Private Krankenversicherung + ALG II
Hallo.
Angenommen ein Student mit 30, der sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen und deshalb PRIVAT krankenversichert ist
Wirklich PRIVAT (also bei einem privaten Versicherungsunternehmen) oder nicht etwa doch FREIWILLIG in der GKV?
Wenn wirklich befreit, dann ist wichtig:
- WARUM war das möglich?
- SEIT WANN war er befreit?
Somit ist er nun arbeitslos.
Nein, er ist BESCHÄFTIGUNGSlos. Arbeitslos ist nur, wer sich auch arbeitslos GEMELDET hat (bei der AA oder der ARGE).
Er bekommt Bafög mehr.
Ich nehme an, es soll heißen: „KEIN BAföG mehr“?!
Woran muss er sich nun melden, um Geld für seinen Lebensunterhalt zu bekommen?
Je nachdem, wer in seiner Kommune für ALG II (nicht „Hartz IV“!; das ist nämlich keine Leistungsart, sondern eine REFORM!) zuständig ist. Das ist entweder
Muss er sich nun bei der privaten Krankenversicherung als arbeitslos melden?
Nein.
Möglichkeit 1: Er hat Anspruch auf ALG II.
Dann meldet die ihn bei der KK an (ob bei der PKV oder der GKV hängt davon ab, was die Antworten auf meine Fragen ganz oben sind) und zahlt auch die Beiträge (bei PKV nur den Basis-Tarif).
Möglichkeit 2: Er hat keinen Anspruch auf ALG II.
Er war wirklich von der GKV befreit; dann muss er sich nun ERNEUT befreien lassen.
-> Das klappt: Dann MUSS er seiner PKV nicht sagen, dass er arbeitslos ist. Das interessiert die nicht, solange er brav seine Beiträge weiterzahlt. (Und das MUSS er SELBST machen, wenn kein Leistungsanspruch besteht!*) Wenn er jedoch höher eingestuft ist als der Basis-Tarif, SOLLTE er es seiner PKV sagen, weil die sich dann vllt. runterhandeln lassen.
-> Das klappt nicht (was ich vermute): Dann MUSS er sich freiwillig bei irgeneiner KK anmelden und dort Beiträge zahlen.* Jedoch ist auch hier keine Mitteilung notwendig, dass man arbeitslos ist.
*) Grund: In D besteht sein 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht!
Fliegt er dann aus der Krankenversicherung raus oder erhöht sich nur sein Beitragstarif?
Die Frage verstehe ich nicht. Keine KV wird ihn rausschmeißen, nur, weil er arbeitslos ist, vorausgesetzt natürlich, er zahlt seine Beiträge.
Und der Tarif wird sich eher verbilligen (Stichwort: Basis-Tarif).
Bekommt er die Kosten für die private Versicherung bezahlt?
Wenn er weiter befreit wird, ja (s.o.). Aber nur den Basis-Tarif!
Wieviel Geld darf er maximal auf seinem Konto haben und einen Antrag genehmigt zu bekommen?
Du meinst den Antrag auf ALG II? Siehe FAQ:3258.
Was gibt es sonst noch Allgemeines zu beachten?
Welche Internetquellen sind bezüglich dieses Themas empfehlenswert?
Da gibt’s in den FAQs (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…) jede Menge Infos und Links u.a. zu den entsprechenden Seiten der BA.
Gruß Conni