessieren, wohlbemerkt vorrangig orientiert an den GRUNDRECHTEN.

Die Freiheit der Person ist nicht durch das Spielen von Killerspielen begründbar, schon gar nicht aus der Sicht eines erwachsenen Menschen. Die Schlüssigkeit dieser Aussage dürfte doch einsichtig sein oder?!

Schönen Gruß
guvo

Hallo!

Die Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz der Exekutive und
nicht der Legislative. Für die Legislative ist maßgebend, dass
die Sanktionierung nicht gegen eines der Grundrechte verstoßen
darf. Dazu zählen die Freiheit der Person, Gleichheit vor dem
Gesetz, Glaubens-, Gewissens-, Versammlungs-, Vereinigungs-,
Koalitionsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit, freie Berufswahl
und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zusammengefasst in
dem obersten Grundsatz der Menschenwürde. Ich verstehe
darunter lapidar gesagt, dass jeder rechtlich mindestens so zu
stellen ist, um ihm ein Leben zu ermöglichen, das dem
Mindeststandard in unserer Gesellschaft entspricht. Und da
bezweifle ich sehr, sehr, sehr ernsthaft, dass dazu
„Killerspiele“ zählen. Entschuldige.

Ich habe ein Recht auf freie Entfaltung, und OHNE Grund darf keine Legislative dieses Recht antasten. Dafür müsste sie aber Beweise vorlegen. Warum soll ich (wenn ich gerne mal ein paar Terroristen erledige) vor dem Gesetz anders gestellt sein, als jemand, der auf seinem Bildschirm Blümchen giesst?

Du hast ein ganz wichtiges Grundrecht vergessen: Man will mir dauernd einreden, es gäbe so etwas wie ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Kann ja gar nicht sein, da es im Deutschland des Jahres 2006 (angesichts der erdrückenden Beweislast über die Schädlichkeit) immer noch kein einheitliches Rauchverbot in der Öffentlichkeit gibt. Und es kann doch gar nicht sein, dass Vater Staat meine Gesundheit als Nichtraucher egal ist, oder? Wie - ich bin frei, dahin zu gehen, wo keiner qualmt? Also wiegt hier die Freiheit der Raucher mehr als meine Gesundheit? Also Recht auf Rauchen, und kein Grundrecht auf Unversehrtheit? Das passt nicht.

Würdest Du Dich an einem Appell beteiligen, der Rauchen in den eigenen vier Wänden unter Strafe stellt? Falls nicht: Warum nicht? Weil man dort keinen schädigt, ausser sich selbst? Warum verlangst Du es dann von PC-Spielern? Nein, es gibt keine Datenbasis über deren Schädlichkeit. Bei Tabak schon…

Was nicht verboten ist, ist erlaubt, solange niemand geschädigt fühlt. Für ein Verbot sollte man eine Begründung vorlegen. Wenn man nicht bereit ist, bei vergleichbaren Dingen den gleichen Massstab anzulegen - dann stinkts.

Gruss

Denis

Ich habe das Recht auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit. Dieses Recht darf ohne triftige und belegbare Gründe nicht beschnitten werden.

Im Klartext: Ich kann spielen was ich will, wann ich will, wo ich will, wie ich will, mit wem ich will und so oft ich will, solange ich anderen damit keinen Schaden zufüge oder sie in ihren Grundrechten einschränke.

Und wem füge ich denn bitte Schaden zu, wenn ich CS, UT, Quake etc. spiele? Richtig, höchstens mir selbst, genauer meiner Maushand und meinen Augen. Ebenso schränke ich niemand anderen in seinen oder ihren Grundrechten ein, wenn ich eines dieser Spiele spiele.

Ergo gibt es auf dieser Grundlage keinen Grund, irgendein Spiel mit einem dermaßen sinnlosen, bescheuerten und völlig inakzeptablem Gesetz zu belegen. De facto gibt es überhaupt keinen Grund irgendein Spiel dermaßen unter Strafe zu stellen.

Und da du offensichtlich ein Politiker bist (denn du ignorierst genau wie jeder Politiker alles was dir nicht in dein Weltbild paßt und läßt nur deine Meinung gelten) ist von meiner Seite aus jedes weitere Gespräch zu diesem oder einem anderen Thema mit dir unerwünscht.

Abschließend noch eine Frage: Schon darüber nachgedacht, welche Konsequenzen so ein Schwachsinn nach sich ziehen würde? Nein? Sicher, natürlich nicht. Typisch Politiker eben.

Michael

Raucher gefährden nur ihrer Gesundheit
Hallo Denis,

Art 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.

Dem Wortlaut nach darf mit Hilfe eines Gesetzes sehr wohl in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschritten werden.

Ich habe ein Recht auf freie Entfaltung, und OHNE Grund darf
keine Legislative dieses Recht antasten.

Berechtigte Gründe, soweit sie sich verfassungsrechtlich ergeben. Und sonst nichts. Art 1 I GG … „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Warum soll ich (wenn ich gerne mal ein paar
Terroristen erledige) vor dem Gesetz anders gestellt sein, als
jemand, der auf seinem Bildschirm Blümchen giesst?

In beiden Fällen wird die eigene Würde, wenn auch mit unterschiedlicher Schwere angetastet bzw. konditioniert.

Was nicht verboten ist, ist erlaubt, solange niemand sich
geschädigt fühlt.

Falsch: Das nicht verbotene ist höchstenfalls geduldet.

Für ein Verbot sollte man eine Begründung
vorlegen. Wenn man nicht bereit ist, bei vergleichbaren Dingen
den gleichen Massstab anzulegen - dann stinkts.

Der Vergleich von „Killerspielen“ mit „Rauchverboten“ ist unstatthaft. Beides verhält sich wie Äpfel zu Birnen. Tabakkonsum gefährdet bloß die körperliche Unversehrheit. Killerspiele gefährden über dies die eigene, verfassungsrechtlich in ganz besonderer Weise geschütze Würde (Art1 I GG).

Gruß
guvo