Halo Leutz
Ich hab da ma ne Frage
)
also im ernst
Mir ist da was passiert wo mal deinen Rat brauche
Als ich mit meinen Kfz auf dem Hof, eines Bekannten, geparkt habe ist sein Sohn (9 Jahre) mit seinem Fahrrad auf dem Privatgrundstück gegen mein Auto gefahren und hat einen Schaden von ca. 2500 € hinterlassen. Kein Problem dachte sich der Bekannte das bezahlt meine Privathaftpflicht. Pustekuchen heute habe ich ein schreiben von der Versicherung bekommen das nach BGB § 828 Abs. 2 Kinder zw. 7& 9 für Schäden am Kfz nicht haften.
Wenn ich mir diesen Artikel so durchlese bin ich der Meinumg ( aber die zählt ja nicht)das sich dies sich nur auf den Verkehr beschränkt.
Was glaubt ihr hat es einen Wert der Versicherung nochmal einen Brief zuschreiben bzw. wie sieht die Rechtslage da aus.
Gruss Michael
Hallo Michael,
Ich hab da ma ne Frage
)
Na, wer hätte das gedacht 
Bevor eine neue Runde zu diesem Thema eingeleitet wird, empfehle ich dir zur Einstimmung die gründliche Lektüre der folgenden Threads. Denn genau über solche Themen wurde hier kürzlich intensiv diskutiert. Ob es dir hilft, weiß ich nicht, aber interessant ist es allemal:
/t/elterliche-aufsichtspflicht/1604571
/t/kinder-und-haftpflichversicherung/1607508
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß
Roland
Hallo Michael,
tja, rechtlich gesehen hat die Versicherung recht (siehe threads) und da hast du nur die Möglichkeit deinen Freund und dessen Kind persönlich vor Gericht zu ziehen. Was natürlich Schwachsinn ist für 2.500 Euro.
Dein Freund soll zur Versicherung gehen und den mal auf die Füße treten. Meines erachtens ist der private Bereich (eigene Hof) nicht als Straßenverkehr zu verstehen. da ich auf meinen privaten Hof nicht die StvO einzuhalten habe. Also mal ein bißchen Dampf machen. Zweitens soll dein Freund sofort die Deckungswerweiterung „deliktunfähige Kinder“ in die Haftpflicht einschließen. Sicher ist sicher.
Wenn alles nicht hilft, dann ab zum Rechtsanwalt und den Fall klären. Aber ich glaube kaum, das das nötig sein wird, wenn dein Freund sich ein wenig mit seinen Versicherungsonkel unterhält.
Gruß
Martin