Steuern auf deutsche Lebensversicherung im Ausland

Hallo alle zusammen,
ich habe ein Frage, die mich zum verzwifeln bringen könnte.

Und zwar haben wir folgenden Sachverhalt:
Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde.
Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den kompletten Wohnsitz nach Kanada. Das deutsche Konto, auf das die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.

Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.

Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder abgezogen werden.
Zudem werden die Nachforderungen für 2007 auch abgezogen.

Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung ect. bekommt Person A keine Antwort bzw. Unterlagen.

**Meine Frage lautet nun:

  • Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?

  • Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes rechtens?**

Hi,

Eine Person A, Rentner, bezieht eine Lebensversicherung, die
zwischen 1960 und 1970 abgeschlossen wurde.

Also erfüllt sie die neueren Gesetzesvorschriften nicht, ist also eine normale Lebensversicherung.

Die Auszahlung der Rente fällt nicht unter das Alterseinkünftegesetz, d.h. der ausgezahlte Betrag wird immer noch mit dem Ertragsanteil besteuert.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

dort die zweite Tabelle anwenden, Erstbezug Rente maßgebend

Person A zieht Ende 2006 nach Kanada und verlegt den
kompletten Wohnsitz nach Kanada. Das deutsche Konto, auf das
die Lebensversicherung kommt, bleibt weiter bestehen.

Er unterliegt deshalb nur noch der beschränkten Steuerpflicht. Ab 2005 wurden Renten in diese mit einbezogen.

/t/steuern-auf-renteneinkuenfte-2008/5101069/11

Versteuert wird der steuerpflichtige Teil der Rente nach der Grundtabelle ohne Grundfreibetrag.

/t/wohnen-in-n-i-c-h-t-dba-laendern/5267667/4
wobei dieser Artikel für normale Altersrenten geschrieben wurde, dort Kohortenregelung.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Kanada darf Deutschland die Rente besteuert, siehe Art 18 Abs. 2 DBA Kanada

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF Startseite/Service/Downloads/Abt IV/dba/062,property=publicationFile.pdf)

Mit dem Umzug beendet die Versicherung automatisch den
Steuerabzug für die Lebensversicherung, d.h. die
Lebensversicherung wird vollständig ausbezahlt.

Anfang 2008 meldet sich das Finanzamt, da keine Steuern mehr
gezahlt wurden und veranlasst, dass die Steuern wieder
abgezogen werden.
Zudem werden die Nachforderungen für 2007 auch abgezogen.

Ist m.E. richtig. Die Versteuerung bei beschränkter Steuerpflicht wird durch Veranlagung durchgeführt.

Auf Anfrage einer Rechtsgrundlage/Belehrung/Hinweis/Auflistung
ect. bekommt Person A keine Antwort bzw. Unterlagen.

Hilft eine schriftliche Nachfrage nichts? Spätestens die Rechtsbehelfsstelle sollte das erklären können (ist Einspruch eingelegt?)

**Meine Frage lautet nun:

  • Muss Person A , die im Ausland wohnt, in Deutschland
    auf die deutsche Lebensversicherung Steuern zahlen?**

ja, aber Höhe sollte überprüft werden, eventuell haben sie den Ertragsanteil nicht zugrundegelegt sondern den ganzen Auszahlungsbetrag oder wie bei der Kohortenregelung die Hälfte.

  • Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes
    rechtens?

Ferndiagnose soweit möglich siehe oben

Schöne Grüße
C.