Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen:
Ich habe bis April 2009 eine freiberufliche Tätigkeit als Berater ausgeübt. In diesen vier Monaten hatte ich keine Einnahmen und nur geringfügige Ausgaben. Ab Mai war ich dann arbeitslos gemeldet und im August habe ich einen festen Job angenommen. Jetzt sitze ich an der Steuererklärung. Da ich von meiner privaten Krankenversicherung in die GKV gewechselt bin (während meiner Arbeitslosigkeit) stellt sich für mich die Frage wie ich mit meinen ersten vier Monaten umgehe.
Können/Werden die PKV-Beiträge der ersten vier Monate mit meiner Steuerzahlung verrechnet - in meiner Lohnsteuerkarte sind die ja nicht erfasst?
Wo gebe ich die PKV-Beiträge für die ersten vier Monate an.
Ich bin wg. des Jobs umgezogen. Kann ich die Erklärungen für die ersten vier Monate an meinem neuen Wohnort abgeben?
Danke für Eure Hilfe,
Gruß Klaus
Mit freiberuflicher Tätigkeit kenne ich mich bei der Einkommensteuererklärung nicht aus.
Ich würde für die ersten vier Monate
im Rahmen einer Überschußrechnung alle Einnahmen und alle Ausgaben angeben, auch wenn dabei ein negatives Ergebnis = Verlust herauskommt.
Die Beiträge für die private Krankenversicherung der ersten vier Monate würde ich in jedem Fall bei Sonderausgaben Krankenversicherungsbeiträge angeben. Eine Bescheinigung von der privaten Krankenversicherung ist hierfür erforderlich.
Wenn von Mai bis Juli Arbeitslosengeld 1 gezahlt wurde, dann muss das in der Einkommensteuererklärung unter Lohnersatzleistungen angegeben werden.
Die Einkommensteuererklärung würde ich am neuen Wohnort-Finanzamt persönlich abgeben.
Dabei kann man den Finanzbeamten fragen ob das richtig ist.
die gute Nachricht zuerst ? Du kannst den Umzug absetzen. Alles was damit zusammenhängt.Z.B. km für 1-2 Anreisen und Abreisen von der alten Hauptwohnung zur neuen und zurück. Umzugshelfer, Leihwagenrechnung ja usw. Beiträge oh allgemein erst ab 2010. Aber trage es auf den mantelbogen bei Versicherungen.
Das sollte klappen.
Abgabe natürlich am neuen Standort. Nenne deine Steuernummer und das alte Fi-amt. Absenden an das neue Fi-amt.
viel ERFOLG wünscht
Wolfgang
ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen:
Ich habe bis April 2009 eine freiberufliche Tätigkeit als
Berater ausgeübt. In diesen vier Monaten hatte ich keine
Einnahmen und nur geringfügige Ausgaben. Ab Mai war ich dann
arbeitslos gemeldet und im August habe ich einen festen Job
angenommen. Jetzt sitze ich an der Steuererklärung. Da ich von
meiner privaten Krankenversicherung in die GKV gewechselt bin
(während meiner Arbeitslosigkeit) stellt sich für mich die
Frage wie ich mit meinen ersten vier Monaten umgehe.
Können/Werden die PKV-Beiträge der ersten vier Monate mit
meiner Steuerzahlung verrechnet - in meiner Lohnsteuerkarte
sind die ja nicht erfasst?
Wo gebe ich die PKV-Beiträge für die ersten vier Monate an.
Ich bin wg. des Jobs umgezogen. Kann ich die Erklärungen
für die ersten vier Monate an meinem neuen Wohnort abgeben?
Danke für Eure Hilfe,
Gruß Klaus
Hallo Klaus,
zu 3 ja
zu 1 und 2 Du solltest /musst die PKV angeben, da Du ja in den ersten 4 Monaten auch Ausgaben hattest und alle deine Ausgaben deine Steuerbelastung mindern.
Gruss Hermann
Ich würde die Steuererklärung im neuen Wohnsitz abgeben.
Schreibe eine Einnahmen-/ Verlustrechnung für die vier Monate als Freiberufler und den Rest ganz normal. Freiberufler und Angestellter wird sowieso getrennt gesehen!
Hmmm. So ganz sicher bin ich mir mit meinen Antworten nicht. Aber
1.+ 2. PKV Beiträge würde ich als Betriebsausgaben berechnen. Gibts da nicht eine Spalte in dem Formular EÜR?
3. Man gibt nur eine Erklärung ab. Also bei dem Finanzamt, bei dem du jetzt gemeldet bist.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Ich sitze auch gerade über den Steuern. Nicht lustig.
LG
Natascha
Können/Werden die PKV-Beiträge der ersten vier Monate mit
meiner Steuerzahlung verrechnet - in meiner Lohnsteuerkarte
sind die ja nicht erfasst?
nicht verrechnet, sondern angerechnet.die beiträge für soz-vers. mindern das zu versteuernde einkommen. auf der lohnsteuerkarte sind ide logischerweise nicht erfaßt, da hier nur die beiträge zu den gesetzlichen soz-vers. eingetragen werden. aber du hast ja beitragsrechnungen der pkv und kontoauszüge, darüber läßt sich das nachweisen.
Wo gebe ich die PKV-Beiträge für die ersten vier Monate an.
sondernausgaben
Ich bin wg. des Jobs umgezogen. Kann ich die Erklärungen
für die ersten vier Monate an meinem neuen Wohnort abgeben?
steuererklärung immer an dem ort/bei dem fa abgegen, an dem man gerade seinen festen (angemeldeten) wohnsitz hat - ganz gleich, wo man vorher gewohnt und gearbeitet hat.