Schütteln von Decken, Teppichen aus dem Fenster

Gerichtsurteil „Schütteln aus dem Fenster“
Gibt es Gerichtsurteile die regeln ob eine Wohnungseigentümerin in einem 7-Parteien-Haus ihre Decken, Teppiche, Kleidung, Putzlappen, usw. aus dem Fenster schütteln darf?
Ich bin Mieterin und wohne im EG.
Beide Parteien über mir schütteln was das Zeug hält.
Ich werde sowohl von dem Dreck als auch von dem Lärm den es macht wenn morgends (auch Samstag und Sonntag) um 07:00 Uhr die Bettdecke an meinen Rolladen knallt, belästigt.
Gibt es Urteile mit denen ich dagenen angehen kann?

Hallo,
leider bin ich kein Anwalt. Icch würde an Deiner Stelle einen Anwalt zu rate ziehen, mich an den Mieterbund wenden oder einfach mal googlen.

lieber gruss
Daylighter

Hallo Daylighter,

ich habe schon viel gegoogelt aber leider nichts Konkretes gefunden.
Hatte gehofft hier auf einen Experten zu treffen der zufällig ein Gerichtsurteil kennt, mit dem ich bei der Eigentümerversammlung punkten könnte.
Wurde schon von einer der schüttelnden Nachbarin darauf hingewiesen, dass es keinerlei rechtliche Urteiledagenen gibt und sie, auch wenn wir das Schüttelverbot in die Hausordnung aufnehmen würden, niemand daran hindern könnte ihren Dreck weiterhin zum Fenster hinaus zu schütteln.
Da sie in einer Eigentumswohnung sitzt.
Ich hoffe ich kann der Dame Einsicht mit einem schon bestehenden Urteil erteilen weil ich eigentlich nicht gegen sie vor Gericht ziehen möchte.

Danke trotzdem für die schnelle Antwort!!
Liebe Grüße Maus

Deutsche Gerichte müssen sich schon mal mit den skurillsten Dingen beschäftigen, aber von Ihrem Problem ist mir nichts bekannt.

Das Miteinander in einem Mehrfamilienhaus regelt letztendlich die Hausordnung, wenn der Verstand/die Rücksichtnahme auf der Strecke bleibt. Ihr alleiniger Ansprechpartner ist Ihr Vermieter, der wiederum das Problem auf der nächsten WEG-Versammlung auf die Tagesordnung setzen soll.

Hallo Maus

siehe hier

Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung des Balkon nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Das Teppichklopfen, Ausschütteln von Decken, Blumengießen und alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch durch Rauch, Staub, Geruch oder Geräusche (Lärm) der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Man bezeichnet dies als den privatrechtlichen Immissionsschutz ( § 906 BGB). Gegen den jeweiligen Verursacher stehen sowohl dem Eigentümer/Vermieter als auch dem Mieter Abwehransprüche gegen den Verursacher zu (§§ 862, 907, 1004 BGB). Es empfiehlt sich, sich in Fällen einer Beeinträchtigung bei dem Verursacher schriftlich zu beschweren, wobei er gleichzeitig zur Unterlassung aufgefordert werden sollte. Bringt dies keine Abhilfe empfiehlt es sich dem Vermieter durch eine ensprechende Beschwerde Mitteilung zu machen und Ihn aufzufordern, gegen den Verursacher vorzugehen, um so Abhilfe zu schaffen. Der Vermieter hat durch das Mietrecht weitergehende rechtliche Möglichkeiten, denn nur kann die Wohnung des Verursachers bei entsprechenden Beschwerden der Mitmieter kündigen.
Siehe dazu auch >>> Musterdokumente „Beschwerde“

mfg

entschuldigen Sie bitte,
aber ich nehme das einmal als nicht ganz und gar ernsthafte anfrage:
vermutlich gibt es ein schüttelverbot in der ruhezeit zwischen 13.00 + 15.00, sowie vor 7.00 (wochenends 8.00)und nach 22.00.
ansonsten kann ich mir kaum vorstellen, dass die wohnqualität durch ausschütteln der decken, kleidung, teppiche, putzlappen tatsächlich eine mindere wohnqualität bedeuten können.
vielleicht laden Sie beide schüttel-parteien mal zu kaffee + kuchen ein + klären dies in einem zwischenmenschlichen gespräch?
nicht für ungut,
udo

Hallo lieber Udo,

meine Anfrage ist durchaus ernst gemeint.
Es wurden in der letzten Eigentümerversammlung bereits Absprachen getroffen.

  1. Sollte nur an einem bestimmten Fenster geschüttelt werden.
  2. Sollte der schüttelnde sich vorher vergewissern dass die Fenster in den unteren Etagen geschlossen sind bevor er schüttelt. Und
  3. wäre Bettwäsche zum lüften hinaushängen in Ordnung abernicht jeder dreckige Putzlappen sollte geschüttelt werden.

Die Nachbarn schütteln aber mehrmals täglich also morgends, mittags und abendes (in- und außerhalb der Nacht- bzw. Mittagsruhe) Sorgar nachts um halb zwei hat sie schon geschüttelt.
(Sie hat eindeutig einen Putzfimmel)

Es werden Hundeteppiche, Unterhosen, Badezimmerteppiche, Putzlappen, Staubwedel, Jogginghosen und Tischdecken geschüttelt.
Es wird aus jedem Fenster geschüttelt.
Und es wird geschüttelt wenn die Fenster im EG weit offen stehen.
Ich hatte letztes Jahr schwarze gekräuselte Haare, Federn und Wollmäuse meines Nachbarn in meinem Fliegengitter als ich es abgehängt habe.

Jetzt habe ich kein Fliegengitter mehr dran, also landet der Dreck gleich auf meinem Kopfkissen.

Jetzt habe ich den Antrag zur Aufnahme eines Schüttelverbotes in die Hausordnung gestellt.
Meine Nachbarin sagt aber jetzt schon vor der Eingentümerversammlung es sei ihr egal ob es in der Hausordnung stehe oder nicht.
Ihre Wohnung wäre ihr Eigentum und sie könne ihren Dreck zum Fenster hinaus schütteln wann sie möchte.

Wüsste ich von einem Urteil könnte ich ihr das vorhalten.

Eine verminderte Wohnqualität ist das deshalb weil sie jetzt auch noch von mir verlangt einmal in der Woche eine halbe Stunde im dunkeln zu sitzen weil sie will ihre Fensterbänke nass abschrubben und wenn dann die Dreckbrühe zu mir tropft soll mein Rolladen geschlossen sein.

Ich habe meine Nachbarin bereits zum Kaffee eingeladen und sie sagte damals es sei kein Problem mit dem Schütteln aufzuhören.
Mittlerweile sagt sie aber sie muss schütteln.
Es sei ihre Gewohnheit. Sie könne ihren Badezimmerteppich nicht saugen undder Teppich in der Toilette sei immer so staubig und den muss sie öfter schütteln als sie saugt.
Sie will den Dreck nicht in ihrer Wohnung, akzeptiert aber nicht, dass ich ihn auch nicht in meiner will.
Das Problem ist, dass sie sagt egal was die Eigentümergemeinschaft entscheidet, sie hält sich sowieso nicht daran.
Ich hoffe ich konnte die Verzwickte lage besser beschreiben.

Liebe Güße Maus

hallo maus,

tscha - da bin ich dann tasächlich überfordert!

solltest du studentin sein, algII oder eine geringe rente beziehen oder studieren kannst du jederzeit eine rechtsberatung aufsuchen - die kosten beliefen sich auf maximal 10,-!!

ansonsten kann man so etwas zur not ja zur anzeige bringen, besser aber, vorher einen mediator einschalten! eine mietminderung bei eigentum geht ja nicht.

mich schüttelt es auch schon! :wink:
udo

Hallo, Maus,
natürlich ist das nicht erlaubt, das steht normalerweise in der Hausordnung - aber Urteile dazu sind mir nicht bekannt, da könntest Du einen Rechtsanwalt befragen.
Vermieterskwr

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es sind die kleinen Dinge des Lebens, die uns beschäftigen. Was sagt die Hausordnung? Ein generelles Verbot gibt es nicht. Die Beeinträchtigung ist immer subjektiv. Um Kosten, Nerven und Geld zu sparen, reden Sie mit dem Schüttler. Er könnte das Reinigen der Wohnung auf einen anderen Zeitpunkt verlegen. Sie könnten in dieser Zeit das Fenster geschlossen halten. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen, da mir kein Gerichtsurteil über besagte Tätigkeit einfällt.

mitredenwill

Hallo,

am besten prüfst Du die Hausordnung, die liegt meistens beim Mietvertrag dabei.

Es ist meiner Meinung nach verboten da Decken auszuschütteln bzw. „Dreck auf den unteren Balkon zu entleeren“, es gibt entsprechende Urteile dazu, weil es den Gebrauch der Mietsache einschränkt. Es verstößt auf jeden Fall gegen das Mietrecht und die dazugehörigen Pflichten.

Aber ich würde erstmal versuchen einen Gespräch bzw. Kompromiss zu finden, weil wenn Du gerichtlich vorgehst, hast Du den Nachbarschaftsstreit inklusive.

Viele Grüße

Katja

schau hier habe ich selbst gegoogelt:
Aus…ln von Textilien aus dem Wohnungsfenster (AG Köln, Urteil vom 19. März 1985- 208 C 8/85, in: WuM 1985, 287).

Aber: Werden nur einmal wöchentlich die Textilien aus…lt, ist die Staubentwicklung nur unbeträchtlich, Unterlassungsanspruch abgelehnt (AG Kassel, Urteil vom 16. Mai 1994- 432 C 1145/94, in: WuM 1994, 610).

Das Teppichklopfen, Ausschütteln von Decken, Blumengießen und alle Arten von Geräuschverursachung sind zu unterlassen, wenn hierdurch durch Rauch, Staub, Geruch oder Geräusche (Lärm) der Wohnbereich eines anderen Mieters nicht nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/balkon…

aber grundsätzlich würde ich dir empfehlen,e rst das freundliche gespräch zu suchen, in dem du freundlich um vermeidung des lärms und drecks bittest. vielleicht sind sich die nachbarn dessen nicht bewusst - also: durchatmen, klingeln und bitten - hinterher kannst du ja imemr noch sagen, dass das auch gesetzlich nicht okay ist.

viel erfolg,
mannheim13

Auch am Sonntag kann man Bettdecken ausschütteln, wenn dies erlaubt ist; allerdings nicht mit Belästigung der darunter wohnenden Mieter.
Empfehle Mietervrein.

Gruß
pete88

Sorry Maus, da kann ich Dir nicht helfen.
*winke - philine

Hallo,

bitte schauen Sie mal in Ihrer Hausordnung nach ob da was geregelt ist. Generell gibt es da schon Einschränkungen und Verbote bezüglich des ausschüttelns von Teppichen o.ä.
Allerdings sind mir Urteile oder § leider nicht bekannt. Sie könnten sich aber auch an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung wenden und die Situation melden bzw. bemängeln. Den was Sie schildern finde ich richtig dreist. Sonntags sind solche Art von Lärmbelästigung schon gar nicht zulässig.

Gruss
Anja

Hallo Maus1985!

Gegen Belästigungen kann man sich gewiss wehren. Dazu bedarf es keiner Gerichtsurteile, die explizit „Schütteln aus dem Fenster“ verbieten.

Genaueres dazu muss ein Rechtsanwalt klären, der sich besonders um die genauen Umstände kümmert und Deine Interessen juristisch korrekt vertritt.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin

da bin ich leider überfragt
gruß koni

Guten Tag,
ihr lieben Leut, ich bin so eine D.-schüttlerin. Ich schüttel meine decke 1 mal in der Woche, die Badgarnitur 2 mal wöchentlich aus dem Badfenster aus. Aus Respekt schüttel ich sowieso nichts vom Balkon und auch nichts mehr aus dem Schlafzimmerfenster aus. Trotzdem gibt es Ärger mit der Nachbarin 2 Etagen unter mir, ich soll doch meine Decke in der Badewanne ausschütteln. Meine Begründung, dass ich den Staub ja aus meiner Wohnung haben will, akzeptiert sie nicht. Jetzt hängt ein Zettel am schwarzen Brett im Hausflur an die „lieben Mitbewohner“ das Ausschütteln zu unterlassen.Würde gern eure Meinung dazu hören. Gruß Maja