komplexe Geschichte, aber wäre wirklich super, wenn ihr euch dies mal anschauen könntet - schon mal vielen vielen DANK im voraus
hab mal gesehen, in e i n e m mietvertrag von April 2002
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§6 Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses
(3.1) Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, …) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.
(3.2) Fristenplan:
a. Heizkörper, Rohre, Innentüren, Fenster … 5 Jahre
b. Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken 5 Jahre
c. Neuanbringung von Raufasertapeten 10 Jahre
d. Lasieren von Naturhölzern 10 Jahre
Für Arbeiten in Küchen, Waschräumen, WC, Bädern und dgl. Räumen mit starker Dampfentwicklung verkürzt sich die Frist b. um zwei Jahre. Bei Nebenräumen in der Wohnung verlängert sie diese Frist um 2 Jahre. Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch Vorlage der Rechnungen zu erbringen.
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§14 Schönheitsreparaturen bei Auszug
Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (wie in §6 aufgeführt) aufgrund eines vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen:
Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlages eins Malerfachgeschäftes an den Vermieter –
liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40% , länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, länger als 5 Jahre 90%
bei Berechnung des Kostenersatzes für das Anbringen von Raufasertapeten … gelten folgende Prozentsätze: länger als 1 Jahr 15%, länger als 2 Jahre 20%… länger als 5 Jahre 50%…länger als 10 Jahre 90%
Nebenräume …länger als 5 Jahre 70% …
Diese Regelung tritt auch in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Der Vermieter kann im Übrigen bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelags durch den Mieter.
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§ 22 Sonstige Vereinbarungen
- Die Grundsteuer wird dem Mieter auch dann belastet, wenn die Rechtssprechung anders lautet.
- Teppiche dürfen nicht verklebt werden. Bei Beschädigungen des Originalbodenbelags (z.B. durch zerschneiden) muss der Mieter vollen Ersatz leisten.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Transport von Möbeln … die Kunststoffkanten der Treppen im Treppenhaus nicht beschädigt werden. Bei Beschädigung ist der Mieter zu neuwertigem Ersatz verpflichtet.
Vermieter : Unterschrift Mieter: Unterschrift
(eigentliches Ende des Mietvertrag-Vordrucks)
- extra Blatt (nicht als Anlage oder Ähnliches bezeichnet):
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Da die Wohnung zum größten Teil mit Raufasertapeten versehen ist, ist der Mieter in jedem Falle bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, dieselben durch einen Fachmann mit abwaschbarer Dispersionsfarbe streichen zu lassen und die Wünsche des Vermieters, sowohl bzgl. des zu beauftragenden Handwerkers, als auch des zu verwendenden Materials zu berücksichtigen.
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Die Endreinigung beim Auszug übernimmt der Vermieter zu Lasten des Mieters. Sollte jedoch eine anders lautende Vereinbarung getroffen werden, kann dies Endreinigg. auch vom Mieter übernommen werden, wobei sich der Vermieter ggf. an der Kaution schadlos halten kann.
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Vermieter: Unterschrift Mieter: Unterschrift
(meine Anmerkung: selbes Datum wie Mietvertrag)
- weiteres extra Blatt (nicht als Anlage oder Ähnliches bezeichnet):
Ich, der Mieter X und der Vermieter Y erklären folgendes:
Der Mietvertragsvordruck wurde eingehend durchgesprochen.
… Auch der §14 (Schönheitsreparaturen bei Auszug) wurden besonders besprochen und dabei klargestellt, welche Folgen diese Bestimmungen haben.
Nach erfolgter Durchsprache wird die Verbindlichkeit der Vertragsbestimmungen ausdrücklich anerkannt.
Der Vermieter: Unterschrift Der Mieter: Unterschrift
Bsp.: Kündigung - Auszugstermin nach 6 Jahren
bislang keine schönheitsreparaturen ausgeführt, da die wohnung so gut wie nicht abgenutz ist (1 Personenhaushalt, keine parties oder ähnliches, kein rauchen…)
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Was müsste in so einem Fall wirklich beim Auszug gemacht bzw. bezahlt werden?
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Sind die Fristen zu den Schönheitsrepar. und somit dieser komplette Paragraph ungültig.
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Ist es hierbei von Bedeutung dass der Vertrag von 2002 ist?
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sind die extra-blätter mit unterschrift vermieter und mieter und gleichem datum sozusagen teil des mietvertrags und vielleicht z.t. unwirksam oder handelt es sich in so einem fall, da extra blatt papier um einen eigenständigen vertrag, der nicht unter die mietgesetze uns fällt?
was gilt - was wäre unsinn?

