Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob folgende fiktive Situation eine Nötigung bzw. sogar Erpressung durch einen Anwalt darstellt.
Nehmen wir an, jemand wird von einem Anwalt abgemahnt wegen eBay Aktivitäten. Wenn man diesem Anwalt nun mitteilt, dass man die aufgerufene Summe aufgrund aktueller Arbeitslosigkeit nicht zahlen könnte, würde dieser folgenden Satz schreiben:
„Sollten Sie weiterhin der Auffassung sein, keine Zahlung aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit leisten zu müssen, so behält sich der Unterzeichnende vor, Ihre Einnahmen gegenüber der ARGE entsprechend mitzuteilen.“
Der Unterzeichnende ist der Anwalt selbst, weil es sich hier um Anwaltsgebühren handeln würde (z.B. wegen einer Unterlassungserklärung).
Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um Nötigung (§240 durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt (Zahlung).
Bzw sogar eine Erpressung (§253 Wer einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten einen Nachteil zufügt, um sich zu bereichern.
Wie seht ihr das? Wenn es sich um Nötigung oder Erpressung handeln sollte, was könnte der Empfänger so eines Schreiben dagegen machen?
Viele Grüße
Thomas