Hallo erstmal,
Aaaaalso: Wenn man hier - und so läuft ja die Diskussion -
scheinbar als Bürger nicht in der Lage ist die Aufgaben der
Polizei von denen des Rettungsdienstes zu trennen, dann dürfte
eine zusätzliche Unterscheidung zwischen Rettungs- und
Krankenwagen erst Recht zu viel verlangt sein.
Darum soll man ja auch 112 anrufen, damit man diese Aufgabe an einen Experten delegieren kann
Trotzdem, wenn Du schon Auskünfte darüber erteilst, dann auch
richtig: Krankenwagen dienen zum Transpoprt von Personen, die
aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mit dem Taxi
oder privat ins Krankenhaus/zu Arztterminen fahren können oder
unterwegs betreut werden müssen - die aber keine akute
gesundheitliche Gefährdung aufweisen. Besatzung sind in NRW
mindestens als Beifahrer (beim Patienten) ein
Rettungssanitäter (ungefähre Ausbildungsdauer 1/2 Jahr), als
Fahrer mindestens Rettungshelfer (Ausbildungsdauer 4-5
Monate). Sie sind beide in der Lage auch eintretende Notfälle
zu behandeln, obwohl der Krankenwagen dazu nicht gedacht und
auch nicht komplett ausgerüstet ist. Zur Überbrückung reicht
es aber.
Das scheint von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein. Gerade die privaten Anbieter scheinen ihre Fahrer hauptsächlich aus Zivis zu rekrutieren und es mit der Ausbildung nicht immer so genau zu nehmen. Aber der Eindruck mag trügen.
Der Rettungswagen dient zur Versorgung von Notfallpatienten,
die in einer akut lebensbedrohlichen Situation sind oder in
eine solche geraten könnten - sozusagen eine fahrende
Intensivstation.
Das meinte ich.
[…]
Für den Hilfesuchenden gilt aber: 112 anrufen, Notfall melden
- und der Leitstellenbeamte wird dann das richtige Auto
schicken.
Eben. 112, nicht 110. Das ist leider allgemein nicht so bekannt (nicht zuletzt augrund der irreführenden Beschriftung auf Telefonen)
In diesem Fall hätte man aber, entgegen Deiner Aussage,
Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug oder einen
Notarztwagen geschickt, denn eine nicht klare Ansprechbarkeit
des PAtienten ist eine klare Notarzt-Indikation.
Weshalb die Handlungsweise der Polizei in diesem Falle umso unverständlicher ist!
Normalerweise wird dort sehr flink an die zuständigen Rettungsdienste weitergeleitet.
Übrigens ist es leider so, dass auch ausgebildetet Ärzte nicht immer den Unterschied zwischen Kranken- und Rettungswagen kennen und deshalb schon ab und zu böse Überraschungen herausgekommen sind. Einem Arzt nimmt man in der Regel ab, dass er die richtige Hilfe anfordert.
Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass ein überforderter Zahnarzt auf einem Uniklinikgelände wegen eines kollabierten Patienten 112 gewählt hat, weil er die Nummer der zuständigen Station nicht wusste und selbst von Notfallmedizin keine Ahnung hatte!
Gruß
Fritze