Steuerklasse bei ALG1

Hallo,

wenn ein Partner z.B. 650,00 Euro ALG1 (netto auf die Hand) bezieht und der andere einen Job hat mit 1.600,00 brutto, ist es dann am besten, von bisher IV/IV auf III/V zu wechseln?

Wenn ja, und der arbeitslose Partner findet im kommenden Jahr auch einen Job, kann dann mitten im Jahr problemlos wieder auf IV/IV gewechselt werden?

Muss man, wenn man die Steuerklasse gewechselt hat, einen Lohnsteuerjahresausgleich machen? Wenn man auf III/V gewechselt hat, muss man dann mit Nachzahlungen rechnen? Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten im Fall, dass man wechselt?

Gruss
Amsel

Hallo,

wenn ein Partner z.B. 650,00 Euro ALG1 (netto auf die Hand)
bezieht und der andere einen Job hat mit 1.600,00 brutto, ist
es dann am besten, von bisher IV/IV auf III/V zu wechseln?

das monatliche Netto erhöht sich natürlich, da in der StKlasse IV bei 1600 € ca. 132 € Steuern (+ 8,37 Soli) gezahlt werden müssen, bei StKlasse III jedoch NULL.

Wenn ja, und der arbeitslose Partner findet im kommenden Jahr
auch einen Job, kann dann mitten im Jahr problemlos wieder auf
IV/IV gewechselt werden?

gar kein Problem; es müssen nur beide StKarten vorliegen.

Muss man, wenn man die Steuerklasse gewechselt hat, einen
Lohnsteuerjahresausgleich machen? Wenn man auf III/V
gewechselt hat, muss man dann mit Nachzahlungen rechnen? Gibt
es sonst noch irgendwas zu beachten im Fall, dass man
wechselt?

Sobald die LSt-Klassen-Konstellation III/V vorliegt, aber auch wenn Lohnersatzleistungen (zb ALG I) über 420 € vorliegen ist man verpflichtet einen Jahresausgleich vorzunehmen. Das FA speichert im Normalfall bei einem Ermäßigungsantrag (den man stellt so man St-Klasse wechselt) diese Pflicht für das entsprechende Jahr mit ab.
Nachzahlungen sind zu erwarten, hängt aber komplett vom Gesamtfall ab. Kann man also nicht pauschal sagen ob oder ob nicht.

Gruss
Amsel

Hallo Herr Kollege,

Sie ham ja zu 100% recht, aber bittschön, warum sagns Jahresausgleich?
Des Zeig hoaßt doch jetz wirkle scho Einkommensteuerklärung, seitdem dasi soiwa bei dem Verein bin.
Und langsam kannt ma des doch die Leit a beizubringa probiern, moanens ned?

Nix für unguad,
Grüße aus da Münchner EDV

Klar kann man zum „Jahresausgleich“ auch „EST-Erklärung“ sagen *g* genauso wie man zur Mehrwertsteuer (richtigerweise) „Umsatz-steuer“ sagen kann (denn, „mehr wert“ wird das Teil ja dadurch nicht *g*). Oder noch besser wäre statt „Clearing-Stelle“ das Teil umzubenennen in „Klärungs-Point“ :smile:

Gruße von einem Ex-EDVler

So einfach ist das mit dem Wechsel bei Alg nicht!
Hi!

Bzgl. Lohnsteuerklassenwechsel habe ich erst kürzlich was geschrieben. Das dürfte auch hier interessant sein: /t/wechsel-lohnsteuerklasse-waehrend-alg1/5452577/6

Gruß
Jadzia

Danke für die Infos. :smile:
Gruss
Amsel

Hallo,

im Prinzip hast du ja recht.
Wenn man allerdings den Artikel „Mehrwertsteuer ans Finanzamt“ etwas weiter oben anschaut, dann sieht man, dass die verschiedenen Begriffe für dieselbe Sache manchmal doch zu einiger (stellenweise leicht katastrophaler) Verwirrung führen können. Wobei das Problem in obigem Fall sicher nicht nur an den Begriffen liegt.

LG,
Markus