Private Krankenversicherung & Hartz4

Angenommen ein Student mit 30, der sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und deshalb PRIVAT Krankenversichert ist, ist nun fertig mit seinem Studium, allerdings fehlt noch der passende Arbeitsplatz.

Somit ist er nun arbeitslos. Er bekommt Bafög mehr. Eine Arbeit abgesehen von dem Studium ist er noch nie nachgegangen.
Woran muss er sich nun melden um Geld für seinen Lebensunterhalt zu bekommen?

Muss er sich nun bei der privaten Krankenversicherung als arbeitslos melden? Fliegt er dann aus der Krankenversicherung raus oder erhöht sich nur sein Beitragstarif?

Bekommt er die Kosten für die private Versicherung bezahlt?

Wieviel Geld darf er maximal auf seinem Konto haben und einen Antrag genehmigt zu bekommen?

Was gibte es sonst noch allgemeines zu beachten?

Welche Internetquellen sind bezüglich dieses Themas empfehlenswert

Danke im Voraus

Private Krankenversicherung + ALG II
Hallo.

Angenommen ein Student mit 30, der sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und deshalb PRIVAT krankenversichert ist

Wirklich PRIVAT (also bei einem privaten Versicherungsunternehmen) oder nicht etwa doch FREIWILLIG in der GKV?

Wenn wirklich befreit, dann ist wichtig:

  1. WARUM war das möglich?
  2. SEIT WANN war er befreit?

Somit ist er nun arbeitslos.

Nein, er ist BESCHÄFTIGUNGSlos. Arbeitslos ist nur, wer sich auch arbeitslos GEMELDET hat (bei der AA oder der ARGE).

Er bekommt Bafög mehr.

Ich nehme an, es soll heißen: „KEIN BAföG mehr“?!

Woran muss er sich nun melden, um Geld für seinen Lebensunterhalt zu bekommen?

Je nachdem, wer in seiner Kommune für ALG II (nicht „Hartz IV“!; das ist nämlich keine Leistungsart, sondern eine REFORM!) zuständig ist. Das ist entweder

Muss er sich nun bei der privaten Krankenversicherung als arbeitslos melden?

Nein.

Möglichkeit 1: Er hat Anspruch auf ALG II.
Dann meldet die ihn bei der KK an (ob bei der PKV oder der GKV hängt davon ab, was die Antworten auf meine Fragen ganz oben sind) und zahlt auch die Beiträge (bei PKV nur den Basis-Tarif).

Möglichkeit 2: Er hat keinen Anspruch auf ALG II.
Er war wirklich von der GKV befreit; dann muss er sich nun ERNEUT befreien lassen.
-> Das klappt: Dann MUSS er seiner PKV nicht sagen, dass er arbeitslos ist. Das interessiert die nicht, solange er brav seine Beiträge weiterzahlt. (Und das MUSS er SELBST machen, wenn kein Leistungsanspruch besteht!*) Wenn er jedoch höher eingestuft ist als der Basis-Tarif, SOLLTE er es seiner PKV sagen, weil die sich dann vllt. runterhandeln lassen.
-> Das klappt nicht (was ich vermute): Dann MUSS er sich freiwillig bei irgeneiner KK anmelden und dort Beiträge zahlen.* Jedoch ist auch hier keine Mitteilung notwendig, dass man arbeitslos ist.

*) Grund: In D besteht sein 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht!

Fliegt er dann aus der Krankenversicherung raus oder erhöht sich nur sein Beitragstarif?

Die Frage verstehe ich nicht. Keine KV wird ihn rausschmeißen, nur, weil er arbeitslos ist, vorausgesetzt natürlich, er zahlt seine Beiträge.
Und der Tarif wird sich eher verbilligen (Stichwort: Basis-Tarif).

Bekommt er die Kosten für die private Versicherung bezahlt?

Wenn er weiter befreit wird, ja (s.o.). Aber nur den Basis-Tarif!

Wieviel Geld darf er maximal auf seinem Konto haben und einen Antrag genehmigt zu bekommen?

Du meinst den Antrag auf ALG II? Siehe FAQ:3258.

Was gibt es sonst noch Allgemeines zu beachten?
Welche Internetquellen sind bezüglich dieses Themas empfehlenswert?

Da gibt’s in den FAQs (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…) jede Menge Infos und Links u.a. zu den entsprechenden Seiten der BA.

Gruß Conni

Einkommen und Geldgeschenke
Hi!

Von seiner Mutter hat er die letzten paar Monate regelmäßig 600 Euro monatlich überwiesen bekommen, damit er nicht verhungert…

Was die letzten Monate war, ist beim Alg-II-Bezug unerheblich. (Und es war ja auch nicht so viel, dass er davon soviel Vermögen hätte ansparen können, dass er (alleine) damit über den Freibetrag käme… :wink:

Gibt es in diesem Fall etwas Bestimmtes zu beachten?

Nein. (Etwas anderes wäre es, wenn er seiner Mutter in letzter Zeit Geld geschenkt hätte. Da könnte die ARGE verlangen, dass er das zurückfordert. Aber hier ist es ja umgedreht.)

Was ist der Maximalbetrag, der er hinzuverdienen bzw. geschenkt bekommen kann?

– Hinzuverdienst zum (also während) Alg II: siehe FAQ:3256 (Link ganz oben)
– Geldgeschenke: nach aktueller Rechtsprechung max. 50 € pro Jahr anrechnungsfrei

LG
Jadzia

1 Like

[MOD]Hier bitte keine Versicherungsantworten mehr!
Hallo!

Die ganze Thematik „Krankenversicherung“ (bis auf die (korrekte) Info, dass das entsprechende Amt auch die KV zahlt, sofern ein Alg-II-Anspruch besteht) – siehe Zitate unten – gehört ins Brett „Versicherungen (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…)!

Deswegen bitte ich alle nachfolgenden Antworter (inkl. den UP), auf diesen Aspekt (insbesondere in Form der unten zitierten Antworten von Conni) im Folgenden nicht mehr einzugehen! (Antworten (ausschließlich) zu dem Thema werden GELÖSCHT! Vielen Dank.
@Wissensdurstiger12: Da es nicht möglich ist, Artikel- oder Thread_teile_ zu verschieben, bitte ich Dich, das Thema im Brett „Versicherungen“ zu vertiefen, wenn das gewünscht ist (z. B. zur Verifizierung der von Conni getätigten Aussagen (von denen ich zwar glaube, dass sie größtenteils korrekt sind, es aber nicht 100 %-tig weiß)! Auch Dir vielen Dank.

Tipp: Wenn Du im Brett „Versicherungen“ einen entsprechenden Thread aufmachst, könntest Du dort in Deinem Artikel (der Einfachheit halber) z. B. _Conni_s Artikel verlinken *. Dann müsstest Du nicht alles umständlich wiederholen.

Angenommen ein Student mit 30, der sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und deshalb PRIVAT krankenversichert ist

Wirklich PRIVAT (also bei einem privaten Versicherungsunternehmen) oder nicht etwa doch FREIWILLIG in der GKV?

Wenn wirklich befreit, dann ist wichtig:

  1. WARUM war das möglich?
  2. SEIT WANN war er befreit?

[…]

Muss er sich nun bei der privaten Krankenversicherung als arbeitslos melden?

Nein.

[…]

Möglichkeit 2: Er hat keinen Anspruch auf ALG II.
Er war wirklich von der GKV befreit; dann muss er sich nun ERNEUT befreien lassen.
-> Das klappt: Dann MUSS er seiner PKV nicht sagen, dass er arbeitslos ist. Das interessiert die nicht, solange er brav seine Beiträge weiterzahlt. (Und das MUSS er SELBST machen, wenn kein Leistungsanspruch besteht!*) Wenn er jedoch höher eingestuft ist als der Basis-Tarif, SOLLTE er es seiner PKV sagen, weil die sich dann vllt. runterhandeln lassen.
-> Das klappt nicht (was ich vermute): Dann MUSS er sich freiwillig bei irgendeiner KK anmelden und dort Beiträge zahlen.* Jedoch ist auch hier keine Mitteilung notwendig, dass man arbeitslos ist.

*) Grund: In D besteht sein 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht!

Fliegt er dann aus der Krankenversicherung raus oder erhöht sich nur sein Beitragstarif?

Die Frage verstehe ich nicht. Keine KV wird ihn rausschmeißen, nur, weil er arbeitslos ist, vorausgesetzt natürlich, er zahlt seine Beiträge.
Und der Tarif wird sich eher verbilligen (Stichwort: Basis-Tarif).

*) Falls Du es noch nie gemacht hast: Einen Artikel zu verlinken, geht so:
den zu verlinkenden Artikel anklicken
⇒ im _Optionen_menü im Artikel rechts " Fester Link" anwählen
⇒ mit der dann erscheinenden URL kannst Du den Artikel dann verlinken (hier wäre das z. B. dieser: /t/private-krankenversicherung-hartz4/5876537/3

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

1 Like

Nachtrag:

Während des Studiums hat er eine eigene Wohnung gemietet, aktuell wohnt er aber wieder bei den Eltern.
Von seiner Mutter hat er die letzten paar Monate regelmäßig 600 Euro monatlich überwiesen bekommen, damit er nicht verhungert…

Gibt es in diesem Fall etwas bestimmtes zu beachten?
Was ist der Maximalbetrag der er hinzuverdienen bzw. geschenkt bekommen kann?

Danke vielmals für die Hilfe

Hallo,

es ist dann relevant, wenn er nach Antragsstellung noch Geld von seiner Mutter bekommt. Dann wird es angerechnet.