Sind die Leute verrückt worden?

Hi,

Nebenbei wenn genug
Finger fehlen nimmt man damit dem Dieb jede Möglichkeit einer
ehrlichen Arbeit nachzugehen

Hmmm, aber klauen kann er auch nicht, ihm fehlen dann ja die Langfinger…

Reicht das erst mal?

Jaja, das reicht wohl :smile:

Alberne Grüße

J.

Darum nicht :smile:
Hi Karlheinz
Die Diskussion hatten wir schon mal :smile:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Fazit: Wiederspricht der Verfassung, den Menschenrechten usw, Ist Rachejustiz etc…

Gruß
Mike

Zur Wahrheitsfindung, wie Du schreibst, kann die
Gewaltanwendung KEINESFALLS legitimiert werden.
Zur Menschenrettung jedoch gibt es theoretische :Lösungsansätze…

Hallo Mike,

sehr schön hast Du hier den Bruch in der Argumentaion herausgestellt. Die Rettung eines Menschen soll die Rechtfertigung für die Folter sein. Mit der Folter selbst wird aber kein Menschenleben gerettet. Die Gewaltanwendung soll das Vehikel zur Aussagenerzwingung sein. Dabei sollte es eine wahrheitsgemäße Aussage sein, mithin also doch Folter zur Wahrheitsfindung.

Wer daraus Folter zur Menschenrettung macht, verstümpert gerade die so hoch gehaltene Rechtssystematik. Kein Wort davon, daß es naturgemäß Folter von Verdächtigen ist, kein Wort davon, daß Schuld und Unschuld von Gerichten festzustellen ist.

Gruß
Wolfgang

3 „Gefällt mir“

Danke (owt)
besser hätte man es nicht formulieren können.

aber folgendes szenario: ein diebstahl = strenge verwarnung.
naechster diebstahl = 1 finger ab, naechster diebstahl =
naechster finger ab… etc etc

Na ja, Karl-Heinz, im Laufe der Zeit konnte man bemerken, daß es Dir nicht am klaren Kopf fehlt. Deshalb nehme ich Dein Posting als Sarkasmus angesichts der Anfälligkeit mancher Zeitgenossen für überwunden geglaubtes Gedankengut.

Außerdem ist Deine Idee nicht so richtig praktikabel. Diebstahl - Steuerverkürzung ist wohl etwas Ähnliches. Ich bin gerade angeklagt, in 14 voneinander unabhängigen Fällen solche Schandtaten begangen zu haben. Ich hab aber nur 10 Finger. Was machen wir denn da? Klar, erstmal Folter, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Und wenn sich dann herausstellen sollte, daß das dämliche Beamtenvolk auf dem Holzweg war … braucht man nicht weiter zu spinnen. Die irren sich nicht.

Du hast natürlich Recht. Schleswig-Holstein investierte gerade in hunderte Parkkrallen, um notorische Kfz-Steuer-Ignoranten zur Zahlung zu bewegen. Wie viel einfacher und billiger wäre es, wenn der Finanzamtsmensch mit dem Bolzenschneider anrückt und den Zahlungsunwilligen vor die Alternative Geld oder Finger stellt :smile: .

Gruß
Wolfgang

Zur Wahrheitsfindung, wie Du schreibst, kann die
Gewaltanwendung KEINESFALLS legitimiert werden.
Zur Menschenrettung jedoch gibt es theoretische :Lösungsansätze…

Hallo Mike,

sehr schön hast Du hier den Bruch in der Argumentaion
herausgestellt.

Wenn man am Sachverhalt bleibt nicht.

Die Rettung eines Menschen soll die
Rechtfertigung für die Folter sein.

Im entsprechenden Rahmen ja.

Mit der Folter selbst wird
aber kein Menschenleben gerettet.

In dem fiktiven fall schon.

Die Gewaltanwendung soll das
Vehikel zur Aussagenerzwingung sein.

Eben nicht zur Aussageerzwingung im Strafprozess.

Dabei sollte es eine
wahrheitsgemäße Aussage sein, mithin also doch Folter zur
Wahrheitsfindung.

Es geht doch eben nicht um die verwendbare Aussage!!!

Wer daraus Folter zur Menschenrettung macht, verstümpert
gerade die so hoch gehaltene Rechtssystematik. Kein Wort
davon, daß es naturgemäß Folter von Verdächtigen ist, kein
Wort davon, daß Schuld und Unschuld von Gerichten
festzustellen ist.

Du solltest evtl noch einmal den fiktiven Grundsachverhalt lesen.

Es geht nicht um den Beweis der Schuld oder Unschuld des Täters, das muss später das Gericht klären. Das habe ich auch nie anders gesehen.
Es geht darum den gegenwärtigen Angriff auf das Opfer (IM BESCHRIEBENEN FIKTIVEN FALL, kurz: der Täter gesteht im Rahmen der normalen Vernehmung, sagt aber das Kind werde sterben, wenn man ihn nicht freilässt, wo es ist sagt er nicht - um keinen anderen sachverhalt geht es) dadurch abzuwehren, dass eine Nothilfehandlung gegen den Täter vorgenommen wird.
Es geht nicht um eine Aussage die im Verfahren verwendet werden kann, oder darum, dass der Täter etwas zum Tathergang aussagt, oder seine Schuld zugibt, sondern ausschließlich darum, die zur Rettung des Opfers notwendigen Informationen zu erlangen, nämlich dessen Aufenthaltsort. Eventuell sogar zu dem Preis, dass der Täter später nicht verurteilt werden kann.

Wenn Du das nicht verstanden hast, dann lies den Sachverhalt nocheinmal durch.

Die Gewaltanwendung IN GENAU DIESEM FALL ist bei einfacher durchprüfung des Sachverhalts nach gutachterlichen Regeln durchaus im Bereich des Möglichen.
Im Tatsächlichen fall Metzler kann ich nur Mutmaßungen anstellen, da ich ja nicht weiss welchen Informationsstand die Ermittler hatten, als sie dem Täter die Schmerzen angedroht haben, aber auch dort gibt es, wie in dem von mir natürlich ganz eindeutig gebastelten Beispiel, noch rechtliche Möglichkeiten.

Mir ist klar, dass das schwer verständlich ist, aber es ist nun mal so, ob Dir dass gefällt oder nicht.
Wenn Du hier mal auf rechtlichen Grundlagen basierende Argumente vorbringen würdest und nicht Argumente, die am Thema vorbeigehen, würden wir evtl weiterkommen.

M.

nanana
,

daß das dämliche Beamtenvolk

Ich glaube, Beleidigungen tun eigentlich nichts zu Sache.

Gruß
HaWeThie

Hallo Mike,

ich denke in diesem Fall muss man prinzipiell zwei Dinge unterscheiden:

1.War die Folter in diesem Fall gesetzlich legitimiert durch einen „übergesetzlichen Notstand“?

Antwort ganz eindeutig: NEIN! Die entsprechenden Konventionen und Verträge, die ein anderer User in einem anderen Beitrag abgedruckt ist, zeigen ganz eindeutig, dass die Folter (wörtlicher) unter KEINEN UMSTÄNDEN erlaubt ist (also auch nicht unter dem Umstand des „übergesetzlichen Notstades“), dass heißt auch nicht unter dem Umstand des „übergesetzlichen Notstandes“. Auch der Präsident des Richterbundes hat seine Aussagen zurückgezogen (vgl. SZ von heute) und klipp und klar gesagt, daß die Folter unter ALLEN UMSTÄNDEN Verboten ist und es KEINEN Umstand gibt, der sie legitimieren kann.

Der einzige Punkt in dem der „übergesetzliche Notstand“ eine Rolle spielen kann, ist bei der Strafzumessung. Dass heißt wenn die Polizisten wirklich schuldig gesprochen werden, was sie qua gesetz eigentlich müssten, weil dieses hier eindeutig ist, dann kann ein übergesetzlicher Notstand strafmildernd wirken, aber das würde nichts an der Schuld der Angeklagten ändern.

Grüße

Bernd

Hallo Mike,

Nur eine kleine Anmerkung:

Theoretisches Bsp.:

A ist weichensteller. Ein Zug mit 100 Fahrgästen rast auf eine
Weiche zu. Biegt er rechts ab stürzt er von der soeben
zusammengebrochenen Brücke, biegt er links ab werden 15
Bahnarbeiter hinter der nächsten Ecke dran glauben müssen.

A läst den Zug links abbiegen. Er geht straflos aus.

Fragt bitte nicht was passiert wenn er rechts abbiegt - glaube
das ergebnis ist gleich, bin mir nicht mehr sicher…

Kann man weiterspinnen Bahnarbeiter B sieht was gleich
passieren wird und er schießt den A bevor er die weiche nach
links stellen kann um seinen Kumpel K zu
retten…gerechtfertigt durch Nothilfe? Aber 100 Leute
sterben doch… Wat nu… Naja so ists mit dem Strafrecht,
ich denke das wären so 2-3 o mehr Seiten schreibarbeit, wenn
ich die Lösung noch drauf hätte…

Dieses theoretische Beispiel ist in der (philosophischen) Ethik unter dem Begriff „trolley problem“ oder „trolley dilemma“ bekannt und wird (je nach genauer Formulierung) von Konsequentialisten (die die Konsequenzen einer Handlung als Bewertungsgrundlage nehmen) anders beantwortet als von Deontologen (bei denen die Prinzipien auf denen die Handlung aufbaut maßgeblich sind).

Ich weiss, du sprichst hier nur von der Strafbarkeit (im deutschen Rechtssystem) aber die ethischen Implikationen dieses Falles führen zu einem ungelösten ethischen Problem und dürften den Rahmen hier sprengen.

Peace,
Kevin.

Wo hast Du das denn her???

ich denke in diesem Fall muss man prinzipiell zwei Dinge
unterscheiden:

1.War die Folter in diesem Fall gesetzlich legitimiert durch
einen „übergesetzlichen Notstand“?

Weißt Du eigentlich warum übergesetzlicher Notstand übergesetzlicher Notstand heißt???

Weil er eben NICHT im Gesetz legitimiert ist…

Antwort ganz eindeutig: NEIN! Die entsprechenden Konventionen
und Verträge, die ein anderer User in einem anderen Beitrag
abgedruckt ist, zeigen ganz eindeutig, dass die Folter
(wörtlicher) unter KEINEN UMSTÄNDEN erlaubt ist (also auch
nicht unter dem Umstand des „übergesetzlichen Notstades“),
dass heißt auch nicht unter dem Umstand des „übergesetzlichen
Notstandes“.

Die Verträge und Konventionen, z.B. Art 3 EMRK, wie auch unser Art 1GG, die Du meinst, regeln NUR das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Nicht zwischen Bürger und Bürger. Diese Rechte regelt normaler Weise das BGB, allerdings sind die wichtigsten Notrechte im StGB normiert.
Fraglich ist nun, ob der Polizist im Dienst die Rechte des Bürgers in Anspruch nehmen darf. Dies ist juristisch strittig.
(kann es sein, dass ich das alles jetz schon zum 3. o 4. mal hier irgendwo hinschreibe???).
Dafür spricht, dass z.B. in Berlin der Polizeibeamte, den sogenannten Finalen Rettungsschuss, also den tödlichen Schuss zur Rettung des Lebens einer Geisel nur auf Grund der Nothilfe aus dem StGB, also im Prinzip als Bürger, abfeuern darf.

http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript240.shtml

Vielleicht wird sich der BGH wenn diese Story hier zu Ende geht eine dann für alle Polizisten und Staatsanwälte rechtsverbindliche Begründung abringen, warum man bei Straftaten dieser Art keine rechtfertigungsgründe in Anspruch nehmen kann.
Wir werden das sehen, wenns soweit ist, aber bis dahin zeig mir anhand von rechtlich begründeten Argumentationen auf, dass es nicht so ist. Ich glaube nicht, dass DU das kannst.

Auch der Präsident des Richterbundes hat seine
Aussagen zurückgezogen (vgl. SZ von heute) und klipp und klar
gesagt, daß die Folter unter ALLEN UMSTÄNDEN Verboten ist und
es KEINEN Umstand gibt, der sie legitimieren kann.

Der Präsident des Richterbundes hat in seinen ersten Äußerungen mit Sicherheit das gesagt, was seiner Ausbildung und Rechtsauffassung entspricht und sich offensichtlich erst nachdem man sofort nach Rücktritt geschrien hat, weil Leuten wie Dir, die nicht zwischen Entschuldigungsgründen und Strafmilderung unterscheiden können eine RECHTSMEINUNG nicht passt, seine Ansicht plötzlich geändert.
Das gleiche wird für das Verfahren gegen die Polizisten gelten.

Der einzige Punkt in dem der „übergesetzliche Notstand“ eine
Rolle spielen kann, ist bei der Strafzumessung. Dass heißt
wenn die Polizisten wirklich schuldig gesprochen werden, was
sie qua gesetz eigentlich müssten, weil dieses hier eindeutig
ist, dann kann ein übergesetzlicher Notstand strafmildernd
wirken, aber das würde nichts an der Schuld der Angeklagten
ändern.

Wie kommst Du denn auf sowas??? Gesprochen wird vom sog. übergesetzlichen Notstand in zwei Zusammenhängen.

Übergesetzlicher Notstand (Staatsnotstand)
Nur dort anwendbar, wo ein Rechtsgut der Allgemeinheit und nicht Güter des Einzelnen in
Gefahr sind, d.h. wo das Lebensinteresse des Staates (Unabhängigkeit, territoriale Integrität
usf.) betroffen ist. Nur in absoluten Ausnahmesituationen.

Dürfte wohl hier nicht zutreffen.

Oder den übergesetzlichen Notstand, der im Strafrecht in der Schuld geprüft wird und einen Entschuldigungsgrund darstellt, das bedeutet wenn zutreffen in jedem Falle STRAFFREIHEIT - mit Strafmilderung hat das nichts zu tun.

http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript241.shtml

Sei mal nicht sauer, aber wir drehen uns im Kreis. So ziemlich alles was ich hier jetz schreibe habe ich hier oder im Rechtsbrett schon einmal erklärt. Bis jetzt gab es nur wenige vernünftige Gegenargumente.
Falls Du mal irgendwas von dem was Du so von Dir gibst belegen könntest, würde eine weitere Diskussion Sinn machen sonst lassen wirs lieber.

M.

Hallo Doc,

Es gibt so viele Verbrecher, die weitaus
schlimmeres getan haben, als einen Junge ersticken zu lassen
-
willst Du bei all denen auch Folter als Verhörinstrument
zulassen? Das musst Du mit Deiner Argumentation, zwingend, und
schon sind wir lange nicht mehr beim Einzelfall.

Ich weiß, dass du sagst, was du meinst. Aber wenn du diesen Satz auch so empfindest - vor allem den Ersten - dann bist du ganz schön abgestumpft!

Sorry :frowning:.

Usi

Nochmal lesen

Hallo Doc,

Es gibt so viele Verbrecher, die weitaus
schlimmeres getan haben, als einen Junge ersticken zu lassen

Ich weiß, dass du sagst, was du meinst. Aber wenn du diesen
Satz auch so empfindest - vor allem den Ersten - dann bist du
ganz schön abgestumpft!

Wieso? Es gibt schlimmeres. Ich denke nicht, daß ich das hier aufzählen muß. Allerdings hab ich das Gefühl, Du würdest den Satz so verstehen, daß ich das für „nicht so schlimm“ halten würde - da mag ich aber auf Deinen Eindruck von mir hinweisen: Das habe ich nirgends geschrieben. Es ist lediglich nicht die Spitze der möglichen Grausamkeiten. Das ist alles. Ich habe den Satz angeführt, um die Fehleinschätzung, es handele sich bei dem hier geschehenen Verbrechen um einen Einzelfall, auszuräumen. Wir reden hier nämlich nicht von einem Einzelfall - wenn Folter hier erlaubt sein soll, dann ist sie es zwingend auch in Dutzenden anderen Fällen, die _noch_ schlimmer sind.

Gruß,

Doc.

Hallo Doc,

Wieso? Es gibt schlimmeres. Ich denke nicht, daß ich das hier
aufzählen muß.

Du bist doch (oder warst) Rettungssanitäter und du weißt, dass Ersticken eine der schlimmsten Todesarten sind.

Allerdings hab ich das Gefühl, Du würdest den
Satz so verstehen, daß ich das für „nicht so schlimm“ halten
würde - da mag ich aber auf Deinen Eindruck von mir hinweisen:
Das habe ich nirgends geschrieben.

Ja, das habe ich so aufgefasst.
OK, ich habe mich getäuscht und dafür entschuldige ich mich auch.

Es ist lediglich nicht die
Spitze der möglichen Grausamkeiten. Das ist alles. Ich habe
den Satz angeführt, um die Fehleinschätzung, es handele sich
bei dem hier geschehenen Verbrechen um einen Einzelfall,
auszuräumen. Wir reden hier nämlich nicht von einem Einzelfall

  • wenn Folter hier erlaubt sein soll, dann ist sie es zwingend
    auch in Dutzenden anderen Fällen, die _noch_ schlimmer sind.

Folter kann und soll nicht legalisiert werden und das wird auch nicht geschehen.

Aber ich habe eine ganz persönliche Frage an dich:
Sehe ich es richtig, dass du emotional das Verhalten des Polizisten verstehen kannst, doch dein klarer Menschenverstand sagt klar: Nein.?
Ist das so richtig?

Liebe Grüße

Usi

Hallo Doc,

Wieso? Es gibt schlimmeres. Ich denke nicht, daß ich das hier
aufzählen muß.

Du bist doch (oder warst) Rettungssanitäter und du weißt, dass
Ersticken eine der schlimmsten Todesarten sind.

Ich bin Rettungsassistent, arbeite aber derzeit nicht in dem Beruf, richtig. Ertrinken soll wohl noch schlimmer als Ersticken sein. Tetanus btw. auch. Aber darum geht’s mir auch gar nicht. Es geht mir darum, daß ich z.B. Serienmörder, Massenvergewaltiger etc. noch schlimmer finde. Allein schon zwei Kinder ersticken zu lassen ist schlimmer als ein Kind ersticken zu lassen.

Allerdings hab ich das Gefühl, Du würdest den
Satz so verstehen, daß ich das für „nicht so schlimm“ halten
würde - da mag ich aber auf Deinen Eindruck von mir hinweisen:
Das habe ich nirgends geschrieben.

Ja, das habe ich so aufgefasst.
OK, ich habe mich getäuscht und dafür entschuldige ich mich
auch.

Ok :smile: So war es nämlich tatsächlich in keinster Hinsicht gemeint!

Es ist lediglich nicht die
Spitze der möglichen Grausamkeiten. Das ist alles. Ich habe
den Satz angeführt, um die Fehleinschätzung, es handele sich
bei dem hier geschehenen Verbrechen um einen Einzelfall,
auszuräumen. Wir reden hier nämlich nicht von einem Einzelfall

  • wenn Folter hier erlaubt sein soll, dann ist sie es zwingend
    auch in Dutzenden anderen Fällen, die _noch_ schlimmer sind.

Folter kann und soll nicht legalisiert werden und das wird
auch nicht geschehen.

Aber ich habe eine ganz persönliche Frage an dich:
Sehe ich es richtig, dass du emotional das Verhalten des
Polizisten verstehen kannst, doch dein klarer Menschenverstand
sagt klar: Nein.?
Ist das so richtig?

Das ist ne schwierige Frage, weil ich nicht dabei war oder so sehr viel über die Situation des Polizisten weiß. Ich kann mir aber genügend Situationen vorstellen, in denen er da nachvollziehbar zu getrieben würde. Er DARF es dann bloß nicht tun - klar, Polizisten sind auch nur Menschen, aber sie tragen die besondere Verantwortung, ihre Emotionen im Griff zu haben, und im Zweifelsfall ihren Verstand entscheiden zu lassen. Auch das ist mir aus meiner Rettungsdienstzeit noch bekannt, da war’s nicht anders. Genug Patienten, bei denen man sich gedacht hat „DIR helfen? DIR?“ - die Gedanken sind frei, aber danach handeln wäre mehr als verwerflich gewesen. Ich hätte einen denkbar schlechten Job gemacht, wenn ich nicht alle Patienten gleich behandelt hätte, mich nicht bei allen an die Regeln der Notfallmedizin gehalten hätte. Genauso seh ich das bei dem Polizisten.

Also in Kurzform: Ja, mit dem Fazit von Dir kann ich leben.

Gruß,

Doc.

Hallo Doc,

Danke!

Ich hatte einen Eindruck von dir, den ich nicht so recht akzeptieren wollte.
Darum habe ich diese Frage gestellt und die Antwort hat dich soeben als „netter,normaler Typ“ :wink: geoutet.
Und das finde ich total gut :smile:.

Liebe Grüße

Usi

Und das finde ich total gut :smile:.

Ich auch :smile:

Gruß,

Doc.

Hallo Mike,

Die Verträge und Konventionen, z.B. Art 3 EMRK, wie auch unser
Art 1GG, die Du meinst, regeln NUR das Verhältnis zwischen
Staat und Bürger. Nicht zwischen Bürger und Bürger. Diese
Rechte regelt normaler Weise das BGB, allerdings sind die
wichtigsten Notrechte im StGB normiert.

Als Polizeibeamter im Dienst ist er aber der Staat! Wer soll denn sonst der Staat sein außer die in seinem Dienst stehenden Beamten oder öffentlich Bediensteten? Der Staat ist doch nur ein abstrakter Begriff der eben dieses meint! „Die Polizei“ als Teil „des Staates“ ist der Polizeivollzugsbeamte Herr Heinz Müller, ganz salopp gesagt!

Der Präsident des Richterbundes hat in seinen ersten
Äußerungen mit Sicherheit das gesagt, was seiner Ausbildung
und Rechtsauffassung entspricht und sich offensichtlich erst
nachdem man sofort nach Rücktritt geschrien hat, weil Leuten
wie Dir, die nicht zwischen Entschuldigungsgründen und
Strafmilderung unterscheiden können eine RECHTSMEINUNG nicht
passt, seine Ansicht plötzlich geändert.

Das ist aber jetzt eine reine Mutmaßung für Dich. Vielleicht hat er im Eifer des Gefechts etwas unüberlegtes gesagt und sich am Wochenende intensiv darüber Gedanken gemacht, und nun ein Urteil gefällt, dass auf rationalen Gründen basiert und nicht auf Emotionen? Ich weiß nicht ob es so war, aber dies ist ebenso möglich wie Deine These, das wird wohl nur der Herr selber wissen.

Sei mal nicht sauer, aber wir drehen uns im Kreis. So ziemlich
alles was ich hier jetz schreibe habe ich hier oder im
Rechtsbrett schon einmal erklärt. Bis jetzt gab es nur wenige
vernünftige Gegenargumente.
Falls Du mal irgendwas von dem was Du so von Dir gibst
belegen könntest, würde eine weitere Diskussion Sinn machen
sonst lassen wirs lieber.

Ach komm, gib mal nicht so an! Dafür dass es Dich so nervt mit unwissenden hier eine Diskussion zu führen, tust Du dies aber recht extensiv, oder?

Grüße

Bernd

Zum Abschluß…hoffe ich…

Als Polizeibeamter im Dienst ist er aber der Staat! Wer soll
denn sonst der Staat sein außer die in seinem Dienst stehenden
Beamten oder öffentlich Bediensteten? Der Staat ist doch nur
ein abstrakter Begriff der eben dieses meint! „Die Polizei“
als Teil „des Staates“ ist der Polizeivollzugsbeamte Herr
Heinz Müller, ganz salopp gesagt!

Wie gesagt es gibt verschiedene Meinungen dazu, bis jetzt gilt aber die in dem Link dargestellte

Das ist aber jetzt eine reine Mutmaßung für Dich. Vielleicht
hat er im Eifer des Gefechts etwas unüberlegtes gesagt und
sich am Wochenende intensiv darüber Gedanken gemacht, und nun
ein Urteil gefällt, dass auf rationalen Gründen basiert und
nicht auf Emotionen? Ich weiß nicht ob es so war, aber dies
ist ebenso möglich wie Deine These, das wird wohl nur der Herr
selber wissen.

Da hast Du natürlich vollkommen recht, ich kenn ihn ja leider nicht.

Ach komm, gib mal nicht so an! Dafür dass es Dich so nervt mit
unwissenden hier eine Diskussion zu führen, tust Du dies aber
recht extensiv, oder?

Das nervt mich im Prinzip nicht. Es nervt nur wenn Leute hier Dinge für absolut richtig und völlig eindeutig hinstellen, mit ein paar Schlagwörten deren Bedeutung sie gar nicht kennen.

Wie gesagt, mir ging es darum, diesem Aufschrei „Das ist alles auf JEDEN FALL völlig verboten und kann gar nicht sein in unserem Lande“ mit rechtlichen Argumenten entgegenzutreten, also aufzuzeigen, dass zumindest die rechtstheoretische Möglichkeit besteht und dass das alles gar nicht so klar ist wie mancher glauben mag.
Was in der Realität und auf politischen öffentlichen, moralischen und politischen Druck nachher vor Gericht dabei herauskommt ist eine andere Sache.

Nichts für ungut ich hoffe das Thema is jetz erstmal durch. wenn Du aber tatsächlich noch eine Gerichtsentscheidung dazu findest, immer her damit.

M.

einen ladentdieb der netafel schokolade geklaut hat würd ich nicht foltern.
wenn aber leben auf dem spiel stehen, vielleicht sogar noch mehrere oder viele, dann ist das ok.
und der typ gehört exemplarisch bestraft. und nicht zum psychiater.
t.

Zum ersten:

Wer von übergesetzlichem Notstand spricht weiss nicht wovon er
redet.

Zum zweiten:
Ich habe im Rechtsbrett bereits dargelegt, warum es durchaus
möglich ist, je nach details des Sachverhalts, dass sich der
Polizeibeamte nicht strafbar gemacht hat.

Leider hast Du in Deinen sämtlichen Ausführung die verhältnismäßigkeit außer acht gelassen - scheint mir.

Gerade in Deinem A,B Beispiel wäre doch die „Freilassung“ des Verdächtigen der weitaus geringere Eingriff in das Rechtssystem. Zumal er später wieder festgenommen werden könnte.

Darüber hinaus fehlt mir weitgehend die Unterscheidung zwischen Täter und Verdächtigem. Selbst ein Verdächtiger A, der gesteht, den B entführt zu haben ist noch kein Täter sondern wird erst durch ein rechtskräftiges Urteil zu einem solchen.

Die Frage muss also lauten: Wie konkret muss ein Tatverdacht bewiesen sein, damit wer Folter anordnen darf?

Als resume nur folgendes:

Natürlich kann das Verfahren gegen den folternen Polizisten nachträglich (nach rechtskräftiger Verurteilung des Täters) wie von Dir geschildert wegen rechtfertigenden Notstandes eingestellt werden. Problematisch wird das aber spätestens dann, wenn wie im aktuell in der Presse diskutierten Fall die Verurteilung auf der durch Folter „erpressten“ Aussage beruhen würde.

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