Hallo,
Auch Pro Familia muss sich daran halten, Zitat:
Auf die Rolle der Männer nimmt das Schwangerschaftskonfliktgesetz,
das Grundlage für unsere
Beratungsarbeit ist, nur am Rande Bezug. Dort
heißt es zur Durchführung der Beratung in § 6
Abs.3:
„Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen
mit der Schwangeren
- andere, insbesondere ärztlich, fachärztlich,
psychologisch, sozial-pädagogisch, sozialarbeiterisch
oder juristisch ausgebildete Fachkräfte, - Fachkräfte mit besonderer Erfahrung in der
Frühförderung behinderter Kinder und - andere Personen, insbesondere der Erzeuger
sowie nahe Angehörige, hinzuzuziehen.“
Zitat Ende.
Dass Pro Familia alles dafür tut, dass beide Erzeuger bei der Beratung berücksichtigt werden ist löblich.
Kein Berater wird aber eine Frau zwingen den Erzeuger zuzulassen, wenn sie das partout nicht möchte.
Das ist nicht immer optimal, aber leider leider gibt es auch heute noch genügend Situationen in denen die Frau die Schwächere ist und von ihr erwartet wird Dinge zu tun, die sie selbst eigentlich nicht möchte.
Sicher gibt es auch Fälle in denen der Mann eher der Leidtragende ist, aber das dürfte doch noch die große Minderheit sein.
Grüße
M.