Ja, soll ich stehen bleiben? 
H@llo Denis,
mir ist sofort die Ironie deiner Betreffzeile ins Auge gesprungen, weil es sich bei der Diskussion hier um nicht weniger als eben gerade „Killerspiele“ dreht. 
Dennoch,
Die Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen sind doch -im
Verhältnis zu den möglichen „Erfolgen“- viel zu gross. Es ist
einer der wichtigsten Grundsätze unsere Rechtsordnung, dass
immer auf die Verhältnismässigkeit geachtet werden muss, und
dass diese immer gewahrt werden muss. Warum ist Dir das egal?
ganz besonderen Dank, gerade für diesen Einwand.
Die Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz der Exekutive und nicht der Legislative. Für die Legislative ist maßgebend, dass die Sanktionierung nicht gegen eines der Grundrechte verstoßen darf. Dazu zählen die Freiheit der Person, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens-, Gewissens-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit, freie Berufswahl und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zusammengefasst in dem obersten Grundsatz der Menschenwürde. Ich verstehe darunter lapidar gesagt, dass jeder rechtlich mindestens so zu stellen ist, um ihm ein Leben zu ermöglichen, das dem Mindeststandard in unserer Gesellschaft entspricht. Und da bezweifle ich sehr, sehr, sehr ernsthaft, dass dazu „Killerspiele“ zählen. Entschuldige.
Ich halte es von daher als grundsätzlich rechtens, das Besitzrecht an diesen „Segnungen“ zu sanktionieren. Wer will dagegen argumentieren? Im voraus vielen Dank, denn die Argumentation würde mich ganz besonders interessieren, wohlbemerkt vorrangig orientiert an den GRUNDRECHTEN.
Die Freiheit der Person ist nicht durch das Spielen von Killerspielen begründbar, schon gar nicht aus der Sicht eines erwachsenen Menschen. Die Schlüssigkeit dieser Aussage dürfte doch einsichtig sein oder?!
Schönen Gruß
guvo